Uns würde als Parlament interessieren, ob Sie hierzu Erhebungen vorgenommen haben und ob es hierzu Erkenntnisse gibt, die Sie dem Parlament zuleiten könnten.
Nein, die gibt es nicht, weil die Informationen, die uns darüber erreichen – meist über die Presse –, auf einzelne Fälle abstellen, wir aber nicht die komplette Übersicht haben. Ich füge gerne hinzu, Frau Kraft, dass wir mit der gemeinsamen Verabschiedung im Zusammenhang mit der Position zur Transparenzlichtlinie, die wir als Parlament eingenommen haben, in Zukunft besser informiert sind.
Die Anhörung der Expertinnen und Experten zum Ladenöffnungsgesetz hat verdeutlicht, dass die Regelungen des Entwurfs für das LÖG die im Ländervergleich weitgehendste Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen erlauben würde. Die Expertinnen und Experten waren sich auch in der Beurteilung dieser Regelung einig: Kirchen und Gewerkschaften, kommunale Spitzenverbände und Vertreter des Einzelhandels lehnen die vorliegenden Regelungen zu Sonn- und Feiertagen ab.
Wie wird die Landesregierung die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten zu den Sonn- und Feiertagsregelungen in dem weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen?
Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten am 5. September 2006 – Drucksache 14/2478 – in den Landtag eingebracht. Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf sind gemäß § 70 ff. der Geschäftsordnung des Landtags ausschließlich im parlamentarischen Verfahren zulässig.
Frau Ministerin Thoben, das habe ich zur Kenntnis genommen. Wenn dem so ist, dann frage ich mich aber, warum die Bank der Landesregierung bei der Anhörung so ausgiebig gefüllt war, wenn es doch nur um das Parlament ging.
Meine Frage lautet: Haben Sie die Stellungnahmen der überwiegenden Mehrzahl der Experten zu den Sonn- und Feiertagsregelungen zur Kenntnis genommen, und wie gedenken Sie als Landesregierung – ich spreche nicht vom Parlament; die parlamentarischen Gepflogenheiten kenne ich – auf diese Stellungnahmen einzugehen?
Wir warten auf die konkreten Änderungsvorschläge, die uns das Parlament dazu vorträgt. Ich gehe davon aus, dass es einvernehmlich noch zu einigen Änderungen kommt.
Frau Thoben, es gab bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs eine unterschiedliche Auffassung darüber, ob der Sonntag mit diesem Gesetz geschützt ist oder nicht. Die Anhörung hat klar gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit, wenn nicht sogar alle Experten der Auffassung sind, dass das Gesetz bezüglich des Sonntagschutzes sehr unklar ist, dass also das, was die Landesregierung bei der Einbringung des Gesetzentwurfes zugesagt hat, überhaupt nicht sichergestellt ist. Die Landesregierung müsste doch in irgendeiner Form Konsequenzen ziehen, wenn das Gesetz juristisch etwas anderes darstellt als die Absicht der Landesregierung, oder nicht?
Ich weiß nicht, was Sie von mir hören wollen. Wir warten zunächst die Meinung des Landtags zu der Frage ab, ob die Vorschriften zur Sonntagsregelung verschärft werden sollen. Wir werden dann unsere Meinung – natürlich lernen wir auch aus solchen Anhörungen – ebenfalls in die Debatte einbringen. Anschließend wird das Parlament einen endgültigen Beschluss fassen. Wie soll es denn sonst gehen?
Frau Ministerin, ich frage Sie: Hat die Landesregierung konkrete Hinweise darauf, dass Kommunen ihre Verordnungen zum Einkauf an Sonn- und Feiertagen bereits zum 1. Dezember 2006 zu ändern gedenken?
Frau Ministerin, die Kollegin Steffens hat gerade auf die Debatte zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs hingewiesen. Viele Aspekte, die wir in der Debatte aufgezeigt haben, finden sich auch in den negativen Stellungnahmen wieder, insbesondere in der Stellungnahme des Verfassungsrechtlers Dr. Pieroth. Wie gedenken Sie mit den verfassungsrechtlichen Bedenken umzugehen?
Frau Ministerin, ich möchte präzise nachfragen, weil in der Anhörung ja auch erhebliche Kritik von den beiden großen Kirchen in unserem Land geäußert worden ist: Wie bewerten Sie die Aussagen der Kirchen zu dem von Ihnen beabsichtigten Tatbestand, dass Sie am Samstag eine 24 Stunden-Regelung einführen wollen, und wie gedenken Sie mit dieser Kritik umzugehen?
Die Koalitionsvereinbarung ist in der Sache eindeutig. Gesetzesbestandteil wird eine 24-Stunden-Öffnungsmöglichkeit an sechs Tagen sein.
So habe ich das auch zur Kenntnis genommen. – Frau Ministerin, welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen der angekündigten Kündigung der Tarifverträge durch Vertreter des Einzelhandelsverbandes und den eigenen Gesetzgebungsaktivitäten?
Es gibt offenkundig noch einen Wunsch, im Einzelhandel völlig andere Arbeitsschutzbestimmungen zu erhalten, als sie für alle anderen Arbeitnehmer gelten. Wir haben mit unserem Gesetzesvorschlag die Gleichstellung sämtlicher Arbeitnehmer, was die Schutzrechte nach dem Arbeitsschutzgesetz des Bundes angeht, angestrebt.
Frau Ministerin, auf dem Parlamentarischen Abend der Evangelischen Landeskirchen hat Frau Ministerin Sommer im Namen der Landesregierung darauf hingewiesen, dass sich die Landesregierung besonders den jüdisch-christlichen Traditionen verbunden fühlt. Wie ist es mit dem, was Sie gerade gesagt haben, und dem Vortrag der Kirchen in der Anhörung in Einklang zu bringen, dass vonseiten der Landesregierung nicht davon abgewichen wird, den Samstag nicht auszunehmen oder zu begrenzen?
Frau Ministerin, zu allen bisher gestellten Fragen haben Sie gesagt: Wir haben eine Koalitionsverabredung. Ich frage dennoch: Gibt es bei der Landesregierung Hinweise, dass es überhaupt Einzelhandelsunternehmen gibt, die beabsichtigen, ihre Geschäfte nach 22 Uhr zu öffnen?
Das wird je nach Lage des Geschäfts in dem einen oder anderen Fall so sein. Aber noch einmal: Wir streben nicht eine Verpflichtung zur Öffnung an, sondern nur die