Frau Präsidentin, Herr Minister, ich möchte eine Frage stellen, die vielleicht gar keinen Bezug zu dem Thema hat.
Dennoch möchte ich Sie fragen – als Regierung müssen Sie es natürlich weit von sich weisen –, wie Sie persönlich eine Petitesse definieren.
Dann nehme ich das zurück und sage: Ich habe mir selbst die Frage gestellt, wie die Oppositionsführerin ihr Zeitbudget aufteilt. Denn hier geht es um 29.000 € bei gegenseitig deckungsfähigen Haushaltspositionen, und der Minister hat sich für ein redaktionelles Versehen entschuldigt. Es verwundert mich, dass dieser Punkt im Zeitbudget einen so hohen Anteil einnimmt.
Herr Kollege Jarzombek, ich glaube, dass die Länge der Diskussion über diese Summe belegt, dass der Haushalt ansonsten viel Zustimmung gefunden hat und die Arbeit überzeugend geleistet wurde. Insofern muss man über 29.000 € eine halbe Stunde lang diskutieren.
(Beifall von der CDU – Hannelore Kraft [SPD]: Ich rede nicht von 29.000 €! Das haben Sie bisher leider nicht begriffen!)
worden, dass es nicht um die Summe geht, sondern dass das Verfahren nicht korrekt und deshalb skandalös ist?
Wäre es mein Wunschverfahren, könnte ich verstehen, dass man es kritisiert. Ich habe Ihnen allerdings geschildert, wie es ablief, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter falsche Zahlen beim Finanzminister in dieser Größenordnung in gegenseitig deckungsfähigen Titeln eingegeben haben. Dann kann ich doch nicht mehr, als dies zur Kenntnis zu nehmen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schildern es mir, und ich gehe in den Ausschuss und sage: Entschuldigung, den Kolleginnen und Kollegen ist das und das passiert. Lieber Ausschuss, bitte akzeptiere die neuen Zahlen. Du bekommst sie auch in einer Ergänzungsvorlage als Kabinettsbeschluss zugeschickt.
Sie tun hier so, als ob ich es mir erdacht hätte und als ob ich absichtlich wegen 29.000 € in den Titel 633 62 etwas anderes als in den Titel 688 62 hineingeschrieben hätte. Wenn ich so trickreich wäre, um das Parlament zu umgehen, dann wäre das Verfahren nicht korrekt. Da es ein Tippfehler ist; finde ich es …
(Hannelore Kraft [SPD]: Für Sie sind 29.000 € wohl Peanuts! Aber fragen Sie mal die Menschen auf der Straße!)
Wir debattieren hier über einen Haushalt, bei dem es für viele Menschen um viel geht. Liebe Frau Kraft, von daher würde ich mir wünschen, dass sich das Parlament nicht eine halbe Stunde oder Dreiviertelstunde mit einer solchen Kleinigkeit, die durch ein Versehen der Mitarbeiter entstanden ist, befasst.
(Hannelore Kraft [SPD]: Das sagen Sie! – Ralf Jäger [SPD]: Es bleibt uns überlassen, das zu bewerten!)
Natürlich überlasse ich es Ihnen. Ich wundere mich bloß, welche Schwerpunkte die SPDFraktion angesichts der Bedeutung dieses Haushalts für die Menschen in diesem Land setzt.
Herr Minister Laschet, die Haushaltstransparenz ist wahrhaftig ein hohes Gut, und es gibt nun einmal Spielregeln, die im parlamentarischen Verfahren auch in der Haushaltsberatung einzuhalten sind. Sie stimmen mir zu, dass Sie nach diesen Spielregeln eigentlich erst beim Finanzminister diese Dinge hätten einreichen müssen, und erst danach hätte es in die Beratung zurückgehen müssen. Können wir uns zukünftig darauf verlassen, dass diese Spielregeln auch von Ihrem Haus eingehalten werden?
Liebe Frau Beer, ich hätte Ihnen das natürlich über den Finanzminister in der ersten Ergänzungsvorlage vorlegen müssen. Allerdings hätten Sie es dann später gewusst. Ich wollte dem Parlament entgegenkommen und Ihnen zum frühestmöglichen Zeitpunkt sagen, was in wenigen Wochen in der Ergänzungsvorlage steht. Warum Sie es korrekter gefunden hätten, wenn ich nichts gesagt und es Ihnen erst in der Ergänzungsvorlage mitgeteilt hätte, kann ich nicht verstehen.
Frau Beer, es gibt noch keine Ergänzungsvorlage. In der Ergänzungsvorlage steht das natürlich drin. Ich wollte Ihnen aber netterweise vorher sagen, was in einigen Wochen in der Ergänzungsvorlage steht, damit Sie planen können.
Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, dass Sie erst, nachdem Unruhe in der Sitzung des Frauenausschusses entstanden ist und Sie zu uns gesagt haben, ich kann auch aufhören, ich kann Ihnen auch schriftlich vorlegen, was ich hier habe, mit den Zahlen herausgekommen sind, die dann korrigiert waren?
Ich habe eben schon auf die Frage der Kollegin Steffens geantwortet, dass es natürlich schöner gewesen wäre, wenn ich die Kopien vorher gesehen, sie Ihnen verteilt und dann meinen mündlichen Bericht nachgetragen hätte. Ich kann es aber nicht rückgängig ma
chen. Ich weiß aber nicht, ob es ein solch großer Skandal ist, dass ich die Blätter nicht am Anfang, sondern erst am Ende verteilt habe. Schöner und richtiger wäre es gewesen, wenn es anders gelaufen wäre. Auch ohne Ihre Unruhe hätten die Mitarbeiter natürlich die Zettel verteilt.
Danke schön. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Fragen zu dieser Mündlichen Anfrage vor.
Im Bonner „General-Anzeiger“ vom 18. Februar wird der Pressesprecher des Schulministeriums bezogen auf den Beratungsablauf der Novellierung des Schulgesetzes wie folgt zitiert: „Wir gehen davon aus, dass der Referentenentwurf vom Landtag abgesegnet wird.“ Es stellt sich die Frage, auf der Grundlage welchen Parlamentsverständnisses das Schulministerium davon ausgeht, dass der Landtag als Gesetzgeber „Referentenentwürfe“ der Exekutive „absegnet“.
Sehr geehrte Frau Löhrmann, die Bedeutung des Landtags als gesetzgebendes Organ des Landes Nordrhein-Westfalen ist bekannt und wird voll respektiert. Derzeit liegt noch kein Regierungsentwurf vor, sondern lediglich ein Referentenentwurf eines Schulrechtsänderungsgesetzes. Auf dieser Grundlage wird der Regierungsentwurf erarbeitet werden. Naturgemäß wird dieser in vielen Punkten mit dem Referentenentwurf identisch sein. Insoweit ist die Aussage meines Pressesprechers unvollständig wiedergegeben. Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmen wird.
Deute ich es richtig, dass Sie mit Ihrer Antwort zum Ausdruck bringen, dass es ein journalistischer Fehler war, der zu
dieser missverständlichen und falschen Äußerung geführt hat? Ein Referentenentwurf ist ja kein Gesetzentwurf. Das ist ja insbesondere vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass der Pressesprecher früher Journalist war und eigentlich die Spielregeln der Öffentlichkeitsarbeit kennen sollte.
Was haben Sie oder Ihr Pressesprecher getan, um diese Falschdarstellung im „General-Anzeiger“ richtig zu stellen? Die Falschdarstellung finde ich bemerkenswert, weil es ja nicht der erste Fall ist. Es gab ja schon einmal die Äußerung der Ministerin: Mein Gesetzgeber ist der Koalitionsvertrag. – Die Ministerin hatte später gesagt, dass dies nicht wieder vorkommen soll. Es ist jetzt der zweite Fall im Bereich des Schulministeriums, dass es solche unsauberen Darstellungen in Sachen parlamentarische Demokratie gibt.
Frau Löhrmann, mir und meinem Pressesprecher ist klar, dass der Referentenentwurf nicht im Parlament behandelt werden muss, sondern wir werden selbstverständlich daraus einen Regierungsentwurf entwickeln. Ich weiß auch, dass der Landtag, dieses hohe Haus, kein Absegnungsorgan ist. Das ist uns allen klar. Ich finde, damit ist dem Vorfall Genüge getan.