Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

Das bedeutet mehr Selbstständigkeit für die Städte und Gemeinden, und das ist zugleich der erste Schritt zu einer Neufassung des Gesetzes über die Tageseinrichtungen für Kinder, die derzeit vorbereitet wird. Im neuen Gesetz werden wir zwei Aufgaben verankern, die für die Zukunft unseres Landes unerlässlich sind: mehr Angebote für unter Dreijährige und eine intensivere frühkindliche Bildung.

Der Bildungsbereich wird deutlich gestärkt, indem Nordrhein-Westfalen die Mittel für die vorschulische Sprachförderung mehr als verdoppelt.

(Beifall von der CDU)

Investitionen in Bildung sind die beste Investition in die Zukunft. Indem wir die Jüngsten von Anfang an fördern, machen wir sie fit für die Wissensgesellschaft. Deshalb haben die Regierungsfraktionen in der zweiten Lesung des Haushalts am 4. Mai beantragt, für einen „Aktionsplan frühkindliche Förderung“ noch 23 Millionen € extra bereitzustellen.

(Manfred Kuhmichel [CDU]: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, gute Politik für Kinder und Familien misst sich nicht nur an dem Geld, das dafür ausgegeben wird. Es kommt auch darauf an, bestehende Angebote besser zugänglich zu machen. Das tun wir mit den Familienzentren, die in der vergangenen Woche an den Start gegangen sind.

(Manfred Kuhmichel [CDU]: Auch eine gute Sache!)

Das Interesse – wir haben mehrfach darauf hingewiesen – ist riesig! Von den über 1.000 Bewerbern beginnen in diesen Tagen 250 Einrichtungen mit der Pilotphase. Sie werden Bildung, Betreuung und Beratung anbieten und vermitteln. So schaffen wir kurze Wege für Eltern und Familien und bringen die Unterstützung näher an die Menschen heran.

Wichtige Kooperationspartner bei der Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren sind die Einrichtungen der Familienbildung und Familienberatung. Im Vergleich mit anderen Bundesländern fördert Nordrhein-Westfalen die Familienverbände und Familienhilfeorganisationen nach wie vor mit Abstand am höchsten.

(Beifall von Manfred Kuhmichel [CDU])

Strukturen und ein flächendeckendes Netz von Einrichtungen erhalten – das ist auch Grundsatz der Landesregierung bei den Frauenhäusern. Das Land garantiert weiterhin die personelle Grundausstattung mit jeweils drei Personalstellen pro Frauenhaus. Damit fördert Nordrhein-Westfalen diese Zufluchtsstätten nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Auch das zeigt: Diese Landesregierung steht für eine zuverlässige und verantwortungsvolle Haushaltspolitik.

(Beifall von Manfred Kuhmichel [CDU])

Wir machen eine vernünftige Politik für die Menschen in Nordrhein-Westfalen von heute, und wir geben unserem Land auch morgen eine Perspektive, indem wir die Ausgaben begrenzen und das Schuldenkarussell anhalten. Es ist kinder- und familienfreundliche Politik, dass wir den künftigen Generationen ein handlungsfähiges NordrheinWestfalen hinterlassen. Nur so haben sie Chancen für die Zukunft. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Ministerin Sommer. – Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zum Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Frauenpolitik und den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Überweisungsbeschluss einstimmig gefasst worden.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

6 Gesetz zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Neufin SchKG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/1149

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Generationen, Familie und Integration Drucksache 14/1888

zweite Lesung

Ihnen liegt als Drucksache 14/1928 ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vor.

Ich eröffne die Beratung und gebe der Kollegin Monheim von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir entscheiden heute in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Dieser Gesetzentwurf enthält zugleich als Art. 1 das Ausführungsgesetz des Landes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz von 1992 gemäß dem Schwangeren- und Familienhilfeergänzungsgesetz von 1995.

Damit wird nach langer Zeit endlich ein Gesetz umgesetzt und die Versorgungssituation im Land Nordrhein-Westfalen transparent und nachvollziehbar gemacht. Es wird deutlich, wie im Einzelnen die gesetzliche Vorgabe erfüllt wird, dass für je 40.000 Einwohner eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft zur Verfügung steht und zugleich das Angebot an Beratung bei Schwangerschaften und Schwangerschaftskonflikten plural und wohnortnah angeboten wird.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass hier erheblicher Handlungsbedarf bestand, war spätestens durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes von 2003 und 2004 offenkundig. Vor allem das Urteil von Juli 2004, das eine gleichwertige Landesförderung auch für die katholischen Schwangerenberatungsstellen festlegt, zwang zum Handeln.

Die Entscheidung der vorigen Landesregierung, die katholischen Beratungsstellen nicht weiter zu fördern, seit sie Konfliktberatung nicht mehr durch einen Schein dokumentieren, war falsch und musste korrigiert werden. Diese Korrektur hat in 2005 zu hohen Nachzahlungen geführt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Jahren habe ich in jeder Debatte hier im Hause erlebt, dass das Thema „Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung“ mit großer Sensibilität behandelt wurde. Es geht um eine Beratung, die mit hoher Kompetenz und Erfahrung und mit Einfühlungsvermögen in die Situation der ratsuchenden Frauen und Paare Wege aufzeigen will für ein Leben mit dem noch ungeborenen Kind. Es geht um Ermutigung, verlässliche Begleitung und umfassende Hilfsangebote. Ich sage hier ganz offen: Ich habe hohen Respekt vor dem, was in den Beratungsstellen geleistet wird.

Die öffentliche Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf hat das Bemühen deutlich gemacht, diese verantwortungsvolle Arbeit in NordrheinWestfalen zu gewährleisten. Als CDU- und FDPFraktion haben wir diese Anhörung sorgfältig ausgewertet. Zu einigen Punkten möchte ich jetzt Stellung nehmen.

Kritik gab es an der Einbeziehung der anerkannten Ärztinnen und Ärzte von bis zu 25 % in den Versorgungsschlüssel. Dieser Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in den vergangenen Jahren immer streitig diskutiert worden. Kritisiert wurde vor allem, dass die vorige Landesregierung nie die Zahlen offen gelegt hat, wie viele Ärzte im System eingerechnet wurden. Jetzt sind die Zahlen nicht nur erstmals öffentlich, sie werden zugleich erheblich reduziert.

Auch wenn wir uns hier eine weitere Reduzierung vorstellen können: Insgesamt bringt diese Entscheidung eine Qualitätssteigerung in der gesamten Beratungslandschaft.

Ich möchte darauf hinweisen, dass bei allen Sparbeschlüssen, über die wir in den vorhergehenden Punkten diskutiert haben, die Mittel für den Bereich der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung gegenüber 2004 um 6,5 Millionen € aufgestockt wurden.

Zur Frage der Eingruppierung nach BAT IVb und zum Entschließungsantrag der SPD wird gleich Frau Kollegin Kastner Stellung nehmen. Ich konzentriere mich auf den Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP vorgelegt haben, der einige Anregungen aus der Anhörung aufgreift und umsetzt.

Zunächst einmal wurde die Trennung zwischen einem religiösen und einem weltanschaulichen Trägerbereich aufgegeben, denen jeweils 50 % der Beratungskräfte in einem Versorgungsgebiet zugewiesen werden sollten. Die jetzige Lösung sichert mehr Transparenz im Verfahren und eine gleichmäßige regionale Verteilung der Beratungsstellen einer Trägergruppe oder eines einzelnen Trägers. Im Änderungsgesetz werden auch die Auswahlkriterien bei einer Überversorgung festgehalten. Grundsätzlich gilt: Bei Überversorgung muss der größte Anbieter abbauen. Das ist in diesem Fall die katholische Kirche.

Kritisch hinterfragt wurde auch der Bestandsschutz. Er war im Gesetzentwurf auf zwei Jahre festgelegt worden. Im Änderungsantrag ist die Frist nun auf Wunsch vieler an der Anhörung Beteiligter auf fünf Jahre heraufgesetzt worden, um den Trägern eine höhere Planungssicherheit und den ratsuchenden Frauen ein ausreichendes und

bewährtes Angebot über einen langen Zeitraum zu sichern. Der fünfjährige Bestandsschutz darf aber nicht dazu führen, dass es innerhalb dieser Zeit keinerlei Veränderungen geben kann. Darum enthält unser Änderungsantrag auch detaillierte Regelungen zum Beispiel für den Fall, dass neue Anbieter einen Antrag auf Förderung stellen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir verabschieden heute ein sehr wichtiges Gesetz. Ich werbe um Zustimmung für dieses Gesetz und für unseren Änderungsantrag. Es geht hier um einen Bereich, der unser aller Unterstützung und unser aller Anerkennung verdient. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Kollegin Monheim. – Für die SPD spricht nun die Kollegin Meurer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der zweiten Lesung das Gesetz zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz, den Änderungsantrag von CDU und FDP und den Entschließungsantrag von meiner Fraktion, der SPD. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15. Juli 2004 macht das nötig.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung. Frauen, die Hilfe suchen, weil sie sich in einer ausweglosen Situation befinden, brauchen Beratung. Keine Frage! Sie machen sich die Entscheidung für ein Kind, aber auch gegen ein Kind nicht leicht – keine von ihnen.

Es gibt nur ein sehr enges Zeitfenster, in dem Beratung stattfinden und gegebenenfalls der Abbruch vorgenommen werden kann. Wenn die betroffene Frau bei „Rat und Hilfe“ – so heißt die katholische Einrichtung im Kreis Heinsberg – ankommt und feststellt, sie erhält keinen Beratungsschein, hat sie wertvolle Zeit verloren.

Wie sich eine Frau letztendlich entscheidet – für eine Schwangerschaft oder dagegen – ist ihre alleinige Entscheidung. Die kann ich ihr nicht abnehmen, die können Sie ihr nicht abnehmen und das kann auch irgendeine Beratungsstelle nicht. Ich bin ganz sicher, dass jede von uns verantwortungsvoll mit der Chance umgeht, Leben zu schenken.

Doch nun zum Gesetz und zu den Anträgen! Als Ergebnis der einhelligen Kritik der Expertinnen und Experten in der Anhörung vom 30. März 2006 fordern wir, die SPD-Fraktion im Landtag, Sie auf,

den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Meine Damen von den Koalitionsparteien, mit Ihrem Änderungsantrag greifen Sie einige der Ergebnisse auf. Es sind aber nur einige Ergebnisse, Frau Monheim. Das haben Sie eben auch gesagt; Sie müssen jetzt nicht weglaufen. Sie ändern Art. 1 §§ 6 bis 9 und Art. 2 § 5. Sie gewähren den vorhandenen Fachkräften Besitzstandswahrung, schreiben aber in Art. 2 § 5 Abs. 1 fest, dass neu eingestellte Kräfte fiktiv nach IV b BAT Land entlohnt werden sollen. Damit sehen wir und auch die Expertinnen und Experten die Multiprofessionalität gefährdet. Weder Ärztinnen noch Psychologinnen können so bezahlt werden.

(Beifall von der SPD)

Nicht zuletzt wegen der kurzen Zeitspanne, auf die ich gerade schon einmal hinwies, können diese gerade in größeren Beratungsstellen schnell und unbürokratisch hinzugezogen werden.

Sie greifen weder die Kritik des Katholischen Büros noch die von Donum Vitae, Pro Familia, DPWV oder AWO auf, in Art. 1 §§ 2 und 3 verbindliche Ausbildungskriterien für Fachkräfte und Fördervoraussetzungen festzulegen. Dadurch kann es, nein: es wird sogar zu einem Qualitätsverlust bei der Beratung kommen.

Sie beabsichtigen, die 16 Versorgungsgebiete zu streichen und stattdessen nur noch fünf Versorgungsgebiete – deckungsgleich mit den bald abgeschafften Regierungsbezirken, die auch die Beratungsstellen auswählen sollen – einzurichten.

Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Auswertung der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen der Sachverständigen vom 4. Mai 2006:

„§ 4 Versorgungsgebiete … Regierungsbezirk als Versorgungsgebiet … zu großes Territorium, um Wohnortnähe und Pluralität zu gewährleisten … Tagesreise für Frau in Notlage ist nicht sozial verträglich … Kleinräumigere Berechnungen beibehalten … Konfliktberatung auch in der Fläche gewährleisten.“