Protokoll der Sitzung vom 15.03.2006

dass Politik zu Potte kommt, meine Damen und Herren.

(Beifall von CDU und FDP)

Nach Auffassung der Landesregierung ist demgegenüber nicht nur die rasche Umsetzung des verabredeten Reformkonzepts nötig, sondern auch die zur Umsetzung der Reform erforderlichen Gesetzesentwürfe müssen zwischen Bund und Ländern zügig abgestimmt werden, damit gleichlautende Gesetzentwürfe im Bundestag und Bundesrat eingebracht werden und entsprechend operationalisierbar sind.

Die Landesregierung hat die Gesetzentwürfe am 7. März gebilligt und die Zuleitung an den Bundesrat beschlossen, nachdem die Sonderkonferenz der Regierungschefs der Länder einen entsprechenden Antrag beschlossen und die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin und Bremen entsprechend beauftragt hat. Für uns ist das Gesamtpaket zur Föderalismusreform breit aufgestellt und breit diskutiert.

Schon nach der Sonderkonferenz der Regierungschefs der Länder am 6. März 2006 war für die Länderseite klar, dass mit der Einführung der Gesetzentwürfe der Abschluss der Verhandlungen erreicht ist und keinesfalls der Beginn eines neuen Verfahrens starten sollte. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Landesregierung zu befürworten, dass sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat jeweils nur die Überweisung an einen federführenden Ausschuss vorgenommen wurde.

Das ist sinnvoll. Sie diskutieren nämlich keine Einzelaspekte. Sie müssen es im Zusammenhang sehen. Sie können die einzelnen Aspekte nicht unabhängig voneinander betrachten. Auch da hängt vieles, wenn nicht sogar alles mit allem zusammen.

Auch die in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angemahnte Beteiligung von Vertretern des Landesparlamentes ist im jetzt erreichten Stadium des Gesetzgebungsverfahrens nach den Vorstellungen, die ich in Ihrem Beitrag gehört habe, nicht zielführend.

Sie setzen auf Expertenanhörungen, obwohl Sie schon Ihr Urteil gefunden haben. Ich habe mir die Mühe gemacht, Ihren Beitrag im Parlament zu diesem Thema vom 1. Dezember 2005 noch einmal anzuschauen, Frau Löhrmann. Damals waren Sie schon mit vielen Punkten abschließend befasst. Herr Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers hat zu diesem Zeitpunkt einen ausführlichen Bericht gegeben. Auch im Hauptausschuss des

Landtags waren die Inhalte der Reform Gegenstand der Beratungen und Diskussionen.

Ich finde, dass der Antrag in der Substanz ins Leere geht. Ich will aber gerne konstatieren, dass selbstverständlich wichtige Fragen und Details bleiben. Herr Kuschke hat es angesprochen.

Ich bin Ihnen dankbar, dass wir nicht Wert auf das Trennende legen, sondern dass es ein gemeinsames Anliegen der Landesparlamente und der Bundesregierung ist, zu diesem wichtigen ersten Schritt der Föderalismusreform zu kommen.

Ich bin Herrn Lindner für die Aussage dankbar, dass dies nur ein Aspekt ist. Beide Redner – sowohl der Ministerpräsident im Bundesrat als auch der stellvertretende Ministerpräsident im Bundestag – haben am Freitag deutlich gemacht, dass es für uns noch kein Meisterstück, sondern ein Gesellenstück ist. Sie haben deutlich gemacht, dass es für uns wichtig ist, die Frage der Finanzverfassung zu diskutieren. Auch das war übrigens ein Anliegen dieses Parlamentes. Wenn ich mir die Debatten im Hauptausschuss und die Debatte vom 1. Dezember vergegenwärtige, so war es uns ein gemeinsames Anliegen, nach diesem erst Schritt auf keinen Fall stehen zu bleiben, sondern die zweiten und dritten Schritte zu gehen.

Ich bin überzeugt, dass wir nicht alle zufrieden sein können. Nicht alle werden allen Vorhaben hundertprozentig zustimmen. Es ist ein wichtiger Schritt und diesem wichtigen Schritt müssen noch weitere wichtige Schritte folgen.

Ich bitte Sie herzlich aus Sicht der Landesregierung, diesem Antrag der Grünen die Zustimmung zu verweigern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Breuer. – Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir sind am Ende der Beratung.

Ich lasse über den Eilantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/1459 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt:

7 Fragestunde

Drucksache 14/1437 – Neudruck

In der Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 46 bis 52 vor. Es wurde vorgeschlagen, die

Mündlichen Anfragen 46 und 47

der Frau Abgeordneten Watermann-Krass von der SPD-Fraktion beziehungsweise der Frau Abgeordneten Steffens von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammenzufassen, weil sich beide Fragen an Herrn Minister Laschet richten und einen ähnlichen Wortlaut haben.

Neues Verfahren zur Beratung des Landeshaushalts?

Im Rahmen der ersten Beratung des Gleichstellungshaushalts der Landesregierung im Frauenausschuss am 9. März 2005 hat Minister Laschet in seinem Einführungsbericht mit Zahlen argumentiert, die sich im Haushaltsentwurf zum Teil deutlich anders darstellen. Erst auf Nachfrage wurde dem Ausschuss dann ein handschriftlich geänderter Gleichstellungshaushalt vorgelegt. In diesem Papier wurden sowohl Haushaltsansätze verändert als auch im Bereich der Erläuterungen Anpassungen vorgenommen.

Mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs ist der Landtag Herr des Verfahrens. Die Landesregierung hat lediglich durch die Einbringung einer Ergänzungsvorlage die Möglichkeit, noch direkten Einfluss auf den Haushalt zu nehmen. An eine solche Ergänzungsvorlage sind die an Regierungsvorlagen üblichen Formvorschriften geknüpft, die hier erkennbar nicht eingehalten wurden.

Billigt die Landesregierung das Vorgehen von Minister Laschet?

Ergänzungsvorlagen zum Haushalt

Ist die von Minister Laschet am 9. März 2006 im Ausschuss verteilte Liste zum Einzelplan 15 die erste Ergänzungsvorlage zum Haushalt, und wann wurde diese im Kabinett beschlossen?

Herr Minister, wenn Sie damit einverstanden sind, würde ich Sie bitten, beide Fragen jetzt in einem Durchgang zu beantworten. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Der Hintergrund der Frage der Kol

leginnen Watermann-Krass und von Frau Steffens sind kleine Unterschiedlichkeiten im Einführungsbericht zum Haushalt, die ich Ihnen kurz gerne erläutern möchte.

Ich habe im Frauenausschuss am 9. März die Schwerpunkte des neuen Haushaltes im Bereich der Frauenpolitik vorgetragen. Es gab Zwischenfragen zu differierenden Zahlen zwischen dem, was ich vortrug, und dem, was vorlag. Dabei hat sich herausgestellt, dass ein redaktionelles Versehen bei den Erläuterungen passiert ist. Die Korrektur ist den Ausschussmitgliedern in der Sitzung schriftlich ausgehändigt worden, da die Fachabteilung dies schon aufgearbeitet hatte. Diese Erläuterungen liegen Ihnen inzwischen vor.

Darüber hinaus ist bei zwei gegenseitig deckungsfähigen Titeln – das ist der zweite Teil dessen, was da anders vorgetragen wurde – eine Differenz von 29.980 € in zwei Titelgruppen vermischt worden. Auch diese Korrektur hat dann stattgefunden. Das war der Vorgang, um den es geht.

Das ist kein neues Verfahren zur Beratung des Landeshaushaltes, sondern ein redaktionelles Versehen. Natürlich wird das, was in der Titelgruppensumme verändert wurde, in der Ergänzungsvorlage korrekt dokumentiert.

Ich gebe Frau Gödecke zu einer ersten Nachfrage das Wort.

Herr Minister Laschet, wenn die Fachabteilung vorbereitet war – das deckt sich auch mit den Schilderungen aus dem Frauenausschuss und den Abläufen – und die fertigen Fotokopien in der Tasche waren: Warum haben Sie in Person nicht dafür gesorgt, dass von Anfang an dem Ausschuss die richtigen Zahlen vorgelegen haben? Warum haben Sie zugelassen, dass die Irritationen entstanden sind, die auch entsprechend kommentiert worden sein sollen?

Bitte schön, Herr Laschet.

In der Tat gab es Irritationen. Es gab jedenfalls kein neues Verfahren zur Beratung des Haushaltes. Ich habe zu diesem Zeitpunkt diese Kopien noch nicht gehabt. Ich hatte nicht gesehen, dass es eine redaktionelle Korrektur gab. Ich wollte zunächst politisch in das Thema einführen. Danach wäre das Blatt zur Beratung verteilt worden, so wie es vorgesehen war.

Als Nächste bitte Frau Steffens.

Herr Laschet, wir haben als Parlamentarier nun die blauen Haushaltsbücher, in denen der Haushalt titelscharf ausgebracht ist. Wie können Sie in dem Zusammenhang sagen, es seien redaktionelle Änderungen, wenn Sie die Titelschärfe verändern? Ich verstehe nicht, was daran redaktionell ist. Unter „redaktionell“ würde ich verstehen, wenn Wörter falsch geschrieben sind.

Mir ist nicht bekannt, dass es im Rahmen des Haushaltsverfahrens redaktionelle Änderungen gibt und dass das ein Haushaltsverfahrensschritt ist. Ich kenne nur die Ergänzungsvorlage. Könnten Sie mir sagen, welchen Status redaktionelle Änderungen gegenüber den Ergänzungsvorlagen haben?

Herr Minister.

Jetzt können wir über die deutsche Sprache und über die Bedeutung des Wortes „redaktionell“ diskutieren. Wir würden Sie es nennen, wenn die Mitarbeiter eines Ministeriums, das sich aus fünf ehemaligen Einzelplänen zusammensetzt – unser Haus ist das einzige neu geschaffene Ministerium, das fünf unterschiedliche Einzelpläne betrifft –, nach dem Beschluss auf dem Petersberg einzelne Titelzeilen in den Erläuterungen gegenüber dem Finanzminister eintippen und sich dabei vertun? Wir würden Sie das nennen? Ich habe es „redaktionell“ genannt, weil das keine inhaltliche Verschiebung ist. Es betrifft lediglich die Erläuterungen. Das kann passieren.

Es wäre schön, wenn es nicht passiert. Aber wenn das Einzige, was in diesem Verfahren den Mitarbeitern bei der Größenordnung dieses Haushalts passiert, diese kleine Summe ist, dann habe ich jedes Verständnis dafür, dass angesichts des Drucks, unter dem dieser Haushalt gemacht wurde, und der Zeitknappheit so etwas passieren kann.

Wenn Sie genau hinschauen, Frau Steffens, ist es keine inhaltliche Änderung, sondern ein schlichtes technisches Versehen zwischen unserem Haus und dem Finanzministerium.

Frau Löhrmann, bitte.

Ich möchte noch einmal bei der Landesregierung nachfragen, weil ich das schon für einen merkwürdigen Vorgang halte, ob der Finanzminister wusste, dass Sie, Herr Minister Laschet, im Ausschuss eine neue Vorlage verteilen wollen. Am liebsten hätte ich das den Finanzminister gefragt, der eben noch hier war. Er ist aber jetzt nicht mehr da. Vielleicht können Sie das auch beantworten. Wusste der Finanzminister, dass der Minister Laschet im Ausschuss eine neue Vorlage verteilen wird?

Herr Laschet, bitte.

Da es in dem Teil, der den Finanzminister betrifft – vor allem der Teil, für den wir eine Ergänzungsvorlage erstellen müssen –, um gegenseitig deckungsfähige Titel geht, hätte man das eigentlich gar nicht machen müssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben gesagt, sie wollten es korrekt machen.

(Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])