Protokoll der Sitzung vom 07.12.2006

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Redner der Opposition hört, dann glaubt man an partielle Amnesie. Zu einem guten Teil arbeiten Sie sich an Vorschriften und Themen ab, die Sie selber geschaffen haben. Mit unglaublicher Rabulistik versuchen Sie, mediale Aufmerksamkeit zu erlangen, und zwar bei einem Thema, das eine sachliche Beschäftigung erfor

dert und für das wir – das kann ich mit Fug und Recht sagen – das modernste Sicherheitsgesetz geschaffen haben, das es momentan in Deutschland gibt.

(Dr. Karsten Rudolph [SPD]: Noch nicht!)

Meine Damen und Herren, die Abwägung von Freiheit und Sicherheit ist immer wieder vorzunehmen. Es ist völlig klar, dass man sich neuen Herausforderungen stellen muss. Deswegen haben wir im Verfassungsschutzgesetz modifizierte, konkretisierte Eingriffsbefugnisse vorgesehen, die aber – das ist wichtig – mit entsprechenden Genehmigungsvorbehalten und Kontrollmechanismen versehen sind. Das heißt – das haben bereits die Kollegen Biesenbach und Engel vorgetragen –, wir haben die Schutzrechte sehr stark ausgeweitet. Kein anderes Gesetz in Deutschland macht die Arbeit des Verfassungsschutzes so überprüfbar und transparent wie diese Novellierung.

Nur am Rande, Herr Rudolph: Das, was Ihre SPD im Bundestag mitbeschlossen hat, nämlich das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, enthält keine solche Rechtssicherung und keine Regulierungen. Im Bereich der Auskunftsersuchen zu Kontenbewegungen hat der Bundesgesetzgeber sogar die zuvor vorhandene Kontrolle durch die G-10-Kommission gestrichen. Sie sehen: Hier ist liberale Handschrift deutlich. Wir machen das anders als dort, wo Sie Verantwortung tragen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Was die Frage der Erweiterung von Auskunftsbefugnissen anbetrifft, so muss man festhalten, dass diese zunächst einmal durch Sie in Ihrer Regierungszeit eingeführt worden sind. Wir verschieben den Anwendungsbereich lediglich dahin gehend, dass wir auch Home-grown-Terrorists einbinden und natürlich sagen – das wird jeder Bürger draußen verstehen –: Es kann nicht darauf ankommen, aufgrund welcher Motivation schwerste Straftaten begangen werden. Es kommt ausschließlich darauf an, dass sie geplant werden, sodass wir uns am Ende dagegen schützen müssen.

Bezüglich der Schutzrechte habe ich schon deutlich gemacht, dass wir immer dann die G-10Kommission brauchen, wenn die Dinge aus unserer Sicht in irgendeiner Weise gefährlicher, schwieriger werden. Es ist nicht ganz verwunderlich, Herr Rudolph, wenn Sie noch nicht einmal wissen, dass es eine solche G-10-Kommission in

diesem Land gibt, dass Sie sicherheitspolitisch in diesem Raume nicht satisfaktionsfähig sind.

(Beifall von der FDP – Dr. Karsten Rudolph [SPD]: Wie? Was?)

Meine Damen und Herren, die Internetmaßnahmen sind angesprochen worden. Wir machen das offen und ehrlich. Wir sagen, dass sich der Verfassungsschutz in der Tat technisch auf Augenhöhe mit den Verfassungsfeinden begeben muss. Andere Sicherheitsorgane unter Regierungen, in denen Sie mitregieren, Herr Rudolph, machen es ohne gesetzliche Ermächtigung.

Ich schlage vor, dass wir uns für Transparenz entscheiden und dass wir auch die neuen extremistischen Kommunikationssysteme wie Chatrooms, Internettelefonie und E-Mail-Verkehr überwachen. Diese Aufklärung tut Not, um Anschlagsplanungen erfolgreich zu bekämpfen. Dabei geht es uns nicht um Details der Privatsphäre. Auch hier ist die G-10-Kommission einzuschalten, von daher: Der Schutz ist gegeben.

Zum Thema Hausfriedensbruch haben die Kollegen schon hinreichend vorgetragen. Da unterliegen Sie erkennbar einer Parallelwertung in der Laiensphäre, die so nicht zutrifft. Wir gehen davon aus – das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich in einer ähnlich gelagerten Entscheidung noch einmal bestätigt, dass das für den im Grundgesetz verankerten Kernbereichschutz nicht erforderlich ist –, dass das so zulässig und rechtsstaatlich einwandfrei ist. Sie nehmen eine rechtlich unterschiedliche Bewertung vor, die allerdings durch nichts bewiesen ist.

Meine Damen und Herren, in den Diskussionen kommt immer wieder die Frage nach der Wohnraumüberwachung auf. Der zielführende Hinweis von Herrn Engel ist gewesen, dass wir das Änderungsgesetz, das wir jetzt beraten, überhaupt nicht auf diese Frage bezogen haben. Das heißt also: Die ganze Anhörung hätte sich richtigerweise auf die Vorschriften beziehen müssen, die wir jetzt abändern.

Wir sind aber natürlich auch gerne bereit, hier mit Ihnen über den 1994 von Ihnen eingeführten Paragraphen zu diskutieren und dabei ganz am Rande zu erwähnen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes – nicht zu diesem Paragraphen, sondern zur StPO – bereits 2004 gefallen ist. Auch da müssen Sie sich fragen lassen, was Sie in der Zwischenzeit getan haben. Wenn das alles so dringend wäre, hätte es in Ihrer Amtszeit längst erfolgen müssen. Wir müssen auch hier wieder abarbeiten, was Sie uns haben liegenlassen. Wir haben diese Vorschrift nicht an

gewandt und wissen, dass es an dieser Stelle rechtliche Zweifel gibt.

Wir sind aber noch nicht fähig und bereit, eine Vorschrift zu kreieren, die den Anforderungen tatsächlich genügt. Das hat damit zu tun, dass mit dieser Frage natürlich nicht nur wir, sondern auch die Bundesregierung und die Landesregierungen in den anderen Ländern befasst sind. Wir wollen das im Konvoi machen und eine Lösung finden. Es ist zugesagt, dass wir in der Zwischenzeit davon keinen Gebrauch machen, so wie es bisher auch der Fall war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Opposition hat sich mit der Evaluierung beschäftigt. Ich weiß nicht, Herr Rudolph, ob Sie das damals überhaupt so verfolgt haben. Das ist der PKG vorgestellt worden. Wenn Sie mehr hätten evaluieren wollen, wäre das Ihr gutes parlamentarisches Recht gewesen.

Es war auch zu Ihrer Regierungszeit so, dass zunächst einmal die Zuarbeit von der fachlichen Seite geliefert wurde. Wenn das überzeugend ist, dann nimmt man das so hin. Wenn Sie von Ihrer Seite glaubten, dass das nicht überzeugend war, dann hätten Sie mit Ihren Mitgliedern – ich glaube, es waren Frau Kraft von der SPD und Frau Düker von den Grünen – über das PKG und den Landtag weitere Evaluierungen vornehmen müssen. Wenn wir in Zukunft eine neue Evaluierung – auch mit externen Sachverständigen – vornehmen, dann ist das nur positiv zu bewerten.

Zum Punkt der Befristung! Es ist natürlich schön, wenn man dazu bei Ihnen Krokodilstränen wahrnimmt. Sie selber haben unter Rot-Grün festgelegt, dass Befristungsgesetze nicht für Sicherheitsgesetze gelten sollen. Das war Ihre Botschaft.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Das heißt also: Wenn wir jetzt weitergehen und neue Instrumente mit einer neuen Befristung versehen, allerdings nicht die alten Instrumente, die wir schon immer angewandt haben – das Stichwort, das Herr Biesenbach genannt hat: Es geht um den Verfassungsschutz, der auch mit den Augen sieht –, dann wollen wir das nicht plötzlich im Jahre 2012 aufheben. Solche Befristungsanträge sind schlichtweg unsinnig.

Deswegen bin ich sehr dankbar, dass die Regierungsfraktionen einen sachgerechten Änderungsantrag vorgelegt haben, der sich so verhält, dass der Verfassungsschutz auch im Jahre 2012 noch handlungsfähig ist und bis dahin sicherlich auch dafür Sorge tragen wird, dass sich die Bürgerin

nen und Bürger in unserem Lande sicher fühlen können.

Wir sind immer für eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Diese Balance ist ein schwieriges Geschäft. Davon sind Sie nun durch die Oppositionsarbeit befreit. Wir stellen uns der Aufgabe engagiert, entschlossen und so, wie es sich gehört: mit freiheitlichem Herzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Meine Damen und Herren, zur Sache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich die sachliche Beratung.

Zur Geschäftsordnung hat die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Frau Gödecke, um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemäß § 73 Abs. 1 unserer Landtagsgeschäftsordnung habe ich, während der Innenminister geredet hat, schriftlich die dritte Lesung zu diesem Gesetzentwurf beantragt.

Ich möchte kurz begründen, warum wir eine dritte Lesung beantragt haben. Die Tatsache, dass wir um 15:00 Uhr und um 15:59 Uhr die von der CDU und von der FDP erarbeiteten Änderungsanträge zur Befristung und Evaluierung vorgelegt bekommen haben, zeigt, dass in der Sache Einsichtsfähigkeit und Bewegung ist und Veränderungen bis kurz vor Toresschluss möglich sind.

Wir möchten nicht, dass die Tür heute endgültig zugestoßen wird. Wir würden diese Tür gerne ein Stück weit für unseren Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/3083 – Stichwort: akustische Wohnraumüberwachung – offen halten. Auch wenn Kollege Biesenbach von der CDU hier unmissverständlich gesagt hat, dass die CDU und die FDP diesem Änderungsantrag nicht zustimmen werden, glaube ich, dass da Bewegung drin ist. Denn letzte Woche war im Hauptausschuss auch von dem anderen Änderungsantrag noch keine Rede.

Mit dem Änderungsantrag, den Sie heute eingebracht haben, haben Sie Probleme auch zu unserer Zufriedenheit gelöst, die Sie im Übrigen in der letzten Woche in der Weise noch nicht gesehen haben.

Wir beantragen deshalb die dritte Lesung. Damit Sie sich nicht gezwungen sehen, einen Änderungsantrag, dem Sie vielleicht in vierzehn Tagen

zustimmen könnten, heute ablehnen zu müssen, ziehe ich im Namen meiner Fraktion den Änderungsantrag Drucksache 14/3083 für die zweite Lesung zurück und kündige an, dass wir ihn für die dritte Lesung wieder einbringen.

Wir bieten gerne an, in der Zwischenzeit bilaterale Gespräche zu führen und einen gemeinsamen Änderungsantrag daraus zu machen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Gödecke. – Meine Damen und Herren, der Antrag auf dritte Lesung ist zulässig. Er ist in der Beratung eingebracht worden. Eine Fraktion oder ein Viertel der Mitglieder des Landtages haben dieses Recht. Von dem Recht ist Gebrauch gemacht worden. Die SPD-Fraktion zieht ihren Änderungsantrag Drucksache 14/3083 zurück. Dann stehen heute in zweiter Lesung noch zwei Änderungsanträge zur Entscheidung an.

Wir haben die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses Drucksache 14/3045. Wir haben noch einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/3078, und wir haben den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU und FDP Drucksache 14/3133 – Neudruck.

Ich lasse als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/3078 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. – Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich lasse zweitens über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drucksache 14/3133 – Neudruck – abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Dann lasse ich abstimmen über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 14/3045. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. – Wer ist dagegen? Die Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Meine Damen und Herren, damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung mit Mehrheit beschlossen.

In der nächsten Plenarwoche haben wir die dritte Lesung und dann, wie angekündigt, noch über weitere Änderungsanträge zu entscheiden. Eine Rücküberweisung wurde nicht beantragt. Dann haben wir auch nicht darüber abzustimmen. Damit ist Tagesordnungspunkt 8 beendet.

Wir kommen zu:

9 Realisierung des Rhein-Ruhr-Express zügig vorantreiben!

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/3038

Ich weise darauf hin, dass es hierzu einen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/3091 und einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/3094 gibt.

Die Fraktionen haben entgegen dem Ausdruck der Tagesordnung inzwischen vereinbart, über den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP nicht direkt abzustimmen, sondern ihn stattdessen zur weiteren Beratung an den Fachausschuss zu überweisen.

Ich eröffne die Beratung. Das Wort erhält für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Bernd Schulte. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die rot-grüne Vorgängerregierung hat jahrelang an der Illusion des Metrorapid festgehalten. Vor sechs Jahren, im Dezember 2000, bezeichnete die SPD den Metrorapid als Quantensprung für den öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Innerhalb von fünf Jahren, bis zur Fußballweltmeisterschaft 2006, sollte in einem der dichtesten Ballungsräume Europas eine völlig neue, mit dem Rad-Schiene-System keinesfalls kompatible Verkehrstechnik geplant, finanziert, gebaut und betrieben werden.

Der damalige Koalitionspartner bremste den Enthusiasmus und wollte zumindest die in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie abwarten. Diese offenbarte dann bereits Anfang 2002 grundlegende Probleme bei der Finanzierung und der Umsetzung. Dennoch wurde eine Projektgesellschaft gegründet und die Planung vorangetrieben.

Im Juni 2003 musste Ministerpräsident Steinbrück im Zuge des „Düsseldorfer Signals“ das Projekt Metrorapid begraben. Gleichzeitig zauberte er das neue Projekt Metro-Express aus dem Hut. Auch

dieser sollte mit eigenen, neuen Trassen gebaut werden. Noch im Dezember 2003 verlangten SPD und Grüne in einem Antrag von der damaligen Landesregierung sicherzustellen, den MetroExpress als Produkt bereits zu dem Großereignis der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006 auf die Schiene zu setzen. Soweit zur Vorgeschichte.