Protokoll der Sitzung vom 07.10.2009

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Ende der Debatte.

Über den Eilantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 14/9940 ist direkt abzustimmen. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt dieses Eilantrags. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD. Wer ist dagegen? – CDU, Grüne und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Eilantrag mit großer Mehrheit abgelehnt. (Siehe auch PlPr 14/133 nach TOP 1)

Wir kommen zu:

6 Fragestunde

Drucksache 14/9920

Mit der genannten Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 323 bis 330 vor.

Ich rufe als Erstes die

Mündliche Anfrage 323

des Abgeordneten Edgar Moron von der Fraktion der SPD auf:

Vermischung von Regierungshandeln und Parteiarbeit I

Der Chef der Staatskanzlei hat in der Sitzung des Hauptausschusses in der vergangenen Woche eingeräumt, dass der Leiter der Abteilung III der Staatskanzlei wiederholt in dienstlicher Funktion an Sitzungen von CDU-Gremien teilgenommen hat und auch dort das Wort ergriffen hat.

An welchen Terminen welcher Gremien der CDU hat der Leiter der Abteilung III der Staatskanzlei seit der Regierungsübernahme im Jahr 2005 in welcher dienstlichen Funktion teilgenommen?

Wer will darauf antworten? – Herr Krautscheid. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Moron, zur Frage 323 darf ich zunächst eines richtigstellen. Durch die Mündlichen Anfragen 323, 324 und 325 zieht sich eine Unterstellung, die jedenfalls vom Protokoll der letzten Sitzung des Hauptausschusses nicht gedeckt ist. Deshalb möchte ich das richtigstellen.

Es ist vielleicht nicht sehr wichtig, aber der guten Ordnung halber würde ich gerne darauf hinweisen, dass Staatssekretär Beneke, der Chef der Staatskanzlei, nach dem Protokoll ausführlich über die Teilnahme von Abteilungsleiter Berger an Sitzungen des Landesvorstandes gesprochen, dazu auch eine verfassungsrechtliche Bewertung vorgelegt, eine Einordnung vorgenommen, aber laut Protokoll zu keinem Zeitpunkt bestätigt hat, dass Herr Berger dort das Wort ergriffen hätte. Das ist jedoch in der Mündlichen Anfrage mit den Worten „Der Chef der Staatskanzlei hat … eingeräumt, dass …“ unterstellt. Aus dem Protokoll ergibt sich, dass dieses nicht der Fall war. Staatssekretär Beneke hat dieses nicht eingeräumt. – Das nur der guten Ordnung halber, zumal auch andere Teilnehmer dort gesagt haben, sie hätten dieses persönlich im Landesvorstand nicht erlebt. Das ist eine Randbemerkung. Denn aus meiner Sicht ist das absolut irrelevant.

Ich teile die Rechtsauffassung, die Staatssekretär Beneke im Hauptausschuss vertreten hat. Deshalb ist auch die Frage, wer wann an welchen Sitzungen teilnimmt, aus meiner Sicht nachrangig. Es geht schlicht um die Frage, ob ein Mitarbeiter der Regierung – hier geht es um die Staatskanzlei –, der den Ministerpräsidenten begleitet, wenn es um regierungsrelevante Themen geht, auch das Wort ergreifen kann. Das kann er nach meiner Auffassung völlig zu Recht und rechtlich abgesichert in Gremien tun. Sprich: Wenn er gebeten wird, über Regierungsaktivitäten zu berichten, dann ist es meines Erachtens verfassungsrechtlich völlig in Ordnung, darüber zu berichten, da dieses zu seinem Tätigkeitsbereich in der Staatskanzlei gehört.

Das heißt, wenn es einen Bezug zum Regierungshandeln gibt, ist es egal, wie oft in welchen Gremien in Begleitung des Ministerpräsidenten hierzu vorgetragen wird. Insofern ist nicht das Gremium – hier handelt es sich um die Teilnahme an Sitzungen des Landesvorstandes – entscheidend, sondern die Frage, ob es zum Zeitpunkt der Anwesenheit des entsprechenden Regierungsmitarbeiters um Regierungshandeln geht oder nicht.

Insofern halten wir an der Rechtsauffassung fest, dass die Teilnahme eines Abteilungsleiters in Begleitung des Ministerpräsidenten an diesen Gremiensitzungen völlig in Ordnung ist. – Vielen Dank.

Danke schön, Herr Krautscheid. – Herr Moron.

Herr Minister, Sie haben noch einmal bestätigt, dass der Abteilungsleiter III, Herr Berger, offenbar an den Sitzungen des Landesvorstandes der CDU teilgenommen hat. Ich hatte Sie konkret gefragt, wie oft er das getan hat. Sie haben bis jetzt diese Antwort verweigert. Ich wiederhole meine Frage: Wie oft hat Herr Berger an den Landesvorstandssitzungen der CDU in Begleitung des Ministerpräsidenten teilgenommen?

Herr Abgeordneter Moron, ich kann das aus den Unterlagen, die ich habe, zahlenmäßig nicht rekonstruieren. Aber noch mal: Diese Sitzungen finden meines Wissens im Durchschnitt neun- oder zehnmal im Jahr statt. Wenn der Ministerpräsident daran teilnimmt, hat ihn in der Regel Herr Dr. Berger begleitet. Ich kann das gerne rekonstruieren. Aber noch mal: Ich halte es rechtlich für irrelevant, weil diese Begleitung völlig in Ordnung ist, egal wie oft sie stattfindet.

Herr Kuschke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, die Aussage der Begleitung will ich jetzt gar nicht infrage stellen, aber in dem Zusammenhang darf ich mit Genehmigung der Präsidentin noch einmal aus dem Protokoll der Hauptausschusssitzung zitieren. Herr Staatssekretär Beneke hatte dort ausdrücklich gesagt, als es um die Mitnahme von Aufzeichnungen aus solchen Terminen ging:

Keine Aufzeichnung möchte ich haben über die Dinge, die Sie nannten: Parteiorganisatorisches, Parteipersonelles usw.

Ich möchte Sie daher noch einmal fragen: Können Sie ausschließen, dass solche Aufzeichnungen den Weg in die Staatskanzlei gefunden haben bzw. dort angefertigt und weiterverwandt worden sind?

Zur tatsächlichen Frage kommt noch eine rechtliche Frage. Die rechtliche Fragestellung teile ich, so wie sie Staatssekretär Beneke beschrieben hat. Da wir den Bezug zum Regierungshandeln als Legitimationsbasis sehen, ist es völlig richtig, dass diesbezügliche Aufzeichnungen gemacht werden können. Aber alles, was darüber hinausgeht und parteipolitisch, rein parteiorganisatorisch etc. ist, sollte nicht in den Unterlagen der Staatskanzlei vorgehalten werden. Das hat der Chef der Staatskanzlei auch in einer klaren Arbeitsanweisung deutlich gemacht, die intern existiert. Das gehört nicht in die Unterlagen der Staatskanzlei.

Ich will Ihnen aber ein Beispiel geben, damit Sie sehen, warum ich zu dieser rechtlichen Auffassung komme, und zwar ein Beispiel, das ich persönlich beschreiben kann. Ich gehöre dem Landesvorstand nicht an, war aber im Vorfeld der Europawahlen eingeladen, über die Aktivitäten der Landesregierung rund um die Europawahl zu berichten.

Sie wissen, wir haben eine Vielzahl von Aktivitäten überparteilich und gemeinsam entwickelt. Ich halte es für völlig normal, dass ein Minister einer Einladung zu einer Parteivorstandssitzung folgt, um zu berichten, was man denn als Regierung zu dieser Wahl plant. Ich hielte es auch für völlig in Ordnung, wenn ich zu diesem Termin – was ich nicht getan habe – einen bei mir zuständigen Mitarbeiter mitgenommen hätte, der en detail berichten kann, wie die einzelnen Maßnahmen aussehen. Der Mitarbeiter kann sich natürlich im Laufe dieser Sitzung diesbezügliche Aufzeichnungen machen und sie mit nach Hause, sprich in die Staatskanzlei nehmen, um sie dort zu verwerten, etwa wenn gesagt wird, man könnte noch dieses oder jenes zusätzlich veranstalten.

An diesem Beispiel wird deutlich, dass es selbstverständlich auch Teil des Arbeitsgebietes von Mitarbeitern in der Staatskanzlei ist, den Minister zu solchen Terminen zu begleiten, ihn vorzubereiten bzw. auch solche Dinge nachzubearbeiten.

Herr Moron.

Herr Minister, ich habe Sie eben so verstanden, dass Herr Berger seit dem Jahr 2005 regelmäßig mit dem Ministerpräsidenten an den Landesvorstandssitzungen der CDU teilnimmt. Jetzt brauchen wir nicht die genaue Zahl; diese grundsätzliche Aussage genügt mir.

Meine Frage geht noch einmal dahin: Nehmen neben Herrn Berger auch noch andere Mitarbeiter hin und wieder oder grundsätzlich an den Sitzungen des Landesvorstandes der CDU teil?

Soweit ich weiß, nein. Aber ich kann das gerne nachprüfen.

Noch einmal: Wenn der entsprechende Bezug zu der Aufgabe da ist, halte ich auch das für unproblematisch.

Herr Töns.

Muss die Teilnahme anderer Mitarbeiter, die vielleicht – Sie können das ja nicht ausschließen – anwesend waren, vorher genehmigt werden?

Da das Teil der Aufgabe ist – ich stelle einen strengen Bezug zum Regierungshandeln her –, gehe ich davon aus: Nein. Aber das kann ich gerne nachprüfen. Ich glaube aber, dass es eher nicht so ist, weil es Teil der Aufgabe ist.

Frau Gödecke.

Herr Minister Krautscheid, Sie haben eben dargestellt, dass es innerhalb der Staatskanzlei ausschließlich die Dokumentation regierungsrelevanter Themen und der Mitschriften aus den entsprechenden Gremiensitzungen innerhalb der Staatskanzlei gibt. In diesem Zusammenhang haben Sie von einer Arbeitsanweisung des Chefs der Staatskanzlei an das Haus, an die Staatskanzlei gesprochen. Seit wann gibt es diese Anweisung?

Das werde ich gerne intern klären und Ihnen mitteilen.

Aber ich glaube, es gehört schlicht und ergreifend zu den allgemeinen Vorgaben für ein sorgfältiges Handeln, dass man nur die Unterlagen der Staatskanzlei aufbewahrt, die für die eigene Arbeit relevant sind. Das halte ich eigentlich für eine Selbstverständlichkeit.

Herr Moron.

Meine dritte und letzte Frage, Herr Minister: Wird die Teilnahme von Herrn Berger an den Sitzungen des Landesvorstandes im Sinne des Reisekostenrechts von Herrn Berger abgerechnet?

Die Beantwortung dieser Frage lasse ich Ihnen schriftlich zukommen.

(Edgar Moron [SPD]: Tun Sie das bitte!)

Ja.

Herr Kuschke.

Herr Minister, Sie haben ja gerade noch einmal unterstrichen, was Staatssekretär Beneke im Ausschuss gesagt hat, Aufzeichnungen, Teilnahme seien okay, soweit es nicht um parteiorganisatorische, parteipersonelle Dinge geht.

In dem Zusammenhang die Frage an Sie: Können Sie bestätigen, dass Herr Berger an einer Landesvorstandssitzung der CDU teilgenommen hat, bei der es um die Auswahl einer Agentur für Wahlkämpfe ging, und sich aktiv an diesem Prozess der Auswahl beteiligt hat?

Die Detailtiefe dieser Frage ist so, dass ich das nachprüfen muss, Herr Kuschke, weil ich nicht auswendig weiß, in welcher Sitzung welche Tagesordnungspunkte besprochen worden sind und wer zu dem Zeitpunkt im Raum war. Wie gesagt, ich kümmere mich gerne um die Beantwortung.