Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, das ist Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit – einer der seltenen Fälle. Die Wehrverfassung leitet aus diesen Vorgaben, die ich eben geschildert habe, zwei wesentliche Aufgaben ab, nämlich zwei Generalaufträge, wenn Sie so wollen:
Erstens. Die Bundeswehr hat den politischen Auftrag, dazu beizutragen zu verhindern, dass der Bundesrepublik Deutschland fremder politischer Wille aufgedrängt wird, und den militärischen Auftrag, im Verein mit den übrigen Nato-Partnern das Territorium der Bundesrepublik Deutschland zu sichern.
Herr Kollege Peschkes, Sie haben darauf hingewiesen: Nach der bekannten politischen Entwicklung im November 1989 ist die bis dahin angestellte Bedrohungsanalyse schlichtweg hinfällig geworden. Das ist gut so. Die Aufgaben der Streitkräfte haben sich verändert. Zentrale Aufgabe der Bun
Meine Damen und Herren, allerdings will der Entschließungsantrag der Regierungskoalition, den Sie pflichtgemäß natürlich als nicht ausreichend apostrophiert haben, Ihren Antrag erhellen. Denn, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, Sie haben etwas aufgezeigt, was – wie gesagt – längst geteilte Meinung ist. Alles, was Sie gesagt haben, ist richtig, birgt aber eine falsche Schlussfolgerung in sich, wir wollten Bundeswehr bei der Weltmeisterschaft einsetzen.
Sie müssen richtig hinschauen! Ich sage gleich auch noch etwas zu Herrn Schäuble, meine Damen und Herren.
Wir wollen das nicht, wir haben das zu keinem Zeitpunkt gewollt. Außerdem denken wir, dass unsere nordrhein-westfälische Polizei umfassend auf die Weltmeisterschaft vorbereitet ist. Sie arbeitet hervorragend mit nationalen und internationalen Polizeikräften zielorientiert zusammen. Das ist auch ein Verdienst des Innenministers.
Das Instrument der gegenseitigen Amtshilfe ist ganz etwas anderes als der Einsatz der Bundeswehr. Es ist bezogen auf Unterstützungsleistungen zum Beispiel der Streitkräftebasis und umfasst vor allem logistische und sanitätsdienstliche Fähigkeiten. Dies ist seit langem geübte Sitte, meine Damen und Herren. Und diese lange geübte Sitte konnten Sie hervorragend funktionieren sehen, wenn Sie aufmerksamer Beobachter des Weltjugendtages im vergangenen Jahr in Köln gewesen sind, als über eine Million junge Menschen in Köln weilten.
Sie haben gleichwohl zu Recht darauf hingewiesen, dass die Wehrverfassung neu geordnet werden muss. Das ist eine zwingende Notwendigkeit, weil – auch darauf haben Sie hingewiesen – der Hauptauftrag der Bundeswehr, nämlich die Landesverteidigung, mit den Mitteln personeller und materieller Art, die zurzeit zur Verfügung stehen, nach Artikel 87a Grundgesetz gar nicht mehr ausgeführt werden kann. Das bedeutet nicht, dass wir tätig werden müssen, sondern es bedeutet, dass eine Novelle kommen muss und der Deutsche Bundestag tätig werden muss. Wenn also der Bundesminister des Innern in diesem Zusammenhang darüber nachdenkt, die Einsatzgrundsätze der Streitkräfte zu verändern, ist das zumindest formaljuristisch richtig und ordnungspolitisch er
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: CDU und FDP in diesem Hohen Hause sind sich sicher, dass die Landesregierung dem Anspruch der Weltmeisterschaft „Die Welt zu Gast bei Freunden“ in jeder Hinsicht gerecht wird. Das gilt auch für die Sicherheit. Gleichwohl ist es ein Signal an die Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, Rechtsklarheit herzustellen.
Die Bundeswehr wird nie so eingesetzt werden, wie Sie es uns einreden wollen, meine Damen und Herren. Ich weiß, dass der Antrag meiner Fraktion und der FDP-Fraktion der weitaus bessere ist. Er ist im besten Sinne des Wortes zustimmungswürdig. Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat von Konrad Freiberg, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei in Deutschland, beginnen. Meistens bin ich mit ihm nicht einer Meinung, aber hier bringt er es sehr schön auf den Punkt:
„Die fachliche Qualifikation der Bundeswehr zur Verteidigung der äußeren Sicherheit und Bewältigung von Aufgaben in Krisengebieten ist ebenso hoch entwickelt wie das staatsbürgerliche Verständnis ihrer Angehörigen. Ihr Aufgabengebiet erfordert militärische Struktur, Bewaffnung, Hierarchie und Philosophie. Die der Polizei ist eine andere: Polizei ist bürgernah, deeskalierend, kommunikativ. Der einzelne Beamte entscheidet oft eigenständig und verantwortet sich notfalls dafür vor Gericht. Sein Gegenüber ist der Bürger – zwar durchaus auch als gefährlicher Straftäter, aber nicht als gefährlicher Feind.
Ausstattung, Auftrag und Selbstverständnis beider Institutionen sind so unterschiedlich, wie sie unterschiedlicher nicht sein können. Wer sie vermischt, setzt auch ihre Effizienz aufs Spiel. Von den grundlegenden und bewährten Prinzipien unserer Verfassung ganz zu schweigen.“
So Konrad Freiberg in der „Abendzeitung“ vom 7. März 2006. Er hat es sehr schön auf den Punkt gebracht und zusammengefasst.
Meine Damen und Herren, hier geht es nicht nur, wie das manchmal aus konservativer Ecke kommt, um ideologische Diskussion, hier geht es um ganz konkrete pragmatische Fragen. Auf welcher Grundlage sollen dann, wie Herr Schäuble meint, diese Bundeswehrsoldaten arbeiten? Polizeieinsätze richten sich nach Polizeirecht. Das ist Ländersache. Diese Ausbildung haben die Bundeswehrsoldaten doch gar nicht. Was passiert, wenn beim Objektschutz eine gefährliche Lage entsteht? Was passiert, wenn eine wild gewordene Hooligan-Truppe plötzlich auf eine Gruppe Bundeswehrsoldaten trifft? Wissen Sie denn, wie man eine Ingewahrsamnahme vornimmt, wie Deeskalation funktioniert? Nein, und das kann man ihnen nicht vorwerfen, weil sie es nicht gelernt haben.
Da, wo sie agieren können, ist im Bereich des militärischen Sperrgebietes. Außerhalb haben sie – das ist auch gut so – nach unserem Grundgesetz keine hoheitlichen Befugnisse. Wollen Sie jetzt um jedes WM-Stadion ein militärisches Sperrgebiet und eine Zone ziehen? Ich weiß nicht, was sich Bundesinnenminister Schäuble vorstellt, auf welcher Grundlage die Bundeswehrsoldaten zum Einsatz kommen sollen.
Auch die FDP hat klare Bekenntnisse in diese Richtung abgegeben. Die Äußerungen von ihr sind sehr klar dagegen, aus verfassungsrechtlichen und aus anderen Gründen.
Deswegen, Kolleginnen und Kollegen von der FDP, verstehe ich nicht, warum es nicht gelungen ist, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Ich sehe die Schnittmenge als sehr groß an, zumindest wenn man Ihre Bundespolitiker hört. Offensichtlich haben Sie Ihrer Koalitionsdisziplin mal wieder Ihre Meinung und Ihre Haltung untergeordnet. Klare Worte dürfen heute nicht fallen, Kollegen von der FDP.
Von daher haben Sie sich hier ziemlich aus der Affäre gezogen. Der Antrag der SPD, dem wir Grüne uns anschließen können, müsste Ihre volle Zustimmung finden. Wenn Sie den gleich ablehnen, dann kann man sich ja denken, woran das liegt.
innenminister, sondern aus CDU-regierten Bundesländern. Genau das ist der Grund, warum die so stark nach der Bundeswehr rufen, schaut man sich einmal an, was in Ländern wie Hessen und Bayern in den letzten Jahren passiert ist und noch passiert. In Hessen sollen 1.000 Stellen bei der Polizei bis 2008 abgebaut werden. In Bayern sind es 1.200 Stellen, die bis 2008 dort gestrichen werden sollen. Es ist völlig klar, dass diese unionsregierten Länder nach Hilfstruppen bei der Bundeswehr rufen. Das ist doch das Eingeständnis ihrer selbst verschuldeten Personalkrise bei der Polizei.
und wir diese Kürzungen, die in unionsregierten Ländern vollzogen wurden, hier nicht vollzogen haben. Wir haben es auch gar nicht nötig, hier nach Hilfspolizisten zu rufen.
Leider weiß ich nicht, Herr Minister, ob das in den nächsten Jahren noch so bleiben wird und Sie sich nicht diesen Rufen anschließen müssen.
Schaut man einmal in den Haushalt – so ganz stimmt es nicht, wie Sie uns im Innenausschuss dargestellt haben, dass die Polizei von Kürzungen ausgenommen wird. Die 1,5-prozentige pauschale Kürzung wird 50 Stellen bei der Polizei im Verwaltungsbereich kosten, und auch das ist Polizei.
Meine Damen und Herren, ich finde es schade, dass sich CDU und FDP nicht durchringen konnten, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Das wäre aus Ländersicht ein schönes Signal an die Bundesregierung gewesen. Da hat Herr Schäuble wohl von oben gesagt, dass das nicht sein darf. Besonders enttäuschend finde ich, dass von der FDP kein klares Bekenntnis kommt:
Keine Bundeswehreinsätze im Inneren, a) weil wir sie nicht brauchen und b) weil sie verfassungsrechtlich nicht vorgesehen sind und wir nicht vorhaben, an diesen Grundsätzen der Verfassung etwas zu ändern.
In dem Moment, wo Sie in Regierungsverantwortung sind, verschwindet Ihre ganze bürgerrechtliche Prosa und Lyrik, die Sie sonst in die Welt blasen, im Papierkorb.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Düker, Herr Peschkes! Wir hätten uns hier hinstellen – der Kollege von der CDU hat es gemacht – und sagen können: Es gilt die Rechtsordnung. Der Antrag von der SPD ist überflüssig.