Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

Antworten zu Detailfragen, wie zum Beispiel zur Übertragbarkeit der Infektion auf Hunde und Katzen, sind auf der Homepage des Ministeriums nachzulesen. Ich möchte jetzt im Einzelnen auf diese speziellen Fragen nicht eingehen, sondern nur sagen: Hunde erkranken nicht. Bei Katzen besteht eine gewisse Gefahr.

Wie sieht es mit dem Dung aus, der in der nächsten Zeit noch ausgebracht werden muss? Ich glaube, Frau Abgeordnete Wiegand hatte diese Frage gestellt.

Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. Auf der einen Seite fordern Sie, die Betriebe mehr zu unterstützen. Auf der anderen Seite haben Sie gerade, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gefordert, dass jetzt eigentlich kein Dung mehr ausgebracht werden darf. – Was glauben Sie, was das für unsere über 20.000 Betriebe in NordrheinWestfalen bedeuten würde, wenn die den Dung jetzt nicht auf den Feldern ausbringen dürften?

Im Zusammenhang mit der Seuchenbekämpfung gibt es ein klares Szenario: In dem Moment, in dem der Seuchenfall in einem Bundesland festge

stellt wird, darf der Dung auf den Feldern nicht mehr ausgebracht werden. Das ist völlig abgeklärt. In Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern geht man genau so vor. Es wäre allerdings für die Betriebe eine Katastrophe, wenn gerade zum Frühjahr der Dung nicht auf den Feldern ausgebracht werden dürfte.

Dass es am Niederrhein nicht zu einer engeren Kooperation mit der biologischen Station gekommen ist, hängt offensichtlich damit zusammen, dass man sich finanziell nicht einigen konnte. Die Kreisveterinärbehörde im Kreis Kleve war bereit, dieses Monitoring, das Ziehen der Kotproben, kostenlos durchzuführen. Die biologischen Stationen wollte Geld dafür. Wir haben in dem Zusammenhang gespart und uns der Kreisveterinärbehörde bedient. Im letzten Herbst ist diese Aktion sehr gut durchgeführt worden.

Nordrhein-Westfalen ist auch deswegen besser aufgestellt als die anderen Bundesländer – ich sage ausdrücklich: Das ist kein Verdienst dieser neuen Landesregierung –, weil wir im Jahre 2003 in Nordrhein-Westfalen Erfahrungen mit der Vogelgrippe gesammelt haben. Ausgehend von den Niederlanden ist damals die Vogelgrippe zu uns nach Nordrhein-Westfalen in den Kreis Viersen gekommen. Das hat

(Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])

richtig, wir sind entsprechend gut aufgestellt – dazu geführt, dass bei der Vogelgrippe der entsprechende Veterinär aus dem Kreis Viersen in die Türkei gefahren ist, um dort zu helfen. Es ist ganz wichtig, dass wir in den Gebieten, in denen die Geflügelpest jetzt um sich greift, helfen, dass wir vor dem Hintergrund der nordrhein-westfälischen Erfahrungen unsere Fachkenntnis einbringen. Der Tierarzt kehrt morgen aus der Türkei zurück. Er wird uns von seinen Erfahrungen berichten.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein Krisenszenario in allen Details vorbereitet. Das ist für die Öffentlichkeit ganz wichtig. Ich bin auch gerne bereit, die Fraktionen und den Ausschuss in der nächsten Zeit, wenn es gewünscht wird, täglich über die weitere Vorgehensweise zu informieren.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Ich habe noch eine weitere Wortmeldung von Herrn Henke von der CDUFraktion.

Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich auf die von Frau Howe an mich gerichteten Bemerkungen antworten möchte.

Sie hat so getan, als wäre ich völlig ahnungslos, würde von nichts etwas verstehen, weil ich gesagt hätte, dass die Vogelgrippe den Menschen nicht befallen könne.

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass es zurzeit keine Epidemiegefahr für Menschen gibt. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um die Geflügelvogelgrippe handelt und nicht um eine Menschenvogelgrippe.

Das bedeutet: Die Geflügelvogelgrippe kann natürlich vom Geflügel aus einen Menschen befallen. Es ist sogar so, dass es in der Differenzialdiagnose zwischen einer Influenza, also einer menschlichen Grippe, und einer Geflügelvogelgrippe, die den Menschen befällt, eine zentrale diagnostische Rolle spielt, ob es in der vorherigen Zeit einen engen Kontakt zwischen Mensch und Geflügel gegeben hat.

Und es ist sogar so, dass diese Nähe in den Fortbildungsunterlagen für Ärzte inhaltlich definiert ist: Wenn Sie sich einem befallenen Tier auf mehr als einen Meter genähert haben, dann ist das die Nähe, die als Diagnostikum mit für die Etablierung der Diagnose gebraucht wird.

Natürlich weiß ich, dass Menschen, die von dem Geflügelvogelgrippevirus befallen werden, daran sterben können. Die meisten auf der Welt, von denen man weiß, dass sie erkrankt sind, sind daran auch gestorben. Aber dies ist eine niedrige dreistellige Zahl, Frau Howe.

Deswegen muss man unterscheiden – es ist auch gut, dass Sie diese Fragen noch einmal stellen, denn das macht deutlich, dass offensichtlich Verständnisprobleme herrschen –, zwischen den Begrifflichkeiten „Krankheit beim Menschen“ und „Epidemie“; das ist ein großer Unterschied. Seit Jahrhunderten führen Grippeviren regelmäßig zu regional begrenzten Epidemien. Sporadisch gehen solche Epidemien in weltweite Ausbrüche über, die sogenannten Pandemien: Spanische Grippe 1918/19, Asiatische Grippe 1957 und Hongkonggrippe 1968. Das ist eine Folge der genetischen Instabilität des Influenzavirus beim Menschen und beim Tier. Weil diese genetische Instabilität vorhanden ist, breitet sich im Fall einer Pandemie ein neuartiges Influenzavirus rasch aus.

Es ist aber wichtig zu unterscheiden, dass dieses neuartige Virus im Falle einer erneuten men

schenbefallenden Pandemie eben nicht das Vogelgrippevirus sein wird. Es gibt jedenfalls keine Garantie dafür. Es ist fahrlässig, davon auszugehen, das sei dann H5N1. Das wissen wir nicht. Es gibt Staaten auf dieser Erde, die ihre Präventionsstrategie darauf gründen, dass sie sicher sein wollen, es wäre dann H5N1, Frau Howe, Staaten, die jetzt den Vogelgrippeimpfstoff für den Menschen aufzukaufen versuchen. Das ist eine Strategie, die niemand in Deutschland ernsthaft verfolgt. Keine Bundesministerin, kein Robert-Koch-Institut, keine Landesregierung verfolgt diese Strategie. Und es ist gut und richtig so, dass sie nicht verfolgt wird, weil man davon ausgeht, dass ein neues Virus die Ursache wäre, das sich aus der genetischen Rekombination dieses H5N1-Vogelgrippevirus und eines Influenzavirus beim Menschen ergäbe.

Erst dann kann die Impfstoffproduktion in Gang kommen und haben Sie eine Situation, die, wenn sie regional begrenzt ist, Epidemie ist, und wenn sie weltweit auftritt, Pandemie ist. So sind die Verhältnisse.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Was hat denn Nordrhein-Westfalen gekauft?)

Es gibt eine Vereinbarung der Bund-LänderKommission, dass sich der Bund um die Frage der Entwicklung des weltweiten Pandemie-Impfstoffs kümmert. Ich kann nur sagen: Wir halten es für notwendig, dass man entsprechende die Verträge mit den pharmazeutischen Unternehmen schließt. Das ist eine Frage, die in der Zuständigkeit der Bundesministerin für Gesundheit zu entscheiden ist, weil das eine Bundesangelegenheit ist.

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Wir haben doch 30 Millionen € für Impfstoff ausgegeben!)

Wir haben Geld für Tamiflu ausgegeben. Tamiflu ist ein Virustatikum, ein gegen Viren gerichtetes Arzneimittel, das den Zweck hat, in der Phase, in der kein Impfstoff zur Verfügung steht, ein möglichst wirksames Instrument zu haben,

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Aha!)

mit dem man Menschen behandeln kann, die an Grippesymptomen erkranken und deren Erkrankungsschwere und Todesfallwahrscheinlichkeit reduziert werden sollen. Tamiflu ist kein Impfstoff, sondern ein gegen Viren gerichtetes Arzneimittel. Dieses Arzneimittel wird übrigens bei schwer erkrankten Grippekranken heute auch schon eingesetzt.

Herr Kollege.

Es macht aber keinen Sinn, es vorbeugend einzusetzen, weil Sie damit nur das Entstehen von Resistenzen fördern. Deswegen müssen Sie es an eine ärztliche Indikation und Einzelfallverordnung koppeln.

Letzte Bemerkung, Frau Howe: Das, was ich vorgetragen habe, befindet sich in guter Gesellschaft; denn es ist der Präsident des Robert-KochInstituts, Reinhard Kurth, der gestern gegenüber Reuters TV in Berlin erklärt hat, dass für Menschen momentan kein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht, da bisher wenige Tiere infiziert sind.

Herr Kollege!

Es besteht aber ein Gefährdungspotenzial, wenn man sich den Tieren nähert und in Kontakt mit ihnen kommt. – Danke, dass Sie mir noch einmal zugehört haben.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Henke. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr für die Aktuelle Stunde und ich schließe sie deshalb.

Wir kommen zu:

2 Mehr Autonomie für die Hochschulen – Nordrhein-Westfalen erhält das freiheitlichste Hochschulrecht

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/1192

Ich eröffne hierzu die Beratung und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Kuhmichel das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mittwoch, der 25.01. dieses Jahres, war ein wirklich guter Tag für unser Land, ein guter Tag für seine Hochschulen. Da hat nämlich der Innovationsminister und stellvertretende Ministerpräsident des Landes NordrheinWestfalen dankenswerterweise der Öffentlichkeit die neuen Eckpunkte für das geplante Hochschulfreiheitsgesetz vorgestellt.

Ich bin ausgesprochen dankbar, Herr Minister -ich sage das für die CDU-Fraktion in aller Bescheidenheit –, dass die von uns seit 1995 erarbeiteten

Leitlinien für eine neue Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen nahezu 1:1 in Ihre Eckpunkte eingeflossen sind.

(Beifall von der FDP)

Ich darf noch einmal die drei Kernbereiche zitieren, damit es ins Protokoll kommt:

Erstens. Die Hochschulen werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts verselbstständigt und sind künftig keine staatlichen Einrichtungen mehr. Wir lösen damit die Hochschulen aus dem staatlichen Weisungsrecht und übertragen ihnen weitreichende Kompetenzen und die Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen.

Zweitens. Wir schaffen neue starke Leitungsstrukturen in den Hochschulen mit klarer Aufgabenverteilung zwischen Hochschulleitung und hochschulinterner Selbstverantwortung sowie mit einer engeren Anbindung an das gesellschaftliche Umfeld. Handlungsfähigkeit und Beweglichkeit der Hochschulen werden nachhaltig erhöht.

Drittens. Wir stellen das Verhältnis von Staat und Hochschule auf eine völlig neue Basis. Auf der Grundlage konkreter Zielvereinbarungen mit dem Land werden die Hochschulen ihre eigene Strategie und Entwicklungsplanung vornehmen können. Der Staat zieht sich aus der Detailsteuerung zurück und stärkt die Eigenverantwortung der Hochschulen.

So weit die Kernpunkte einer Reform, aus der jetzt das wahrlich revolutionäre Hochschulfreiheitsgesetz entwickelt wird, zu dem wir heute als Koalitionsfraktionen den Auftrag geben in der Hoffnung, dass die Opposition doch noch mitmacht.

Schlimm ist allerdings Folgendes: Alles hätte schon viel früher so sein können.

(Beifall von CDU und FDP)

Ich darf an einen Antrag unserer Fraktion vom 12. Januar 1996 erinnern, gut zehn Jahre her, in dem wir diese Leitlinien schon gefordert hatten. Sie haben mindestens diese zehn Jahre - ich meine, eher noch länger – der Hochschullandschaft Zeit gestohlen und damit den jungen Menschen Chancen verbaut.