Und genau in diesen Zusammenhang gehört auch die Unterstützung des Ehrenamtes, nämlich im Sinne der Prävention. Darum werden wir auch sehr genau beobachten, meine Damen und Herren, welche Änderungen der bislang üblichen Verfahrenswege die Landesregierung anstrebt. In diesem Zusammenhang hat Herr Garbrecht nicht ganz Recht, wenn er vermutet, dass sich nur Herr Wolf für die Wettfragen interessiert.
Denn wenn der Finanzminister die Abgaben für gute Zwecke zunächst selbst als Einnahme im Haushalt verbuchen will, um sie dann an die Destinatäre weiterzuleiten, dann hört sich das gegenüber dem bisherigen Verfahren der Direktüberweisung zunächst einmal nach mehr Bürokratie an. Warum dieses Mehr an Bürokratie? Stecken da vielleicht doch ein paar andere Hintergedanken beim Finanzminister ganz tief in der hinteren Hirnrinde?
Ich will diese Hintergedanken nicht beschreien, aber ich kenne Finanzminister. Ich habe viele erlebt, und ich weiß, dass denen mit der Ernennungsurkunde automatisch solche Hintergedanken ins Hirn implantiert werden –
Also seien Sie sich gewiss, dass wir das sehr, sehr genau beobachten werden. Insgesamt ist es aber eine erfreuliche Lage mit rasch zu erledigenden Hausaufgaben. Ich denke, wir sollten diese Aufgaben gemeinsam anpacken. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn klarstellen, dass wir als CDU-Fraktion dem Eilantrag der Grünen-Fraktion nicht zustimmen werden, zumal schon die Überschrift des Antrags „Der Landesgesetzgeber muss jetzt handeln!“ der tatsächlich getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht.
Allerdings halten wir eine rasche Entscheidung der Bundesländer zugunsten der eigenen Zuständigkeit für erforderlich. Wir sehen keine Notwendigkeit zur Regelung der Materie durch den Bund.
Tatsächlich räumt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen Spielraum bis zum 31. Dezember 2007 ein. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber, bis zu diesem Datum
die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Urteils neu zu regeln. Von der sofortigen Notwendigkeit zu handeln kann also keine Rede sein. Die Forderung der Grünen nach der sofortigen Vorlage eines Gesetzentwurfs durch die Landesregierung ist jedenfalls mit Sicherheit überstürzt.
Die Feststellung im Antrag der Grünen, mit dem Urteil habe sich die Rechtsunsicherheit vertieft, ist uns nicht verständlich, weil das Bundesverfassungsgericht eindeutig geklärt hat, dass bis zu einer Neuregelung das im Urteil in Rede stehende Staatslotteriegesetz des Freistaates Bayern weiter angewendet werden kann. Dies ist auf vergleichbare gesetzliche Regelungen zum staatlichen Wettmonopol übertragbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat gerade nicht die Nichtigkeit der angegriffenen Rechtslage erklärt, sondern es sieht den Gesetzgeber verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten unter Ausübung seines rechtspolitischen Gestaltungsraums neu zu regeln. Wenn der Gesetzgeber an einem staatlichen Wettmonopol festhalten will, dann muss er dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten. Dabei ergeben sich dann für die verfassungsgemäße Ausgestaltung eines Wettmonopols materiellrechtliche und organisatorische Anforderungen, deren Umsetzung im Einzelnen und im Zusammenspiel miteinander dem Gesetzgeber obliegt.
Da Sie ja alle die Urteilsbegründung sorgfältig gelesen haben, will ich auf die Merkmale, die das Urteil dort aufführt, jetzt nicht näher eingehen. Das Bundesverfassungsgericht lässt es aber nicht nur zu, sondern fordert es geradezu, in der Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung damit zu beginnen, das bestehende Wettmonopol konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten. Dem wird sich niemand entziehen dürfen. Eine Werbung, die über sachliche Informationen zur Art und Weise der Wettmöglichkeiten hinausgeht und gezielt zum Wetten auffordert, ist untersagt. Die staatliche Lotterieverwaltung hat umgehend aktiv über die Gefahren des Wettens aufzuklären.
Ich komme noch einmal zur Frist: Das Urteil stammt vom 28. März 2006. Wir haben heute den 6. April 2006. Die Ministerpräsidenten haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ihre Beratungen am kommenden Montag, am 10. April, aufnimmt.
derkompetenz zu erhalten, sodass es zu keiner Bundeskompetenz kommt, dann wird es klug sein, sich unter den Bundesländern abzustimmen. Es macht keinen Sinn, Nordrhein-Westfalen in diesem Prozess gewissermaßen als den Oberschlaumeier in Szene zu setzen, der allen anderen vorweg sagen kann, welche Regelung es geben soll, sondern das soll eine Debatte sein, die auch zwischen den Ländern geführt wird.
Die CDU-Fraktion unterstützt ausdrücklich den § 1 des Lotteriestaatsvertrages, wonach es Ziel des Vertrages ist, erstens den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in – wie es dort heißt – geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubtes Glücksspiel zu verhindern, zweitens übermäßige Spielanreize zu verhindern, drittens eine Ausnutzung des Spielbetriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken auszuschließen, viertens sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt werden, und fünftens sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet wird.
Aber an der Notwendigkeit zu einer Neuordnung des Sportwettenrechts über die Anwendung des Lotteriestaatsvertrags bis zu dieser Neuregelung hinaus besteht auch kein Zweifel. Es gibt nur keine Notwendigkeit, voreilig, überstürzt oder reflexhaft zu handeln, wie es der grüne Antrag vorschlägt.
Dabei ist klar, dass wir eine Lösung anstreben, die auch eine angemessene Ausstattung der zahlreichen sozial, kulturell und sportlich aktiven Stiftungen sicherstellt, die heute von der Oddsetwette profitieren.
Wir sind einverstanden mit der Ankündigung des Präsidenten der staatlichen Lotterieverwaltung von Oddset, Herrn Horak, der nach dem Urteil erklärt hat, dass Oddset die vom Gericht gemachten Auflagen analysieren und schnellstmöglich umsetzen wird.
Für eine gewisse Bedenkzeit bis zur gesetzlichen Neuregelung spricht auch, dass die EU-Kommission gerade in dieser Woche, nämlich vor zwei Tagen, die sieben EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, Niederlande und Schweden förmlich zu Auskünften über die innerstaatlichen Rechtsvorschriften über Sportwetten aufgefordert hat. Dies ist die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EGVertrag. Es wird klug sein, den Verlauf dieses
Für die CDU-Fraktion steht außer Frage, dass dem staatlichen Wettmonopol legitime Gemeinwohlziele zugrunde liegen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung steht fest, dass Glücksspiele und Wetten zu krankhaftem Suchtverhalten führen können. Die WHO hat die pathologische Spielsucht in die internationale Klassifikation psychischer Störungen aufgenommen. Spielsucht kann zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und die Gemeinschaft führen. Das Bundesverfassungsgericht nennt in seinem Urteil neben der Suchtgefahr weitere Risiken kommerzieller Sportwetten und zählt dazu die Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, die aus der Sucht resultierende typische Gefahr der Finanzierung durch kriminelle Handlungen, den nahe liegenden Einstieg des organisierten Verbrechens und die für Festquoten sportwettenspezifische Gefahr der Begleitkriminalität und Sportwettbetrug.
Es spricht also vieles dafür, jede gesetzliche Neuregelung, die in Angriff genommen wird, so zu gestalten, dass den eben aufgeführten Gefahren möglichst wirksam und effektiv begegnet wird. Wir erwarten von den staatlichen Wettanbietern, dass sie auch dazu im Dialog mit den Spitzenverbänden des deutschen Sports ihre Beiträge leisten. Diese Vorschläge werden in einem geordneten Verfahren sorgfältig zu prüfen sein.
Uns ist die große Bedeutung und Wichtigkeit der aus den Oddset-Wetten erzielten Konzessionseinnahmen präsent – auch wenn das Verfassungsgericht sie als das Leitmotiv des Staates bei der Gestaltung dieser Frage ausdrücklich ausschließt.
Ich bitte Sie nochmals herzlich, zu überlegen, ob wir nicht doch gut beraten sind, den Antrag der Grünen etwas zurückzustellen. Da er in direkter Abstimmung entschieden werden soll, wird das nur dadurch gehen, dass wir ihn ablehnen. – Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich haben sich alle Beteiligten in diesem Haus intensiv mit dem Urteil vom 28. März 2006 zum staatlichen Sport
wettenmonopol beschäftigt. In der derzeitigen Form, so das Gericht, seien die Regeln für Sportwetten verfassungswidrig. Deshalb wurde der Gesetzgeber aufgefordert, den Bereich der Sportwetten bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln.
Wir dürfen das Thema nicht auf die lange Bank schieben. Dennoch müssen wir uns die notwendige Zeit nehmen, um unseren Zielen und den Vorgaben des Verfassungsgerichts gerecht zu werden. Dazu sind Gespräche mit der EU, dem Bund, den Bundesländern und den übrigen Beteiligten notwendig.
Der Eilantrag der Grünen wird diesem Problemkreis nicht gerecht. Die Aufforderung an die Landesregierung, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, also am besten noch vor dem nächsten Wochenende, ist purer Populismus. Als ehemaliges Regierungsmitglied könnte Kollege Vesper doch erahnen, wie vernünftiges Regierungshandeln aussieht.
Nur erahnen; korrekt. – Meine Damen und Herren, aktuell erwarten wir im Land rund 17 Millionen € Konzessionseinnahmen aus Sportwetten, also den Oddset-Wetten. Diese Erträge sind nach dem NRWSportwettengesetz zweckgebunden zu verwenden. Nach Abzug der Anteile für Institutionen wie die Kunststiftung NRW oder die NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege verbleiben rund 10 Millionen €. Davon bekommen der Sport 55,6 % und die Bereiche Umweltschutz und Hilfseinrichtungen für Spielsüchtige zusammen 44,4 %.
Mit den rund 5,8 Millionen €, die der Sport in diesem Jahr erhält, fördert er öffentliche Aufgaben. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Sports und auch der anderen Einrichtungen ist enorm. Ich nenne beim Sport nur die Stichworte Breitensport, Leistungssport und Schulsport, gesundheitliche Prävention, ehrenamtliche Engagements und soziale Integration.
Meine Damen und Herren, nach Auffassung der FDP hat sich die Verwendung der Erträge aus den Oddset-Wetten allgemein und besonders in der Sportförderung bewährt. Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu betrachten und zielorientiert abzuarbeiten.
Bekanntlich hat das Gericht zwei Lösungsansätze in den Raum gestellt: entweder das staatliche Wettmonopol an dem Ziel der Bekämpfung von
Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten oder das staatliche Wettmonopol aufzuheben. Das Interesse privater Anbieter an einer Öffnung des Marktes für Sportwetten wird immer größer. Die Richter haben anerkannt, dass dem staatlichen Wettmonopol legitime Gemeinwohlziele wie etwa die Bekämpfung der Spielsucht, der Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften sowie der Schutz vor irreführender Werbung zugrunde liegen.
In den vergangenen Jahren war die rechtliche Situation unklar. Wenn wir durch unsere Innenstädte gehen, sind die Folgen nicht zu übersehen. Der Sportwettenmarkt ist gegenwärtig von Wildwuchs und Rechtszersplitterung geprägt. Inhaber alter DDR-Lizenzen, ausländische Internetunternehmen und staatliche Anbieter konkurrieren ohne klare Rahmenbedingungen.
Nach Expertenmeinung steht dem kaum zu kontrollierenden Onlinewettenmarkt ein kräftiges Wachstum bevor. In Deutschland ist der Umsatz um 25 % auf 3,3 Milliarden € gestiegen. Bis 2010 wird mit einer Verdreifachung dieses Marktes gerechnet. Die Experten erwarten zudem eine zunehmende Abwanderung der Spieler in den ausländischen Graumarkt. Ausländische Internetplattformen locken mit deutlich höheren Ausschüttungsraten, gerade weil sie keine Konzessionsabgabe leisten müssen.
Meine Damen und Herren, die Materie ist äußerst komplex. Wir müssen die vom Bundesverfassungsgericht vorgesehene Übergangsfrist nutzen, um dieses Problem möglichst zeitnah, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt zu lösen. Ein Kernpunkt unter anderen muss der Erhalt der Sportförderung sein, damit diese umfangreichen Aufgaben auch in Zukunft erfüllt werden können.
Eine Patenlösung gibt es noch nicht. Auch Ihr Eilantrag ist da wenig hilfreich, meine Damen und Herren. Wir werden unsere Arbeit erledigen und Ihnen anschließend das Ergebnis vorstellen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat, wie ja mehrfach zitiert worden ist, mit Urteil vom 28. März 2006 festgestellt, dass das Sportwettenmonopol in dieser Form nicht aufrechterhalten werden kann. Das