Ich gebe den Hinweis, dass es dazu einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt, der uns als Drucksache 14/3132 vorliegt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Alle bei uns sprechen von Feinstaub, aber nur die wenigsten wissen, woraus die einzelnen Feinstaubfraktionen bestehen. Darum geht es uns in unserem Antrag.
Die Wirkung von Feinstaub auf die Gesundheit ist wiederholt bewiesen – absolut unstreitig – und hängt neben dem Partikelgewicht vor allen Dingen von deren Inhalt und Form, also von der Größe und der Gestalt, ab. Chemisch kann es sich um harmlose Wüstenstaubteilchen oder Meeressalztropfen, aber auch um Ätzendes wie Aerosole, um Pollen, Sporen, Schuppen, Viren, Bakterien oder giftige Schwermetalle handeln – eben auch um Dieselruß, also um eine Mixtur natürlichen, industriellen und kulturellen Ursprungs. Nicht die Masse der Partikel macht es, sondern nach allen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Qualität.
Bei der Größenverteilung gilt: Je kleiner die Partikel, umso größer ist die spezifische Oberfläche und damit die Gefahr für die Gesundheit. Ein Partikel mit 8 Mikrometer Durchmesser wiegt genauso viel wie 500 Millionen ultrafeiner Partikel mit 0,01 Mikrometer Durchmesser.
Partikel bis zu einer Größe von 10 Mikrometern, also die sogenannten PM-10-Partikel, gelangen in den oberen Lungenbereich. Feinstaubteilchen, die kleiner als 2,5 Mikrometer sind, können bis in den Zentralbereich der Lunge gelangen, und die Feinstaubfraktion der Partikel, die kleiner als 0,1 Mikrometer sind, kann sogar bis in die Lungenbläschen eindringen.
Das Europäische Parlament hat am 25. September 2006 eine neue Feinstaubrichtlinie verabschiedet. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie enthält die Einführung eines neuen Umweltstandards für Staubpartikel der Größe PM 2,5, also 2,5 Mikrometer, ab dem Jahre 2010. Zudem sollen unter bestimmten Voraussetzungen die maximal zulässigen Überschreitungstage für den Tagesgrenzwert für PM 2 von 35 auf 55 Tage angehoben werden. Im Gegenzug wurde der Jahresgrenzwert
für PM-10-Partikel verschärft. Somit soll der Schwerpunkt vor allem auf langfristige, dauerhafte Maßnahmen zur Luftverbesserung gelegt und kurzfristigem Aktionismus eine klare Absage erteilt werden.
Nordrhein-Westfalen, unser Land, hat als erstes deutsches und als zweites europäisches Land eine Studie zur Erfassung der langfristigen Wirkungen von Feinstaub auf die menschliche Gesundheit durchgeführt. Die von Herrn Minister Uhlenberg am 18. Oktober 2005 vorgestellten Ergebnisse der Kohortenstudie NRW weisen darauf hin, dass die Reduktion der PM-Konzentrationen zu einer Abnahme von Gesundheitseffekten führt. Diese in der Feinstaub-Kohortenstudie aufgeführten Schlussfolgerungen stehen in guter Übereinstimmung zu den Ergebnissen bisheriger internationaler Feinstaubstudien.
Ich bin dem Kollegen Holger Ellerbrock sehr dankbar, dass er im Rahmen eines Fachgespräches der FDP-Fraktion die komplexe Feinstaubproblematik aufgegriffen und unter anderem das von der Landesregierung schon 2002 in Auftrag gegebene umfangreiche Gutachten vom IUTAInstitut in die Diskussion eingebracht hat. Dieses Gutachten wurde – wie gesagt – bereits 2002 von den Ländern NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin in Auftrag gegeben und 2004 auch im Fachausschuss vorgestellt.
Insbesondere wurde die Zusammensetzung von Staubproben analysiert. Über die Analyseergebnisse konnten die Wissenschaftler die Staubquellen bezeichnen. In dem von IUTA vorgelegten Bericht wurden zwei Handlungsebenen vorgestellt.
Die erste Handlungsebene betrifft das sofortige Handeln mit der Verkehrslenkung – unstreitig –, dem Einsatz von Rußfiltern – ebenfalls unstreitig –, und weiterhin wurde gefordert, dass diffuse Quellen auch bei Grobstaub abgebaut werden.
Die zweite Handlungsebene ist die Forschungsebene. Jetzt sollte geforscht und Quellstudien in Korrelation zu Gesundheitsstudien erstellt und die Identifizierung der relevanten PM-Parameter vorgenommen werden.
IUTA kommt zu dem Schluss, dass Luftreinhalte- und Aktionspläne die Luftqualität verbessern, dass aber lokale Maßnahmen alleine nicht ausreichen, um in stark belasteten Regionen die Überschreitung kurzfristig zu reduzieren. Dazu kommt – so die Gutachter –, dass Tagesgrenzwertüberschreitungen größtenteils auch meteorologisch beeinflusst sind, also auch davon abhängen, ob die Partikel feucht oder trocken sind, je nachdem, ob es regnet oder die Sonne scheint.
Es gibt keine kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen, mit denen Tagesgrenzwertüberschreitungen wirklich wirksam und effektiv entgegengetreten werden kann. Nur durch langfristig quellenbezogene Maßnahmen kann eine geringere Feinstaubbelastung erreicht werden. Das heißt aber auch, dass der bedeutende und oftmals größte Anteil an Feinstaub auf außerstädtischen Quellen basiert und durch lokale Maßnahmen am Immissionsort nicht zu managen ist.
Auch die Europäische Union hat dieses Problem erkannt und die Arbeitsgruppe CAFE eingesetzt. Auf der Basis der vorliegenden Ergebnisse hat die Kommission einen thematischen Strategie- und Richtlinienvorschlag für die Luftqualität in Europa entwickelt. Diesem Richtlinienvorschlag haben die Kommission am 25. September und das Plenum am 26. September 2006 mit sehr großer Mehrheit zugestimmt. Dieser Vorschlag sieht ein größeres Maß an Flexibilität zur Erreichung von Zielvorgaben vor. So wurde die Möglichkeit zum Herausrechnen von Emissionen aus natürlichen Quellen angenommen.
Bei Einzelmessungen in Duisburg wurde zum Beispiel ein Anteil von über 10 % von Meersalz aus Holland festgestellt. Die urbane Zusatz- und Hintergrundbelastung liegt in vielen Bereichen Nordrhein-Westfalens deutlich über 50 %. Im Hinblick auf die Kleinstpartikel – PM 2,5 – hat das Europäische Parlament ein sogenanntes ZweiPhasen-Modell beschlossen. Der Zielwert für PM2,5-Partikel wurde auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter ab 2010 festgelegt. Innerhalb von fünf Jahren soll die EU dann die Vorschriften überprüfen und einen Vorschlag mit verbindlichen Reduktionszielen erarbeiten. Deutlich wurde der Wunsch formuliert, verstärkt Maßnahmen an der Emissionsquelle zu ergreifen.
In Deutschland führen mehrere Universitäten, unter anderem die Uni Wuppertal und die TU Darmstadt, Partikelanalysen durch und erstellen sogenannte Wirkungskatasterstudien. Die wissenschaftliche Diskussion ist in vollem Gange und noch lange nicht abgeschlossen. Die Analytik ist außerordentlich aufwendig und sehr teuer. Man muss Rasterelektronenmikroskope einsetzen, die Partikel müssen röntgenmikroanalytisch untersucht werden, und die Bewertung ist sehr komplex. Darum sind wir sehr froh, dass die zur Minderung der Feinstaubbelastung vorgesehenen Haushaltsmittel nicht gekürzt, sondern vom Minister sogar angehoben wurden.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren – ich betone: in den vergangenen Jahren – ganz enorme Vorleistungen erbracht. In
keinem Bundesland und in keinem europäischen Land werden so viele MILIS-Messstationen in dieser Dichte vorgehalten wie in NordrheinWestfalen. Von der Struktur und von den wissenschaftlichen Kapazitäten her bietet NRW die idealen Voraussetzungen, um über eine europäische Quellenstudie mit gesicherten analytischen Erkenntnissen ein europäisches Verbundprojekt zur Reduzierung der Feinstaubbelastung zu starten.
Ziel, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, muss es sein, die Luftqualität durch die Reduzierung der Hintergrundbelastung dauerhaft zu verbessern. Wichtig ist, dass wir hier aus dem Plenum ein deutliches Signal senden und aufzeigen, dass wir bei der Reduzierung der Feinstaubemissionen ohne Wenn und Aber gemeinsam mit dem Umweltminister an einem Strang ziehen.
Meines Erachtens ist das auch im Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen formuliert worden, dem man in der Begründung durchaus zustimmen kann. Darin wird Zustimmung zum Initiativantrag von CDU und FDP signalisiert. Sie haben auch Recht: Wir haben in der Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen viel erreicht. Das ist gut so. Mit Recht würdigen Sie heute mit Ihrem Entschließungsantrag auch die Arbeit von Minister Eckhard Uhlenberg. Auch das ist richtig und gut so.
Im Übrigen kommt mir der Antrag sehr bekannt vor. In ihm befindet sich ein Querverweis zu einer Kleinen Anfrage, zu der die Landesregierung positiv Stellung genommen hat. Das haben Sie heute in Ihren Antrag eingebaut; das ist richtig. Sie fordern scharfe Grenzwerte; das ist auch richtig. Dann sagen Sie allerdings, dass nach dem heutigen Kenntnisstand mit keiner Konzentration, mit keinem Schwellenwert eine Abhängigkeit mit schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit abgeleitet werden kann. Das sind Fragen, die wir beantworten müssen, und das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Wir wollen die offenen Fragen mit der Umsetzung dieses Antrags beantworten. Ich denke, es ist ein guter Antrag auch im Sinne von Bündnis 90/Die Grünen. Ich freue mich, dass dieser Antrag nach der Fachdebatte auf breite Zustimmung stoßen wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die ausführlichen Darstellungen von Karl Kress – dem ist kaum noch etwas hinzuzufügen – machen es leicht, meine Sicht noch einmal kurz darzustellen: Unser Erfolg in der Luftreinhaltung ist unser Problem. 1970 hatten wir Emissionen von rund 3 Millionen t in Deutschland. Heute haben wir gut 200.000 t. Das muss man sich einfach einmal auf der Zunge zergehen lassen: Das ist eine Reduktion von mehr als 90 % bei einem wesentlich höheren Produktausstoß.
Unser Erfolg ist deswegen unser Problem, weil natürlich relativ mehr Feinstaub übrig bleibt, wenn ich den Großstaub herausfiltere. Dass das Probleme mit sich bringt, ist völlig klar. Dazu, ob es gerechtfertigt ist, laufend mit den Horrorzahlen – gemeint sind diese 65.000 Toten – zu diskutieren, hat mein Kollege Stefan Romberg aufgrund seiner Erfahrungen deutliche Worte gefunden, die ich nicht wiederholen muss.
Wir sind uns einig darin, dass es – das ist richtig – ein grenzüberschreitendes Problem ist. Karl Kress hat darauf hingewiesen, dass bis zu zwei Drittel der gemessenen Immissionen – also das, was runterkommt – Ferntransport ist, gegen den wir hier vor Ort gar nichts machen können. Es ist ganz wichtig, das zu wissen.
Meine Damen und Herren, es ist unstrittig, dass wir daran etwas ändern wollen. Deshalb müssen wir uns klar darüber werden, was wir ändern wollen. Wenn die EU selber in ihrer Folgenabschätzung dazu kommt, dass wir sogar ohne finanzielle Begrenzungen – das bedeutet: Geld ohne Ende – die von der EU angestrebten Werte mit der heute verfügbaren Technik gar nicht erreichen können, dann müssen wir fragen: Was nützt es, Zielwerte in den Raum zu stellen, von denen wir heute bereits wissen, dass sie nicht erreichbar sind? – Es wäre reine Symbolpolitik, dem hinterherzulaufen.
Also wollen wir wissen, was wir erreichen können, wenn wir die beste verfügbare Technik einsetzen. Wir müssen hier forschen – Karl Kress hat darauf hingewiesen –; wir können das aber nicht im Labormaßstab machen. Nordrhein-Westfalen als Transitland mit seinen orografisch unterschiedlichen Landschaftsteilen und unterschiedlicher Industrie bietet sich dafür an.
Im Umkehrschluss bedeutet das, nicht weiter an irgendwelchen verschärfenden Stellschrauben herumzufummeln, wenn wir von vornherein wissen, dass das nicht zielführend ist.
Deshalb sollten wir innehalten und sagen: Jawohl, das Problem muss gelöst werden. Das müssen wir einem vernünftigen Forschungshintergrund
Meine Damen und Herren, momentan herrscht im Ruhrgebiet große Unruhe. Es sind Gedankenspielereien im Raum, 1.400 km2 als eine sogenannte Umweltzone mit Fahrverboten und allem Möglichen darzustellen. 1.400 km2! Das ist 45-mal mehr als die Citymaut-Zone in London. Kann das richtig sein? Wen trifft das? – Das trifft vor allem die Bürger, die sich ein wertstoffrecyceltes Auto leisten, also nicht den neuesten technischen Fuhrpark haben. Es gehören ja viele zu denen – ich zum Beispiel auch –, die bewusst ein solches wertstoffrecyceltes Auto fahren. Das betrifft auch kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Fuhrpark über längere Zeit kalkuliert haben. Auch auf die müssen wir achten.
Wir müssen darauf achten, dass solche Diskussionen nicht zu einer „Standortabschreckungsaktion“ werden. Herr Minister, ich möchte Sie wirklich herzlich darum bitten, dass wir die Überlegungen, wie die Aktionspläne ausgestaltet werden und was man machen kann, den Institutionen überlassen, die das schon über Jahre hinweg vernünftig erledigt haben. Ich meine die Bezirksregierungen, nicht irgendwelche Neulinge im Bereich des RVR, die aus diesem Parlament kommen und meinen, die Welt sofort verändern zu können. Wir sollten auf die bewährten Strukturen der Bezirksregierungen zurückgreifen, die gute Arbeit geleistet haben. Ich bitte Sie darum, mit Augenmaß voranzugehen.
Meine Damen und Herren, ich werde jetzt Schluss machen, weil ich mir noch etwas für die zweite Runde aufheben möchte. Der Antrag der Grünen kommt mir irgendwie bekannt vor. Das habe ich doch schon einmal gelesen. Das ist ein Wiederverwertungsantrag. Es gab einmal eine Kleine Anfrage, die jetzt zum Antrag aufgemöbelt wird. Das ist ein hocheffizientes Verfahren, Kollege Remmel. Kompliment! Nur ab und an merkt man das. Das sollte man nicht immer so machen. Jetzt haben Sie es einmal gemacht – ist ja in Ordnung. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen von CDU und FDP! Als ich Ihren Antrag zum Feinstaubproblem zum ersten Mal gelesen habe, musste ich spontan an das Spottge
dicht „Dunkel war’s, der Mond schien helle“ denken. Ich bin sicher, Sie alle kennen die Verse über den blondgelockten Jüngling mit dem kohlrabenschwarzen Haar.
Dort geht es – wie im vorliegenden Antrag – um den Widerspruch schlechthin: Auf der einen Seite bemängeln Sie stets den Umfang der wissenschaftlichen Ausarbeitung von Plenaranträgen von Bündnis 90/Die Grünen. Auf der anderen Seite bringen Sie nun selber ein Feinstaubreferat ein.
Einerseits dokumentiert das Plenarprotokoll vom 1. Juni 2006, dass das Thema „Feinstaubreduzierung“ für die CDU-Landtagsfraktion viel zu wichtig sei, um Schauanträge zu diesem Thema zu unterstützen.
Auf der einen Seite bilden Sie seit mehr als eineinhalb Jahren die regierungstragenden Fraktionen im Land. Auf der anderen Seite bringen Sie nun einen Antrag ein, der keine einzige richtige Forderung enthält.
Können Sie denn wirklich nicht mehr auf normalem Wege in die Sachdiskussionen mit Ihren Ministerien einsteigen? Oder wollen Sie heute wieder einmal demonstrieren, wie ernst Sie es angeblich mit der Umweltpolitik im Lande meinen?