Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Fragen galt es vor allem im Interesse der handelnden Beschäftigten der Finanzverwaltung zu klären.
Die Steuerverwaltung und insbesondere die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen sind ihren Aufgaben bisher hervorragend nachgekommen.
Sie hat in den letzten Jahren ausgezeichnete Arbeit geleistet und wird dies weiterhin gewissenhaft und entschlossen tun.
Es wäre deswegen ein großer Erfolg, könnte uns ein weiterer Schlag gegen die Steuerkriminalität gelingen. An einer Aufteilung eventueller Kosten, Herr Kollege Peschkes, scheitert so etwas nicht.
Darüber gibt es – anders als beim LiechtensteinVerfahren – keinen Disput zwischen Bund und Ländern. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, über den Eilantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/10628 soll direkt abgestimmt werden. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Inhalt dieses Eilantrages. Wer dem Eilantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und Grüne und der Abgeordnete Sagel. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
6 Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit (Einheitslastenab- rechnungsgesetz NRW)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform Drucksache 14/10605
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann hier und heute im Rahmen der dritten Lesung des Entwurfs des Einheitslastenabrechnungsgesetzes noch einmal das betonen, was ich bereits gestern an dieser Stelle ausgeführt habe.
Mit dem heute zu beschließenden Gesetz zeigt sich die Landesregierung als verlässlicher Partner der Kommunen. Wir bieten eine seriöse Lösung, die dauerhaft Bestand hat und keinen übervorteilt. Das habe ich hier gestern schon in ähnlicher Form vorgetragen.
Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung zu den gestrigen Ausführungen von Herrn Körfges. – Herr Körfges, es ist richtig, dass die Belastungen und Herausforderungen für die kommunalen Haushalte erheblich sind. Das wissen wir, denke ich, alle. In dieser Situation tut das Land für seine Kommunen, was es tun kann. So beträgt der Anteil der Leistungen des Landeshaushaltes für die Städte und Gemeinden unseres Landes in diesem Jahr rund 14,5 Milliarden €. Das ist fast ein Fünftel mehr als in 2005, als wir die Regierung in diesem Land übernommen haben. Überdies: 2010 fließt jeder vierte Euro des Landeshaushaltes an die Kommunen. Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich.
Noch eine Anmerkung zu den Ausführungen von Herrn Becker zur Niveausprunghypothese von Prof. Lenk. Ich zitiere aus der dazu durchgeführten Anhörung Frau Prof. Färber, die auf Nachfrage meines Kollegen Löttgen, ob sie den Niveausprung dem Grunde nach nicht infrage stelle, sagte – ich zitiere –: „Ich stelle ihn“ – gemeint ist der Niveausprung – „für 1995 natürlich nicht infrage.“ Ich denke, damit ist auch diese Frage geklärt.
Das war es, was ich zu dem Thema heute noch zu sagen habe. Ich darf abschließend feststellen, dass unsere Fraktion der Beschlussempfehlung des Fachausschusses folgen wird. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch kurz auf die Bemerkungen des Kollegen Hüsken eingehen, der auch gestern Worte wie „verlässlich“ und „seriös“ gebraucht hat und an einer Stelle sogar die Formu
Ich denke, wir haben uns gestern auch vor dem Hintergrund der Anhörung und der schriftlichen Stellungnahmen verlässlich und vernünftig über die unterschiedlichen Argumentationen unterhalten.
Extrem streitig ist die Frage der rechtlichen Bindungswirkung auch hinsichtlich der Definition dessen, was Einheitslasten ausmacht. Wir unterscheiden uns sehr deutlich in der Bewertung der Aussagen, und zwar sowohl von der Qualität als auch von der Quantität her.
Wir haben uns auch über die Frage, ob solch ein Niveausprung überhaupt anzusetzen ist, streitig auseinandergesetzt. Wir haben dann – auch schon im Ausschuss – genauso wie die Sachverständigen über die Frage gestritten: Wenn man von einem solchen Niveausprung ausgeht, wann ist er richtig angesetzt?
Meine Damen und Herren, nach all dem steht für uns außer Zweifel, dass die Nagelprobe, ob dieses Gesetz verfassungskonform ist und ob die Kommunen tatsächlich übervorteilt werden, was wir hier deutlich unterstellen, in Münster vor dem Verfassungsgerichtshof gemacht werden wird; diesen Weg haben die kommunalen Spitzenverbände angekündigt. Das und das Ergebnis haben Sie sich zuzuschreiben. Das wollen wir Ihnen an dieser Stelle heute noch mal vorhalten.
Meine Damen und Herren, schwierig finde ich auch die Wortbeiträge heute und gestern zur Darstellung der Kommunalfreundlichkeit und der Großzügigkeit der Landesregierung unseren Kommunen gegenüber.
(Gisela Walsken [SPD]: Ja, das ist Wahnsinn! –Ralf Witzel [FDP]: Laut Bertelsmann-Studie haben diese die beste Finanzausstattung bundesweit!)
Herr Kollege Witzel, ich verzichte jetzt darauf, über Ihre kommunalpolitische und kommunalfachliche Kompetenz überhaupt zu diskutieren; das wäre vergeudete Zeit.
Meine Damen und Herren, ich denke, man braucht nicht viel Fantasie, um sich anhand der Stellungnahmen aus der kommunalen Familie deren Reaktion vorzustellen. Selbst wenn man Frau Prof. Dr. Färber nicht folgt, nach deren Berechnungen noch einige hundert Millionen Euro zugunsten der Kommunen offenstehen, kann man eine Diskussion an dieser Stelle verantwortlich nur vor dem Hintergrund der realen Situation der Städte und Gemeinden in unserem Land führen.
Jetzt will ich Ihnen noch einen grundsätzlichen Vorhalt machen. Im Gegensatz zu dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen haben wir ein grundsätzlich anderes Verständnis vom Verhältnis von Kommunalfinanzen und Landesfinanzen. Wir begreifen das nicht wie Sie als künstlichen Gegensatz, sondern wir sehen das als Einheit. An dieser Stelle darf ich einmal Johannes Rau zitieren; meines Erachtens gibt es da keinen Berufeneren als ihn:
Meine Damen und Herren, wer über die Lage der Städte spricht, spricht über die Lage unseres Landes. Am Zustand der Städte lässt sich ablesen, wie es dem ganzen Land geht.
Unter diesem Aspekt müssen Sie sich dann die zutiefst politische Frage gefallen lassen, wie Sie denn tatsächlich auch an dieser Stelle mit dem Problem der schuldenbeladenen, überlasteten und überbeanspruchten Kommunen in unserem Lande umgehen wollen, meine Damen und Herren.
Die Sorge der Kommunen, dass die für die Jahre 2007 und 2008 zugrunde gelegte Berechnungsmethodik nach dem Willen der Landesregierung für die Zukunft fortgeschrieben werden soll, ist berechtigt und in diesem Gesetz angelegt.
Sie können das, Herr Minister, ja gleich widerlegen und sagen: Wir wollen für die Zukunft ein vollkommen anderes Verfahren anwenden, das kommunalfreundlicher ist. Das aber wollen Sie nicht. Die Zahlen für das kommende und für dieses Jahr haben die kommunalen Spitzenverbände geliefert. Dieses Verfahren kostete die kommunale Landschaft für 2009 zusätzlich 98 Millionen € und für 2010 zusätzlich 59 Millionen €. Der Vertreter des Landkreistages hat in diesem Zusammenhang bis 2019 Milliarden an Kosten prophezeit.
Statt sich hier mit den Kommunen zu streiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir gemeinsam mit den Kommunen dafür kämpfen, dass die Solidarlasten in unserem Land in Zukunft gerechter verteilt werden. Ich verfolge an dieser Stelle mit großen Bedenken Ihre Politik, sich um Solidarität herumzudrücken und diejenigen, die unserer Solidarität am meisten bedürfen, dazu zu zwingen, sich noch irgendwo anders Geld zu leihen, um diesen formalen Ansprüchen nachzukommen.
Ich empfinde es als unverschämte Überhöhung des Gesamtproblems, wenn Sie die Probleme unserer Kommunen an dieser Stelle durch Ihr Abrechnungsgesetz nicht verkleinern und verringern, sondern noch in erheblichem Umfang vergrößern. Wir werden dem Gesetz nicht zustimmen. – Danke.