Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steffens. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Ende der Debatte.
Es folgt die Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/4474 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diesen Vorschlag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit die Überweisung einstimmig angenommen.
4 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des ÖPNVGesetzes stehen wir am Ende eines langen und intensiven Dialogs mit den kommunalen Gebietskörperschaften, den Zweckverbänden sowie den öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen. Dieser Dialog war fruchtbar und hat weitgehend einvernehmliche Ergebnisse gebracht.
NRW hat auf die bundespolitischen Entwicklungen, die durch Kürzung der Regionalisierungsmittel bedingt sind, flexibel und angemessen reagiert, hat mit der Finanzreform auch eine Strukturreform einhergehen lassen, die eine gute Grundlage für den öffentlichen Nahverkehr in den nächsten zehn bis 15 Jahren darstellen wird.
Das derzeitige System der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs ist kompliziert, unüberschaubar und nur von ausgewiesenen Fachleuten und Spezialisten zu handhaben. Deswegen ist eine Vereinfachung und die damit verbundene Entbürokratisierung oberstes Gebot. Dies erfolgt durch die Schaffung der ÖPNVPauschale, der SPNV-Pauschale und der Investitionspauschale.
Damit einher geht eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Diese wird – lassen Sie mich das sagen – in Sonntagsreden oft reklamiert und in Anspruch genommen. Im Alltagshandeln er
scheint es vielen kommunalen Akteuren jedoch einfacher, sich als Vollzieher von Gesetzen darzustellen, als kommunalpolitisch eigenverantwortlich zu entscheiden und zu handeln.
Diese Angst vor kommunalpolitisch zu verantwortenden Entscheidungen zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Diskussion des ÖPNVGesetzes. Sie wird dargestellt und geschürt durch die beiden Entschließungsanträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die hinsichtlich der Einbeziehung der sogenannten 45a-Mittel in die ÖPNV-Pauschale ab 2011 und in Bezug auf die Festlegung der 80:20-Relation bei der Verwendung der straßengebundenen ÖPNV-Pauschale für Verkehrsleistungen und zur allgemeinen Förderung des ÖPNV Horrorszenarien an die Wand malen, die als Hintergrundkulisse den ländlichen Raum nehmen, für den eine düstere Zukunft des Nahverkehrs prognostiziert wird.
Ich bin sicher, dass diese Bilder nicht zutreffen werden. Wir trauen den kommunalen Akteuren in den Städten und Kreisen, in den Zweckverbänden und in den Verkehrsunternehmen zu, dass sie die neu gegebenen Freiheiten und die damit verbundene Verantwortung aktiv wahrnehmen und sich auch bei veränderten Rahmenbedingungen danach ausrichten werden, bedarfsgerechte Verkehrsleistungen anzubieten.
Wir werden auch und insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen über die RRXPlanungen – Rhein-Ruhr-Express – mit den kommunalen Akteuren die Diskussion um das Landesnetz führen. Dabei darf die Deutsche Bahn nicht aus ihrer Verantwortung für den Fernverkehr in Nordrhein-Westfalen entlassen werden. Des Weiteren darf durch das Landesnetz nicht ein unangemessener Anteil der dem Land zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel gebunden werden.
Letztlich wurde der Übergang von neun Zweckverbänden auf drei regionale Kooperationsräume im Lande mit den kommunalen Entscheidungsträgern einvernehmlich gleitend gestaltet. Gerade vor dem Hintergrund der laufenden Auseinandersetzungen zwischen der DB und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zeigt sich, wie unterschiedlich die Struktur, die Qualität, die Laufzeit und die Erfüllung der sogenannten Altverträge gestaltet sind. Die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010 gewährleistet, dass die bisher nicht bestehende Transparenz der Verträge als Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in den neuen Kooperationsräumen geschaffen werden kann.
Wir begrüßen, dass auch verantwortungsbewusste SPD-Mandatsträger in den kommunalpolitischen Entscheidungsgremien, beispielsweise in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenverkehr Ruhr-Lippe, den Intentionen des Gesetzentwurfes zugestimmt haben und bedauern, dass die große Oppositionsfraktion in diesem Hause dem fachlichen Votum ihrer Basis aus überaus durchsichtigen Gründen nicht folgt.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulte. – Für die Fraktion der SPD hat jetzt Herr Kollege Wißen das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen! Mit dem uns in zweiter Lesung vorliegenden Gesetzentwurf gefährdet die schwarz geführte Landesregierung die Erfolgsgeschichte des öffentlichen Personennahverkehrs in NordrheinWestfalen.
Sehr geehrte Damen und Herren, getäuscht hat die schwarz geführte Landesregierung die Menschen, als sie eine strukturelle, organisatorische und finanzielle Verbesserung versprach.
Versprochen war auch Bürokratieabbau. Bekommen werden wir mehr Bürokratie. Über die neun bestehenden Verbünde werden drei neue Dachverbände gestülpt. Sie halten also an der Ungleichheit der Organisations- und Finanzstrukturen im westlichen und östlichen Teil unseres Landes fest. Sie zementieren sie in Wahrheit noch. Ab 2011 werden 20 % der Mittel allein für Verwaltungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Enttäuschend, selbst an Ihren eigenen Maßstäben gemessen!
Sehr verehrte Damen und Herren, auch Minister Wittke täuscht die Menschen. Er beklagt die Kürzungen der Regionalisierungsmittel durch den Bund, die seine Partei selbst zu verantworten hat. Statt diese jedoch mit den Mehrwertsteuermehreinnahmen und mit den Konjunkturgewinnen auszugleichen, wie das im Übrigen auch seine bayerischen und hessischen Kollegen machen, kürzt er selbst massiv das Angebot.
Herr Wittke, Sie fahren den ÖPNV in diesem Land an die Wand! Ausbaden dürfen das dann die drei neuen, von mir gerade schon erwähnten Verbünde. Wenn man so wollte, könnte man sagen: Das ist machtpolitisch gar nicht so ungeschickt. – Vielleicht könnte man Sie den Niccolò Machiavelli der Verkehrspolitik nennen.
Herr Sahnen, können Sie mir sagen, wo der Ministerpräsident ist? Er könnte Ihnen sagen, wie er in dieser Frage agiert hat. Aber er scheint sich für den Verkehr in NordrheinWestfalen wieder einmal nicht zu interessieren; sonst würde er seinen Verkehrsminister nämlich zurückholen.
Sie, Herr Minister Wittke, Sie sind für die Fahrpreiserhöhungen, die wir schon erlebt haben, und für die Streckenstilllegungen verantwortlich – im Übrigen auch für die Streckenstilllegungen der Zukunft, denn Sie gestalten die Strukturen so. Aber, wie gesagt, Sie machen andere dafür verantwortlich. Das ist nicht korrekt!
Sehr geehrte Damen und Herren, wie die Verbünde und die Kommunen ein ausreichendes Angebot vorhalten sollen, das qualitativ und quantitativ den Bedürfnissen der Kunden entspricht, ist anscheinend nicht mehr das Problem dieser Landesregierung. Qualität für den Kunden im ÖPNV interessiert Sie nicht mehr. Dabei hatten Sie mit der Fahrzeugförderung ein erfolgreiches Instrument in der Hand. Die Fahrzeugförderung bot einen entscheidenden Anreiz für Investitionen in neue
Fahrzeuge. Der Niederflurbus war für behinderte, aber auch für ältere Menschen besonders wichtig. Das sollte uns angesichts der demografischen Entwicklung schon interessieren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Gerade für diese Menschen war dieser Bus eine gute Einrichtung. Er wäre ohne die damalige Förderung gar nicht denkbar gewesen. Das gilt ebenso für die Förderung von besonders umweltschonenden Verkehrsmitteln.
Kommen wir nun zum Landesnetz! Man fragt sich, was Sie da eigentlich vorhaben. Sie behalten sich vor, ein wie auch immer geartetes Landesinteresse an einem Eisenbahnnetz zu definieren. Als Ausweis Ihrer kommunalfeindlichen Politik nehmen Sie – ja, ich sage: stehlen Sie – den Kommunen und den Verbünden erst einmal 40 bis 50 % der Finanzmittel. Das nennen Sie dann Freiheit. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist eine glatte Entmündigung der Verbünde, nichts anderes.
Was soll es überhaupt heißen, wenn eine Eisenbahnstrecke von besonderem Landesinteresse ist? Geht der Rest des Landesnetzes Sie dann nichts mehr an? Interessieren Sie sich dann nicht mehr für diese Bahnhöfe?
Sehr geehrte Damen und Herren, die wachsende Mobilitätsnachfrage und die damit verbundenen ökologischen Aspekte machen den öffentlichen Personennahverkehr unverzichtbar. Der vorliegende Gesetzentwurf ist absolut unzureichend. Er wird den aktuellen Herausforderungen des öffentlichen Nahverkehrs nicht gerecht. Die SPD bekennt sich klar zum ÖPNV. Sie lehnt den Gesetzentwurf deshalb ab. Er wird den 2 Milliarden Fahrgästen und der Tatsache, dass 19 Milliarden Bahnkilometer gefahren worden sind, in keiner Weise gerecht.
Da wir gerade so schön von der Basis reden – ich habe gehört, dass auch Sie mit ein paar Leuten gesprochen haben –, möchte ich beispielhaft den Beschluss des Regionalrates Detmold vom 23. April 2007 zitieren.
Der Regionalrat Detmold ist mit Sicherheit keine sozialdemokratische Vorfeldorganisation. Dieser Regionalrat lehnt diesen Gesetzentwurf strikt ab. Dem werden wir uns anschließen.
Vielen Dank, Herr Kollege Wißen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Kollege Becker das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer ein Gesetz ändert, wer eine Novelle für das ÖPNV-Gesetz vorlegt, muss sich normalerweise die Fragen stellen lassen und diese auch klug beantworten können: Wozu das Ganze? Was hilft es den Menschen? Was hilft es den Fahrgästen, die den ÖPNV benutzen?