Es gibt in diesem Artikel – mit mir hat niemand von den sich dort äußernden Personen vorher geredet – keine konkreten, neuen Äußerungen. Ich habe, was allerdings richtig wiedergegeben worden ist, in verschiedenen Äußerungen das Wort Bund-Länder-Kommission in den Mund genommen. Ich möchte hier ausdrücklich noch einmal sagen, dass dahinter folgende einfache Überlegung steckt: Ich glaube nicht, dass es klug ist, die Föderalismuskommission, die bis Mai tätig war, einfach so wiederzubeleben.
Die war unglaublich groß. Alle, die da waren, sagen dasselbe. Sie war sehr, sehr langsam, schwierig in der Diskussion, es wurden mehr Statements verlesen, als dass man in der Sache diskutieren konnte. Deshalb ist ja – das war eine der Konsequenzen – nachher sehr viel sowohl in vielen Arbeitsgruppen wie auch im Gespräch der beiden Vorsitzenden behandelt worden.
Meines Erachtens sollten wir, gerade wenn wir in den Finanzfragen weiterkommen wollen, das, was da in den Arbeitsgruppen besprochen worden ist, nicht einfach wegwerfen, sondern versuchen,
darauf aufzubauen. Aber es muss ein Verfahren gefunden werden, mit dem man im kommenden Jahr auch effektiv arbeiten und solche schwierigen Finanzfragen überhaupt miteinander diskutieren kann.
Von meiner Seite aus gibt es zu dem, was jetzt beschlossen werden muss, keine kritische Anmerkung. Ich habe das eben in meiner Unterrichtung deutlich gemacht. Ich habe dem zugestimmt. Ich war maßgeblich daran beteiligt, dass das überhaupt zustande kommen konnte. In der Schlussphase ging es natürlich darum, einen Gesamtkompromiss zu finden. Da mussten die unterschiedlichen Interessen gebündelt werden. An den Koalitionsverhandlungen waren ja nicht nur Mitglieder der drei beteiligten Parteien beteiligt, sondern da saßen auch Mitglieder der abgewählten Bundesregierung. Das meine ich jetzt nicht vorwurfsvoll, sondern: Die hatten in ihrer vorherigen Funktion damit zu tun und haben da natürlich ihre Positionen vorgetragen. Also musste man schauen, wie man das Ganze übereinander bekommt.
Deshalb, verehrter Herr Kuschke, habe ich mich gefragt, bevor ich hier hingekommen bin: Wie wird die SPD das machen? Wie wird sie diesen Spagat hinbekommen? In Berlin hat sie zugestimmt, hier muss sie Opposition machen. – Dass Sie mich bei dieser Geschichte nicht loben, ist okay und geschenkt; das wäre auch ein bisschen viel verlangt. Aber es ist relativ einfach, die Frage zu beantworten, warum wir nicht noch viel mehr gemacht haben: weil sich unter anderem Herr Müntefering und Herr Stoiber in der damaligen Situation nur in einem bestimmten Rahmen verständigt haben.
Auf diesem Hintergrund ging es darum, sicherzustellen, dass sich a) die große Koalition verständigen konnte und dass b) eine Chance auf eine Mehrheit im Bundesrat zur Änderung des Grundgesetzes besteht. Das heißt, 16 Bundesländer müssen zustimmen. Das ist der Punkt. Ich will es Ihnen nicht vorwerfen, aber das war nun nicht gerade die stärkste Nummer, als Sie den Versuch gemacht haben, Ihren politischen Spagat dadurch zu lösen, dass Sie sagen: Ihr hättet viel, viel mehr machen müssen.
ner Frage vielleicht direkt darauf eingehen. – Was haben Sie da für eine Vorstellung? Ich freue mich, wenn Sie uns vielleicht irgendwann einmal ein paar hilfreiche Punkte vorlegen. Wir erhalten jetzt Kompetenzen, Herr Kuschke. Wir sind zuständig. Und wenn wir zuständig sind, machen wir Gesetze. Dann machen wir im Presserecht Gesetze, dann machen wir im Umweltrecht Gesetze.
Dann brauche ich kein Begleitgesetz, sondern ich mache einfach das, wofür das Land NordrheinWestfalen zuständig ist. Dann brauchen wir keinen Überbau, kein neues Grundgesetz, kein neues Begleitgesetz oder was auch immer, sondern wir machen unseren Job. Insofern glaube ich nicht, dass das eine kluge Sache war.
Herr Ministerpräsident, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie aufgeklärt haben, dass an dem, was die Zeitungen berichtet haben, nichts ist. Was den Begriff Bund-Länder-Kommission anbelangt, will ich nur in Klammern erwähnen: Er ist durch andere Bund-Länder-Kommissionen vielleicht etwas vorbelastet, deren Ansehen vielleicht nicht ganz so gut war. Aber egal!
Ich nehme auch zur Kenntnis, dass Sie eindeutig gesagt haben: Es geht nicht um Kritisieren, Draufsatteln, Verändern. – Aber dann wäre meine Bitte an Sie: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das nicht unsere Intention ist. Unsere Fragestellung war eindeutig die: Was machen Sie? Wie sieht Ihr Fahrplan zur Umsetzung hier aus? Darum geht es.
Können Sie vielleicht noch einmal die Mikrofontaste drücken? – Ich war davon ausgegangen, dass das Ihre Frage war, und hatte die kurze Redepause irrtümlich als Ende der Frage verstanden.
Zu der Frage, Herr Kuschke, was wir machen. Wir werden dem Landtag Gesetze vorlegen, ganz einfach, und zwar dann, wenn wir zuständig sind.
dert haben, doch jetzt noch nicht. Ich kann Ihnen jetzt keine Gesetze zusichern, denn noch haben wir die Zuständigkeit nicht.
Wenn wir die finanzielle Zuständigkeit im Jahre 2013 übernehmen – bis dahin gibt es Übergangsvorschriften –, dann brauchen wir jetzt nicht kurz vor Weihnachten etwas vorzulegen, sondern werden die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 nutzen und in der Wohnungspolitik, in der Hochschulbaupolitik und Ähnlichem die notwendigen Instrumentarien aufbauen, um das hinzubekommen. Insofern verstehe ich Ihre Frage nicht. Wir erhalten neue Kompetenzen. Das Konzept enthält Übergangsfristen, damit wir uns darauf vorbereiten können. Insofern gibt es keine Notwendigkeit, heute zu sagen, was wir im Jahre 2013 machen werden.
Wir werden das so rechtzeitig machen, dass der Übergang der Zuständigkeiten erfolgen kann. Dass das Ganze vielleicht auch etwas mit Verwaltungsneuordnung zu tun hat – Sie waren einmal Chef der Staatskanzlei –, darauf werden wir uns ganz schnell verständigen können. Denn einige Zuständigkeiten werden in der Landesregierung nicht mehr besetzt sein müssen, weil die Kompetenzen weggegangen sind; andere aber kommen hinzu. Das werden wir machen.
Wir werden Schritt für Schritt dafür sorgen, dass das ordentlich erledigt wird. Wir werden doch die Hochschulen nicht alleine lassen.
Vielleicht noch eine kleine Bemerkung zu dem, was Sie zum Thema Europa gesagt haben. Ich stehe nach wie vor zu dem Antrag, den ich als Oppositionsführer hier eingebracht habe. Ich habe meine Unterrichtung auch bewusst so angelegt. Ich finde es gut, obwohl ich nicht mehr Oppositionsführer bin, dass der Landtag gestärkt wird. Ich halte das für wichtig. Das ist nicht nur eine Aufgabe der Landesregierung, sondern auch des Parlaments.
Wenn wir da einig sind, könnte ich auf die Idee kommen, Sie höflich zu fragen, was Sie in der Zeit, in der Sie regiert haben – bis vor etwas mehr als einem halben Jahr –, unternommen haben, um das Parlament in Sachen Europa zu informieren. Da müssen wir wohl lange suchen, bis wir irgendetwas Substanzielles finden.
Ich wäre da weitergegangen. Darüber kann man auch ganz offen reden. Ich hätte es zum Beispiel gerne gehabt, wenn die Länder in den Zuständigkeiten, die sie dann haben, auch in Brüssel mit am Tisch gesessen hätten, zum Beispiel in Hochschulfragen. Wissen Sie, wer das verhindert hat? Das hat der damalige Chef der Staatskanzlei und jetzige Bundesaußenminister Steinmeier in der Kommission verhindert. Damit verrate ich jetzt kein Geheimnis. Der Bund hat gesagt: Wenn ihr die Kompetenzen der Länder in Brüssel ausweitet – Feierabend, das machen wir nicht mit! – Das war die damalige Regierung, unterstützt von der SPD.
Insofern war das ein Punkt, zu dem ich gesagt habe: Wenn ich die Zuständigkeiten für die Hochschulen bekommen kann, dann bin ich bereit, den schlechten Status quo in Sachen Vertretung in den entsprechenden Ministerkonferenzen in Brüssel hinzunehmen, weil ich das andere für wichtiger halte. Das war schlichtweg die Entscheidungssituation in der Schlussphase dieser Verhandlungen. Insofern tut es mir Leid. Wenn sich die SPD Nordrhein-Westfalen stärker eingebracht hätte, hätte vielleicht eine andere Lösung durchgesetzt werden können.
Das führt mich zum Beitrag von Frau Löhrmann: Frau Löhrmann, Sie haben gesagt, Grundgesetzkompetenzen müssten immer neu bewertet werden.
Man muss darüber diskutieren. Aber Sie haben sicherlich nicht gemeint, dass ein Grundgesetz so formuliert wird, dass sich die Kompetenzen von Woche zu Woche oder von Monat zu Monat verschieben. – Ich habe mitgeschrieben, was Sie gesagt haben.
Dann möchte ich auf Folgendes hinweisen: Sie haben gesagt, Sie trügen das mit. – Wissen Sie, womit wir in der Föderalismuskommission am meisten zu kämpfen hatte? – Mit der destruktiven Haltung von Frau Künast. Sie hat dort gesessen – das war eine öffentliche Veranstaltung; jeder konnte es sehen – und hat zu fast jedem Vorschlag nein gesagt. Insofern hat mich der Grundton Ihres Beitrags gefreut, in dem Sie ausgeführt haben, Sie wollten diese Föderalismuskommission, und es sei gut, dass wir in NordrheinWestfalen sie hätten.
Ich freue mich darüber. Nur: Ihre jetzige Vorsitzende der Bundestagsfraktion hat in der Zeit, in der sie Ministerin war und aus einem mir nicht
nachvollziehbaren Grund für die Bundesregierung an diesen Kommissionsarbeiten teilgenommen hat – das lag für die Verbraucherschutzministerin nicht unbedingt nahe –, in dieser Kommission fast immer nein gesagt. Fragen Sie jemanden, der dabei war, beispielsweise Herrn Kollegen Wolf, Herrn Gerhards, der für die damalige Landesregierung teilgenommen hat, oder meinen Vorgänger. Es ist aber gut, wenn wir jetzt weiterkommen.
Ihren Punkt möchte ich noch aufnehmen. Sie haben gesagt: Wir brauchen eine gemeinsame Bildungsplanung. „Gemeinsame Bildungsplanung“ ist ein Begriff aus den 70er-Jahren, wie Sie wissen. Genau das brauchen wir nicht. Wir brauchen keine zentrale Bildungsplanung in Deutschland.
Sie hat damals schon nicht funktioniert. Sie wird auch in diesem Jahrtausend nicht funktionieren, weil eine zentrale nationale Planung bei gleichzeitiger Kompetenz der Bundesländer schlichtweg ins Leere läuft. Insofern muss ich Sie fragen: Was wollen Sie? Wollen Sie die Zuständigkeiten der Länder? – Dann müssen Sie mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein. Oder wollen Sie sich für zentrale Kompetenzen auf Bundesebene aussprechen? – Dann argumentieren Sie gegen die Interessen Nordrhein-Westfalens. Diese Frage müssen Sie beantworten.
Noch etwas sage ich Ihnen. Über einige Punkte muss man inhaltlich noch reden, zum Beispiel über die Frage – Sie haben das angesprochen –, wie es sich mit Hochschulsonderprogrammen verhält. In den Gesprächen habe ich die Möglichkeit von Hochschulsonderprogrammen eingefordert – übrigens nicht mit voller Zustimmung aller meiner Ministerpräsidenten-Kollegen aus der eigenen Partei.
Es muss Hochschulsonderprogramme geben können. Wir haben am Rande der Koalitionsverhandlungen darüber geredet, unter anderem mit meiner Nachfolgerin im Amt des Bundesbildungsministers wie auch mit der jetzt amtierenden Bundesbildungsministerin, und beschlossen, dass wir das ermöglichen. Das steht auch drin.
Ich gebe zu, dass es in Artikel 104, wenn ich die Vorschrift richtig im Kopf habe, sehr kompliziert formuliert ist. Dort findet sich ein Umkehrschluss.
Der Bund hat die Kompetenzen beim Hochschulzugang und bei Hochschulabschlüssen. Damit kann er in diesen Bereichen entsprechende Förderungen durchführen.