Auf der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder am 23. Februar in Hannover ist ein umfassender Nichtraucherschutz einstimmig beschlossen worden. Er soll insbesondere in Kindertagesstätten und im Schulbereich, aber auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens und zum Beispiel in Diskotheken gelten. Ausnahmen von einem Rauchverbot sollen nur noch dann zulässig sein, wenn dies zwingende konzeptionelle oder therapeutische Gründe rechtfertigen oder wenn die Privatsphäre gewahrt werden muss.
Besonders intensiv wurde die Frage nach einem Rauchverbot in Gaststätten diskutiert, und diese Frage bestimmt ja auch ohne Frage die öffentliche Diskussion. Es besteht Übereinstimmung darin, dass auch Gaststätten vom Rauchverbot nicht ausgenommen werden dürfen. Rauchen soll nur in definierten Räumen möglich sein, für die eine ausdrückliche Kennzeichnung zu erfolgen hat.
Ich habe mich in Hannover dafür ausgesprochen zu prüfen, inwieweit einzelne gastronomische Betriebe gegebenenfalls die Möglichkeit erhalten können, sich zu sogenannten Rauchergaststätten zu erklären. Dies prüfen zurzeit Fachleute meines Ministeriums, der Staatskanzlei, des Wirtschaftsministeriums und des Wissenschaftsministeriums zusammen mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband – DEHOGA – und der IHK.
Ich beabsichtige in Abstimmung mit allen Ressorts, noch vor der Sommerpause ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz für NordrheinWestfalen vorzulegen. In dieses sollen die bereits bestehenden Regelungen aufgenommen und weiterentwickelt werden. Dazu gehören sowohl gesetzliche als auch untergesetzliche Normen: der Nichtraucherschutzerlass zum Schutz der Beschäftigten und Besucher in Gebäuden der Landesregierung und des nachgelagerten Bereichs, die Regelung des Rauchverbots auf dem Schulgelände im Schulgesetz, das im Entwurf des neuen Krankenhausgestaltungsgesetzes enthaltene Rauchverbot in Krankenhäusern und die internen Rauchverbote im Schul- und Gesundheitsministerium. Zudem werden neue Regelungen aufgenommen, die Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen und in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie für Erziehung, Bildung, Sport und Kultur vorsehen.
Neben den gesetzgeberischen Maßnahmen behalten selbstverständlich Projekte, Aktivitäten und Konzeptionen zur Änderung des Bewusstseins und des Verhaltens der Bevölkerung ihren Platz.
Freiwillige regelmäßige Aktionen für Kinder und Jugendliche, die den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern bzw. den Ausstieg erleichtern sollen, werden fortgeführt. Dazu zählt zum Beispiel die Landesinitiative „Leben ohne Qualm“, bei der auch 2007 der Schwerpunkt auf der Unterstützung der Schulen auf ihrem Weg zur Rauchfreiheit liegt.
Therapeutische Gründe zum Beispiel in der Palliativmedizin, das Leben „hinter Mauern“, also im Maßregelvollzug oder in Strafanstalten, oder notwendige Aufenthalte in Heimen können Gründe für definierte Ausnahmen vom Rauchverbot sein.
Die Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und Übermaßverbot sowie die Berücksichtigung der Privatsphäre von Rauchern und Nichtrauchern verlangen eine differenzierte und ausgewogene Gesetzgebung. Wirksam wird ein Nichtraucherschutzgesetz allerdings nur dann sein, wenn die ausgesprochenen Verbote auch beachtet werden. Daher sind Kontroll- und gegebenenfalls Sanktionsmechanismen wichtig und müssen mit Augenmaß eingeführt werden.
Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass derzeit zur Frage des Rauchverbots in Gaststätten eine eigene Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Gaststättenverbandes Vorschläge erarbeitet. Zwei Gespräche mit Vertretern des DEHOGA und der IHK unter Beteiligung der Staatskanzlei, des Wirtschaftsministeriums und des Wissenschaftsministeriums haben bereits stattgefunden.
Die Beteiligten stimmen darin überein, dass ein differenziertes Rauchverbot in Gaststätten zum Beispiel nach der Unterscheidung zwischen Speisewirtschaft oder Schankwirtschaft sehr schwierig ist.
Ganz entscheidend ist auch die Meinung der Bevölkerung zu dieser Frage. Ich kann bestätigen, Frau Kollegin Meurer, was Sie gesagt haben: Täglich erreicht eine Fülle von Mails, Anrufen und Faxen, die an Eindeutigkeit nichts vermissen lassen, das Gesundheitsministerium.
Im Interesse des Gesundheitsschutzes und der Rechtsklarheit halte ich es deshalb für erforderlich, eindeutige Regelungen auch für Gaststätten zu schaffen.
Der Gesetzentwurf der SPD enthält als Artikel 2 die Vorlage eines eigenen Gaststättengesetzes für Nordrhein-Westfalen. Dies ist meines Erachtens deutlich überzogen und ein bisschen übereilt. Für ein neues Landesgesetz lediglich das geltende Bundesrecht abzuschreiben, kann vor dem Hintergrund der Föderalismusreform keine sinnvolle Lösung sein.
Für den Gaststättenbereich wurden bereits vor dem Föderalismusgesetz Deregulierungsansätze diskutiert: Personalkonzession statt raumbezogener Erlaubnis, überwachungsbedürftiges Gewerbe statt Erlaubnispflicht. Diese Diskussion ist in einem Landesgesetz zu klären und zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, der politische Wille und die Entschlossenheit, sobald wie möglich zu einem umfassenden Schutz von Nichtrauchern zu kommen, sind doch bei allen Fraktionen vorhanden. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird dafür konsequent die gesetzlichen Rahmenbedingungen bis zur Sommerpause vorlegen.
Jetzt möchte ich gerne noch einmal etwas zu der Debatte der letzten Monate sagen: Kurz vor Weihnachten hat der Bund festgestellt, dass er nicht in der Lage ist, dieses Problem zu lösen. Hinzu kam noch, dass man auf der Ebene über diese Frage völlig zerstritten war. So war die Situation kurz vor Weihnachten.
Die Gesundheitsminister haben im Februar einen weitestgehend einvernehmlichen Vorschlag vorgelegt. Am 22. März werden sich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer mit diesem Thema zu beschäftigen haben, weil bei diesem Gesetzentwurf natürlich der Anspruch vorhanden ist, eine möglichst bundeseinheitliche Regelung zu finden. Das heißt nicht, dass diese Regelung in jedem Land hundertprozentig gleich sein muss. Ich verstehe aber schon den Wunsch vieler, dort, wo es geht, einheitlich zu verfahren. Das ist auch ein Anspruch, der am 22. März unter den Ministerpräsidenten abgesprochen werden muss.
In Deutschland machen sich nunmehr 16 Landesregierungen in ihrer Zuständigkeit mit den jeweils beteiligten Ministerien Gedanken darüber, wie man das praktikabel umsetzt. Es ist so, dass wir als in der Landesregierung federführendes MAGS Kontakte zu anderen Landesministerien unterhalten. Ich kann Ihnen sagen, dass der Teufel in der
Frage, wie man das regelt, wie man etwas abgrenzt und praktikabel regelt, für ein Gesetz, das man nachher erlässt und das administrierbar sein muss, im Detail steckt. Deswegen bitte ich bei aller Eile darum, Frau Steffens, dass wir uns schon die Zeit – darunter verstehe ich „einige Monate“, hatte ich doch als Zeitraum „bis zur Sommerpause“ genannt – gönnen sollten, ein handwerklich vernünftiges Gesetz in diesem Bereich vorzulegen, weil wir in viele Lebensbereiche von Menschen regelnd eingreifen.
Dann kann daraus eine gute Sache mit Akzeptanz in der Bevölkerung werden. Ich rate sehr dazu, dass wir bei dem, was wir dort regeln müssen, nach der Wahrheit fragen. Wie sieht denn die Wahrheit heute aus? – Die Menschen wollen heute vom Staat geregelt haben, dass es in der Frage der Freiheit der Raucher gegenüber den Interessen der Nichtraucher eine Definition geben soll. Ich appelliere aber, dass wir auch in dieser Frage nicht ideologisch argumentieren, sondern Realitätssinn für die Wirklichkeit der Lebenswelt beweisen.
Die ist nun einmal unterschiedlich. Deswegen glaube ich, dass für den sehr sensiblen Bereich der Gaststätten eine Regelung zu finden ist, die dort einen konsequenten Nichtraucherschutz darstellen kann.
Daran zu arbeiten, ist schwierig, aber auch eine sehr spannende Aufgabe. Politisch ist es ohnehin so, dass die Debatte des letzten Jahres sehr deutlich gemacht hat, keiner sollte die Illusion haben, am Ende könne es so bleiben, wie es heute ist. – Schönen Dank.
Vielleicht vorab eine persönliche Erklärung: Herr Kollege Dr. Romberg, ich entschuldige mich für den Ausdruck, den ich vorhin bei dem Zwischenruf, den ich gemacht habe, gebraucht habe, ganz persönlich bei Ihnen, obwohl ich natürlich sagen muss: Eine Erschwerniszulage hätte ich bei dem, was Sie vorgetragen haben, zwischenzeitlich schon verdient.
Noch einmal zu drei Punkten, die in der Debatte gefallen sind: Herr Henke, das, was Sie heute gemacht haben, war Rumeierei der allerhöchsten
Ordnung. Ich spreche Ihnen Lob und Anerkennung dafür aus, wie Sie sich hier heute bewegt haben. Das war schon pirouettenartig.
Das ist eine Föderalismusdiskussion verkehrt herum, die ich schon seltsam finde: Wir haben im Land die Möglichkeiten und das Recht, nach der Gaststättenverordnung und dem Gaststättengesetz tatsächlich etwas zu regeln. Das haben wir im Grunde genommen bundesweit allgemein so gewollt, insbesondere die Partner, die in Berlin zusammengesessen haben. Jetzt bekommen wir das Recht, aber die CDU sagt – manchmal kann man sich seine Freunde nicht aussuchen – wegen ihres Koalitionspartners, der an der Stelle nicht richtig mitziehen will: An der Stelle muss der Bund mit der Arbeitsstättenverordnung ran.
Seien Sie sich sicher, dass das mit der Arbeitsstättenverordnung noch kommt. Aber warum, eigentlich, lassen wir so viel Zeit verstreichen, statt in diesem Parlament die Dinge zu regeln, die zu regeln sind?
Frau Altenkamp, könnten Sie denn dem Hohen Haus wenigstens bestätigen, dass ich damit nicht den Wunsch der CDULandtagsfraktion vorgetragen habe, sondern das gemeinsame Votum der 16 Gesundheitsminister auf dem Nichtrauchergipfel? Die haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung aufgefordert, den Arbeitsschutz in der Arbeitsstättenverordnung entsprechend zu ändern.
Das bestätige ich. Das entbindet uns nach meiner Auffassung und der Auffassung meiner Fraktion nicht davon, im Gaststättengesetz eben auch die entsprechenden Regelungen vorzusehen.
Frau Kollegin, Sie haben gerade formuliert, warum wir beim Nichtraucherschutz so viel Zeit verstreichen lassen. Tragen Sie dem Plenum im Landtag von NordrheinWestfalen doch bitte einmal vor, welche konkreten
rechtlichen Maßnahmen Sie zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen in den langen, langen Jahren ihrer Regierungszeit umgesetzt haben.
Herr Kollege Dr. Romberg hat sehr zu Recht darauf hingewiesen, dass wir im neuen Krankenhausgesetz einen umfassenden Nichtraucherschutz an nordrhein-westfälischen Krankenhäusern bekommen. Frau Kollegin, beantworten Sie doch bitte dem Landtag, weshalb eine solche Regelung, ein Rauchverbot in Krankenhäusern, nicht unter Rot-Grün gekommen ist.
Weshalb haben Sie es noch nicht einmal zuwege gebracht, ein Rauchverbot an Kindertageseinrichtungen zu verhängen? Das ist bisher nicht im GTK enthalten.
Wenn Sie fragen, warum wir so viel Zeit verstreichen lassen, sagen Sie uns doch bitte, weshalb Sie es in Ihrer Regierungszeit nicht hinbekommen haben, auch nur eine konkrete Maßnahme für einen verbesserten Nichtraucherschutz ins Werk zu setzen.
Herr Dr. Papke, da die Absicht Ihrer Zwischenfrage über alle Maßen deutlich geworden ist, habe ich nicht den Eindruck, dass Sie allen Ernstes eine Antwort von mir darauf erwarten. Sie haben Ihr Koreferat gehalten, freuen Sie sich.