Der hat Ihnen den Rücken gestärkt. – Also, Frau Thoben, lassen Sie mich das einmal sagen: In dieser Debatte – auch um dieses Sitzungshickhack und wie Sie, aber auch der Innenminister, manchmal reagieren – kommt es mir so vor, als hätten wir das Phänomen der Thomasstahlmasten auch in der Landesregierung.
Es gibt da bei Ihnen so gewisse Versprödungserscheinungen. Geknickt sind Sie noch nicht, aber das bleibt abzuwarten. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Düker das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich bin der Meinung, dass diese Information, die wir heute Morgen in der Zeitung lesen konnten, nämlich dass RWE wohl schon 1994 aufgrund eines Gutachtens verminderte Bruchkraft bei Masten in Bayern, wie Sie auch richtig sagten, festgestellt hat, nicht nur eine Debatte über Konsequenzen bei energieaufsichtsrechtlichen Verfahren auslösen sollte, wer wann wem welche Informationen gegeben hat.
Meine Damen und Herren, als Innenpolitikerin sage ich Ihnen: Diese Untersuchungen beinhalten hochsicherheitsrelevante Informationen, die auch Konsequenzen für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz haben. Wo war hier die Zusammenarbeit im Hinblick auf Informationen an dieser Stelle und Konsequenzen für den Katastrophenschutz an der anderen Stelle? Hier hat der Infor
Meine Damen und Herren, denken wir einmal an die Konsequenzen bei den Autobahnen und die Konsequenzen der mehrtägigen Stromausfälle, die wir jetzt im Münsterland ja gesehen haben: Bei diesen Themen besteht in Zukunft Gefahr für Leib und Leben. Deswegen dürfen wir diese Debatte stets nur zusammen und verknüpft sehen.
Nicht umsonst haben wir vor einem Jahr – Herr Kollege Rudolph hat darauf hingewiesen – in unserem Antrag zum Ausbau des Katastrophenschutzes als Herausforderung für den Katastrophenschutz ausdrücklich auch die Vorsorge für großräumige Energieausfälle festgestellt – zusammen mit anderen Gefährdungspotenzialen, unter anderem Hochwasserschutz. Schließlich dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren, dass wir auch und gerade durch den Klimawandel enorme Gefährdungspotenziale, auch neue Gefährdungspotenziale, für den Katastrophenschutz berücksichtigen müssen.
Meine Damen und Herren, wir mussten im Innenausschuss feststellen, dass die von uns vor einem Jahr aufgrund dieser Gefährdungspotenziale geforderte Gefahrenanalyse durch die Regierung nicht fertig gestellt wurde. Diese Gefahrenanalyse liegt nach wie vor nicht vor.
So gut und so engagiert auch jeder Einzelne der Rettungskräfte vor Ort gearbeitet hat, sehe ich nach wie vor Defizite in der konzeptionellen Aufstellung unseres Katastrophenschutzes.
Der zweite Punkt war die Vernetzung. Wir haben vor einem Jahr auch festgestellt, wie wichtig es ist, dass Informationen bei Großschadensereignissen vernetzt werden. Es sollten IT-Verfahren eingerichtet werden, die dies sicherstellen. Auch diese Verfahren sind ein Jahr nach dieser Debatte nicht umgesetzt. Unter Umständen hätte hier eine Information schneller von A nach B gelangen können.
Nächster Punkt: Zusammenarbeit mit dem RWE. Damals haben wir in unserem Antrag festgestellt, dass das Land dafür zuständig ist, der Bevölkerung zentral Auskunft zu geben. Das Land ist also die zentrale Anlaufstelle. Im Innenausschuss erfahren wir jetzt von RWE – das finde ich zunächst einmal positiv –: Wir haben versucht, zeitnah eine Hotline zu installieren.
Es muss also auch geklärt werden – das ist der nächste Punkt –, wie wir die Unternehmen in den Katastrophenschutz einbinden.
Wichtig ist ferner, wie wir Telefonleitungen wiederherstellen, sodass telefoniert werden kann. Es muss klar sein, wie mit Netzbetreibern wie Vodafone zusammengearbeitet wird. Auch hier sehe ich Nachbesserungsbedarf.
Meine Damen und Herren, die Situation im Münsterland war eine Bewährungsprobe für den Katastrophenschutz. Wir haben einen guten Katastrophenschutz. Ich will hier nicht zu viel herummeckern. Ich sehe nach dieser Bewährungsprobe aber auch ganz klare Defizite.
Wir müssen sehr schnell die neuen Gefahrenanalysen vorlegen. Ich denke, es ist hohe Zeit dafür. Sie sollten im Innenministerium mit Nachdruck erarbeitet werden. Ferner sollten wir die Vernetzung verbessern.
Ich glaube, dass Herr Wolf überdies gut beraten ist, nicht die Verlegung der Stromleitungen unter die Erde zu fordern und, wie dem Bericht der „Westdeutschen Zeitung“ vom 29. November 2005 zu entnehmen ist, anzukündigen, dass er schnell das Gespräch mit dem Energiekonzern RWE suchen wolle, um als Konsequenz aus dem Stromausfall die Chancen auszuloten, Leitungen unterirdisch zu verlegen.
Frau Thoben, darum sollten Sie sich kümmern. Herr Kollege Wolf, der leider jetzt nicht anwesend ist, sollte sich meines Erachtens um die Defizite beim Katastrophenschutz kümmern. Da hat er genug zu tun.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Aufgrund eines technischen Versehens konnte die Uhr zunächst nicht in Gang gesetzt werden. Deswegen hat Frau Düker etwas länger Zeit gehabt. Aber es war nicht ihr Fehler. – Diesen Hinweis gebe ich nur für den Fall, dass das irgendjemandem aufgefallen sein sollte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Beratung zu Tagesordnungspunkt 3; denn weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 14/923, der möglicherweise zum Antrag erhoben wird. Vorhin wurde zwischen den Fraktionen einvernehmlich verabredet, dass er zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie überwiesen werden soll. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist dieser Entschließungsantrag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie verwiesen.
Ich erlaube mir an dieser Stelle den Hinweis auf den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/914 und den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/924.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Beratung und gebe dem Kollegen Pick für die Fraktion der CDU das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU hat diesen Antrag zur zügigen Übergabe von Nationalparkflächen zum einen vor dem Hintergrund der Diskussion gestellt, die wir in den vergangenen Jahren um dieses Thema hier im Hause geführt haben, und zum anderen vor dem Hintergrund der in Berlin geschlossenen Koalitionsvereinbarungen, die sich auch gesondert mit diesem Thema auseinander setzen.
Das Thema „Tausch oder Verkauf von Waldflächen“ hat im Zusammenhang mit dem Nationalpark in der Vergangenheit immer eine Rolle gespielt. So hat es bereits am 30. September 2003 eine Mündliche Anfrage meinerseits gegeben, in der es um den großflächigen Waldtausch und Waldverkauf in Nordrhein-Westfalen ging. Es war ja geplant, mit dem Bund die Flächen zu tauschen beziehungsweise Wald zu verkaufen und den Bund dafür zu entschädigen.
CDU-Fraktion angeforderten Bericht hin – reagiert. Sie hat auch in diesen Debatten immer wieder bestätigt, dass man versuchen wolle, den Nationalpark als geschlossene Einheit zu bilden, aber in das Eigentum des Landes NordrheinWestfalen zu bringen. Die einzige Möglichkeit, diese Gemeinsamkeit herzustellen, wäre, die Nationalparkflächen, die dem Bund gehören, in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen zu bringen.
Wir haben dem immer widersprochen und gesagt: Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes können Flächen, die einem Nationalpark zugehörig sind, auch im Eigentum des Bundes sein. Es handelt sich hier um keinen regionalen und auch keinen Landespark, sondern um einen Nationalpark, und die nationale Aufgabe muss vom Bund mitgetragen werden.
Die FDP hat noch im vergangenen Jahr im Plenum einen Antrag gestellt, bei dem es um dubiose Veräußerungen und Grundstückstauschgeschäfte im Ministerium Höhn ging – darauf wird der Kollege Ellerbrock sicherlich noch eingehen –, der genau dies zum Inhalt hatte. Sie hat gesagt: Die Flächen, die dort zur Verfügung stehen, müssen auch vom Bund übertragen werden. Hier darf es zu keinem Grundstückstausch oder ersatzweise zu Grundstücksverkäufen kommen, weil wir den Bund in der Verantwortung sehen und auch behalten wollen.
Diese Diskussion und auch der von der FDP gestellte Antrag ist seitens der seinerzeitigen Regierungsfraktionen SPD und Grüne noch im Januar dieses Jahres abgelehnt worden. Das macht deutlich, dass man zu dem Projekt Nationalpark ein Verhältnis hat, das in dem Punkt nie von uns geteilt worden ist. Insofern ist die heutige Situation auch vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarungen sehr positiv zu sehen, weil der Bund in der Koalitionsvereinbarung sagt, dass national bedeutsame Naturschutzflächen, so auch Nationalparkflächen, aus Truppenübungsplätzen oder dem Grünen Band – das ist der ehemalige Mauerstreifen, Grenzstreifen – den Ländern beziehungsweise Stiftungen zugeführt werden sollen.
Grundlage dieser Koalitionsvereinbarung ist unter anderem eine Pressemitteilung und eine Beschlusslage in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom August dieses Jahres, in der diese Frage unter dem Thema „Nationales Naturschutzerbe erhalten“ aufgegriffen worden ist. Insofern sind wir dankbar, dass das jetzt in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen ist und damit die Voraussetzungen geschaffen sind, dass wir in den Besitz dieser Flächen kommen. Unser Antrag geht da
hin, dass wir jetzt den Bund und die Landesregierung auffordern, dass die Flächen unverzüglich und unentgeltlich auf das Land NordrheinWestfalen übertragen werden. Damit ersparen wir dem Land, weil es hier ja auch um Werte geht, Ausgaben in Höhe von etwa 20 Millionen €, die, wenn es früher zum Abschluss gekommen wäre – wogegen wir uns immer gesträubt haben –, angefallen wären.
Der zweite Teil unseres Antrags besagt, dass die Flächen, die bisher als Tauschflächen vorgehalten worden und seit drei Jahren nicht mehr in der Produktion sind, unverzüglich der normalen Bewirtschaftung zugeführt werden sollen, sodass auch da wieder Finanzmittel erwirtschaftet werden können.
Zu den Entschließungsanträgen zwei kurze Hinweise: Wir sind mit dem, was seitens der Grünen gefordert wird, einverstanden. Die Diskussion können wir über weitere Flächen im Land Nordrhein-Westfalen führen; aber die belgischen Truppen haben bereits vorige Woche die Schlüssel des Truppenübungsplatzes Vogelsang abgegeben. Sie sind weg. Jetzt muss ganz schnell gehandelt werden. Je komplizierter wir das Verfahren machen, umso schwieriger werden die Verhandlungen mit dem Bund. Deswegen wollen wir heute direkte Abstimmung. Wir wollen die Landesregierung sofort beauftragen, damit der Minister unverzüglich handeln kann.
Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie verwechseln im Moment Nationalpark und Konversion. Das sind aber zwei unterschiedliche Themen. Im Moment geht es darum, den Teil Nationalpark zu einem Abschluss zu bringen. Das Thema Konversion ist so kompliziert, dass wir es hiermit nicht verbinden, sondern uns gesondert im Plenum und gegebenenfalls in den zuständigen Ausschüssen damit beschäftigen sollten.
Da insofern große Übereinstimmung besteht, gehe ich davon aus, dass wir möglicherweise einen einstimmigen Beschluss des Landtags herbeiführen können. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Pick. – Als nächster Redner hat für die antragstellende Fraktion der FDP der Kollege Ellerbrock das Wort.