Protokoll der Sitzung vom 19.01.2006

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Meine Damen und Herren, das ist ein Vorstoß, der sich im ersten Moment vielleicht praktikabel anhört, es aber in Wahrheit nicht ist. Er hat nämlich ganz erhebliche Nachteile.

Er setzt im Bereich der Kontrolle eine erhebliche Bürokratie in Gang, die dazu führt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen das Vorhandensein der Rauchmelder entweder kontrollieren müssen oder sich im Zweifelsfall bei einem Schaden vorhalten lassen müssen, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht kontrolliert zu haben.

Darüber hinaus wäre die Landesbauordnung auch nur einschlägig für Neubauten und nicht für Altbauten. Dabei liegt das größte Problem im Wohnungsbestand. In NRW gibt es 8,3 Millionen Woh

nungen, wovon der größte Teil zum Altbestand gehört.

Meine Damen und Herren, die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“, vom damaligen Bauminister Dr. Vesper seinerzeit ins Leben gerufen, hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass in Nordrhein-Westfalen in immer mehr Wohnungen Rauchmelder eingerichtet worden sind und die Preise für Rauchmelder von durchschnittlich 40 € auf unter 10 € gesunken sind. Das ist der richtige Weg.

Aber man könnte das Fortkommen auf diesem Weg beschleunigen, wenn mit der Versicherungswirtschaft über ein Bonus/Malus-System verhandelt würde mit der Folge, dass durch eine Absenkung der Versicherungsprämie Anreize geschaffen würden für diejenigen, die die Altbestände mit Rauchmeldern nachrüsten.

Meine Damen und Herren, wer die Debatte verfolgt hat, stellt fest, dass nicht nur das Thema Volksinitiative innerhalb dieser Koalition und innerhalb des Kabinetts strittig ist. Unter anderem konnte man die Schlagzeile „Qualm im Kabinett“ lesen. Es wurde über Rauchmelder und darüber berichtet, dass der Geisterfahrer Innenminister Wolf nach Vorstößen zum Wenden auf der Autobahn und

(Beifall von den GRÜNEN)

Vorstößen zu „RWE-Leitungen in die Erde“ nun einen Vorstoß gemacht hat, der eigentlich überhaupt nicht in sein Ressort fällt. Wer diese Artikel liest und die gesamte Szene beobachtet, der gewinnt den Eindruck: Wenn im Kabinettsaal Rauchmelder installiert wären, dann würden diese bei dem Qualm, der dort produziert wird, ununterbrochen Alarm schlagen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Herr Wolf, Sie sind damit angetreten, dass Sie Bürokratie abbauen wollen. Sie treten jedoch als bürokratischer Querschläger auf, weil Sie permanent versuchen, in fremden Revieren zu wildern. Anstatt Ihre Hausaufgaben bei der Polizeireform und bei der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu machen, wozu permanent Ankündigungen kommen, aber bis heute keine Vorschläge auf dem Tisch liegen, wildern Sie immer nur in fremden Revieren, und zwar ohne Sachverstand und Vernunft.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, in diesem Fall ist es etwas anders als bei dem Antrag zur Volksinitiative. Hier hat die Koalition mit viel Mühe versucht,

die Kurve zu bekommen. Sie weist Herrn Wolf in die Schranken und schreibt im Grunde genommen mit leicht veränderten Worten unseren Antrag ab. Auch Sie fordern Öffentlichkeitsarbeit, also das, was Minister Vesper angefangen hat, fordern eine Fortsetzung dieser erfolgreichen Kampagne und Gespräche mit den Feuerversicherungen.

Sie haben nur nicht die Größe gehabt, zuzugestehen: Der Weg, den die Grünen gewiesen haben, ist richtig, und der Weg, den der Koalitionspartner FDP gewiesen hat, ist falsch, da dessen Überlegungen wie immer bürokratisch, übereilt, zu kurz gesprungen und nicht durchdacht sind. Herr Wolf, Sie haben Ihr Klassenziel an dieser Stelle erneut verfehlt.

Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen und ein Stück weit das Spektakel zu lassen, einfach einen quasi abgeschriebenen Antrag dagegenzusetzen. – Schönen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Becker. – Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Bernd Schulte das Wort. Bitte schön, Herr Schulte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die politische Diskussion zum Ende des letzten und zu Beginn des neuen Jahres war sehr stark von Fragen des Verbraucherschutzes und des Benutzerschutzes bestimmt. Beides sind politische Zwillingsbegriffe mit derzeit hoher Aktualität.

Zum Benutzerschutz – Thema der letzten Wochen – zählen im Zusammenhang mit dem Halleneinsturz von Bad Reichenhall die Sicherheit von Sporthallen, die Sicherheit von Brücken und Stadien und nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem tragischen Brandereignis in Köln die Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden.

Nordrhein-Westfalen verfügt im Bereich des Benutzerschutzes über hohe Standards, die im Verhältnis zu anderen Bundesländern und anderen EU-Staaten einerseits oft als wettbewerbshemmend und wettbewerbsverzerrend dargestellt werden. Andererseits werden unsere Standards vor dem Hintergrund tragischer Ereignisse als Risikofaktoren und nachbesserungsbedürftig betrachtet.

Jeder Einzelfall wie der Wohnraumbrand in Köln ist tragisch, und jedes Opfer ist ein Opfer zu viel. Dennoch möchte ich ausdrücklich davor warnen,

jeden Einzelfall zum Anlass für eine umfassende gesetzliche Reglementierung zu nehmen.

Bereits in der letzten Legislaturperiode des Landtags wurde über die Forderung diskutiert, die Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden in der Landesbauordnung zwingend festzuschreiben. Nach gründlicher Überlegung hat man davon richtigerweise abgesehen, weil die Landesbauordnung ein streng zu administrierendes Bauordnungsgesetz ist, das nicht nur den deklaratorischen Charakter eines schwarzen Brettes oder einer Pinnwand hat. Eine in der Landesbauordnung verankerte Rauchmelderpflicht müsste von den unteren Bauaufsichtsbehörden nachhaltig kontrolliert und Verstöße dagegen müssten geahndet werden. Das erfordert erhöhten Bürokratie- und Personalaufwand, der den betroffenen Kommunen nicht zugemutet werden kann und den sie nicht leisten können.

Eine der Leitlinien des Handelns dieser Regierungskoalition ist die Zielsetzung, Regelungspolitik durch Ordnungspolitik abzulösen. Im Rahmen der Ordnungspolitik sind die verantwortete Freiheit und die private Initiative wesentliche Elemente.

Deswegen werden wir eine neue Kampagne entwickeln, die auf eine deutliche Steigerung der Zahl installierter Rauchwarnmelder in Privathaushalten hinzielt. Wir zählen dabei auf die Unterstützung aller Akteure in der Wohnungs- und Versicherungswirtschaft. Nicht gesetzlicher Zwang, sondern Überzeugung und Motivation sind der richtige Weg zum Schutz und zur Sicherheit von Menschen vor Brand in ihren Wohnungen.

Wir sind damit einverstanden, beide Anträge, den Antrag der Grünen-Fraktion und den Entschließungsantrag der Koalition, an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Es steht bereits jetzt fest, dass wir eine Anhörung zum Thema Gebäudeschutz durchführen werden. Im Rahmen des Gesamtkomplexes Gebäudeschutz wird auch die Rauchmelderpflicht auf freiwilliger Basis einen entsprechenden Stellenwert einnehmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Schulte. – Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Ruff-Händelkes das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Maßnahmen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit in unserem Land sind zu begrüßen. Das ist erst einmal

der wichtigste Satz für uns. – Jetzt komme ich zu den zwei Anträgen, die gestellt worden sind.

Dies gilt natürlich auch für die Initiativen der Grünen-Fraktion, weil auch sie eine bessere Verbreitung von Rauchwarnmeldern will und einen Vorschlag macht.

Wenn ich mir dann aber den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP ansehe, stelle ich fest, dass sich hier seit drei Jahren nichts getan hat. Vor drei Jahren gab es fast genau um dieselbe Zeit eine Diskussion. Wir wissen alle, dass die Versicherungswirtschaft sich inzwischen nicht bewegt hat, das heißt, kein Bonussystem eingeführt hat. Das bedauern wir sehr. Wir wissen natürlich auch, dass unser Minister Wittke mit einer Versicherung gesprochen hat.

Meine Damen und Herren, diesen Trend zu Zurückhaltung bei Innovationen in Wirtschaft, Industrie und Dienstleistungen werden wir künftig wohl oder übel öfters wahrnehmen. Das hat damit zu tun, dass in diesem Lande eine marktliberale Politik vorherrscht. Innovatives Handeln aus eigenem Antrieb bringt kurzfristig gesehen eben nicht den gewünschten betriebswirtschaftlichen Ertrag. Aus diesem Grunde werden innovative Lösungen oft erst dann angeboten, wenn ein gesetzlicher Zwang besteht. Das beste Beispiel sind die Abgasfilter in Industrie und der Automobilbranche, meine Damen und Herren.

Ich möchte gerne ein heute Morgen gefallenes Stichwort erwähnen. Die vom Ministerpräsidenten angeregte ordnungspolitische Erneuerung in diesem Land ist heute mehrfach genannt worden. Dazu gehören Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.

Frau Abgeordnete, darf ich Sie kurz unterbrechen? Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Becker, der gerade auf dem Platz der Frau Abgeordneten Asch sitzt?

(Horst Becker [GRÜNE]: Ich habe mich nicht gemeldet!)

Aha. – Dann können Sie mit Ihren Ausführungen fortfahren, Frau Abgeordnete. Bitte schön.

Eben habe ich von Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gesprochen. Das ist für uns die Verantwortung für alle in der Gesellschaft. Dies kann und darf nicht

der Auslegung überlassen werden. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung ist es nämlich so eine Sache. Wenn Sie sich einmal den Verhaltenskodex bei Wohnungsveräußerungen anschauen, sehen Sie, dass dort nichts passiert ist. Wir wissen, dass es zumeist bei einer Absichtserklärung bleibt. Und das reicht uns nicht.

Es gibt aber auch Mut machende Initiativen. Jeder von Ihnen, der Auto fährt, weiß, dass er eine geringere Versicherungsprämie bezahlt – und das geht sicher auch in Richtung der Grünen –, wenn er in einer Garage statt auf der Straße parkt.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion möchte Folgendes – eben ist das bei Herrn Schulte übrigens auch schon einmal angeklungen –: Wir werden dieses wichtige Thema Rauchwarnmelder zusammen mit anderen Themen des Verbraucherschutzes bezogen auf die Bausicherheit beziehungsweise den gesamten Baubereich, zum Beispiel auch die Einführung eines BauTÜVs, durch eine Expertenanhörung aufarbeiten. Wir denken, dass wir durch diese Anhörung neue Erkenntnisse bekommen. Denn eines ist doch ganz klar, meine Damen und Herren: Zwischen der Ideologie der Deregulierung und dem Glauben an die Allmacht des Staates wird es andere Möglichkeiten geben.

Wir stimmen der Überweisung an den Fachausschuss zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Ruff-Händelkes. – Für die FDPFraktion gebe ich Herrn Rasche das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Rauchwarnmelder weckt viele Emotionen; denn es geht um das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Natürlich erinnern wir uns an die tragischen Todesfälle an Heiligabend in Köln-Mülheim.

Rauchwarnmelder können Leben retten; darüber sind wir uns sicherlich fraktionsübergreifend einig. Ebenso herrscht Einigkeit darüber, dass eine weite Verbreitung von Rauchwarnmeldern eine gute Vorsorge für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Brandgefahren darstellt. Wir sind uns auch darüber einig, dass die Öffentlichkeitskampagne „Rauchmelder retten Leben“ der ehemaligen Landesregierung und einer Reihe von Kooperationspartnern einen wichtigen Beitrag zur

Markteinführung von Rauchwarnmeldern in Nordrhein-Westfalen geleistet hat.

Trotz dieser Kampagne besteht nach wie vor Handlungsbedarf zum Schutz von Leib und Leben. Deshalb haben wir, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion, einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht. Unser Ziel ist eine deutliche Steigerung der Zahl tatsächlich installierter Rauchwarnmelder in den Privathaushalten, also eine ausreichende Ausstattung mit funktionierenden Rauchwarnmeldern.