Frau Höhn hat über 30 zusätzliche Sonderbehörden in ihrem Bereich geschaffen – eine Extraregierung Höhn, mit der wir es jetzt, leider Gottes!, zu tun haben und die der Wirtschaft in NordrheinWestfalen ganz schön Sorge macht.
Ich möchte jetzt keine Wahlkampftöne anschlagen. Herr Kollege Remmel, warum haben Sie denn die Wahl verloren? Ich nenne die Stichworte „Drei Feldhamster behindern ein grenzüberschreitendes Gewerbegebiet.“ Aus meinem Bereich kann ich sagen: 0,001 % des Neunaugebestandes des Landes Nordrhein-Westfalen verhindert den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück. Das kostet den Steuerzahler 12 Millionen Mark mehr.
Frau Watermann-Krass, kommen wir zu dem, was Sie gesagt haben: Zum Teil ist ja etwas daran. Warum kommen Sie damit so spät? Wir haben in der Vergangenheit, auch in der vergangenen Legislaturperiode versucht, …
Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. In den letzten 50 Jahren hat es ziemlich genau 50 Verfassungsänderungen gegeben, von denen drei Viertel zum Nachteil der Länder ausgegangen sind. Man hat uns immer mehr Kompetenzen genommen. Bei diesem Punkt haben wir endlich die Möglichkeit, die Landtage und die Länder wieder zu stärken und klare, saubere Kompetenzen hinzubekommen.
Ich finde, das ist ein Wert an sich. Wir sollten das nicht schlechtreden, sondern das Beste daraus machen. Ich könnte es weiter ausführen. Das machen wir im Fachausschuss. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Föderalismusreform wurde vereinbart, dass mehr Kompetenzen insbesondere beim Naturschutz und beim Wasserrecht auf die Länder übertragen werden. Das ist eine große Herausforderung für die Landesregierungen und die Landtage. Wir werden in Zukunft interessante Debatten über den Stand der Umweltpolitik und der Naturschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen haben. Als Umweltminister begrüße ich die Bewegung, die dort stattfindet.
Herr Kollege Remmel, wenn man mehr Wettbewerb unter den Bundesländern will, wie es ein Grundprinzip der Föderalismuskommission ist, dann werden bestimmte Zuständigkeiten auf die Länder übertragen. Wir müssen mit diesem Vorgang verantwortlich umgehen. Im Rahmen der Umweltministerkonferenz muss man sich absprechen, damit die Entwicklungen nicht zu weit auseinander gehen. Im Grunde bedeutet es aber doch eine klare Kompetenzverstärkung der Landesregierungen und insbesondere der Landtage. Herr Abgeordneter Remmel, Sie sollten sich darüber freuen, dass diese Entwicklung auf den Weg gebracht worden ist. Es ist eine Stärkung der Länder, und wir sollten das Beste daraus machen.
Für den Umweltminister von Nordrhein-Westfalen ist es eine große Herausforderung, in den nächsten Jahren entsprechende Schwerpunkte zu setzen. Ich kann Ihnen versprechen: Wir werden dies tun.
Herr Abgeordneter Remmel, Sie fordern auf der einen Seite einen klaren Rahmen, den Sie im Bereich des Umweltrechtes haben möchten. Dieser soll eingehalten werden. Aber dort, wo es diesen klaren Rahmen heute schon gibt oder wo es ihn in den vergangenen Jahren im Hinblick auf die europäische Ebene gegeben hat – ich darf an die Debatte über FFH-Gebiete und andere Punkte erinnern –, hat die frühere Landesregierung und mit ihr meine verehrte Frau Vorgängerin diesen klaren Rahmen immer wieder genutzt, um draufzusatteln.
Das hat dazu geführt, dass die Parteien der neuen Landesregierung vor der Wahl angekündigt haben: Wir wollen diesen europäischen Rahmen bei uns 1:1 umsetzen, damit es diese Abweichung nicht gibt, gerade weil dies zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb von Europa führt. Man kann das Thema so oder so diskutieren. Dass gerade Sie sagen: „Wir wollen diese Länderzuständigkeit gar nicht, sondern wir brauchen einen klaren Rahmen“, widerspricht der Praxis Ihrer Politik in den vergangenen Jahren. Das ist das Erste.
Das Zweite ist die Umweltverwaltung. Wir brauchen eine Reform der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Ich kann Ihnen ganz klar sagen, dass sich das Umweltministerium dieser Reform der Umweltverwaltung nicht länger widersetzen wird, wie es in den vergangenen Jahren der Fall war. Wir wollen Doppelzuständigkeiten abbauen. Wir müssen auch im Zusammenhang mit der Umweltverwaltung Kosten sparen. Unter dem Strich heißt das nicht, dass wir weniger für den Umweltschutz tun.
Lassen Sie mich noch etwas zu dem Ablauf sagen, Herr Abgeordneter Kuschke. Wir müssen alle noch etwas die Nerven behalten. Hier taucht ein Papier auf, da taucht ein Papier auf. Hier wird einmal etwas ins Internet gestellt, dort auch. Das ist offensichtlich so.
Die Landesregierung arbeitet an einem geschlossenen Konzept. Fast kein Zweiter in diesem Haus weiß so gut wie Sie, wie so etwas läuft. Sie waren einmal Chef der Staatskanzlei. Zwischen dem Innenminister, dem Umweltminister und der Staatskanzlei wird es im Moment abgesprochen. Es gibt eine Kabinettsvorlage. Was darin steht, gilt, Herr Abgeordneter Kuschke. Das wird dem Landtag zugeführt und dann auch diskutiert.
Aber die ganzen Parolen, die in den nächsten Wochen noch auf den Weg gebracht werden, um eine gewisse Verunsicherung zu erzeugen, haben keinen Bestand. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir machen das verantwortlich und reden mit allen. Das hat sich auch in Nordrhein-Westfalen geändert. Was dieses Ministerium angeht, so reden wir mit allen. Heute Morgen habe ich zum Beispiel ein langes Gespräch mit dem Gesamtpersonalrat in dieser Frage geführt. Es gibt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen eine hohe Kompetenz. Wir wollen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei
Diese Regierung wird das Land modernisieren. Deswegen muss dieser Teil in der nächsten Zeit auch zügig angepasst werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1431 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs hat für die antragstellende Fraktion wieder einmal Herr Remmel das Wort. Bitte schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorbemerkung: Herr Kuschke, es ist kein Widerspruch, dass wir heute dieses Gesetz einbringen. Ich wünschte mir natürlich, es gäbe ein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene. Das liegt aber leider nicht vor. Insofern ist das Leben immer konkret. Wenn wir diesen Rahmen hätten, wie wir ihn gefordert haben, bräuchten wir den Gesetzentwurf heute nicht einzubringen. Da wir diesen Rahmen nicht haben, ist es folgerichtig, dass wir das Gesetz heute einbringen.
Lassen Sie uns einen Moment in die Welt von George Orwells „Farm der Tiere“ abtauchen. Stellen Sie sich einmal vor, am Rednerpult würde an
dieser Stelle heute ein Pferd, ein Schwein, ein Huhn, ein Affe, eine Pute oder ein Nerz stehen: Tiere anstatt eines Landtagsmitglieds. – Abgesehen davon, dass die Tiere überhaupt nicht durch die Sicherheitskontrolle kommen würden, würden wir auch nicht verstehen, was die Tiere sagen. Wahrscheinlich wüssten die Tiere auch nicht so genau, was sie hier sollten. Tiere können nämlich keine Gesetze in den Landtag einbringen. Tiere können ihre Rechte nicht selbst vertreten. Deshalb steht hier auch kein Pferd, kein Schwein, kein Huhn und kein Affe, sondern ein ganz konkreter Mensch, aber als Vertreter der Tiere.
So wenig, wie Tiere an der Gesetzgebung beteiligt werden können, so wenig können sie vor Gerichten ihr Recht einklagen. Grundsätzlich aber haben Tiere eigene Rechte und damit auch ein Recht auf das eigene Recht. Darüber sind wir uns offensichtlich auch über die Fraktionsgrenzen hinweg einig, meine Damen und Herren. Schließlich ist Tierschutz im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert, dies im Übrigen mit sehr beachtlicher Unterstützung des heutigen Ministerpräsidenten.
Recht und Gesetz sind aber nur dann von Relevanz, wenn sie durchsetzbar sind. Die besten Gesetze, in diesem Fall sogar mit Verfassungsrang, bleiben Papiertiger, wenn es nicht auch eine entsprechende Kontrollinstanz gibt. Deshalb brauchen Tiere menschliche Vertreterinnen und Vertreter, die ihr Recht durchsetzen. Wer ist dazu besser geeignet als diejenigen, die sich in unserem Land am meisten mit Tierschutz beschäftigen, nämlich die Tierschutzvereine?
Das von uns eingebrachte Gesetz soll Tieren die Möglichkeit geben, Recht zu bekommen, und zwar mithilfe von Tierschutzvereinen. Das entspricht nicht nur dem Verfassungsauftrag, meine Damen und Herren, sondern es schafft ein Gleichgewicht gegenüber dem jetzigen Zustand mit einem Zuwenig an Tierschutz und einem Zuviel an Tiernutzung.
Der heutige Zustand widerspricht dem Verfassungsauftrag, Tiere zu schützen, sowie der Staatsschutzzielbestimmung. Bisher fehlt eine Kontrolle der Belange des Tierschutzes bei Entscheidungen der Behörden. Tiernutzern hingegen steht der Instanzenweg offen. Deshalb werden Verwaltungsakte im Zweifelsfall nicht selten zulasten der Tiere getroffen. Dieses Ungleichgewicht muss durch Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten der Tierschutzvereine korrigiert werden.
Eine solche Mitwirkungsmöglichkeit gibt es bereits im Naturschutzrecht, im Wettbewerbsrecht und im Recht des Verbraucherschutzes. Dort zeigt sich,
dass die Vereine das Instrument der Klage sehr sparsam und auf wenige Fälle von grundsätzlicher Bedeutung beschränken und einsetzen. So ist es beispielsweise seit Einführung der Verbandsklage im Jahr 2000 erst in einem Dutzend Fällen tatsächlich zu einer Klage gekommen. Auch angesichts der Kosten und des Aufwandes für solche Verfahren ist davon auszugehen, dass es im Falle des Tierschutzes ähnlich sein wird.
Für den Tierschutz entscheidend ist neben dem Klagerecht auch das Beteiligungsrecht der Tierschutzvereine. Die frühe Beteiligung der Vereine wird zusammen mit den möglichen späteren Verbandsklagen zwangsläufig dazu führen, dass die Behörden tierschutzrechtliche Bedenken und Einwände weitaus früher berücksichtigen als bei bisherigen Verwaltungs- und Verfahrensentscheidungen.
Der Kerngedanke unseres heutigen Gesetzes, des Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine, ist daher eher die frühzeitige Beteiligung und Prävention. Nur durch ein solches Mitwirkungs- und Klagerecht der Verbände kann das Ungleichgewicht der Kräfte, das gegenwärtig im Verhältnis zwischen Tiernutzern einerseits und Tierschützern andererseits besteht, abgebaut werden. Wir haben in der Vergangenheit einige Beispiele bereits diskutiert, auf die ein solches Gesetz Anwendung finden könnte, beispielsweise die skandalöse Praxis bei der Schnabelamputation in der Putenmast, die Genehmigung von Tierversuchen, die Genehmigung von Rodeoveranstaltungen, die Einhaltung von Mindeststandards bei der Käfighaltung von Tieren oder auch die Legalität von Pelztierhaltung.
Meine Damen und Herren, es ist doch so: Im Tierschutz besteht eine hohe Übereinstimmung zwischen allen politischen Kräften, wie es die Einführung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz und in der Landesverfassung beweist. Unser Gesetzentwurf ist daher ein Angebot an Sie, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Anspruch und Wirklichkeit beim Tierschutz tatsächlich in Einklang zu bringen.
Ich bin davon überzeugt, dass sich Schweine, Affen, Pferde, Hühner, Puten und Nerze, so sie sich an Sie wenden würden, entsprechend Gehör verschaffen würden. Da sie das so nicht können, brauchen sie eine Stellvertretung und ein entsprechendes Gesetz. Die Tiere würden es Ihnen danken. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, über das wir heute diskutieren, hat sicherlich auch eine emotionale Seite. Es wird der Versuch gemacht, den Tierschutz, dessen gesetzliche Berücksichtigung immer weiter verstärkt worden ist, mit einer neuen Dimension zu versehen. Suggeriert wird, dass eine Verbandsklage einen größeren Schutz für Tiere bietet.