Herr Börschel, Sie nennen das Beispiel der Stadt Köln. Wundern Sie sich nicht als Kölner – ich fühle mich auch als ein solcher –, dass man gerade in dieser großen Stadt in Nordrhein-Westfalen unter anderem immer wieder von „der Stadt als Beute“ spricht. Wundern Sie sich nicht?
Dabei ist ein weiterer Schritt von Belang. Bislang haben kommunale Unternehmen die kalkulatorische Gewerbesteuer ansetzen können. Im Querverbund können jedoch Gewinne im Versorgungsbereich mit Verlusten – das haben wir gehört – zum Beispiel bei Hallenbädern oder ÖPNV verrechnet werden.
Folglich fallen in der Realität keine oder nur sehr geringe Gewerbesteuern an, sodass der Netznutzer überhöhte, das heißt nicht den Kosten entsprechende Entgelte zu zahlen hat. Die Querverbundunternehmen greifen damit den kleinen Gewerbekunden und den privaten Haushalten, also den Familien im Versorgungsgebiet, ständig und hemmungslos tief in die Tasche.
Eine weitere Ungleichbehandlung ermöglicht derzeit noch das geltende Steuerrecht. Bundestag und Bundesrat haben, wie Sie wissen, Ende letz
ten Jahres die Möglichkeit zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen beschränkt. Die Landesregierung hat diese Gesetzesänderung ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Gleichfalls können die Stadtwerke weiterhin nach ähnlichem Muster Verluste hin- und herschieben und dies steuermindernd geltend machen. Diese Möglichkeit gehört nicht zuletzt auch aus steuerlicher Sicht überprüft.
In dieser Debatte geht es Ihnen von der Opposition, Herr Becker, doch nur vordergründig um den kommunalwirtschaftlichen Querverbund und die finanzielle Situation der Kommunen. Die Motivation Ihres Antrags ist vielmehr, sämtliche Privatisierungsoptionen zu tabuisieren, um der Staatswirtschaft in Bereichen, die ohne Weiteres privatwirtschaftlich organisiert werden können, weiterhin Vorschub zu leisten. Bei Ihnen, Herr Becker,...
wundert mich das nicht. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass Sie auch mit diesem Antrag nichts, aber auch überhaupt nichts an unserem ordnungspolitischen Ansatz „Privat vor Staat“ ändern werden.
Die Debatte über den § 107 GO werden wir noch führen. Bei Gesamterlösen von über 14 Milliarden € Umsatz in diesen Bereichen haben wir – da sind wir uns einig – Bestandsgarantien für Strom, Wasser, Gas, Wärme, Verkehr und Entsorgung im Auge. Wir reden an der Stelle – der gesamte Kuchen umfasst etwa 14 bis 15 Milliarden € – über roundabout 300 Millionen €.
Ihr Antrag wird von uns abgelehnt. Wir bleiben dabei, dass eine unserer Leitlinien sein wird: Privat vor Staat. Daran wird sich auch durch diesen Antrag nichts ändern.- Vielen Dank.
Herr Präsident Vesper! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag wird wieder einmal versucht, die Landesregierung vorzeitig mit Denkverboten zu belegen. Den Abgeordneten Becker treibt Sorge um. Ich habe schon fast panische Angst in seinen Augen gesehen.
Diesmal ist Ihr Aufhänger mein Votum zur Besteuerung der öffentlichen Hand, zum Querverbund auf der Herbsttagung der IMK.
Ich habe mich bei der Beschlussfassung enthalten, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass ich mich diesbezüglich keinen endgültigen Vorfestlegungen unterwerfe. Das hat überhaupt nichts mit Ideologie zu tun.
Wir machen hier keine Hurra-Politik. Sie werden sehen: Beschwörungen helfen nichts. Wir möchten kein kleines Bekenntnis zu einer unklaren Rechtslage, sondern wir möchten in der Tat das alles sorgfältig prüfen, was auch andere auf den Prüfstand gestellt haben.
Diese Landesregierung ist auf allen Politikfeldern angetreten, bestehende Regelungsmechanismen auch im Hinblick auf ihre Zukunftsfestigkeit zu überprüfen.
Danke schön. Sehr freundlich, Herr Minister. – Herr Wolf, wie erklären Sie sich denn, wenn es so normal ist, dass man alles prüft, dass die anderen 15 Bundesländern offensichtlich mit Blick auf die Sorge um ihre
Es wäre ganz gut, wenn Sie meine weiteren Ausführungen erst einmal anhörten. Ich will Ihnen aber gerne schon zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass es hierbei gar nicht um eine Sorge geht. Dass die Kommunen eine ordentliche Finanzausstattung brauchen, darum geht es überhaupt nicht. Es geht um die Frage, ob das haltbar ist, was jetzt existiert.
Deshalb sage ich Ihnen: Vor diesem Hintergrund ist auch der kommunalwirtschaftliche Querverbund kritisch zu hinterfragen. Seit vielen Jahren ist in der Diskussion, ob er unter europarechtlichen Kautelen so haltbar ist.
Ich habe bei Herrn Börschels Ausführungen vermisst, wie er sich dazu stellt, dass sein ehemaliger Ministerpräsident aus Nordrhein-Westfalen hier auch Überprüfungen vornimmt und dass der Bundesrechnungshof Fragen stellt, wie der Kollege Lux zu Recht gesagt hat.
Ich erinnere daran, dass viele maßgebliche Deregulierungen unter europäischem Einfluss durchgeführt wurden: in den Bereichen der Telefonie, der Energie, der Landesbanken sowie der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung der Sparkassen.
Meine Damen und Herren, damals war es das Gleiche wie heute: Damals war symptomatisch, dass in Deutschland bis zum Schluss die alt hergebrachten Pfade beschritten wurden. Man hat sich Treueschwüre gegeben, und am Ende kam es doch anders. Deswegen sage ich: Lassen Sie uns mit Verstand die Dinge angehen und mit offenen Karten spielen.
Gerade unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten ist der Querverbund nun einmal nicht frei von Bedenken. Der Querverbund ermöglicht die Dauersubventionierung bestimmter Bereiche der Daseinsvorsorge. Dadurch bleibt – das ist erkennbar; das können Sie leugnen, aber es ist so – für die Bürger, die die Steuer- und Abgabenlast tragen – das hat der Kollege Engel doch gerade sehr eindrucksvoll geschildert –, weitestgehend intranspa
Ich habe bereits in der Plenarsitzung am 1. Dezember 2005 gesagt, dass wir bisher durch den Querverbund Kostentransparenz künstlich vermeiden. Durch diese bewusste Vernebelung von Kosten wird bisher manche Auseinandersetzung im Rat oder im Kreistag über die Erforderlichkeit beziehungsweise Wünschbarkeit und Finanzierbarkeit bestimmter öffentlicher Dienstleistungen unterbunden. Ebenso unterbleiben Nachfragen zu Optimierungspotenzialen der kommunalen Dienstleistungserbringer mithilfe betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Maßnahmen.
Die neue Landesregierung will der privaten Leistungserbringung einen Vorrang vor der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand geben. Das ist klar. – Wir wollen daher auch Hemmnisse abbauen, die einen Wettbewerbsvorteil für die öffentliche Hand schaffen oder die ein Privatisierungshindernis bestehen lassen.
Ich halte es für richtig, im Rahmen des von der Landesregierung geplanten Abbaus von Wettbewerbsvorteilen der öffentlichen Hand gegenüber privaten Wettbewerbern Vor- und Nachteile der bisherigen Steuerfreiheit der öffentlichen Hand sorgfältig abzuwägen.