Protokoll der Sitzung vom 02.02.2006

Gleichwohl – davor verschließen wir nicht unsere Augen – ist eine Zunahme der Prostitution während der Fußball-WM 2006 nicht auszuschließen. Nordrhein-Westfalen ist auf Bundesebene bei der Erstellung eines nationalen Sicherheitskonzepts für die Fußball-WM 2006 federführend beteiligt.

Teil dieses Sicherheitskonzeptes ist unter anderem ein unter wesentlicher Beteiligung der nordrhein-westfälischen Polizei entwickeltes Kriminalitätsbekämpfungskonzept, welches auch den Menschenhandel und die Ausbeutung von Prostituierten berücksichtigt.

Diese Konzeption ist von der Innenministerkonferenz gebilligt und wird damit auch von der nordrhein-westfälischen Polizei umgesetzt, die in Ausgestaltung dieser Rahmenvorgaben mit sich verdichtenden Lageerkenntnissen lokale Konzepte entwickelt, welche sich an der spezifischen örtlichen Situation ausrichten. Dabei werden auch die Kommunen sowie die nichtstaatlichen Fachberatungsstellen kooperativ in die Informationserhebung und Lagebewertung einbezogen. Zu allen Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der WM erfolgt auch ein Austausch mit den Organisatoren.

Die 2003 von der nordrhein-westfälischen Polizei in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Fachberatungsstellen erstellte und international beachtete Konzeption zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde den aktuellen Bedingungen angepasst. Der runde Tisch der Landesregierung „Internationaler Menschenhandel mit ausländischen Frauen und Mädchen in NRW“ befasst sich in seiner nächsten Sitzung mit Handlungskonzepten im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft.

Einige der vom Land geförderten Fachberatungsstellen, insbesondere in der Nähe der WM-Austragungsorte in Nordrhein-Westfalen, beteiligen sich auf regionaler Ebene an Informationskampagnen oder Handlungskonzepten in Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006. Dieser Einsatz der landesgeförderten Infrastruktur wird von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt.

Die örtlichen Aidsberatungsstellen richten ihr aktuelles Aufklärungs- und Beratungsangebot an den besonderen Anforderungen, vor allem an den Spielorten der Fußball-Weltmeisterschaft, aus. Auch sie richten Aufklärungs- und Informationsaktionen gezielt an Fußballfans. In Kooperation, unter anderem mit Taxi-Unternehmen und Bordellbetreibern, wird den erhöhten Aidsansteckungsrisiken entgegengewirkt. Die Bundeszentrale für gesund

heitliche Aufklärung stellt hierfür mehrsprachige Aidsaufklärungsmaterialien zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, das Zusammenwirken von staatlichen und von mit Haushaltsmitteln geförderten nichtstaatlichen Stellen funktioniert in Nordrhein-Westfalen. Wir sind insofern gut gerüstet – auch auf Bundesebene. Frau Pieper-von Heiden erwähnte zu Recht, dass auch der Bund seinen Teil dazu beitragen muss.

Gerade gestern hat ein Gespräch zwischen dem BMI und Herrn Dr. Zwanziger stattgefunden. Es wird ein bundesweites Konzept in Sachen Fußball-WM und Menschenhandel erarbeitet. Eine Arbeitsgruppe, an der auch der DFB beteiligt ist, ist eingesetzt. Das Ziel ist, einen Flyer mit den erforderlichen Informationen zum Menschenhandel zu erstellen und ihn an potenzielle Freier zu verteilen. Der DFB – das ist auch wichtig – beteiligt sich finanziell an dieser Maßnahme.

Ich glaube, insofern sind wir gut gerüstet. Wir werden die verbleibende Zeit nutzen, um an der ein oder anderen Stelle noch nachzujustieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1109 einschließlich des Entschließungsantrages Drucksache 14/1163 an den Ausschuss für Frauenpolitik – federführend – und zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Sportausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu:

10 Integrierte Gesamtverkehrsplanung dem Landtag vorlegen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/1113

Ich eröffne die Beratung. – Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion der Abgeordnete Oliver Keymis das Wort. Bitte schön.

Worum es heute geht: Intelligente Mobilität ist unter Minister Wittke chancenlos! – Warum?

(Zurufe von der FDP: Oh!)

Schon müde?

(Heiterkeit von der FDP)

Weil er ideologiefreie Verkehrspolitik ankündigt und für Straßenbau und Flughäfen auf die Barrikaden steigt; weil er der erfolgreichen Schienenvorrangpolitik des Landes in den letzten zehn Jahren nun endlich eine ideologiefreie Straßenbauvorrangpolitik entgegensetzen will und weil ihm natürlich die integrierte Gesamtverkehrsplanung unter solchen Vorzeichen ein Dorn im Auge sein muss! Leider, Herr Minister, wird dieser Dorn nun aber zum ideologischen Balken. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das IGVP-Gesetz vom 9. Mai 2000 ist bisher die gesetzliche Grundlage für das verkehrspolitische Handeln im Land. Es folgte auf den einstimmigen Beschluss der Enquetekommission „Zukunft der Mobilität“, Herr Minister, und machte klare Vorgaben dafür, wie zu verfahren ist: erst die integrierte Gesamtverkehrsplanung, dann die entsprechenden Bedarfspläne für Straße und Schiene.

Neben der klassischen Kosten/Nutzen-Analyse sollte eine Nutzen/Wert-Analyse berücksichtigt werden. Wir haben bisher aber weder eine Bedarfsanalyse noch eine Analyse künftiger Entwicklungen des Verkehrs. Deshalb hat auch der Städtetag NRW deutlich Kritik geübt und von zahlreichen Fehleinschätzungen gesprochen. Er hält die Eile für nicht nachvollziehbar und fordert den Minister auf, ein ordnungsgemäßes Verfahren unter Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften sicherzustellen.

Nicht nur die Regionalräte, Herr Minister, wurden unter einen Termindruck gesetzt, der den Verdacht aufkommen lässt, dass die ernst gemeinten und gemeinsam beschlossenen Ziele des IGVPGesetzes nun völlig übergangen werden. Die Regionalräte haben sich an die Arbeit gemacht. Aber objektiv fehlt allen Beteiligten Zeit.

Ideologiefrei wurde die Schiene methodisch schlechtgerechnet: Während man beim Auto Effizienzgewinne mit Blick auf die CO2-Emissionen eingerechnet hat, sind vergleichbare Effizienzgewinne bei den Schienenprojekten nicht berücksichtigt worden. Eklatante Missverhältnisse bei den Bewertungsergebnissen sind die Folge.

Oder: Nicht nachvollziehbar ist, dass vorhandene Schienentrassen, die in Betrieb sind, mit schlechteren Zerschneidungswerten angegeben werden als geplante, noch nicht vorhandene Straßenneubauschneisen, deren ökonomische Vorteile hoch-, deren Zerschneidungswert aber niedriggerechnet wird.

In Mönchengladbach plant man eine vierspurige Landesstraße als L 19, die nicht nur vor Ort auf größte Widerstände stößt, weil sie wertvollste Landschaft zerschneidet. – Das ist meines Erachtens völliger Unsinn. Der Verlauf durch die NiersAue muss neu geplant werden, während die eigentliche Straße, die man schon weitestgehend im Konsens miteinander vereinbart hat, die L 31, weggerechnet wurde.

So kann man meiner Ansicht nach nicht vorgehen, Herr Minister. Das hat mit einer ernst gemeinten, integrierten Gesamtverkehrsplanung überhaupt nichts zu tun. Das strotzt vor Ideologiefreiheit.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Machen Sie bitte Ihre Hausaufgaben, Herr Minister, so wie es das gültige Gesetz vorsieht! Legen Sie erst einmal den Verkehrsentwicklungsplan NRW, der alle Verkehrsträger in einer vernünftigen Beziehung betrachtet, vor! Peitschen Sie bitte nicht ein Verfahren durch, nur damit die Ideologiewende ohne Wenn und Aber stattfinden kann! Es macht keinen Sinn, es ist nicht richtig. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht und freuen uns auf die weitere Debatte. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Abgeordnete Lorth für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen ist der misslungene Versuch, der neuen Landesregierung vorzuwerfen, dass sie gegen die integrierte Gesamtverkehrsplanung eingestellt sei. Der Antrag gipfelt in der Behauptung, der Entwurf würde für den Verkehrsinfrastrukturplan keine integrierte Gesamtverkehrsplanung darstellen.

Darüber hinaus behaupten Sie, dass das Beratungsverfahren der gesetzlichen Grundlage entbehre. Herr Keymis hat eben noch weitere Vorwürfe hinzugefügt. Dazu kann man nur sagen: Bei dieser Fehleinschätzung sind Sie nicht nur auf ei

nem Auge blind. Wir teilen diese Auffassung in keiner Weise

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Es geht nicht um Auffassungen! Es geht um Recht und Gesetz!)

und weisen diese Unterstellungen mit aller Entschiedenheit zurück.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Es geht nicht um Auffassungen!)

Es ist ganz offensichtlich so, dass Ihnen die Ergebnisse der Gutachter, die ja von der verflossenen Landesregierung, von Herrn Horstmann, beauftragt worden sind, nicht passen. Das ist für Sie ärgerlich, aber Sie müssen sich nunmehr mit den vorliegenden Ergebnissen auseinander setzen.

Lassen Sie mich kurz noch einmal auf die Geschichte der IGVP eingehen. Sie haben mit Recht die gute Arbeit der Enquetekommission „Zukunft der Mobilität“ hervorgehoben. Sie hatte hervorragende Ergebnisse und hat uns Handlungsanweisungen für eine nachhaltige Politik gegeben. Das war vor über zehn Jahren.

Die frühere, die verflossene Landesregierung hat sich sehr zögerlich an die Arbeit der integrierten Verkehrsplanung gemacht. Die Bedarfspläne für die Straße stammen von 1993 und die für die Schiene von 1998 und sind nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, alle fünf Jahre fortgeschrieben worden. Stattdessen hat sich der Minister eines sogenannten Ermächtigungsparagraphen bedient und Einzelentscheidungen an den Prioritäten, den Betroffenen und am Landtag vorbei getroffen.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Das sehen die Betroffenen aber anders!)

Dieses unmögliche Verfahren dauert nunmehr über zehn Jahre an. Das war Geschäftspraxis der rot-grünen Vorgängerregierung.

Die CDU-Landtagsfraktion hat den Minister in der letzten Legislaturperiode mit einem Antrag treiben müssen, nun endlich die integrierte Verkehrsplanung zu erarbeiten. Sie haben ihn, wie üblich, abgelehnt, weil er von uns kam. Es gab immer wieder fadenscheinigste Begründungen, weshalb die Regierung nicht in der Lage war, uns eine Vorlage zu liefern. Herr Schwanhold hat noch 2001 großartig erklärt, dass die IGVP bis Ende 2003 vorliegen würde. Geschehen ist allerdings nichts.

Im September 2004, also ein Jahr nach Ankündigung der Vorlage der Ergebnisse, brachte Minister a. D. Horstmann noch einmal den Hinweis auf die beauftragten Büros, die ein Rechenmodell er

arbeiten würden. Der Minister gab erstmals zu, dass das Verfahren innerhalb einer Legislaturperiode gar nicht abgeschlossen werden könne. Das sei erst in der nächsten – also dieser – Legislaturperiode möglich.

So weit zu der zügigen Bearbeitungsweise der verflossenen Landesregierung zu diesem Thema! Wir haben hier also überhaupt keinen Nachholbedarf.

Man darf ja auch einmal die Frage stellen, weshalb das nicht vorgelegt worden ist. Kann es sein, dass es innerhalb der Koalition unterschiedliche Meinungen gab, zum Beispiel zu den Projekten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes, und die Dinge deshalb nicht weitergelaufen sind? Kann es sein, dass Sie Angst hatten vor den bevorstehenden Kommunalwahlen und der Landtagswahl und deshalb die Projekte nicht vorlegen wollten, obwohl Ihnen die Ergebnisse der Gutachter, die Sie sich selbst ausgesucht haben, unter Umständen schon vorlagen?

Ich stelle zum Schluss fest, dass wir mit chaotischen Hinterlassenschaften von Rot-Grün zu arbeiten haben.