Wir haben auch im Haushaltsplan 2010 die Mittel für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie deutlich angehoben. Ökologie und Ökonomie haben bei der Landesregierung einen hohen Stellenwert.
Deswegen habe ich überhaupt keinen Zweifel daran, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir diese große Aufgabe in den nächsten Jahren meistern werden. – Jetzt können Sie klatschen.
Ich möchte mich für die Unterstützung der Koalitionsfraktionen, aber auch bei der Opposition sehr herzlich bedanken. Das möchte ich an dieser Stelle sagen, weil die Opposition im Ausschuss darauf verzichtet hat, dass es zu einer Anhörung kommt. Wir hätten sonst unser Ziel nicht erreicht – ich will das ganz offen sagen –, das Wasserentnahmeentgelt zum 1. Januar abzuschaffen. Dafür möchte ich mich bei der Opposition sehr herzlich bedanken.
Die Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts ist vor dem Hintergrund der Aussagen der Koalitionsfraktionen aus den vergangenen Jahren ein logischer und richtiger Schritt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir können also zur Abstimmung kommen. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10108, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9854 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Grüne und SPD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 14/10159
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Gesetzespaket werden drei Gesetze behandelt. Im zuständigen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben die Sachverständigen am 28. Oktober 2009 ihre Stellungnahmen abgegeben. Das Fazit dieser Stellungnahmen war durchgehend: Die hier zur Entscheidung anstehenden Gesetze haben sich bewährt.
Was den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen betrifft, so wurde im Ausschuss bereits von den Regierungsfraktionen eine Ablehnung vorgenommen.
Ich erspare mir zu dieser nächtlichen Zeit weitere Ausführungen. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Ich habe an der Ausschusssitzung zwar aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können, aber mir ist berichtet worden, dass nicht so abgestimmt worden ist. Allerdings will ich mich nicht lange dabei aufhalten.
Vielmehr möchte ich sehr konkret auf den Teil eingehen, der uns – durch den Änderungsantrag bereits zum Ausdruck gebracht – sehr am Herzen liegt. Es geht um den Teil, der sich mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen auseinandersetzt, ein Bereich, von dem wir meinen, dass seine Bedeutung für die Menschen so groß ist, dass er es verdienen würde, nicht erst um 22 Uhr aufgerufen und dann in wenigen Minuten abgehandelt zu werden.
Die Stellungnahmen der Experten im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben deutlich gemacht, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen seit 1997 ein wirklich gutes Landesgesundheitsgesetz haben. Ich darf beispielsweise den Vertreter des Gesunde Städte-Netzwerks zitieren: Viele andere Bundesländer schauen neidisch nach NordrheinWestfalen, insbesondere, wenn es darum geht, Vernetzungen herzustellen. Hier bietet die kom
munale Gesundheitskonferenz, durch dieses Gesetz initiiert und etabliert, eine ganz hervorragende Plattform, die auch über die Landesgesundheitskonferenz die Vernetzung zwischen Land und Kommunen sicherstellt.
Sowohl die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände als auch der Vertreter des Landesverbandes für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst haben die positive Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Basis eben dieses Gesetzes geschildert.
Dabei haben sie keinen Zweifel daran gelassen, dass dazu unbedingt ein Landesinstitut als Dienstleister zur Verfügung stehen muss. Und – was ganz besonders wichtig ist und bei der Expertenanhörung sehr deutlich zum Ausdruck kam – sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufgabenfelder Epidemiologie, Gesundheitsförderung, Infektionsschutz und Hygiene keinesfalls entfallen dürfen.
Entschuldigen Sie bitte, wenn ich störe. Ich weiß, dass es schwierig ist, um diese Uhrzeit noch aufmerksam zu sein. Ich fände es gut, dass Sie entweder zuhören oder herausgehen würden.
Nein. Ich muss mich um diese Uhrzeit auch konzentrieren können. Ich finde es einfach nur ein Gebot der Fairness.
Der Vorsitzende des Europäischen Public Health Zentrums Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Klitzsch, führte darüber hinaus aus – ich zitiere an dieser Stelle ausdrücklich wörtlich –:
Neben den bereits erwähnten Aufgabenbereichen, die jetzt nicht mehr explizit erwähnt werden, betrifft das auch das Verfolgen der europäischen und internationalen Gesundheitspolitik. Das bisherige lögd, das jetzige LIGA, unterstützt unter anderem auch das EPHZ bei der Verfolgung diesbezüglicher europäischer Themen.
Und dann sagt er weiter: Wir würden es natürlich sehr bedauern, wenn diese Aufgabe niedriger gehängt würde und sogar verloren ginge.
Für diese Position, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion, volles Verständnis und wir tragen diesem mit unserem Änderungsantrag Rechnung.
Da alle Dienstleistungen mit Geld abgesichert werden müssen, sind Glauben und Hoffnung keine geeigneten Sicherungsmaßnahmen, sondern sie müssen im Gesetz definitiv verankert sein.
Wie bereits angemerkt, ist es allen Experten wichtig, dass auch nach der Zusammenlegung des lögd mit der Landesanstalt für Arbeit das Landesinstitut auch zukünftig ein leistungsfähiges Referenzinstitut für die Kommunen bleibt.
In Anbetracht des Personalabbaus, den Sie bereits mit der Zusammenlegung betrieben haben, ist das vielleicht schon jetzt nicht mehr so einzulösen. Wenn Sie jetzt aber auch noch hergehen und explizit die Aufgabenfelder wie die Epidemiologie, die europäische und internationale Gesundheitspolitik, die Gesundheitsförderung, den Infektionsschutz, Felder, die alle Beteiligten auch zukünftig für unverzichtbar halten, aus dem Gesetz herausstreichen, dann sieht es doch danach aus, als wenn sie gesetzlich die Voraussetzungen dafür schaffen wollen, weitere Mittel in diesem Bereich einzusparen.
Wenn Sie sich also nicht dem Verdacht aussetzen wollen, ja wenn Sie insbesondere den Kommunen die Sicherheit geben wollen, dass Sie ihnen die gewohnte und schon jetzt eingeschränkte Dienstleistung des Landesinstituts erhalten wollen, dann sollte es ein Leichtes für Sie sein, unserem Änderungsantrag auf explizite Nennung der Aufgabenfelder zu folgen.
Sie müssen doch einräumen, dass sich der Laie fragen und der Fachmann wundern muss, warum man eine gesetzliche Grundlage ändert, die von allen Beteiligten geschätzt wird. Natürlich gibt es nichts, was man nicht noch verbessern kann. Aber Sie machen ja keinen Verbesserungsvorschlag. Wir dagegen machen auch einen Verbesserungsvorschlag in unserem Änderungsantrag, indem wir die Themen umweltbezogener Gesundheitsschutz und Stärkung der Gesundheitsförderung und prävention mit eingebaut haben und auch den Erkenntnissen der Enquetekommission „Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung“ Rechnung tragen. Denn dort haben wir mit Ihnen, liebe Kollegen von der CDU, doch die Handlungsnotwendigkeit der geschlechtergerechten Weiterentwicklung des lögd festgestellt und festgeschrieben. Das haben Sie so mit verabschiedet, damals mit Rot-Grün. Ich weiß nicht, warum Sie das heute nicht mehr können. Sie müssen doch eigentlich die Erkenntnis aus der Enquetekommission nicht in so kurzer Zeit schon vergessen haben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kollegen, Sie können beruhigt sein, ich werde es kürzer machen als Frau Gebhard. Ich werde sie in
der Aussage unterstützen, dass wir ein leistungsstarkes öffentliches Gesundheitswesen, ein leistungsstarkes Landesinstitut haben. Das ist weiterhin zu unterschreiben.
Zum Änderungsantrag von SPD und Grünen: Die in dem Antrag gewünschte weitere Konkretisierung der Aufgaben und des Aufgabenbereiches der LIGA ist aus unserer Sicht nicht erforderlich. Es werden ohnehin flexible bedarfsorientierte Lösungen benötigt. Wir schaffen durch den Verzicht einer detaillierten Aufgabenbeschreibung einfach mehr Spielräume. Deshalb ist das ein gutes Artikelgesetz. Wir stimmen dem als Freie Demokraten natürlich ohne Bedenken zu.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Kollegin Steffens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie müssen jetzt auch um diese Uhrzeit noch weiter zuhören. Wir als Oppositionsfraktion hatten Ihnen ja im Ausschuss angeboten, dass wir den Tagesordnungspunkt auf das nächste Plenum setzen, bei dem mehr Luft gewesen wäre. Der Staatssekretär hat gesagt, das wäre problemlos, das könnte man gerne schieben. Sie wollten ja noch ein wenig Beratung zum Änderungsantrag haben. Insofern stimmt es so, wie Sie, Herr Kleff, es eben dargestellt haben, nicht.