Sie sehen: Diese Landesregierung findet rasch Lösungen, die Sie in jahrelanger Arbeit nicht gefunden haben.
Herr Minister, ich begrüße es ausdrücklich, dass Sie hier ankündigen, eine gesetzliche Regelung für die Kommunen zu schaffen, damit sie diese Zulage zahlen können. Was ist aber mit der Zeit, bis diese Regelung in Kraft tritt beziehungsweise auf dem Tisch liegt? Was sollen und können die Kommunen bis dahin machen?
Also, zunächst einmal, Frau Abgeordnete, schaffen wir das, was Sie alles nicht geschafft haben. Das ist der wichtigste Punkt.
Ja, Sie lachen. Sie haben uns alles liegen lassen, weil Sie in der alten Regierung nichts umgesetzt bekommen haben.
(Ralf Jäger [SPD]: Wenn Sie keine Lust mehr haben, sagen Sie Bescheid! – Zuruf von Carina Gödecke [SPD])
Ich habe Ihnen die klare Botschaft gesagt, die auch hinaus ins Land geht: Wir werden zeitnah eine Lösung finden. Wir werden das Problem lösen. Diese rechtlichen Fragen sind bekanntermaßen nicht die leichtesten. Dennoch haben wir uns darangemacht, die Lösung herbeizuführen.
Deswegen ist dieser von Ihnen gestellte Antrag wie die meisten Ihrer Anträge überflüssig und daher abzulehnen. – Vielen Dank.
Wir stimmen über den Eilantrag direkt ab. So sieht es die Geschäftsordnung vor. Ich lasse also abstimmen über den Eilantrag Drucksache 14/3080 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und von Bündnis 90/Die Grünen.
Wer ist dagegen? – FDP-Fraktion und CDUFraktion. Gibt es Enthaltungen? – Dann ist der Eilantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt.
8 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in NordrheinWestfalen (Verfassungsschutzgesetz Nord- rhein-Westfalen – VSG NRW)
Ich weise hin auf den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/3078, auf den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/3083 und auf den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 14/3133 – Neudruck.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion dem Herrn Kollegen Biesenbach das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Thema dieses Punktes haben wir in vielen Sitzungen und Ausschüssen – Herr Dr. Rudolph freut sich – intensiv besprochen. Ich müsste kein Wahrsager sein, Herr Kollege Rudolph, um zu wissen, was wir gleich zu hören bekommen. Daher bleibt mir die Aufgabe, unsere Position noch einmal darzustellen. Dann bekommen wir diesen Punkt heute per Abstimmung auch vom Tisch.
Meine Damen und Herren, die Terroranschläge auf Djerba, auf Bali, in Kenia, in Saudi-Arabien, in Marokko, in Spanien, in Großbritannien – diese Liste wäre fortzuführen – und nicht zuletzt die Vorgänge um die Kofferbomben, die in Regionalzügen deponiert waren, machen deutlich, dass die Gefahr des Terrorismus auch bei uns existiert.
Abwehrmöglichkeiten bestehen unter anderem darin, dass der Verfassungsschutz möglichst frühzeitig Gefahren erkennt und eingreift, wenn Gefahren drohen. Dazu braucht der Verfassungsschutz natürlich auch Instrumente, die ihm seine Arbeit ermöglichen.
Der erste Grund liegt darin, dass wir dem Verfassungsschutz Befugnisse gegeben haben, die Ende dieses Jahres auslaufen. Die müssen schlicht erneuert werden, weil wir sie für richtig halten.
Ein zweiter Grund kommt hinzu: Durch die technische Entwicklung haben sich auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Feinden unserer Verfassung geändert. Wir wollen, dass unser Verfassungsschutz in die Lage kommt, mit den gleichen Möglichkeiten zu reagieren, die die Verfassungsgegner anwenden. Es kann nicht sein, dass wir den Verfassungsschutz mit dem Fahrrad fahren lassen, während unsere Verfassungsgegner mit starken Motorrädern unterwegs sind.
Wir haben für die schweren Eingriffe, die hier von allen kritisiert wurden – da, wo es um das Post- und Fernmeldegeheimnis geht, da, wo es um das Bankgeheimnis geht, da, wo auf Daten zugegriffen werden kann –, die Möglichkeiten für den
Zugriff deutlich verschärft. Er ist beschränkt auf schwere Kriminalität. Die Möglichkeiten haben wir einzeln aufgelistet.
Neu hinzugekommen ist auch: Alle so gewonnenen Erkenntnisse müssen gekennzeichnet sein, um den Gerichtsschutz zu ermöglichen. Sie müssen nach Abschluss der Maßnahmen in der Regel auch denjenigen mitgeteilt werden, die betroffen waren.
Diese Schutzvorschriften finden Sie in Verfassungsschutzgesetzen anderer Bundesländer und auch des Bundes nicht. Wer meint, wir hätten hier intensiv eingegriffen, der möge sich bitte einmal damit beschäftigen, dass die Schutzrechte in unserem Entwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes deutlich ausgeweitet sind und mit der Mitteilungspflicht auch eine scharfe Waffe werden.
Die meisten dieser Punkte waren in den Debatten, die wir geführt haben, auch nicht mehr streitig. Um Ihnen in diesem Zusammenhang ein bisschen die Freude zu nehmen: Wir haben uns ja darüber unterhalten, was wir mit der akustischen Wohnraumüberwachung machen. Jeder von uns in diesem Raum weiß, dass die akustische Wohnraumüberwachung dem besonderen Augenmerk des Bundesverfassungsgerichts unterlegen war. Das Bundesverfassungsgericht hat genau vorgeschrieben, was möglich ist und was nicht möglich ist. Es mag durchaus sein, dass die Vorschriften, die das gegenwärtige Gesetz enthält – übrigens von Rot-Grün beschlossen und auch von RotGrün durchgesetzt –, diesen strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes dann nicht mehr standhalten würden, wenn sie überprüft würden.