Die Oddset-Wette gibt es seit dem Jahr 2000. Anders als der Weg zum Geldspielautomaten oder in die Spielbank ist der Weg zur Oddset-Wette nicht anrüchig, gesellschaftlich akzeptiert und schon fast zu einem eigenen Sport geworden. Er ist für männliche Zielgruppen jeden Alters erschlossen. Das heißt, in diesem Bereich hat der Staat noch eine höhere und deutlichere Verantwortung, der
Die Zahl der Sportwetter in den Beratungsstellen hat seit dem Jahr 2000 von 0 auf 12 % zugenommen. Die Menschen, die in der Suchtberatung, insbesondere in der Spielsuchtberatung, arbeiten und damit wirklich Erfahrung haben, sagen: Oddset- und Sportwetten sind mittlerweile eine Einstiegsdroge für Wettsüchtige. Das liegt auch daran, dass diese Sportwette so breit akzeptiert ist und dass der Zugang dazu so einfach ist.
Wer sind diejenigen, die bei Sportwetten suchtgefährdet sind? – Wie ich eben schon gesagt habe, handelt es sich um Männer. Frauen tauchen in der Statistik bisher gar nicht auf; gerade deswegen haben die Oddset-Wetten-Betreiber mit einer sehr aggressiven und offensiven Werbekampagne versucht, die Klientel der Frauen zu erschließen. Das ist mit diesem Urteil unseres Erachtens überhaupt nicht kompatibel, weil aggressive und offensive Werbung hin zur Spielsucht nicht im Sinne der Suchtprävention ist. Sie ist mit dem Gedanken der Suchtprävention nicht vereinbar. Das widerspricht ganz klar und deutlich dem Urteil.
Auch die Altersgruppe der Spielsüchtigen ist jünger geworden. Wir haben mittlerweile einen breiten Teil der 18- bis 21-Jährigen, die spielsüchtig sind. Das zeigt deutlich, dass die Sucht schon früher beginnt und dass der Kontakt zur Einstiegsdroge Spiel- und Sportwette schon früher beginnt. Das heißt: Schon Jugendliche haben einen immer stärkeren Zugang zu Oddset-Wetten.
Wo findet das statt? – Natürlich können Jugendliche und selbst Kinder in den meisten OddsetAnnahmestellen problemlos Oddset-Wetten abschließen. Darüber hinaus haben wir durch den Zugang über Internet und über Handy überhaupt keinen Jugendschutz mehr in diesem Bereich. Es gibt einen Zugang für Jugendliche, der uneingeschränkt ist. Dem muss schnell etwas entgegengesetzt werden.
Das heißt: Es gibt hier eine ganz wesentliche Aufgabe des Landes im Sinne der Suchtprävention. Suchtprävention hat aber nicht nur etwas damit zu tun, Grenzen zu setzen, sondern auch damit, die Beratung zu stärken. Der Kollege Garbrecht hat das schon ganz am Anfang der Debatte gesagt.
Im Zusammenhang mit diesem Urteil finde ich es doppelt schwer wiegend, dass das Ministerium im Bereich der Glückspielsuchtbekämpfung die Mittel streicht und dann mit der lapidaren Antwort kommt: Wenn wir die Stellen zusammenlegen,
dann haben wir Synergieeffekte. – Wir brauchen nicht die Stellen zusammenzulegen, um Synergieeffekte zu haben, sondern wir müssen die Stellen ausweiten, damit Jugendliche und andere Menschen, die von Spielsucht betroffen oder gefährdet sind, noch mehr erreicht werden. Das Urteil besagt nämlich klar und deutlich: Es muss ein großer Teil der finanziellen Mittel in diese Zielgruppe und in die Bekämpfung der Spielsucht gesteckt werden.
Deshalb müsste die Landesregierung noch im laufenden Haushaltsverfahren entsprechend handeln und nicht warten, bis andere Entscheidungen sie dazu zwingen oder bis das Staatsmonopol fällt.
Zwei Aufgaben stehen uns also bevor: Zum einen muss beim Haushalt etwas gesehen. Da muss der Finanzminister mal wieder etwas von seinem Geld abgeben; denn es ist nicht seines. Wir haben mit dem Urteil gelernt, dass es anderen zusteht. Zum anderen: Wir müssen stärker und deutlicher in die inhaltliche Arbeit einsteigen. Unabhängig von der Diskussion heute ist das auch eine Aufgabe der Sozial- und Gesundheitspolitikerinnen und politiker in diesem Haus ist. Vielleicht wird man zumindest in dem Punkt der Suchtprävention und -bekämpfung in Zukunft einen breiteren Konsens im Interesse der Betroffenen finden können. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Vesper, zu Ihrem Geburtstag alles Gute – sozusagen vom Steinbock zum Widder als Glückwunsch überreicht. Vielleicht noch ein Hinweis! In Ihrem Horoskop steht heute folgender Satz, den ich mir herausgegriffen habe und dem Hohen Hause nicht vorenthalten möchte:
„Alles Organisatorische geht unter der Mondphase nur langsam voran. Dafür besitzen Sie aber eine ausgeprägte Gemütsruhe.“
Die will ich Ihnen heute als Lob überreichen. Seien Sie ruhig einmal gelassen! Das gilt auch für die anderen Kolleginnen und Kollegen.
Herr Körfges hat gesagt: Minister Wolf steht auf der Bremse. – Wissen Sie, am 28. März hatten wir das Urteil, am 13. April tagt der Arbeitskreis der Bund-Länder-Kommission. Schneller geht es nicht!
Wir werden mit Sicherheit genau das tun, was der Kollege Rasche schon zu Beginn der Debatte gesagt hat, nämlich ausloten, um herauszufinden – was Herr Vesper hier auch angesprochen hat –, welchen begründeten staatlichen Ordnungsrahmen wir daraus machen.
Das ist wirklich konkretes, vernünftiges Regierungshandeln auch im Sinne eines Doppelbeschluss, wie Kollege Vesper es formuliert hat. Da bin ich, was die Analogie angeht, sicherlich bei Ihnen.
Dieses Verfassungsgerichtsurteil wird zwar die Welt nicht verändern wie so manch anderer Doppelbeschluss, aber mit Sicherheit die Welt der Sportwetten; davon können wir ausgehen.
Noch einmal: Geduld! Ein Parforceritt für sauberes, verlässliches Regierungshandel ist nicht möglich.
Ich ende damit: Hier gilt nicht so sehr „Privat vor Staat“, eine unserer Leitlinien dieser Koalition, sondern hier gilt „Verlässlichkeit vor Beliebigkeit“, Frau Kraft.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte und insbesondere der Wortbeitrag des Ministers haben gezeigt, warum wir diesen Eilantrag heute brauchen.
Da hat sich hier ein Wackelpuddig herumeiernd präsentiert, aber tatsächlich steckt der Wolf im Schafspelz dahinter, meine Damen und Herren.
Die Hinweise darauf, dass man ja auch europäische Rahmenbedingungen berücksichtigen müsste, die Hinweise darauf, dass es ja auch zwei Wege gibt, die man beschreiten könnte, deuten doch an, dass es offensichtlich eine Diskrepanz zwischen der mehrheitlichen Meinung dieses Hauses, des Landtags, und der Absicht des Ministers gibt. Deshalb sollten wir, meine ich, der Landesregierung heute einen klaren Auftrag erteilen, das Gerichtsurteil entsprechend einer staatlichen Fixierung auch umzusetzen.
Daher, meine Damen und Herren, ist der Eilantrag auch notwendig. Zugegebenermaßen ist es richtig, dass an dieser Stelle Regierungskunst gefragt ist. Aber da habe ich so meine Zweifel, und mein Vertrauen in die Landesregierung ist begrenzt. Da laufen ja nicht nur Künstler, ja nicht einmal solide Handwerker herum. Ich habe eher den Eindruck, zumindest heute bei diesem Beitrag des Ministers, dass das, was uns hier vorgespielt wird, etwas mit Illusionisten und Gauklern zu tun hatte, weil Sie die Lösungen der ganz konkreten Probleme, die mit dem Gerichtsurteil verbunden sind, wenn man die drei Rahmenbedingungen zusammenfügen will, eben nicht entsprechend dem Mehrheitswillen dieses Hauses vorgetragen haben.
Ich begrüße außerordentlich, dass von allen Fraktionen, auch von der FDP, betont worden ist, das staatliche Wettmonopol zu erhalten. Das müssen Sie vielleicht auch noch Ihrem Minister etwas näher bringen.
Ich bin auch froh, dass wir in Nordrhein-Westfalen auf ein Sportwettengesetz aufsetzen, das die Bekämpfung der Spielsucht ausdrücklich erwähnt. Da sind wir im Gegensatz zu anderen Bundesländern schon sehr viel weiter. Die Kunst wird jetzt sein, einerseits darzustellen, entsprechend des Gerichtsurteils, dass die Bekämpfung tatsächlich ernsthaft und ausreichend erfolgt, andererseits aber zu sichern, dass auch in der Prävention und auch in der Abschöpfung der Mittel der Staat seine Möglichkeiten und damit auch das Ehrenamt seine Möglichkeiten behält.
Das ist ein schmaler Weg, eine Gratwanderung. Um hier Sicherheit zu schaffen, ist es notwendig, dass die Landesregierung schnell einen Entwurf vorlegt. Deshalb legen wir heute den Antrag vor. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt von mehreren Rederinnen und Rednern vorgetragen worden, ein Gesetzentwurf müsse sofort, stante pede, auf den Tisch des Hauses. Ich will deswegen noch einmal darlegen, warum wir der Meinung sind, dass schon ein bisschen Bedenkzeit und ein bisschen Reflexion sowie ein bisschen Nachdenken notwendig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diejenigen von Ihnen, die sagen, das Landeskabinett NRW müsse zwischen dem 28. März und dem 6. April – gewissermaßen als Oberschlaumeier der Nation – einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, und die glauben, sie hätten zu kritisieren, dass das nicht der Fall ist, weil unverzügliches Handeln des Gesetzgebers geboten sei …
Nein, Herr Remmel: Ich finde diesen Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Landesgesetzgeber in der Abwägung, was zu geschehen hat, natürlich sehr wohl über ein so hohes Rechtsgut wie die Berufsfreiheit zu entscheiden hat, nicht seriös. Sonst wäre das ganze Thema doch nicht vom Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung angenommen worden.
Denn das Thema, um das es geht und zu dem das Bundesverfassungsgericht Stellung genommen hat, ist die Frage, ob und auf welche Weise in Zukunft in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 des Grundgesetzes eingegriffen wird. Das Bundesverfassungsgericht ruft uns allen noch einmal in Erinnerung, was das für ein bedeutsames Grundrecht ist.
Der zweite Punkt: Der beste Weg, die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen in dieser Frage zu versemmeln, wäre, sich nicht mit den anderen Bundesländern zu koordinieren. Deswegen ist es eine kluge und richtige Entscheidung gewesen, die die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder getroffen hat, nämlich eine Arbeitsgruppe einzurichten, die der Koordinierung der Bundesländer dient. Diese Arbeitsgruppe nimmt nun ihre Arbeit am kommenden Montag in der ersten förmlichen Sitzung auf; bisher wurden Termine abgestimmt.