Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

Das darf man nicht machen. Das ist das, was mich hauptsächlich stört. Wir können über alles reden, auch darüber, dass im Prinzip ein gewisser Steueranteil teilweise gar nicht unverhältnismäßig ist. Wir können über alles reden. Aber wenn ich die Industrie einmal für Investitionen gewinne und das dann durchbreche, dann brauche ich bei der nächsten sinnvollen Maßnahme, auch wenn sie von Ihnen kommt, nicht wieder loszugehen.

Was mich stört, ist: Wir haben es mit der SPD zusammen hier und in Berlin unterstützt. Die CDU hat einen Antrag eingebracht, der auch genau das forderte. Jetzt verspielt die große Koalition in Berlin im Prinzip ein Vertrauen, das wir beide brauchten. Das ist schade.

(Beifall von den GRÜNEN)

Den Rest besprechen wir dann im Ausschuss. Ich habe die Zeit eingehalten. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist ganz toll, Herr Priggen. Vielen Dank. – Als nächstem Redner erteile ich für die Fraktion der CDU Herrn Weisbrich das Wort. Herr Weisbrich, das sind Vorgaben. Das können Sie noch toppen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Herr Priggen so kurz gesprochen hat, will ich auch nur so viel feststellen: Wir misstrauen etwas der Argumentation des Bundesfinanzministers und sind nicht sicher, ob das wirklich EU-rechtliche Gründe sind oder ob das fiskalpolitische Gründe sind, die da im Vordergrund stehen. Deswegen sehen wir diese überfallartige Steuerattacke auf Biokraftstoffe mit einer gewissen Skepsis.

Wir glauben auch nicht, dass es sehr viel Sinn macht, in einem derartigen Umfang Biokraftstoffe mit zusätzlichen Steuern zu belasten, weil dann vermutlich das Gleiche passiert, was uns bei der Tabaksteuer schon passiert ist, nämlich dass die Verbraucher einfach ihr Verhalten ändern und dann unter dem Strich vielleicht sogar weniger dabei herauskommt als vorher.

Wir teilen an und für sich die Auffassung, dass die Bürger Anspruch auf Kontinuität gerade bei Steueroperationen haben, die zu Investitionen in nicht unbeträchtlichem Umfang geführt haben.

Wir sind – anders als die Antragsteller – allerdings sicher, dass diese Argumente bei unserer Landesregierung in besten Händen sind, dass sich die Erzeuger von Biokraftstoffen darauf verlassen können, dass sich die Landwirtschaft darauf ver

lassen kann und dass diese Landesregierung das ganze Gewicht von Nordrhein-Westfalen auch gegenüber der Bundesregierung zum Tragen bringen wird. Denn zuständig unter dem Strich ist ja nicht die Landesregierung, sondern die Bundesregierung.

Wir gehen bei der Verhandlungsführung von drei Eckpunkten aus:

Erstens. Pacta sunt servanda. Wer im Vertrauen auf eine Steuerbefreiung bis zum Jahr 2009 investiert hat, der muss Vertrauensschutz genießen.

Zweitens. Die deutsche Landwirtschaft ist im europäischen Wettbewerb gebeutelt genug. Biokraftstoffe, die von Landwirten zum Eigenverbrauch verwendet werden, müssen steuerfrei bleiben.

Drittens. Die vom Bundesfinanzministerium geplanten Steuersätze dürfen nicht nach fiskalischen Begehrlichkeiten festgesetzt werden, sondern dürfen nur so hoch sein, dass sie dem EU-Recht gerade noch entsprechen. Sonst verfehlen wir unsere Ziele.

Ich will es dabei belassen. Der Überweisung in die Fachausschüsse stimmen wir natürlich zu. – Herr Priggen, jetzt habe ich auch nur zwei Minuten Redezeit ausgenutzt. Ich denke, dass wir doch noch vor Mitternacht fertig werden. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU, GRÜNEN und FDP)

Ganz toll, Herr Weisbrich. Herzlichen Dank. – Der Herr Abgeordnete Leuchtenberg für die SPD-Fraktion hat jetzt ein Problem.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich werde es ganz schnell machen. Ich könnte fast sagen: Ich schließe mich den Vorrednern an, dann machen wir Schluss. Aber nein, ich muss ja etwas sagen.

Biokraftstoff muss weiter gefördert werden. Förderung und Fördermöglichkeiten müssen jedoch von Zeit zu Zeit überprüft und den neuen Gegebenheiten unter Umständen angepasst werden. Aber Biokraftstoff muss trotz der angedachten Versteuerung konkurrenzfähig bleiben.

Wir müssen uns allerdings von der Vorstellung lösen, dass Biodiesel nur durch Subventionen eine Chance auf dem Markt hat. Wir müssen seine Vorteile herausstellen. Wir haben während der Einführungsphase, die immer noch läuft, die Verpflichtung, den Markteinstieg und die Marktfestigung durch finanzielle Förderung zu begleiten.

Dies bedeutet allerdings nicht Steuerbefreiung auf alle Ewigkeit.

Biodiesel in Reinform wird durch die seit 2004 geltende völlige Steuerbefreiung in Höhe von 15 Cent pro Liter und Biodiesel als Beimischung in Höhe von 10 Cent pro Liter gefördert. Hier muss die Frage erlaubt sein und es muss überprüft werden, ob diese Förderhöhe noch gerechtfertigt ist.

Zugesagte Förderungen – an der Stelle stimme ich Ihnen zu – müssen aber eingehalten werden. Notwendige Anpassungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die Fortschritte beim Absatz von Biodiesel und der weitere Aufbau eines Biodieselmarktes gefährdet werden. In Deutschland ist Biodiesel derzeit der einzige am Markt breit eingeführte Biokraftstoff. Das muss weiter unterstützt werden.

Auch wir sind der Auffassung, dass eine im Verhältnis zu Kraftstoffen aus Mineralölen geringere Besteuerung für Biokraftstoffe sinnvoll ist, um zukünftige Investitionen in Produktionsanlagen oder aber auch in die Umrüstung von Fahrzeugen so attraktiv wie möglich zu machen. Ebenso sind wir der Auffassung, dass die Landesregierung ein Gesamtkonzept zur Förderung von Biokraftstoffen vorlegen sollte, auch und besonders damit zukünftig Biodieselproduktionsanlagen in NRW verstärkt angesiedelt werden können.

Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu und freuen uns auf die Beratung. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Leuchtenberg. – Herr Ellerbrock, Sie haben das Wort für die FDP.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vieles ist gesagt worden. Ein großes Maß an Übereinstimmung ist festzustellen. Ausdrücklich stimme ich dem Kollegen Priggen zu: Geschlossene Verträge sind einzuhalten! Kalkulationssicherheit für die Betroffenen muss gewährleistet sein! Man mag im Einzelfall durchaus eine andere Ansicht vertreten, aber das, worauf man sich verständigt hat, muss eingehalten werden. Punktum Ende.

Zum Kollegen Weisbrich: Ihre Überlegung, Biodiesel für den Eigenverbrauch steuerfrei zu halten, ist sicherlich interessant. Auch das stand schon einmal im Raume. Darüber müssen wir nachdenken.

Herr Kollege Weisbrich, Sie haben auch noch auf eine andere Sache im Antrag Bezug genommen.

Dabei geht es um den Beimischzwang. Das verursacht bei mir eine Menge Stirnrunzeln. Deshalb hatten wir uns damals bei Ihrem Antrag enthalten. Ich kann als relativ unverdächtigen Zeugen Carl Christian von Weizsäcker benennen, der in der „FAZ“ vom 29. Dezember das sagt, was ich nicht besser hätte ausdrücken können:

„Die bisherige Steuerbefreiung von Biokraftstoff und eine mögliche Steuerbegünstigung von anderen ökologisch unbedenklichen Formen von Kraftstoff schaffen den Anreiz, Motoren und Kraftstoffe zu entwickeln, die leistungsmäßig und preislich mit den mineralischen Kraftstoffen wettbewerbsfähig sind.

Diese Kraftstoffe können auch zu 100 % verwendet werden. Auf diesem Wege ist zu erwarten, dass ganz unterschiedliche Beimischungsverhältnisse gewählt werden, nicht das, was vorgesehen war als ein konstanter Betrag.

Damit würde man einen Fortschritt in Entwicklung, Produktion herbeirufen.

Demgegenüber ist eine prozentuale starre Beimischungspflicht nicht innovationsanregend, denn diese kann sich nur nach dem erreichten Stand der Technik richten … Sie ist ein Anreiz, sich mit einem grauen Einheitsökologismus zufrieden zu geben.“

Hier sollten wir ein dynamisches Element mit hineinbringen und das weiter vertreten, um zu einer Entwicklung zu kommen. Ansonsten reden wir darüber im Ausschuss. – Frohes Schaffen allerseits! Danke.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Ellerbrock. – Herr Minister Uhlenberg, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich hier um einen Referentenentwurf des Finanzministeriums, nicht einen Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Ich muss aber der Vollständigkeit halber auch für die weitere Debatte darauf hinweisen, dass schon die alte rot-grüne Bundesregierung in einem Bericht vom Juni vergangenen Jahres festgestellt hat, dass die komplette Steuerbefreiung für Biotreibstoffe zu einer Überkompensierung und Wettbewerbsverzerrung führt. Vorgeschlagen wird – ich bitte darum, das mitzunehmen –, Biodiesel in Reinform mit 5 Cent pro Liter und Biodiesel als Beimi

schung in Höhe von 10 Cent pro Liter zu besteuern. – Also auch in dieser Diskussion geht es nicht um Schwarz-Weiß.

Ich möchte auch sagen, dass mir die Vorschläge des Bundesfinanzministers zu weit gehen. Gerade im Hinblick auf den Klimaschutz und die Abhängigkeit von Energieimporten müssen wir neue Wege beschreiten, brauchen Planungssicherheit. Ich hoffe, dass wir insgesamt ein Konzept finden, das dem Rechnung trägt. Die Landesregierung wird ihren Beitrag leisten.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. Das war der absolut kürzeste Beitrag. Großes Kompliment, Sie waren die Nummer eins in dieser Runde.

Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der Beratungen angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1197 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend. Dort wird in öffentlicher Sitzung die Abstimmung erfolgen. Mitberatend beteiligt sind der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Haushalts- und Finanzausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit haben wir einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt des heutigen Tages:

11 Gegen neue Bürokratie und Gebühren: Keine „Waldmaut“ in NRW!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/1196

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Remmel das Wort.