Das ist doch überhaupt nicht wahr. Es ist doch so, dass die Frauen ihre Bedürfnisse äußern und sich passend zu ihrem Lebensentwurf bewerben können.
(Barbara Steffens [GRÜNE]: In welcher Welt leben Sie? – Rüdiger Sagel [GRÜNE]: Wo kommen Sie denn her?)
Sie haben hier ein festgefahrenes Bild von einer unsozialen Gesellschaft, das eben nicht unser Bild ist.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Es gibt hier im Land viele Good-Practice-Modelle. Die müssen wir bei den Unternehmen bekannt machen. Wir wollen nämlich helfen, dass die nordrhein-westfälische Wirtschaft durch flexiblere Regelungen, durch unbürokratische Wege und neue Konzepte – mit denen wir ihnen nicht alles vorschreiben, sondern sie auf ihrem Weg unterstützen – Familienfreundlichkeit in ihren Unternehmen etabliert.
(Beifall von CDU und FDP – Rüdiger Sagel [GRÜNE]: Wir uns auch! So was habe ich noch nie gehört! – Barbara Steffens [GRÜ- NE]: Das ist total daneben!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil die Debatte einen anderen Verlauf genommen hat, als ich es erwartet hatte.
Ich habe eine andere Erwartung gehabt. Hier ist ein Papier vorgelegt worden, das sehr ausgewogen und differenziert mit einer Problematik umgeht. Es gab drei Redebeiträge von den Antragstellern und von Frau Tillmann von der SPD, die sich der Sache ernsthaft genähert haben. Aber dann haben wir ganz kleines Karo, Pepita, von den Grünen erlebt, die den Antrag genutzt haben, hier eine parteipolitische Diskussion zu führen. Genau darum sollte es uns jedoch nicht gehen. Sie haben all das, was Sie in Ihrem Zettelkasten an Pauschalvorwürfen haben, hier noch einmal ausgebreitet,
Ich will es an ein paar Beispielen deutlich machen. Uns wird vorgeworfen, wir würden nichts tun, um etwa weibliche Führungskräfte stärker zu fördern. Da will ich Sie fragen: Was hat die Vorgängerregierung gemacht, um die Zahl der Professorinnen an unseren Hochschulen zu erhöhen? Sie hat nichts gemacht, während Ihnen dieser Wissenschaftsminister bei der ersten Lesung des Hochschulfreiheitsgesetzes erläutert hat, dass zukünftig in die Zielvereinbarungen erstmals aufgenommen wird, dass mehr Lehrkräfte an den Hochschulen weiblich sind.
Sie haben gesagt, Sie wollen, dass wir uns nicht nur auf den Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben konzentrieren, dass wir nicht nur eine wirtschaftliche Perspektive für dieses Thema finden sollen. Ich sage Ihnen: So, wie Sie Privat- und Berufsleben, Wirtschaft und Gesellschaft trennen wollen, ist es künstlich.
Es ist künstlich. Erwerbsleben ist für viele Menschen auch Quelle von Sinn und Zusammenhang. Das sind nicht zwei Lebensbereiche, die man strikt trennen kann und sollte. Das wird der Realität nicht gerecht.
Zuletzt, was die unter Dreijährigen angeht, wollen wir uns doch mal daran erinnern, was die rotgrüne Bundesregierung gemacht hat. Die hat ein Tagesbetreuungsausbaugesetz auf den Weg gebracht und hat dann Länder und Kommunen wissen lassen: Das finanziert ihr bitte aus den Einsparungen aus der Hartz-Gesetzgebung. Man hö
re und staune: Aus den Einsparungen aus der Hartz-Gesetzgebung, die bei Ländern und Kommunen verbleiben! Von 1,5 Milliarden € ging man damals aus.
sondern teurer als vorher. Das ist die Art, wie Sie Familienpolitik machen. Das machen wir anders. Wir machen das in Nordrhein-Westfalen mit Blick auf Ergebnisse. Das kostet ein wenig Zeit. Aber Sie werden sehen, im Jahr 2010 werden wir unser Ziel erreicht haben, im Bereich der Betreuung 20 % der unter Dreijährigen einen Platz anbieten zu können.
Weil der Beitrag sehr gut auf einige Stereotype und Klischees des grünen Wortbeitrages eingeht, möchte ich gerne eine Frage nachschieben – bei all dem, was zur Gehaltsstruktur von Männern und Frauen gesagt wurde: Gibt es irgendeinen dem Redner bekannten Tarifvertrag, der Frauen diskriminiert und für die gleichen Tätigkeiten für Männer höhere Gehälter vorsieht?
Wir werden, wenn ich das noch anfügen darf, den Aspekt, wie wir Frauen im Erwerbsleben als Gründerinnen und nach Rückkehr aus dem Mutterschutz im Zuge der Starter-Zentren integrieren, viel wirksamer und effektiver beantworten als das vorher mit den Regionalstellen der Fall war. Es steht das gleiche Geld zur Verfügung, aber eben für bessere und effizientere Projekte als in der Vergangenheit. Da sollte sich mancher bei den Grünen kundig machen, gerade Sie, Herr Sagel, Sie Parlamentsstrolch. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/2579 an den Ausschuss für Generationen, Familie, Frauen und Integration – federführend –, den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sowie an den Ausschuss für Frauenpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Empfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 23. Oktober 2006 fristgerecht diesen Eilantrag eingebracht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Meine Fraktion hat den heutigen Eilantrag gestellt, weil wir Transparenz und Aufklärung in die Flick-SteuermillionenGeschichte bringen wollen.
Niemand im Saal wird bestreiten, dass es sich im Steuerfall Flick um eine besondere Angelegenheit von besonderem öffentlichem Interesse handelt. Es handelt sich um eine ganze Familie, die die politische Elite der 80er-Jahre durch eine ganz spezielle Landschaftspflege um den Finger gewickelt hat, von dem sich die Parteien von CDU, SPD und FDP Millionenbeiträge haben zukommen lassen, um bestimmten unternehmerischen Ansprüchen besonders wohlgesonnen gegenüberzustehen.
Ich denke, der Name Flick ist unweigerlich mit einem der größten politischen Skandale in den letzten Jahrzehnten in der Bundesrepublik verbunden. Wer nur ein wenig Fingerspitzengefühl hat, weiß das. Und es wundert nicht, dass auch der Ministerpräsident in der Kabinettsitzung offenbar sehr besorgt nachfragte, wie man lesen konnte. „Helmut, ist da was?“, so wurde heute in der
Wir sprechen über einen Fall – das ist kein Wunder –, in dem es Presseberichten nach um mindestens 75 Millionen € an Steuereinnahmen geht, und wir wollen wissen: Sind sie weg oder bekommen wir sie noch? Denn das wird sich nachhaltig für unseren Landeshaushalt auswirken.
Aus unserer Sicht sind viele Menschen zu Recht hellhörig geworden. Jeder, der dies abtun will in einer Zeit, wo man schon mit den Zinsen dieses Betrages ganze Beratungseinrichtungen erhalten könnte, die dem Rotstift der schwarz-gelben Landesregierung zum Opfer gefallen sind, ist kaltherzig oder ignorant. Auch der Finanzminister hat durch seine rasche Beantwortung der Dringlichen Fragen im Haushalts- und Finanzausschuss dokumentiert, dass er dies nicht anders sieht.
Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen, dass wir nicht die Windmaschine anmachen wollen. Die steuerlichen Ermittlungsbehörden sollen auch völlig unbehelligt ihrer Arbeit nachgehen können. Aber: Warum dauern diese Ermittlungen beinahe acht Jahre, und warum haben sie bisher zu keinem erkennbaren Ergebnis geführt? Wo ist eigentlich das Problem?
Nicht erst seit heute muss sich die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, aber auch die Justizverwaltung massiven Beschuldigungen erwehren. In der öffentlichen Berichterstattung wird der Eindruck aufgebaut, dass sie versagt hätten, insbesondere die Steuerfahndung. Besonders gegenüber den Finanzbehörden wird der Eindruck erweckt, dass diese den Fall haben verjähren lassen.
Wir haben uns intensiv mit der rechtlichen Komponente auseinandergesetzt und zu sind zu dem eindeutigen Entschluss gekommen, dass Klarheit dringend geboten ist. Denn in der Angelegenheit Flick gibt es massive Zweifel. Der Milliardär Flick hat bereits 1997 eine strafbefreiende Selbstanzeige gestellt. Der Finanzminister hat durch seine Antworten im Haushalts- und Finanzausschuss dokumentiert, dass in Bezug auf die Finanzbehörden zumindest keine Verjährung zu erwarten ist. Die enorm lange Bearbeitungszeit kann allerdings dazu führen, dass Gesetzesänderungen den ursprünglichen Anspruch drastisch vermindern können. Aber letztlich, Herr Linssen, sind Sie nur dem Vorwurf der Behördenschlamperei entgegengetreten. Was wirklich los ist, wissen wir weiterhin nicht.
ter Teilen von § 30 Abgabenordnung zu verstecken. § 30 Abs. 4 Nr. 5 c der Abgabenordnung gibt Ihnen die Möglichkeit der Öffnung des Steuergeheimnisses, wenn die Offenbarung erforderlich ist zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern.