Die Frage „Verschieben oder nicht verschieben?“ hat sich de facto erledigt. Die Bundesregierung hat sich positioniert. Der Bundesrat hat sich positioniert. Es hat eine Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag am Montag gegeben. Sie hat nach allem, was ich höre, nichts verändert. Die Mehrheitsfraktionen im Bundestag haben sich positioniert. Die Lage ist, wie sie ist. Da können wir heute oder nach der Ausschussberatung beschließen, was wir wollen.
Vielleicht ist das gerade eine Möglichkeit, aufbauend auf dem, was Minister Laumann vorgetragen hat,...
… zu versuchen, dort zu einer gemeinsamen Formulierung zu kommen, die wir alle tragen können und die zumindest für NRW die Umsetzung beschleunigt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Henke. – Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, so dass wir am Schluss der Beratung sind.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/887 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Hauptausschuss sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge
10 Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 14/835
Zur Einbringung des Antrags erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Müller-Piepenkötter das Wort. Frau Ministerin, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Abkommen über die Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizeiführungsakademie vom 28. April 1972 regelt wie bisher für die Polizeiführungsakademie die Rechte und Pflichten der Länder und des Bundes als Träger der zukünftigen Deutschen Hochschule der Polizei. Das Abkommen realisiert insofern zusammen mit dem Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei die Weiterentwicklung der Polizeiführungsakademie in MünsterHiltrup zur Deutschen Hochschule der Polizei.
Der im Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Bundesrepublik vom 8. Juli 2004 zum Ausdruck gebrachten und an das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Bitte folgend hat der Landtag am 27. Januar 2005 das Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei verabschiedet. Durch den Abschluss des Abkommens zwischen den Ländern und dem Bund und dessen Ratifizierung wird dieses Gesetz für die Beteiligten verbindlich.
Das Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei selbst regelt die Umwandlung der Polizeiführungsakademie zu einer auf den Polizeidienst ausgerichteten Hochschule der Polizei. Es ist insoweit aber abhängig vom Zustandekommen des Abkommens.
Die langjährigen Überlegungen von Bund und Ländern zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Polizeiführungsakademie haben zu dem Ergebnis geführt, dass sich die entscheidende Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Führungskräfte der Polizei wie in Verwaltung und Wirtschaft nur auf wissenschaftlicher Grundlage und damit nur in den Strukturen einer Hochschule verwirklichen lässt. Dieser Schritt ist mit dem Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei getan worden und soll nunmehr durch den Abschluss des vorliegenden Abkommens umgesetzt werden.
Die Polizeiführungsakademie war und ist die zentrale Ausbildungsstätte für den höheren Dienst aller Polizeien des Bundes und der Länder. Ihr obliegen darüber hinaus die Fortbildung der Führungskräfte der deutschen Polizei, die Pflege der Beziehung zu vergleichbaren ausländischen Ausbildungseinrichtungen und polizeiliche Forschungsaufgaben. Die Polizeiführungsakademie ist eine von den Ländern und vom Bund als Träger mittels eines Abkommens nach dem Königsteiner Schlüssel gemeinsam finanzierte und über ein Kuratorium gemeinsam geführte Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ich bitte deshalb den Landtag um Zustimmung zu diesem Abkommen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Staatsvertrages mit der Drucksache 14/835 an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig beschlossen.
11 Vollmundige Ankündigungen von CDU und FDP: Verdoppelung des Kulturetats! Kommunen und Kulturorganisationen brauchen Planungssicherheit
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der Kollegin Nell-Paul das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen endlich hat uns der Finanzminister zumindest die Rahmendaten des Haushalts 2006 vorgestellt. Man könnte meinen, dass sich die heutige Debatte damit erübrigt. Weit gefehlt! Es gibt Anlass zu heftigen Auseinandersetzungen über das, was uns vorgetragen worden ist.
Ich muss anerkennend erwähnen, dass der Kulturbereich anscheinend einen Zuwachs verzeichnen kann. Das ist immerhin ein Lichtblick in düsteren Zeiten. Mehr Details sind bisher aber nicht bekannt geworden. Deshalb kann ich meine für heute vorbereitete Rede fast unverändert halten.
Das „Verkündungsritual“ scheint sich fortzusetzen, denn der Kulturstaatssekretär Grosse-Brockhoff wird seit Monaten nicht müde zu erläutern, dass der Kulturförderetat in den nächsten Jahren – beginnend mit dem Haushalt 2006 – verdoppelt werden soll. Bei dieser Ankündigung war ihm natürlich breite Zustimmung sowohl seitens der Kulturszene als auch vom Kulturausschuss sicher.
Der Kulturstaatssekretär hat sich als Zahlenjongleur versucht, indem er Vergleiche zu Bayern oder Baden-Württemberg gezogen hat, für die er von Zahlen bis zu 80 € in Bayern im Gegensatz zu nur 14 € pro Kopf in Nordrhein-Westfalen sprach. Das musste er allerdings schnell wieder revidieren. Denn bei genauer Betrachtung kommt man in Nordrhein-Westfalen – wenn man die Kommunen hinzunimmt – auf 75 € pro Kopf. Bei Zahlen kann man ihm nicht immer trauen.
Nun sind aber seit dem Regierungswechsel, wie wir wissen, sechs Monate vergangen. Und wir warten jetzt sozusagen wöchentlich darauf, was denn im Detail inhaltlich angesagt ist.
Die Verdoppelung des Kulturetats wurde zuletzt auch von Ministerpräsident Rüttgers angekündigt. Von ihm wurde noch Anfang Dezember in der „Rheinischen Post“ unter der Überschrift „Rüttgers: Wir verdoppeln“ berichtet, dass er bei einer Ausstellungseröffnung bekräftigt habe, dass sich die Fördermittel des Landes auf 140 Millionen € verdoppeln sollen. Der Beifall der Kulturszene war ihm an diesem Abend sicher.
Langsam aber dämmert einigen, dass es nun an der Zeit wäre, auch einmal zu sagen, was denn konkret geplant ist. Um wie viel Geld geht es konkret? Vor allem: Für welche Kulturprojekte soll dieses Geld eingesetzt werden? Wie sieht es eigentlich mit den bisherigen Zuschüssen im Kultur
förderetat aus? Kann man davon ausgehen, dass der Förderansatz in seiner Vielfalt erhalten bleibt, wenn nicht gar erhöht wird?
oder allgemeine Erkenntnisse, die, wenn man es aus der heutigen Haushaltssicht betrachtet, fast beunruhigend klingen. Da heißt es nämlich bei Herrn Grosse-Brockhoff – ich zitiere –:
Wenn wir von Verdoppelung reden, heißt das nicht, dass jetzt mit der Gießkanne jedes Jahr 20 % übers Land gegossen werden, sondern wir werden uns nach wie vor mit Ihnen über einzelne Projekte unterhalten.
Denn ich habe im Moment das Gefühl, dass alle Bittsteller kommen und sagen: Können wir nicht 20 % nächstes Jahr mehr haben? – Da sage ich gleich: Das gibt es nicht.
Wir haben heute den 14. Dezember. Es geht nicht mehr um die Frage, was die Regierung verspricht, sondern inzwischen geht es für die Kultureinrichtungen ums nackte Überleben. Wer heute noch nicht weiß, was 2006 zur Verfügung steht, der kann keine Projekte planen. Und was noch viel problematischer ist: Wer heute nicht weiß, wie viel Geld ihm morgen zur Verfügung steht, der weiß auch nicht, wie er mit den vorhandenen und geplanten Arbeitsplätzen und Honorarkräften umgehen soll.
Frau NellPaul, hätten Sie es lieber, wenn wir, statt über solche Positionen in den ordentlichen Gremien zu beraten, diese Mittel nach Gutsherrenart einfach ausgeben würden und wir alle vor vollendete Tatsachen gestellt würden?
Nein, das möchte ich nicht. Aber ich erwarte, dass diejenigen Kultureinrichtungen, die auch im Jahr 2005 gefördert worden sind und ihre Projekte für 2006 schon geplant haben, an denen Arbeitsplätze, Honorare und
Das sehe nicht nur ich so, das sieht auch der Kulturrat so. Der hat uns nämlich geschrieben, Ihnen wahrscheinlich auch. Beim Kulturrat heißt es:
Projekte, die auf Projektmittel angewiesen sind, laufen Gefahr, gar nicht erst stattfinden zu können oder auf die Zeit im Sommer oder im Herbst verschoben zu werden. Das führt zu Unterangeboten an kulturellen Veranstaltungen im Frühjahr. Ein halbes Jahr sozusagen wird amputiert.