Frau Westerhorstmann, nicht zustimmen kann ich Ihnen darin, dass wir jetzt eine Neuaufnahme der Kirchen in die Beratung hätten. Die Beratung hat es die ganze Zeit über gegeben. Deswegen hatten wir im Nachtragshaushalt von Ihnen vorgelegt bekommen, nachträglich Geld einzustellen, weil nach dem Gerichtsurteil klar war: Die Finanzierung muss passieren. Von daher gibt es an der Stelle kein neues Angebot, sondern das plurale Angebot war die ganze Zeit da. Jetzt geht es darum, wie Mittel und Zuständigkeiten verteilt werden.
Als Hauptproblem sehe ich in dem Gesetz, dass wir mit der fiktiven Eingruppierung faktisch Beratungskräfte abschaffen, die Ärzte und Ärztinnen, Psychologen und Psychologinnen sind. Das ist für mich ein ganz massives Problem.
Jeder, der sich einmal mit Schwangerschaftskonfliktberatung im Detail beschäftigt hat, weiß: Diese Beratung ist nicht die bloße Weitergabe von Informationen. Das mag man sich fiktiv so vorstellen; aber faktisch ist es nicht so, sondern gerade die psychologische Beratung ist bei vielen Frauen wichtig. In Richtung CDU sage ich: Wenn wir zum Lebenserhalt beraten wollen, brauchen wir auch da eine psychologische Beratung. Ebenso ist die ärztliche Beratung in vielen Fällen dringend notwendig und als Möglichkeit im Gesetz vorgeschrieben. Deswegen halte ich eine Eingruppierung nach BAT IV b für absolut unrealistisch und sehe damit sogar die Beratung in dem Sinne, wie sie das Gesetz vorsieht, für gefährdet an. Ich glaube, über diesen Punkt müssen wir ganz massiv diskutieren; dort gibt es dringend Korrekturbedarf.
Ich glaube aber auch, dass wir noch einmal über die Ärztequote, wie sie im Gesetzentwurf genannt ist, diskutieren müssen. Ist diese Quote wirklich real? Ich habe Interesse an Datenmaterial: Sind es wirklich 25 %? Ich weiß, dass vorher von 30 % die Rede gewesen ist. Aber auch damals wurde immer wieder gefragt: Wie viel Prozent der Ärzte beraten denn wirklich? Wenn wir von einer Vollzeitberatungsstelle je 40.000 Einwohner und Einwohnerinnen ausgehen, müssen wir wirklich wissen, wie viel davon ärztliche Beratung ist. Ich bitte darum, dass wir Datenmaterial an die Hand bekommen, damit wir den Streit über die Zahl – ist sie zu hoch oder zu niedrig? – endlich weg bekommen. Ich schätze es nicht so ein, dass 25 % der niedergelassenen Ärztinnen den Beratungsanteil ausmachen.
Ich würde auch noch einmal gerne über den § 7 reden, nach dem 50 % religiös und 50 % weltanschaulich neutral sein sollen. Natürlich muss man dann auch differenzieren: Wenn wir sicherstellen wollen, dass genügend Beratung nach § 2 sowie nach den §§ 5 und 6 vorhanden ist, müssen wir überlegen und differenzieren, wie viel Prozent dieser Beratung dürfen Beratungsstrukturen sein, die nur nach § 2 beraten. Sonst kommen wir in die Situation, dass wir das Sicherstellen der gesamten Beratung – das hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1993 ebenfalls geklärt – nicht gewährleisten. Auch in dem Zusammenhang muss man darüber nachdenken, weil es eine reine §-2-Beratung, also eine Kirchenberatung, geben kann. Aber das ist dann das Sahnehäubchen obendrauf.
Nicht gefährdet sein darf eine Schwangerschaftskonfliktberatung im Sinne des Gesetzes, und zwar in ausreichendem Maße. Es nützt den Frauen
nämlich nichts, wenn sie sich für einen Abbruch entscheiden, aber keinen Schein bekommen, sondern ausreichend Beratung mit Scheinerteilung muss da sein.
Natürlich wollen wir ein wirkliches, plurales Angebot haben. Wir wollen auch, dass es nach dem Gesetz eine Sicherstellung einer wirklichen Beratung von allen Professuren gibt, die mittlerweile in der Beratung tätig sind.
Es gibt einen letzten Punkt, der mir noch etwas Sorge bereitet. Das ist der § 9. Dort ist die Ermächtigung festgelegt, dass demnächst die Rechtsverordnung nur noch nach Anhörung des Ausschusses erlassen werden kann. Wir haben in der Vergangenheit auch auf Wunsch der damaligen Opposition immer wieder gesagt: Wesentliche Rechtsverordnungen und Ermächtigungen sollten, auch wenn die Mehrheit da ist, den Ausschuss nur nach Zustimmung passieren, weil sie ein höherrangiges Instrument ist. Ich finde, dass man auch hier nach Demokratieaspekten vorgehen und den Ausschuss nicht nur einfach angehören sollte, sondern der Ausschuss sollte einer Verordnung in dem Umfang und der Dimension zustimmen. Auch das ist ein Punkt, den man noch ändern müsste. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen, die ungeplant oder ungewollt schwanger werden, brauchen Unterstützung. Eine kinderfreundliche Gesellschaft muss helfen, eine Entscheidung für das ungeborene Leben zu ermöglichen. Deshalb sind Beratungsangebote in einer Konfliktsituation notwendig.
Gleichwohl will ich nicht verheimlichen, dass ich mich seinerzeit bei der Neuregelung des § 218 StGB entschieden gegen eine gesetzlich verordnete Beratungspflicht ausgesprochen habe, weil ich erstens der Meinung bin, dass wir Menschen nicht bevormunden sollten, und zweitens gewährleistet sehen möchte, dass die vorhandenen Mittel für eine Begleitung der Frauen zur Verfügung gestellt werden, die in einer Konfliktsituation Hilfe und Beratung wollen und nicht bereits mit einer schon mehr oder weniger gefestigten Entscheidung in eine solche Beratung hineingehen.
Ich bin ausdrücklich mit der Kollegin Steffens – das wird sicherlich den einen oder anderen verwundern – einer Meinung, dass es bei dieser Beratung nicht nur um die Vermittlung vorhandener Informationen geht, sondern es auch eine tatsächliche Unterstützung in dieser Konfliktsituation geben muss.
Zum einen legt er fest, dass es pro 40.000 Einwohner mindestens eine Beratungskraft geben muss, wobei der Bedarf zu einem Viertel durch niedergelassene Ärzte gedeckt werden kann.
Der gerade hier erhobenen Kritik, dass die Ärztequote zu hoch sei, kann ich mich nicht anschließen. Einen ausgewogenen Mix und vor allem die Wahloption für die Betroffenen halte ich – im Gegenteil – für ein Qualitätsmerkmal genauso wie die Parität zwischen weltanschaulichen und weltanschaulich neutralen Beratungsangeboten.
Zum anderen werden mit diesem Gesetzentwurf die objektiven Kriterien normiert, nach denen über die öffentliche Förderung entschieden wird. Damit leistet die Landesregierung den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts Folge und bietet Ratsuchenden eine höhere Vielfalt.
Meine Damen und Herren, die Arbeiterwohlfahrt, die Evangelische und Katholische Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände sowie die im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband verbundenen Träger, zum Beispiel Pro Familia und andere, aber auch Donum Vitae, leisten eine ganz hervorragende Arbeit. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beraterinnen und Beratern in diesen Einrichtungen ganz herzlich für ihre Arbeit bedanken.
Einen ganz besonderen Dank möchte ich der Initiative Donum Vitae aussprechen, die sich nach dem Ausstieg der Katholischen Kirche aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung gegründet hat und damit eine von der Katholischen Kirche hinterlassene Lücke geschlossen hat. Der Verein Donum Vitae kann mit Recht stolz darauf sein, dass es ihm gelungen ist – ich will es mit den Worten der Geschäftsführerin Bernadette Rüggeberg sagen –, mit christlichem Berufsverständnis und einem hohen Maß an ehrenamtlichem Engagement und fachlicher Kompetenz eine geschätzte und gefragte Organisation aufzubauen. Rund 50.000 Frauen suchten nach dem mittlerweile fünfjährigen Bestehen von Donum Vitae Beratung und Unterstützung bei Donum Vitae.
Diese Zahl sollte Anlass sein für die Katholische Kirche, ihre generell ablehnende Haltung, einen Beratungsschein nach der Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, zu überdenken. Ich jedenfalls habe die herzliche Bitte an die Vertreter und Entscheidungsträger der Katholischen Kirche, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf findet im Grundsätzlichen auch die Zustimmung der FDP-Fraktion. Wir werden das in den Beratungen in den Ausschüssen sicherlich im Detail weiter ausdiskutieren. Es gibt drei Gründe, die dafür wesentlich sind:
Erstens. In seiner Eigenschaft als Ausführungsgesetz zu bundesrechtlichen Regelungen wird Rechtssicherheit für die in der Beratung Tätigen geschaffen.
Drittens. Der Gesetzentwurf lässt zu – das will ich ausdrücklich betonen –, dass bei ausreichender Beratungsdichte die Förderung auch von der Tatsache abhängig gemacht werden kann, ob ein Beratungsschein ausgestellt wird oder nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, damit schließe ich die Beratung, denn weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/1149 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration - federführend - sowie an den Ausschuss für Frauenpolitik und den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die Beratung. - Als erster Redner hat Herr Abgeordneter Luckey von der CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meinen kurzen Ausführungen beziehe ich mich – das ist wohl das einzig Streitige in dem mehrheitlich genehmigten Antrag in der Vorlage des Finanzministers – auf die Bezüge des Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben.
Die die Landesregierung in diesem Hohen Hause tragenden Parteien, CDU und FDP, haben wiederholt nachdrücklich festgestellt, dass die Begründung des Instituts eines Parlamentarischen Staatssekretärs für das Regierungshandeln wesentlicher Bestandteil ist. Der Ministerpräsident hat damit den Erfordernissen der Zeit Rechnung getragen. Durch die Beschlussempfehlung Drucksache 14/1200 wird deutlich, dass alle Parteien in diesem Hohen Hause mit Ausnahme von Bündnis 90/Die Grünen diese Ernennung begrüßen.
Das Thema Verwaltungsstrukturreform ist eine der zentralen Aufgaben der laufenden Legislaturperiode und natürlich auch darüber hinaus.
Herr Kollege, ich möchte Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass, als der damalige Ministerpräsident Clement auch nur öffentlich überlegt hat, Parlamentarische Staatssekretäre einzuführen, insbesondere die CDUFraktion – also auch Herr Palmen – öffentlich massiv dagegen gewettert hat?
Frau Vorsitzende der Oppositionsfraktion, ich weise ganz gerne – gelegentlich auch genüsslich – darauf hin, dass der Streit in Ihren eigenen Reihen deutlich größer war als bei uns.
(Beifall von der CDU – Lachen von der SPD – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das ist nicht be- antwortet! – Weitere Zurufe von SPD und GRÜNEN)
Nennen Sie mir einen Besseren aus Ihren Reihen! Sie werden lange suchen müssen. – Seine exzellente Verwaltungsbreite, unter anderem als Stadtdirektor, gibt ihm den entsprechenden Tiefgang und das Wissen über die Sorgen und Nöte der 396 Städte, der 31 Kreise und der 23 kreisfreien Städte in unserem Land und wird eben diesem Land ein gutes Ergebnis bringen. Deshalb ist er auch in ganz besonderer Weise ein Anwalt der betroffenen Gebietskörperschaften.
Es ist daher nicht so sehr die Frage der Mittel in Höhe von 46.000 €, die im Berichtszeitraum eingesetzt worden sind, und schon gar nicht die Frage, ob der Staatssekretär sein Geld wert ist, sondern die Berufung Manfred Palmens ist unter dem Blickwinkel zu beleuchten, dass sie für das Land Nordrhein-Westfalen eine günstige Lösung in haushalterischer Hinsicht ist. Wer das bestreitet, der möge jetzt aufstehen. Ich glaube, das Argument ist schlagend.
Das ist in der Geschäftsordnung noch nicht vorgesehen, Herr Luckey. Die Abgeordneten dürfen gern sitzen bleiben.
Meine Damen und Herren, ich darf weitermachen, wie der Herr Präsident mir signalisiert hat. – Die Bezüge des jetzigen Parlamentarischen Staatssekretärs, unter anderem aus anderen beamtlichen Dienstverhältnissen, werden zurückgerechnet. Das heißt, eine ihm bereits zustehende Pension wird in Abzug gebracht. Im Übrigen, meine Damen und Herren von der Opposition, wissen Sie natürlich als eifrige Haushälter, dass nach LHO für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre die sogenannte Stellenneutralität gilt.
In diesem Zusammenhang verweise ich gern auf Kapitel 20 des in Rede stehenden Haushaltsplanentwurfs. Wenn Sie in Kapitel 20 020 nachsehen – Bezüge des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister sowie des Parlamentarischen Staatsekretärs für besondere Regierungsaufgaben –, werden Sie feststellen, dass sich im laufenden