Die Personalkostenansätze steigen dadurch in 2007 um ca. 110 Millionen €. Der Betrag ist im laufenden Haushalt bereits berücksichtigt. Wenn wir das Gesetz heute so beschließen, dann kann die Auszahlung wie vorgesehen noch zum 1. Juli 2007 erfolgen. Das war auch noch eine offene Frage. Dies möchte ich Ihnen heute gerne als definitiv vortragen.
Trotz der sich abzeichnenden Steuermehreinnahmen hält die Landesregierung an der Höhe der vorgesehenen Einmalzahlungen fest. Ich weiß, die Steuermehreinnahmen werden in diesen Tagen für alle möglichen Dinge verbraten – um es einmal klar und deutlich zu sagen. Wir müssen klaren Kurs halten. Ich hoffe, das Parlament wird das auch mit dem Haushaltsentwurf 2008 so sehen.
Wir wollen zusätzliche Einnahmen in erster Linie für eine beschleunigte Konsolidierung des Landeshaushalts einsetzen, um so unserer Verantwortung gerade auch für die nachwachsenden Generationen nachzukommen. Diese Politik ist ohne vernünftige Alternative und erlaubt aus unserer Sicht in diesem Jahr keine weitergehenden Besoldungsverbesserungen.
Ich weiß, was den Beamtinnen und Beamten des Landes damit zugemutet wird; ich sage das ganz deutlich. Aber jeder hat im Zuge der Haushalte 2006/2007 seinen Konsolidierungsbeitrag gebracht, insbesondere auch die Beamtinnen und Beamten, wofür ich sehr dankbar bin.
des im Herbst 680 Millionen € zuzuführen, dient der Vorsorge für die Zukunft und der Sicherung der künftigen Versorgungsausgaben. Auch da – das wissen Sie – haben wir ein Erbe übernommen. Wenn nie jemand in die Rücklagen eingezahlt hat, dann muss irgendjemand einmal damit anfangen.
Das bisschen, was wir bezahlt haben – die 160 Millionen €, die 0,8 % seit 1999 –, reicht beim besten Willen nicht aus. Der Pensionsfonds wird mit der Einzahlung etwa 1,7 Milliarden € betragen. Wir zahlen in diesem Jahr allein 4,5 Milliarden € für Pensionen. Das ist also ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber das Thema muss angegangen werden.
Ich glaube, dass das Gesamtpaket gesehen werden muss – auch die Zuzahlungen in den Pensionsfonds. Das bedeutet ebenfalls nachhaltige Zukunftspolitik im Interesse der Beamten und Beschäftigten des Landes.
Meine Damen und Herren, bei anhaltend guter Entwicklung der Einnahmen bin ich optimistisch, dass die im Tarifvertrag für 2008 vereinbarte Höhe der linearen Anpassung um 2,9 % auch auf die Beamten übertragen werden kann – allerdings zeitversetzt. So habe ich es heute der Presse vorgestellt, und so hat es das Kabinett gestern beschlossen. Es liegt jetzt in der Vollmacht des Parlamentes, darüber zu befinden und, wenn andere Entscheidungen getroffen werden, entsprechende Mittel aus anderen Positionen des Haushaltes zur Verfügung zu stellen.
Mit dem zweiten Regelungsvorhaben des Gesetzentwurfes wollen wir die Kommunen bei der Umsetzung der durch EU-Recht veranlassten neuen Arbeitszeitbestimmungen für den Schichtdienst der Berufsfeuerwehren unterstützen.
Die neue Zulagenregelung will die Übernahme freiwilliger Mehrarbeit honorieren, die übergangsweise zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren in einigen Städten erforderlich ist. Sie ist so gestaltet, dass den Kommunen ein weiterer Gestaltungsspielraum zugestanden wird.
Einer eigenständigen Regelung bedurfte es, weil auf bestehende Instrumente, insbesondere die Mehrarbeitsvergütungsverordnung, wegen der Freiwilligkeit der zu erbringenden Mehrarbeit nicht zugegriffen werden kann.
Zu dem zeitlichen Aspekt, Frau Düker, hatte ich auch schon in der ersten Lesung ausreichend vorgetragen. Es ging nicht anders. Mit der Anhörung haben wir diese Zeit leider gebraucht. Das wäre bei Ihnen, glaube ich, auch nicht anders gewesen.
Die Zulage wird nur so lange gebraucht, bis die kommunalen Dienstherren durch Personalverstärkung oder kreative Schichtmodelle die Anpassung an die neuen Arbeitszeitvorgaben umgesetzt haben. Die Befristung der Regelung bis Ende 2010 dient der beschleunigten Erreichung dieses Ziels. Als Ergebnis der Anhörung haben wir diese Frist um ein Jahr verlängert. Ich meine – Frau Düker, Sie hatten diesen Punkt ganz besonders angesprochen; Sie haben ständig das Beispiel Köln gebracht –, auch von den Verbänden wird dieser Zeitraum als ausreichend betrachtet. Wir haben noch dreieinhalb Jahre Zeit bis Ende 2010.
Ich meine, dass sollten die Kommunen auch nutzen; denn Prämienzahlung und Schichtvergütung kann auf Dauer nicht die Lösung sein.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der geänderten und vom Haushalt- und Finanzausschuss beschlossenen Fassung zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in der von ihm beschlossenen Fassung anzunehmen. Darauf hat gerade mit fast der gleichen Formulierung auch der Finanzminister hingewiesen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 14/4492 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 14/3968 in zweiter Lesung verabschiedet.
20 Gesetz zur Modernisierung des Justizvollzugs in Nordrhein-Westfalen (Justizvoll- zugsmodernisierungsgesetz – JVollzMoG)
Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Abgeordneten Giebels das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, welches – noch – über ein Landesjustizvollzugsamt und damit eine Verwaltungsmittelinstanz im Strafvollzug verfügt. Wenn wir heute über die Auflösung des Justizvollzugsamtes abstimmen, dann haben wir die große Chance, die Reform der Verwaltungsstruktur des Landes und im Besonderen der Justiz weiter voranzubringen.
Der Rechtsausschuss hat zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt. Die geladenen Experten haben einer Auflösung des Justizvollzugsamtes überwiegend positiv gegenübergestanden. Ich darf hier insbesondere auf die Ausführungen der Vertreter Bayerns, Baden-Württembergs und Niedersachsens Bezug nehmen. In Bayern, einem Flächenland mit fast der gleichen Anzahl an Justizvollzugseinrichtungen wie Nordrhein-Westfalen, hat es eine vergleichbare Mittelinstanz nie gegeben. Die bayerische Justiz ist im Strafvollzug seit jeher sehr gut ohne eine Mittelinstanz ausgekommen. In Niedersachsen wurde das Justizvollzugsamt 1995 aufgelöst. Die mittlerweile zwölf Jahre andauernden Erfahrungen mit diesem Reformprozess sind in Niedersachsen durchweg positiv.
Mit der Auflösung des Justizvollzugsamtes wollen wir die Verantwortung der Anstaltsleitungen stärken. Durch den Wegfall der überflüssigen Mittelinstanz werden die Kommunikationswege zwischen Ministerium und Anstaltsleitungen kürzer. Strafvollzug braucht kurze Wege und verantwortliche Entscheider vor Ort. Das Ministerium wird sich in Zukunft als Aufsichtsbehörde auf die Steuerung beschränken.
Wir freuen uns übrigens darüber – das möchte ich hier gerne erwähnen –, dass die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen uns zustimmt, soweit es um den zweistufigen Behördenaufbau im Justizvollzug geht. In dieser Frage steht die Fraktion der SPD isoliert dar.
Ich möchte zum Schluss noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, bei dem uns die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD leider nicht zustimmen, nämlich der Einrichtung eines eigenen Hauptpersonalrates für die Strafvollzugsbediensteten. Wir halten dieses im Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP formulierte Ziel für richtig. Wir wollen die Personalvertretung für die in einem so sensiblen und besonderen Bereich wie dem Strafvollzug arbeitenden Bediensteten stärken. Wir sind der Meinung, dass dies erforderlich ist, und stellen mit Bedauern als bemerkenswert fest, dass die beiden Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Mitbestimmung der Strafvollzugsbediensteten über einen eigenen Hauptpersonalrat sind. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Passend zur Debatte haben wir heute in „Landtag intern“ einen Bericht über unsere Anhörung. An dieser Stelle von mir herzlichen Dank dafür!
Wir haben auch etwas Neues an Weisheit, nämlich an Weisheit der Koalitionsfraktionen – Herr Giebels ist gerade schon darauf eingegangen –, und zwar einen weiteren Hauptpersonalrat, obwohl der Justizvollzug im bisherigen Hauptpersonalrat sachgerecht mit fünf Mitgliedern vertreten ist. Das ist ausgesprochen interessant: Diese Koalition schafft eine Behörde ab und befördert faktisch den dazugehörigen Bezirkspersonalrat zum zusätzlichen Hauptpersonalrat.
Ich sage Ihnen, warum das nicht Gegenstand der derzeitigen Debatte um das Landespersonalvertretungsgesetz ist. Dort streichen Sie zusammen, dort enthalten Sie den Staatsanwaltschaften den örtlichen Personalrat vor, und hier legen Sie ohne Grund zu. Das hat, Herr Giebels, die Anhörung eindeutig ergeben. Hier schaffen sich die, die den Staat ansonsten zum Suppenkasper und den
Die Anhörung hat auch ergeben: Der Rechtsschutz ohne Vorverfahren ist annehmbar. Wir sind jedoch aus prinzipiellen Gründen für Vorverfahren bei Verwaltungen und gegen kostenträchtige Verlagerungen auf Gerichte. Das muss man dann letztlich entscheiden. Sie haben die andere Position ja gerade genannt.
Für NRW wird das im Übrigen aufgrund des Strafvollzugsgesetzes interessant sein, vor allen Dingen bei Klagen auf Einzelunterbringung bei Nacht im geschlossenen Vollzug, beispielsweise in der relativ neuen Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen. Damit werden Sie Ihre Erfahrungen machen.
Zur Auflösung hat es bei der Anhörung eine signifikante Tendenz dafür gegeben, Herr Giebels. Das ist völlig klar. Allerdings – das muss an dieser Stelle auch gesagt werden – muss jedes Land wegen der sehr unterschiedlichen Größenordnungen seine eigene Verwaltungsstruktur finden, so Frau Steinhilper aus Niedersachsen.
Sie hat darüber hinaus erklärt – das war für uns ein besonderer Satz –, eine Mittelbehörde sei zu konservativ und bremse einen fortschrittlichen Strafvollzug eher. Wir teilen dies im Wesentlichen nicht, auch wenn wir uns hin und wieder eine effektivere Dienstaufsicht gewünscht hätten.
Im Übrigen – das haben Sie hier nicht gesagt, Herr Giebels – ist auch der BSBD über die Auflösung nicht glücklich. Er hat zumindest gesagt, die Diskussion über das Landesjustizvollzugsamt hätte frühestens in zwei Jahren angefangen werden sollen, und zwar nach Abschluss der Organisationsentwicklung.
Für uns gilt deshalb nach vielfältigen Fragen, Antworten und Diskussionen weiterhin – das habe ich bereits in der ersten Lesung gesagt –: Für uns wird das Amt faktisch nicht aufgelöst; seine Aufgaben werden lediglich verteilt, einige ins Ministerium, viele zu Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten sowie in kleinem Umfang auf die Anstalten selbst, wenn man das einmal auf das Personal bezieht. Wir lehnen das ab, weil das keine überzeugende Lösung darstellt und es darüber hinaus – auch das habe ich schon gesagt – eine Benachteiligung des Justizvollzuges im dreistufigen Aufbau unserer Justiz ist. – Herzlichen Dank.