Protokoll der Sitzung vom 18.01.2006

(Heiterkeit und Beifall von FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, viertens möchte ich festhalten, dass die Ereiferungen des empörungspolitischen Sprechers etwas zu spät kommen. Der Begriff „Lesehilfe“ ist meiner Kenntnis nach von einer ehemaligen Ministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, von Frau Bärbel Höhn, in dieses Parlament eingeführt worden. Dass bedeutet allerdings einen gewissen Zeitverzug, dass Sie sich hier aufgeregt haben. Aber das mag vielleicht

mit Ihrer neuen Rolle zusammenhängen. Das Sein bestimmt das Denken, oder das Denken bestimmt das Sein. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, die Debatte geht weiter. Der Finanzminister hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Sie können sich jetzt also auch schon auf Ihre Redebeiträge vorbereiten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Teile des Beitrages von Frau Schulze haben mich so begeistert, dass ich doch noch ein paar Sätze sagen möchte.

Als Frau Schulze erwähnte, dass es in der Opposition – ich sage es jetzt mit meinen Worten – doch sehr schwierig ist, habe ich mich an meine lange Zeit in der Opposition, 25 Jahre, erinnert.

(Ralf Jäger [SPD]: Nicht für jeden!)

Ich weiß, wie schwer das ist, Frau Schulze. Ich weiß, dass man bei manchen Themen, bei denen man nicht so richtig weiterkommt, vielleicht auch mal die Windmaschine andrehen muss, damit die Öffentlichkeit von der Opposition überhaupt noch irgendwie Notiz nimmt. So verstehe ich das Ganze, was Sie angezettelt haben.

Herr Remmel, wenn ich zu Ihrem Erstaunen so lange gebraucht habe, um das hier zu erklären: Das lag vor allem daran, dass ich die bewährte Praxis der alten Regierung in allen Facetten genüsslich darstellen wollte, um Ihnen an einem Beispiel zu zeigen, wie Recht auch eine alte Regierung gehabt haben könnte. Dass wir uns da, wo sie Recht hatte, auch gerne ihrer Instrumentarien bedienen, werden Sie uns nachfühlen können. Aber ich weiß noch genau, wie ich in der Opposition gesessen und gedacht habe: Verdammt noch mal, jetzt haben sie das eigentlich logisch und richtig vorgetragen – ein Kabinettsbeschluss muss davor erfolgen –, und du weißt nicht so richtig, was du dagegen machen sollst. – Und genau so kommen Sie mir heute vor.

Sie, Frau Schulze, haben allerdings – dazu möchte ich Ihnen gratulieren – völlig zu Recht die Frage gestellt: Wie kommt es denn, dass ihr im Haushalt einen Ansatz gebracht habt, obwohl ihr zum Gutachten noch keinen Kabinettsbeschluss habt? – Da will ich gerne aufklären, weil ich finde, dass die Opposition, das Parlament daran ein legitimes Interesse hat. Ich wäre dankbar, wenn mir früher hin und wieder auch mal so begegnet worden wäre.

(Heiterkeit und Beifall von CDU und FDP)

Ich sage Ihnen ganz offen, dass wir Ende September das Gutachten bekommen haben, dass wir, wie Sie wissen, vor allen Dingen im November und Anfang Dezember über dem Haushalt gebrütet haben und es in dieser Zeit sicherlich nicht möglich gewesen ist, das Kabinett in seiner ganzen Fülle und mit seiner ganzen Kompetenz mit diesem Gutachten zu befassen. Das machen wir am 31. Januar.

Trotzdem, weil Sie ja Aufklärung verlangt haben, hat das Kabinett den beiden Ministern Uhlenberg und Linssen geglaubt, dass sie den richtigen Ansatz im Haushalt veranschlagt haben, den Sie ja jetzt auch zur Kenntnis nehmen können. – Der liegt übrigens nicht um 20 % darüber, wie Sie behaupten; aber das werden Sie alles nachlesen können. – Das Kabinett hat dann gesagt: Okay, auch wenn wir noch nicht die ganze Begründung, die Für und Wider, die ganzen Anregungen des Gutachtens zur Kenntnis genommen haben, glauben wir euch, dass ihr das gut gemacht habt. – Weil wir den Haushalt vorlegen mussten, haben wir dann diesen Ansatz gebracht.

Sie werden nach Kenntnisnahme dieses Gutachtens, das Sie in 14 Tagen bekommen, das Ihnen nicht vorenthalten wird, wie uns früher manches Gutachten vorenthalten wurde, sondern das Sie in ganzer Ausführlichkeit und ohne Lesehilfe, um Ihnen auch das klar zu sagen, zur Kenntnis nehmen können, feststellen, dass wir das wohl richtig gemacht haben.

Lieber Herr Remmel, Sie werfen der CDU- und der FDP-Fraktion vor – das zu beurteilen steht mir als Teil der Exekutive kaum an –, sie hätten zu schnell ihre Rolle als Regierungsfraktionen gefunden. Sie als Opposition haben sie leider immer noch nicht gefunden. Versuchen Sie es!

(Beifall von CDU und FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? Man kann bei dieser Debatte ja offenbar nichts ausschließen. – Dem ist aber nicht so. Dann schließe ich die Debatte.

(Ralf Jäger [SPD]: Betteln Sie nicht darum!)

Nein, ich bettle überhaupt nicht. Ich gebe Gelegenheit, noch zu antworten, wie es guter parlamentarischer Brauch ist.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Inhalt des Eilantrags Drucksache 14/1067. Wir haben direkte Abstimmung vereinbart. Wer diesem Eilan

trag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und Grünen-Fraktion. Wer spricht sich dagegen aus? – CDU-Fraktion und FDP-Fraktion. Das ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zu:

7 Fragestunde

Drucksache 14/1037

Mit der genannten Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 28, 31 und 32 aus der Fragestunde vom 14. Dezember 2005 und die neu eingereichten Mündlichen Anfragen 35 bis 40 vor.

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 28

der Abgeordneten Frau Walsken von der Fraktion der SPD aus der Fragestunde vom 14. Dezember 2005 auf:

Novellierung des Spielbankengesetzes?

Nach dem nordrhein-westfälischen Spielbankengesetz ist die Vergabe von vier Lizenzen zur Betreibung von Spielbanken erlaubt. Spielbanken gibt es bereits in Aachen, Bad Oeynhausen und Dortmund und soll es nach einer Übergangsphase künftig auch in Duisburg geben.

Beabsichtigt die Landesregierung, das Spielbankengesetz zu öffnen und mehr als vier Lizenzen zuzulassen?

Da Frau Walsken nicht anwesend ist, hat sie als Vertreter Herrn Abgeordneten Börschel benannt. Er ist anwesend.

Ich bitte Herrn Minister Wolf um Beantwortung.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Unruhe – Glocke)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Börschel in Vertretung von Frau Walsken!

(Anhaltende Unruhe)

Eine Sekunde bitte! – Meine Damen und Herren! Ich wäre allen Kleingruppen, die jetzt interessante Themen erörtern, dankbar, wenn sie dies draußen tun würden. Ich bitte um etwas Ruhe, damit wir die Fragestunde ordnungsgemäß abhalten können.

Gegenstand dieser Mündlichen Anfrage ist § 1 Satz 2 des Spielbankengesetzes, nach dessen Wortlaut die Anzahl der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen vier nicht überschreiten darf.

Hierzu kann ich nur sagen, dass die mit der Glücksspielaufsicht befassten Referate meines Hauses sowie des Finanzministeriums der Frage nachgehen, ob diese seit dem Jahr 1974 unveränderte gesetzliche Begrenzung angesichts der Entwicklung in den angrenzenden Bundesländern und in den europäischen Nachbarländern noch zeitgemäß ist. Mein Haus beabsichtigt, diese Frage mit den Ressorts abzustimmen, deren Belange durch das Spielbankengesetz berührt werden. Im Übrigen beabsichtige ich, die im Landtag vertretenen Fraktionen so bald wie möglich darüber zu informieren, ob und gegebenenfalls mit welcher Zielrichtung das Gesetz novelliert werden soll.

Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Eiskirch, SPD-Fraktion.

Herr Finanzminister, wenn Sie in der Abstimmung mit den anderen Ressorts zu der Erkenntnis kämen, eine solche Ausweitung vorzunehmen, wären Sie sich in diesem Falle darüber im Klaren, dass eine solche Öffnung zugunsten weiterer Lizenzen durchaus erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmesituation nicht nur der bereits vorhandenen Spielbanken, sondern auch von deren Sitzgemeinden hat? Und würden Sie es in einem solchen Falle ins Kalkül ziehen, diesen Städten einen entsprechenden finanziellen Ausgleich – in welcher Form auch immer – zukommen zu lassen?

Herr Minister.

Zunächst einmal gestatten Sie mir, dass ich Ihnen als Innenminister antworte. Der Finanzminister ist der Herr Kollege Linssen.

(Heiterkeit von CDU und FDP – Thomas Eiskirch [SPD]: Das Vergnügen haben wir häufiger!)

Die hypothetische Fragestellung führt mich dazu, auf meine ersten Ausführungen zurückzukommen: Wir denken über diese Frage nach. Wenn wir so weit sind, werden wir Auskunft geben.

Eine weitere Zusatzfrage liegt bei Herrn Abgeordneten Börschel.

Herr Minister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie als Begründung für eine mögliche Änderung oder jedenfalls als Begründung für Ihre Aktivitäten die Situation in anderen Bundesländern angeführt. Mich interessiert, ob es nach Vorlage der bisherigen Zwischenergebnisse weitere Gründe gibt, die für eine Veränderung sprechen können, welche das wären und wann Sie mit einem abschließenden Ergebnis sowohl in Ihrem Haus als auch bei der Abstimmung mit den anderen Häusern rechnen.

In meiner ersten Antwort ist schon deutlich geworden, Herr Abgeordneter Börschel, dass es noch keine Aktivitäten gibt, sondern dass es lediglich Überlegungen gibt. Diese Überlegungen sind in einem Vorstadium, sodass es dazu auch noch keine weitergehenden Erkenntnisse gibt.

Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist diese Mündliche Anfrage erledigt.