Wohin ungebremster Privatisierungswahn und totaler Wettbewerb führen können, kann man an dem Beispiel Großbritannien erkennen. Nach der kompletten Privatisierung des öffentlichen Nahverkehrs funktioniert er nun so gut wie gar nicht mehr. Verspätungen wie im nordrhein-westfälischen Nahverkehr – die habe ich heute Morgen selbst erleben dürfen – wären in Großbritannien ein Traum. Lassen Sie mich an die Adresse der FDP gerichtet sagen: Dieser fehlerhafte Nahverkehr vernichtet Wirtschaftskraft und am Ende auch Arbeitsplätze.
Eines ist in diesem Zusammenhang nicht zu vergessen: Wir, die Abgeordneten unseres Landes, haben die Aufgabe und die Pflicht, uns um das Vorhandensein eines funktionierenden Gemeinwesens zu kümmern. Wir haben die Verpflichtung,
Dazu ist es dringend geboten, dass die Europäische Kommission eine Rahmenrichtlinie beschließt, die öffentliche Daseinsvorsorge sichert. Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass eine solche Rahmenrichtlinie immer auch Schnittpunkte mit der bereits vorhandenen Dienstleistungsrichtlinie hätte. Aber genau aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass wir uns in NordrheinWestfalen für eine Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge einsetzen.
Deshalb – so sind wir der festen Überzeugung – sollten sich der Landtag und die Landesregierung – wenn sie denn zuhört – dringend dafür einsetzen, dass Wettbewerbs- und Binnenmarktregeln der Allgemeinwohlverpflichtung angepasst werden.
Sie sollten sich dafür einsetzen, dass die Definition der Leistungen der Daseinsvorsorge den Mitgliedstaaten, den Bundesländern, aber auch den Kommunen obliegt.
Sie sollten sich dafür einsetzen, dass Dienstleistungen sowohl von privaten als auch von öffentlichen Unternehmen erbracht werden können. Ja, das ist richtig. Das heißt aber auch, dass sich diese Unternehmen auf Augenhöhe begegnen und öffentliche Unternehmen nicht – wie bei Ihnen vorgesehen, meine Damen und Herren von CDU und FDP – deutlich benachteiligt werden.
Sie sollten sich unter anderem auch dafür einsetzen, dass die Anwendung der Wettbewerbs- und Binnenmarktregeln im Einzelfall zu prüfen ist – da muss man genau hinschauen – und dass Kommunen ein Recht auf Eigenproduktion haben, ja, dass die Kommunen in unserem Land das Recht haben, unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Daseinsvorsorge selbst oder durch eigene Unternehmen zu erbringen. Aber das werden Sie demnächst abschaffen.
An dieser Stelle wird sich zeigen, ob die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bereit sind, sich für die Interessen der Menschen in unserem Land einzusetzen. Mit Verlaub: Ich habe ein paar Zweifel. Das muss ich ehrlich sagen.
Da wir heute diesen Antrag meiner Fraktion in die Ausschussarbeit überweisen werden, freue ich mich schon auf die Diskussion. Glück auf!
Vielen Dank, Herr Kollege Töns. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin von Boeselager für die Fraktion der CDU das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Töns, ich habe den Antrag der SPD überhaupt nicht verstanden.
Bedauerlicherweise geht das völlig an der Wirklichkeit vorbei, wenn Sie in Ihrem Antrag die vielfältigen Herausforderungen einbringen, denen sich eine zukunftsfeste öffentliche Daseinsvorsorge in Nordrhein-Westfalen stellen muss. Und dann kommen Sie zu einer Bestandsaufnahme, die irrelevant ist. Denn die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat und auf europäischer Ebene für die Schaffung einer europäischen Rahmenrichtlinie einzusetzen, die die Ausgestaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge in Nordrhein-Westfalen festschreiben soll.
Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, das meinen Sie doch nicht ernst! Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Brüssel soll also vorgeben, wie wir in Nordrhein-Westfalen unsere öffentliche Daseinsvorsorge zukünftig zu gestalten haben.
Die Koalition der Erneuerung ist seit ihrem Amtsantritt darum bemüht, europäische Vorgaben nur noch 1:1 umzusetzen.
Wir werben unermüdlich tagein, tagaus für den Abbau von Bürokratie auf europäischer Ebene, um den Menschen vor Ort auch im Alltag den Mehrwert der europäischen Politik wieder stärker erfahrbar zu machen. Wir legen in NordrheinWestfalen – gerade jetzt im Zusammenhang mit der EU-Ratspräsidentschaft – unseren Schwerpunkt darauf, auf europäischer Ebene bessere Rechtssetzungen einzustielen, damit die Politik bürgerfreundlicher gestaltet werden kann.
Aber was tut die SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen? Sie fordert im Politikfeld der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit in einem
Kernbereich kommunaler Selbstverantwortung und Selbstbestimmung die Einführung einer europäischen Rahmenrichtlinie, über die alles von Brüssel aus geregelt werden soll.
Das widerspricht – mit Verlaub – nicht nur dem von uns allen immer wieder vollkommen zu Recht hochgehaltenen Grundsatz der Subsidiarität, sondern ist auch zutiefst bürgerfern. Was soll dieser Antrag? Ich sage Ihnen heute deutlich: Meine Fraktion hält eine europäische Rahmenrichtlinie, die uns vorschreiben soll, wie wir die Daseinsvorsorge in Nordrhein-Westfalen zu gestalten haben, für schlichtweg entbehrlich und nicht erforderlich.
Wollen Sie wirklich Gefahr laufen, dass europäische Regelungen die kommunale Selbstverwaltung einschränken? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
(Markus Töns [SPD]: Was tut Ihr Innenminis- ter? Der schränkt die kommunale Selbstver- waltung schon ein!)
Ich bitte Sie. – Die Kommission hat in ihrem Weißbuch ausdrücklich die Heterogenität der Daseinsvorsorge in Europa betont und die grundsätzliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für diesen Bereich festgelegt. Wir kritisieren in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass der Europäische Verfassungsvertrag in seinem Art. III122 dennoch der Europäischen Union die Kompetenz für eine Rahmenrichtlinie im Bereich der Daseinsvorsorge zuweist. Wir halten das für nicht zielführend, und hierüber wird auch im Zuge der Wiederbelebung des Verfassungsvertrags zu reden sein.
Frau Kollegin, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Jäger?
Nein, im Moment nicht. – Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen: Mit Drucksache 466/04 – aus dem Jahre 2004 – hat sich der Bundesrat am 24. September in einem formellen Beschluss zum erwähnten Weißbuch der Europäischen Kommission positioniert. Die alte rot-grüne Landesregierung und damals auch Sie, Herr Kuschke, in Ihrer Funktion als Minister, haben diesen Beschluss mitgetragen. So ist es zumindest festgehalten. Dort heißt es unter Ziffer 5 – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –,
„Der Bundesrat kann... nicht nachvollziehen, warum die Kommission das Vorhaben, eine Rahmenrichtlinie vorzuschlagen, nicht aufgegeben, sondern eine nochmalige Überprüfung nach In-Kraft-Treten des Verfassungsvertrages angekündigt hat.“
„Für die von der Kommission skizzierte europäische Strategie für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sieht der Bundesrat ebenfalls weder eine Rechtsgrundlage noch ein Erfordernis.“
Vielen Dank, Frau Kollegin von Boeselager. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat als nächste Rednerin Frau Kollegin Löhrmann das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Frage der Heterogenität angeht, liebe Frau von Boeselager, muss Deutschland und insbesondere die CDU noch viel lernen, wie man damit im Schulbereich qualifiziert umgeht. Das vorweg.
Wir sind uns mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD einig in der sehr kritischen Bewertung, wie CDU und FDP hier in Nordrhein-Westfalen – durch die Politik des Innenministers, aber letztlich durch die Politik der gesamten Landesregierung – die kommunale Selbstverwaltung und die Situation der Kommunen betreffend die Wahrnehmung ihrer Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger angehen.
Gleichwohl ist der Antrag nicht ganz so einfach abzuhandeln, weil wir uns sehr stark im Kontext der europäischen Strukturen bewegen. Deswegen müssen wir wohl zu einer differenzierten Bewertung in den einzelnen Punkten kommen.
Es geht letztlich um den Spannungsbogen von Daseinsvorsorge und Wettbewerb. Wir als Grüne haben dazu folgende Position abgesteckt – Sie, Herr Töns, haben in Ihrem Beitrag auch gesagt, Wettbewerb mache an bestimmten Stellen sehr wohl Sinn; so sehen wir das auch –: Wir befürwor
ten Wettbewerb, wenn es sich dabei um ein Instrument handelt, das bestimmten Zielen dient und nicht Selbstzweck ist. Wenn Wettbewerb die Qualität der Dienstleistung verbessert, die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher erweitert, erschwingliche Preise sicherstellt oder andere Gemeinwohlanliegen wie die nachhaltige Entwicklung fördert, sind wir für Wettbewerb. Er muss aber fair – das betone ich – und von denen gestaltbar sein, die damit zu tun haben.
Gegen Wettbewerb sind wir, wenn Wettbewerb zum Gegenteil führt, wenn also staatliche Behörden darin beeinträchtigt werden, diese Ziele zu verfolgen und die damit verbundenen Gemeinwohlverpflichtungen einzulösen.
Frau von Boeselager, Sie haben sich überhaupt nicht damit auseinandergesetzt, wo Wettbewerb an seine Grenzen stößt und wo man mit Wettbewerb sehr vorsichtig sein muss.
Mit unserer Position, mit dieser differenzierten Haltung zum Wettbewerb, sehen wir uns im Übrigen in vollständiger Übereinstimmung mit dem EG-Vertrag. Dort ist in Art. 86 Abs. 2 festgelegt, dass die Wettbewerbsregeln – ich zitiere – „nicht die Erfüllung der jeweils übertragenen Aufgaben rechtlich oder tatsächlich verhindern dürfen“. Und im Weißbuch zur Daseinsvorsorge wird betont, dass – ich zitiere – „die tatsächliche Erfüllung einer Gemeinwohlaufgabe im Spannungsfall Vorrang vor der Anwendung der Regeln des Vertrags hat“.
Insofern stimmt die grüne Fraktion dem grundlegenden Tenor des SPD-Antrags zu: Die Wettbewerbs- und Binnenmarktregeln müssen mit den Gemeinwohlverpflichtungen kompatibel gemacht werden – und nicht umgekehrt.