Protokoll der Sitzung vom 16.03.2006

Herr Papke, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Herr Horstmann, Frau Kraft, Sie wollen die Vergangenheit verlängern, wir wollen die Zukunft gestalten. Es geht darum, die Weichen für Nordrhein-Westfalen zu stellen: weg von der Vergangenheit hin zur Zukunft. Das machen wir auch mit diesem Antrag heute. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Nun hat Frau Ministerin Thoben für die Landesregierung noch einmal um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte nur noch einmal ein Argument von Herrn Römer aufgreifen: 500 Millionen € jährlich sind gut angelegtes Geld! – Das kann man dann sagen, wenn man nicht mehr die Kraft hat, über Alternativen nachzudenken. Wenn man aber erkennt – das ist in der Debatte vorhin doch auch von Ihnen vorgetragen worden –, dass nicht wenige Bergbauzulieferer sich umgestellt haben, weil sie erkannt haben, dass bei den unter Ihrer Ägide verabredeten Rückführungen der Förderung bei der Steinkohle die Anpassung bei den Zulieferern passieren muss. Sie haben es gemacht. Sie tragen uns heute vor, dass sie 70 % ihres Umsatzes längst im Ausland verdienen.

(Hannelore Kraft [SPD]: Demnächst 100 %!)

Jetzt, Frau Kraft, geht es doch nur um die Frage – da sind Sie auf dem Holzweg, wenn Sie meinen, dass sich die Regierung in Berlin da anders einlässt als die Regierung hier in Düsseldorf –, welche alternative Verwendungsmöglichkeit von Mitteln man bei solider, sehr nachdrücklicher Reduzierung der Subventionen eröffnen kann. Darum geht es. Genau so steht es auch im Koalitionsvertrag.

Lassen Sie uns diese Debatte doch gemeinsam führen. Wir werden schon feststellen: Müssen die Zuwendungen bei den explodierenden Weltmarktpreisen so hoch bleiben? Wir haben eine ganze Menge Detailfragen, bei denen wir uns und Sie sich sehr schnell nicht mehr gegen die Wirklichkeit wehren können.

Sie wollen immer gerne – das kann ich ja verstehen – vortragen, dass Sie die Menschen – insbesondere die Menschen, die im Bergbau tätig sind – besonders nachdrücklich unterstützen und fördern wollen. Noch einmal: Sie verschweigen, dass das noch nicht einmal für die Schachtbaubetriebe rechtlich stimmt, was Sie behaupten. Ich möchte gerne, dass wir über die Sachverhalte reden. An der Stelle sind Sie gegenüber den Menschen – auch gegenüber den Mitgliedern der IG BCE, die in Schachtbaufirmen arbeiten – schlicht nicht ehrlich. Das machen wir nicht mit. Wir suchen nach Lösungen in einem sehr komplizierten Umfeld, möchten aber nicht gerne die Zukunft verpassen. Ihnen scheint das egal zu sein.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende dieser Debatte angelangt. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Beratung.

Wir müssen jetzt drei Abstimmungen über die Bühne bringen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksache 14/1439. Dieser Ausschuss empfiehlt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/723 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU-, SPD- und FDPFraktion. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? – Die grüne Fraktion. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/723 endgültig abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/1462 ab. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Eilantrag Drucksache 14/1460 – Neudruck. Wer diesem Eilantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die drei antragstellenden Fraktionen. Wer ist dagegen? – Die Fraktion der SPD. – Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Eilantrag angenommen.

Wir haben alle drei Abstimmungen gemeistert.

(Beifall von CDU und FDP)

Sie scheinen überrascht zu sein.

(Allgemeine Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu:

3 Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/725

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 14/1179

dritte Lesung

Nach der zweiten Lesung hat, wie Sie wissen, keine weitere Ausschussberatung stattgefunden. Damit ist die Beschlussempfehlung 14/1179 weiterhin Beratungsgrundlage.

Ich weise auf zwei Entschließungsanträge hin, zum einen auf den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drucksache 14/1443 und zum anderen auf den Entschließungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/1489.

Ich eröffne die Beratung. Als erster Redner hat der Abgeordnete Reck, CDU-Fraktion, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition hat die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfes zur Finanzierungsgerechtigkeit in den Hochschulen beantragt. Das ist ihr legitimes Recht. Aber unser legitimes Recht als Regierungskoalition von CDU und FDP ist es, mit unserer Gestaltungsmehrheit gleich bei der Abstimmung dafür Sorge zu tragen, dass die Freiheit und die Handlungsfähigkeit der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen endlich gestärkt werden und die Zukunftsfähigkeit und die Innovationskraft unseres Wissenschaftsbetriebes und

damit auch die Stärkung unserer Gesellschaft und die ökonomische Stärkung von NordrheinWestfalen sichergestellt werden.

Zukunftspakt, Hochschulfreiheitsgesetz und Studienbeitragsgesetz – das ist ein Dreiklang, den man im Zusammenhang sehen muss.

(Karl Schultheis [SPD]: Wohl wahr!)

In den Debatten, die wir hier im Parlament und im Ausschuss geführt haben, ist deutlich geworden, dass diese Koalition, diese Landesregierung einen Paradigmenwechsel in unserer Politik einleiten will.

(Beifall von CDU und FDP)

Über diesen Paradigmenwechsel werden wir gleich abstimmen.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit für meine Fraktion bei dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister Pinkwart bedanken. Lieber Herr Pinkwart, Dank Ihrer Geradlinigkeit, Ihrer Ruhe und Ausgewogenheit und Ihrer argumentativen Stärke, die wir auch im Ausschuss erlebt haben, ist es uns gelungen, einen guten und, wenn ich das richtig sehe, trotz der teilweise etwas heftig vorgetragenen Oppositionsbeiträge in der Gesellschaft breit verankerten konsensualen Weg zu gehen.

Ich möchte mich, weil das der Hauptgrund im Beitrag von Herrn Remmel war, noch einmal auf das konzentrieren, was die Grünen zur Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzentwurfes vorgetragen haben.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das wird auch höchste Zeit!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Gegensatz zu der Feststellung von Herrn Remmel heute Morgen haben wir uns im Ausschuss mit dieser Fragestellung befasst, und ich meine: sehr ausführlich befasst.

Die Argumentation, die ich Ihnen gleich zu dem von Ihnen vorgelegten Gutachten von Herrn Prof. Hermes vortragen werde, hat zwei Linien. Ich werde Ihnen kurz schildern, warum Ihre Argumentation juristisch, verfassungsrechtlich, aber auch verfassungspolitisch nicht trägt. Ich werde Ihnen dann vortragen, dass Sie als Grüne mit diesem Ansatz vor allen Dingen ordnungspolitisch ein Eigentor schießen.

Ich mache es ganz kurz. In dem Gutachten ist festgestellt und behauptet worden, dass die Hochschulfreiheit nach Art. 12 begründet, dass der Landesgesetzgeber im Detail – einschließlich der Gebührenfestsetzung – Regeln festlegen muss, um

dem sogenannten Wesensvorbehalt des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung zu tragen.

Diese Auffassung ist absolut abwegig, weil sie unser Verfassungssystem, unsere Verfassungsrechtsprechung, unsere Verwaltungsrechtsprechung, unser Verfahrensrecht völlig konterkarieren würde. Es ist eine Mindermeinung, noch nicht einmal eine herrschende Mindermeinung. Es ist Gott sei Dank auch nicht von einem nordrheinwestfälischen Hochschullehrer der Rechtswissenschaften vorgetragen worden.

Insofern ist Ihr Argument völlig daneben. Das gilt vor allen Dingen dann, wenn Sie den Umkehrschluss ziehen: Danach dürfte dieses Landesparlament bei der Beantwortung der Rechtsgrundlage durch die Gewährleistung des Ob – das tun wir in diesem Gesetz; der Professor sagt ausdrücklich, dass das zulässig ist – und bei der Festlegung der Höchstgrenze von 500 € zukünftig gar keine Delegation mehr auf Körperschaften des öffentlichen Rechtes mit Satzungskompetenz vornehmen. Eine geradezu abwegige Vorstellung, weil dies zu einem Zentralismus neuer Qualität führt, der genau das Gegenteil von dem darstellt, was wir wollen, nämlich Deregulierung, Privatisierung, Dezentralisation, Stärkung der kleinen Einheiten, Gewährleistung der Selbstbestimmung der freien und autonomen Hochschule!

(Beifall von CDU und FDP)

Das ist genau der Kernpunkt, warum sowohl verfassungsrechtlich wie auch verfassungspolitisch, aber auch ordnungspolitisch der Schuss der Grünen nach hinten losgeht.

Sie sind doch vor Jahrzehnten bei Ihrer Gründung als Partei der Bürger angetreten: Mehr Demokratie wagen, Mitbestimmung, Selbstverwaltung stärken vor Ort, die Bürger in die Verantwortung nehmen, die Bürger nicht staatlich gängeln durch Bürokratie! Wenn Sie Ihren ordnungspolitischen Ansatz weitertragen auf die anderen Reformvorhaben, die vor uns stehen, werden Sie mehr Bürokratie produzieren, werden Sie mehr Staatlichkeit produzieren. Dann werden Sie genau das machen, was diese Gestaltungskoalition nicht machen will: Sie werden die Leute rechtlich gängeln, Sie werden Selbstverwaltung schmälern, Sie werden die Autonomie der Hochschulen schwächen. Und genau das wollen wir nicht. Wir wollen mehr freiheitliche Hochschulen. Wir wollen den Menschen das Land Nordrhein-Westfalen wieder zurückgeben. Deshalb sind Ihre Argumente in jeder Hinsicht Unsinn. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Brunn, SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! CDU und FDP wollen heute die Wiedereinführung der Studiengebühren mit ihrer Mehrheit schnell durchziehen. Sie nennen das irreführend „Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen“. Tatsächlich handelt es sich um die Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen. Daran kann auch Namenskosmetik nichts ändern.

Dieses Gesetz bedeutet einen grundlegenden Einschnitt und eine tiefe Wendemarke für das Land Nordrhein-Westfalen. Da ist eine dritte Lesung mehr als angebracht. Ebenso wäre es sicher angebracht gewesen, eine sorgfältige Beratung zwischen zweiter und dritter Lesung vorzunehmen. Dass Sie dies verweigert haben, ist meiner Ansicht nach schlechter parlamentarischer Stil.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)