Die Detailtiefe dieser Frage ist so, dass ich das nachprüfen muss, Herr Kuschke, weil ich nicht auswendig weiß, in welcher Sitzung welche Tagesordnungspunkte besprochen worden sind und wer zu dem Zeitpunkt im Raum war. Wie gesagt, ich kümmere mich gerne um die Beantwortung.
Herr Minister Krautscheid, Sie haben eben von einer fiktiven Begleitung Ihrerseits durch einen fiktiven Mitarbeiter gesprochen, um uns Ihr Verständnis zu verdeutlichen.
Wie lange, falls dieser fiktive Mitarbeiter Sie begleitet hätte und auf der Tagesordnung erkennbar andere Themen als regierungsrelevante Themen eine Rolle gespielt hätten, was ja normalerweise in Gremiensitzungen einer Partei der Fall sein wird, hätte der Mitarbeiter Sie dann begleitet, lediglich zu den erkennbar regierungsrelevanten Tagesordnungspunkten, oder hätte er auch an der gesamten Sitzung teilnehmen können?
Ich weiß, worauf Sie hinauswollen. Wir diskutieren die fiktive Anwesenheit des fiktiven Mitarbeiters bei fiktiven Tagesordnungspunkten. Also in der Sitzung war ich dummerweise als Letzter an der Reihe. Dann wäre er
Auch meine Anwesenheit beschränkt sich dann auf die entsprechenden Tagesordnungspunkte. Ich kann es nur für meinen Fall sagen: Ich gehe davon aus, dass mein Mitarbeiter mit mir den Raum betritt und mit mir wieder herausgeht.
Aber noch einmal den anderen Fall durchgespielt: Wenn es auf der Tagesordnung Punkte gibt, die einen Bezug zum Regierungshandeln haben können, dann sehe ich nach wie vor keine Probleme, was die Anwesenheit von entsprechenden Mitarbeitern angeht.
Meine Damen und Herren! Zu der ersten Anfrage, der Anfrage 323, gibt es keine weiteren Wortmeldungen.
Der Chef der Staatskanzlei hat in der Sitzung des Hauptausschusses in der vergangenen Woche eingeräumt, dass der Leiter der Abteilung III der Staatskanzlei wiederholt in dienstlicher Funktion an Sitzungen von CDU-Gremien teilgenommen hat und auch dort das Wort ergriffen hat.
Hat der Leiter der Abteilung III der Staatskanzlei seit der Regierungsübernahme im Jahr 2005 in dienstlicher Funktion an Terminen von Gremien der CDU teilgenommen, obwohl der Ministerpräsident selbst nicht (bzw. noch nicht oder nicht mehr) anwesend war?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier kann ich eigentlich auf eine ganze Reihe von Ausführungen zu der ersten Frage verweisen mit Bezug zum Regierungshandeln, mit Bezug zu Aktivitäten und Aufgaben des Regierungschefs in Gremien der Partei. Soweit ich weiß, ist diese Anwesenheit in der Regel parallel gewesen. Ob Herr Berger jedes Mal im Einzelfall – Sie können sich die Anlässe sicherlich persönlich gut vorstellen –, wenn der Ministerpräsident den Raum verlassen hat, wofür auch immer, mitgegangen oder sitzen geblieben ist,
kann ich wirklich nicht feststellen. Ich gehe davon aus, dass er sich im Wesentlichen an den Anwesenheitszeiten des Ministerpräsidenten orientiert hat. Aber es wird dazu weder Buch geführt, noch werden sonstige Beobachtungen aufgezeichnet.
Herr Krautscheid, Sie haben beim letzten Mal auf meine Anfrage erklärt, dass Sie anders als frühere Regierungen die Trennung zwischen Partei und Regierung sehr sorgfältig beachten würden. Ich nehme aus den Fragen und Antworten jetzt mit, dass sich die Leute aus der Staatskanzlei durchaus rudelweise in den Parteivorstandssitzungen der CDU aufhalten.
Deswegen kommt jetzt an der Stelle die Frage: Wie muss ich mir das wirklich vorstellen? Ist es so, dass mehrere Personen aus der Staatskanzlei regelmäßig in den Vorstandssitzungen der Partei sind und dort auch an Diskussionen teilnehmen? Dass sie nicht wie Stehaufmännchen aufstehen und herausgehen, wenn telefoniert wird, ist mir einleuchtend. Aber das wäre genau das Gegenteil von dem, was Sie beim letzten Mal als Anschein erweckt haben.
Meine Zusatzfrage lautet – ich stelle dann auch keine zweite mehr –: Haben Sie so eine Art Notfallplan, dass in der Staatskanzlei immer noch welche sind, die uns regieren, wenn ansonsten alle anderen bei der CDU sitzen?
Herr Abgeordneter Priggen, ich glaube Sie haben ein völlig falsches Bild vom Ablauf unserer Landesvorstandssitzungen.
Wahrscheinlich läuft es bei Ihnen nach vielen Jahren auch nicht viel anders. Das war einmal anders, aber ich fürchte, es geht bei Ihnen ähnlich so zu.
Schlicht und ergreifend: „Rudelweise“ muss ich zurückweisen. Ich habe auf eine Nachfrage, ob ich ausschließen kann, ob außer Herrn Berger ein weiterer Mitarbeiter eventuell einmal anwesend war, ausdrücklich gesagt: Das kann ich nicht ausschließen. Aber ich gehe nach dem, was ich in der Vorberatung erfahren habe, davon aus, dass es in der Regel nicht so ist. Also, die „Rudel“ können wir vergessen.
Zweiter Punkt, was die Beteiligung angeht – wir sind ja schon fast im humoristischen Teil –: Es ist eindeutig so, dass dieser Mitarbeiter, der den Ministerpräsident begleitet hat, nach allem, was ich weiß, dort – so ist auch die Aussage im Hauptausschuss von Mitgliedern des Gremiums Landesvorstand gewesen – bislang nie das Wort ergriffen hat. Ich sage das nur, damit das vielleicht richtig gestellt wird.
Ich kann das im Einzelfall nicht ausschließen. Ich sage nur: Alle, die dort dabei waren, haben mir gesagt, das sei bisher nie der Fall gewesen. Insofern ist meine Aussage vom letzten Mal absolut parallel mit dem zu sehen, was ich heute vortrage. 1:1!
Es scheint aus meiner Sicht – das haben Sie wohl auch verstanden, wenn Sie die Frage gelesen haben – nicht darum zu gehen, ob in einem Protokoll der CDU steht, wann der Ministerpräsident zur Toilette geht und ob sein terminbegleitender Referent dann noch da ist, sondern es geht schlichtweg um die Frage, ob ein Referent – ob Herr Berger oder vielleicht auch jemand anderes aus der Staatskanzlei – an Terminen des Landesvorstandes oder anderer Gremien teilgenommen hat und dann, wenn der Ministerpräsident nicht anwesend war, aber auch nicht zur Toilette war oder früher gegangen ist, trotzdem geblieben ist. Auf eine Antwort darauf würde ich Sie bitten.
Zur ersten Frage habe ich schon genau das klargestellt: Nach den mir vorliegenden Informationen ist es in der Regel parallel passiert, dass er den Ministerpräsidenten begleitet und mit ihm auch wieder geht. Ich sage aber ausdrücklich dazu, und zwar nicht deswegen, weil ich ein Beispiel dafür habe, sondern nur, um die rechtliche Situation noch einmal zu erklären: Wenn es in einer solchen Sitzung – das Angebot hat der Herr Staatssekretär übrigens großzügig gemacht – Fragen, egal welcher Partei, zum Regierungshandeln, Fragen zur Regierungsstrategie gibt, dann ist es legitim, dass ein Mitarbeiter der Staatskanzlei hierzu Auskunft gibt. Insofern erste Antwort: parallel. Das ist der Normalfall.
Zweite Antwort: Es kann Fälle geben, bei denen es nicht um die Partei geht, sondern um Fraktionen. Ich werde doch auch gelegentlich gefragt, ob nicht ein Referent zu einer Besprechung einer anderen
Fraktion dazukommen kann, um bestimmte Auskünfte zu erteilen. Da sitze ich und auch nicht der Ministerpräsident daneben. Das halten Sie in dem Fall für völlig normal. Jetzt handelt es sich um eine bestimmte Person, und dann ist es ein Problem. Also noch einmal: Wenn es um Bezüge zum Regierungshandeln geht, halte ich es für selbstverständlich, dass ein Mitarbeiter der Landesregierung hierzu Auskunft gibt.
Ich möchte zunächst einmal reagieren: Ich glaube, es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen der parlamentarischen Arbeit,
der Teilnahme von Regierungsmitgliedern oder Mitarbeitern der Landesregierung an der parlamentarischen Arbeit anderer Fraktionen und der Teilnahme an parteipolitischen Veranstaltungen.
Sie betonen immer wieder auf die Frage, ob es eine Teilnahme des Abteilungsleiters ohne die gleichzeitige Teilnahme des Ministerpräsidenten gegeben hat, dass das nach den Ihnen vorliegenden Informationen nicht der Fall sei. Ich frage Sie deshalb noch einmal sehr dezidiert, woher Ihre Informationen kommen. Ich frage das vor dem Hintergrund, dass die gesamte Argumentationskette im Hauptausschuss auf dem Terminus „Begleitung des Ministerpräsidenten durch Mitarbeiter“, in dem Fall durch den Abteilungsleiter III, aufgebaut wurde und alles, was an rechtlicher Einschätzung vorgetragen wurde, im Zusammenhang mit dem Begriff der Begleitung gestanden hat. Von daher möchte ich gerne wissen, ob Sie sich ganz sicher sind und woher Ihre Informationen kommen.
Zum ersten Teil Ihrer Frage, ob es ein großer Unterschied sei, in der „Zuarbeit“, so würde ich es einmal nennen, von Mitarbeitern der Landesregierung zu Fraktionen in der parlamentarischen Arbeit und in der parteipolitischen Arbeit. Das eine ist häufiger, üblicher und selbstverständlicher. Aber wenn Sie es juristisch und bis zum Ende verfassungsrechtlich durchdenken, ist das andere in gleicher Weise genauso legitim. Denn: Ob eine Partei für ihre Willensbildung fragt – ich nehme einmal das Beispiel Europawahl –, was die Regierung zu diesem oder jenem Thema vorhat, oder ob der Sachverstand seitens einer Fraktion abgefragt wird, ist nach meiner Einschätzung verfassungsrechtlich kein Unterschied.
Zweiter Punkt. Ich habe mich ordentlich vorbereitet; wie ich das tue, ist eine interne Angelegenheit. Ich will aber noch einmal auf den Punkt der Begleitung hinaus, weil da ein Terminus herumgegeistert ist, den, glaube ich, Herr Moron verwendet hat. Er
sprach von einem Abteilungsleiter. Der Begriff „terminbegleitender Referent“ ist von Herrn Moron genutzt worden bzw. stammt aus dem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“. Er ist ausdrücklich nicht von Staatssekretär Beneke und auch von mir heute nicht verwendet worden. Der Begriff der Begleitung bezieht sich vielmehr auf den Bezug zum Regierungshandeln; das ist die entscheidende Größe.