das ist vernünftige Anpassung der GO an moderne Verhältnisse. Deswegen werden wir diesen Weg auch weitergehen.
Zu dem Antrag der Grünen im Hinblick auf § 107 GO ist nur noch kurz zu sagen – das haben wir in nahezu jeder Sitzung ritualisiert –: Die Überzeugung der Landesregierung „Privat vor Staat“ wird sich in der Gemeindeordnung wiederfinden. Dies wird eine wünschenswerte stärkere Konzentration auf die Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit deren Stärkung zur Folge haben. Hierbei werden wir – das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen – die divergierenden Interessen von gemeindlicher Wirtschaft, privater Wirtschaft und vom Handwerk zu einem vernünftigen Ausgleich bringen.
Dass dabei die Partei des Stillstands und der Staatswirtschaft, die Grünen, dagegen sein wird, das ist uns klar. Aber damit werden wir leben. Sie können erkennen, dass es den von den Grünen vermuteten Angriff auf die Selbstverwaltung nicht geben wird. Unser Ziel bleibt die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung insgesamt.
Selbstverständlich werden wir hier im Plenum, in den zuständigen Ausschüssen und mit den anzuhörenden Verbänden nach Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfs eine offene und konstruktive Debatte führen. Das ist dann auch der richtige Zeitpunkt für eine solche Debatte.
Im Augenblick zeigt der Antrag der Grünen nur eine ausgeprägte Bereitschaft, im Status quo zu verharren und sinnvolle, zukunftsweisende Veränderungen schon im Vorfeld zu diskreditieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ganz ehrlich sagen: In meiner noch jungen Zugehörigkeit zu diesem Parlament habe ich selten Debatten erlebt, die von den Regierenden beziehungsweise den regierungstragenden Fraktionen derart nebelkerzenwerferisch geführt werden. Das ist schon eine Missachtung des Parlaments.
Aber Sie tun so, als sei das alles nach dem Motto „außer Spesen nichts gewesen“ hochspekulativ. Das hat der Innenminister gesagt. Oder Sie zitieren selektiv Äußerungen aus dem Koalitionsvertrag, wie es die Kollegen Wüst und Engel gemacht haben.
Deswegen habe ich mir Ihren Koalitionsvertrag noch einmal herausgesucht und will den Fehler wiederholen, Sie schlicht und einfach ernst zu nehmen bei dem, was Sie angekündigt haben. Es kann ja sein, dass Sie das alles nicht mehr so meinen. Dann wäre meine herzliche Bitte: Kommen Sie zu uns und sagen das! Wenn Sie einen gesichtswahrenden Rückzug brauchen, dann gehen Sie zu Frau Kollegin Löhrmann oder zu Frau Kollegin Kraft und sagen denen: Das war alles nicht so gemeint! Haltet den Ball flach! Wir machen alles nicht so, wie wir es hineingeschrieben haben! – Dann könnte man darüber diskutieren, und die Debatte fände nicht mehr öffentlich statt. Aber Sie haben in Ihren Koalitionsvertrag etwas ganz anderes hineingeschrieben, als Sie uns gerade glauben machen wollten.
„Wir werden die Wahl der (Ober-)Bürgermeister und Landräte von der Wahl des Rates bzw. des Kreistages bereits im Jahr 2009 abkoppeln.“
Das heißt nicht „wir prüfen mal“ oder „wir schauen mal“, sondern Sie schreiben in Ihren Koalitionsvertrag: Wir werden das tun! – Wenn Sie das schon im Jahr 2009 tun wollen, ist den Äußerungen und Spekulationen des Kollegen Becker jede Grundlage gegeben, weil das nur bedeuten kann, dass man die Amtszeit der Bürgermeister entweder verlängert oder verkürzt oder dass man gar die Kommunalwahl verschiebt. Da können Sie nicht so tun, als sei das alles nicht so gemeint.
Im Übrigen haben wir zur Kenntnis genommen, dass auf Einladung des Ministerpräsidenten etwa 30 Amtsinhaber parteiübergreifend zusammengekommen sind und Ihnen gerade in dieser Frage längst von der Fahne gehen. Dass Ihnen Amtsinhaber, von denen man glauben könnte, sie wären an einer Amtszeitverlängerung interessiert, von der Fahne gehen, ist schon bemerkenswert.
Zweiter Punkt: Sie schreiben in Ihrem Koalitionsvertrag – Zitat –: „Die Wahl wird in einem Wahlgang entschieden.“ Das ist keine Spekulation, sondern so steht es dort schwarz auf weiß. Das machen noch nicht einmal die Bayern; selbst die
Dritter Punkt – Zitat –: „Wir halten es ordnungspolitisch für geboten, …Kernaufgaben der örtlichen Daseinsvorsorge“ zu „konzentrieren.“
Das kombiniert mit der Äußerung des Innenministers in der Protokollnotiz der Innenministerkonferenz vom Dezember 2005 heißt doch, dass das ein Anschlag auf die Tätigkeit der Kommunen ist. Dass Sie diese Veränderung des § 107 GO auch noch als Stärkung der Kommunen verkaufen wollen, Herr Innenminister, ist mehr als Volksverdummung. Das werden wir jedenfalls nicht mitmachen.
„Im Rahmen einer Gemeindefinanzreform muss nach Auffassung der Koalitionspartner die Gewerbesteuer ersetzt … werden.“
Auch das steht hier schwarz auf weiß. Sie stellen sich damit gegen die kommunalen Spitzenverbände, auch gegen Ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und gegen den Deutschen Städtetag. Deswegen ist es skandalös, dass Sie hier so tun, als wäre das alles nicht so gemeint, als würden wir hier Nebelkerzen werfen. Sie sind diejenigen, die die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes nicht ernst nehmen, die dieses Parlament nicht ernst nehmen. Deswegen fordern wir Sie auf, endlich zu bekennen, dass Sie das nicht tun wollen, oder es zu unterlassen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Börschel, Herr Körfges, ich hätte es toll gefunden, wenn Sie zu dem Antrag der Grünen Stellung genommen hätten. Denn das, was unter der Überschrift „Keine Aushöhlung der Rechte von Stadt- und Gemeinderäten“ aufgeführt ist, hat mit dem, was Sie angesprochen haben, nichts zu tun.
Oder können Sie mir einmal erklären, inwieweit Rechte von Gemeinderäten eingeschränkt werden, wenn die Wahlzeit der Bürgermeister verlängert wird? Dieses resultiert doch nur aus Ihrer bisher nicht verwundenen Einstellung – Herr Engel hat das eben auch schon ausgeführt –, dass die Stadträte den Bürgermeister beziehungsweise den Oberbürgermeister wählen. Es gab dadurch viel mehr Einfluss der Parteien und viel weniger Einfluss des Bürgers. Heute wählt der Bürger den Bürgermeister. Ob die Amtszeit fünf Jahre, sechs Jahre oder acht Jahre dauert – das hat mit den Rechten des Gemeinderates nichts zu tun. Deswegen ist das eine Mogelpackung, unter der Sie das heute hier laufen lassen.
Herr Körfges, ich habe Ihnen bereits heute Morgen beim ersten Tagesordnungspunkt gesagt: Ganz offensichtlich haben Sie das Zeitstehlen bei „Momo“ nicht auf sich bezogen. Sie hätten es aber besser auf sich beziehen sollen. Denn wir haben Ihnen mehrfach in diesem Hohen Hause gesagt, dass über die Gemeindeordnung zu diskutieren nur dann Sinn macht, wenn ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung auf dem Tisch liegt.
Natürlich sind wir zurzeit auf allen möglichen Ebenen dabei, die Vorstellungen, die in den einzelnen Fraktionen und Parteien geäußert werden, zu diskutieren. Ich bin seit mehr als 13 Jahren Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion in der Großstadt Bielefeld. Glauben Sie denn im Ernst, dass in den Diskussionen mit der kommunalen Familie, auch mit unserer kommunalpolitischen Vereinigung, irgendwer daran interessiert ist – auch nicht die Fraktionsvorsitzenden –, die Rechte der Gemeinderäte zugunsten der Bürgermeister einseitig einzuschränken?
Etwas ganz anderes ist richtig – Herr Körfges, jetzt appelliere ich an Ihre intellektuelle Redlichkeit –: dass wir uns in gemeinsamen Diskussionen, an denen auch Herr Becker teilnimmt, einig sind, dass man das Verhältnis zwischen Hauptverwaltungsbeamten und Räten an einigen Stellen klarstellen und justieren muss. Da stimmen Sie alle zu.
Wir sind jetzt dabei, diese Stellen herauszuarbeiten und in einen Gesetzentwurf einzuarbeiten. Da stehen wir in völliger Übereinstimmung mit den Spitzenbeamten. Wir stehen in völliger Übereinstimmung mit unseren Kommunalpolitikern. Dass es bei uns in Detailfragen Unterschiede gibt, ist klar. Das ist nicht anders als bei Ihnen, denn auch in Ihrer Partei gibt es zwischen einzelnen Ratsmitgliedern und einzelnen Hauptverwaltungsbeamten durchaus unterschiedliche Vorstellungen. Das ist auch gut so. Wir sind nun dabei, das herauszuarbeiten.
All das hat aber mit dem, was Sie hier heute vorgetragen haben – § 107 der Gemeindeordnung, Verlängerung der Amtszeit –, absolut nichts zu tun, denn dort geht es nicht um die Rechte von Gemeinderäten. Es geht nicht um die Sonnenkönige.
Herr Becker, dass Sie damit Probleme haben – Herr Wüst hat es ja schon angesprochen –, das ist mir klar. Nachdem Sie in Ihrer Partei mit Ihrem Sonnenkönig so schlechte Erfahrungen gemacht haben, möchten Sie natürlich auch für andere verhindern, dass das wieder eingeführt wird. Ich kann Sie da nur unterstützen. Wir verfolgen diese Absicht nicht.
Sie haben dargestellt, dass nicht die Absicht bestehe, Rechte der Bürgermeister zulasten der Räte zu verändern. Es gehe nur um eine Neujustierung. Können Sie mir erklären, wenn es einen festgelegten Katalog von Rechten und Pflichten gibt, wie es sein kann, dass die Rechte des einen gestärkt werden, ohne die Rechte des anderen zu schmälern? Wie soll das funktionieren?
Herr Börschel, ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen haben. Ich kann Sie nur zum wiederholten Male auffordern: Warten Sie, bis der Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt!
Dann wird sich herausstellen, dass Ihre einseitigen Befürchtungen überhaupt keine Berechtigung haben. Ich wundere mich, dass Sie hier noch
nicht den Antrag eingebracht haben: Das Wahlrecht der Frauen im Rat muss gesichert bleiben. – Es hat keiner vor, das abzuschaffen. Aber es ist bei vielen Punkten so, dass Sie im Landtag etwas beantragen, was nirgendwo zur Diskussion steht.