Ich weiß natürlich auch, dass der Präsident der Krankenhausgesellschaft, Herr Gebhardt, in der Anhörung am 15. August im Landtag gemeint hat, die Landesregierung müsse den Gesetzentwurf zurücknehmen und einen überarbeiteten Entwurf vorlegen. Ich kann mir diese Meinung nur als Spätfolge Ihres majestätischen Verständnisses der alten Landesregierung, Ihres alten Politikverständnisses erklären, die offenbar bei dem einen oder anderen so tiefe Spuren hinterlassen hat, dass er jetzt der Meinung ist, Gesetzentwürfe der Landesregierung müssten entweder unverändert angenommen oder zurückgezogen und von der Landesregierung in neuer Fassung vorgelegt werden.
In diese frühere majestätische Ordnung alter sozialdemokratischer Herrschaft in NordrheinWestfalen mag eine solche Vorstellung gepasst haben, aber wir sagen Ihnen jetzt: Die Koalitionsfraktionen in diesem Landtag sind sehr wohl in der Lage, in einem laufenden Verfahren Gesetzentwürfe der Landesregierung durch Änderungsanträge zu verändern, wenn dies der Entwicklung der Debatte entspricht. Weder die Geschäftsordnung des Landtages noch andere Ordnungen sehen vor, dass nur die Opposition Änderungsanträge stellen darf. Darüber kann doch ernsthaft kein Zweifel bestehen. Das alles ist inhaltlich doch auch keine Überraschung, weil ich bereits in der Plenardebatte am 29. März 2007 für die CDUFraktion festgestellt habe – ich zitiere aus dem damaligen Plenarprotokoll –:
„Ich habe schon an anderer Stelle zur Diskussion gestellt, ob die Mittel der Einzelförderung nicht komplett auf die pauschale Förderung übertragen werden sollen, weil dann das zugewendete Geld beim jeweiligen Krankenhaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt ankäme und dort verwendet werden könnte. Eine solche Überlegung ist wichtig genug, dass wir auf jeden Fall prüfen sollten, ob bzw. wann ein solcher Vorschlag ohne Änderung der Bundesgesetzgebung realisiert werden könnte.“
In einer Presseinformation der CDU-Landtagsfraktion vom gleichen Tag bin ich auch mit der Begründung für diese Erwägung zitiert. Zitat:
„Ich selbst habe auch meine Probleme mit den unendlichen Zeiten, die es dauert, bis sinnvolle Investitionen im herkömmlichen System der Einzelförderung finanziert werden. Ich sage of
fen, dass ich unter den gegebenen Bedingungen finanzieller Knappheit die Bewilligung von Einzelförderung als immer ungerechter erlebe,“
„weil sie dem, der etwas erhält, dann zwar besonders hilft, alle anderen im Wettbewerb aber indirekt benachteiligt.“
Das Einzige, was man uns vorwerfen kann, ist, dass wir uns seit dem März mit diesen Überlegungen weiter befasst haben und nun zu dem Ergebnis gekommen sind,
dass sie auch ohne Änderung der Bundesgesetzgebung realisierbar sind. Darüber besteht Einverständnis zwischen den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung.
Selbstverständlich werden die Krankenhausgesellschaft und auch die Kammern die Möglichkeit haben, sich mit den Einzelheiten auseinanderzusetzen. Dazu gehören auch die Kommunen und wer sonst immer anzuhören ist. Durch diese Pläne verlieren die Krankenhäuser übrigens auch kein Geld,
sondern auch in diesem Jahr erhalten die Krankenhäuser aus Mitteln des Landeshaushalts 170 Millionen € Einzelförderung. Die Aussage der SPD-Fraktion vom 15. August, in diesem Jahr erhielten die Krankenhäuser keinen einzigen Euro, ist eine Desinformation und Täuschung der Öffentlichkeit.
Wir werden durch den Verzicht auf neue Versprechen die rechtskräftig gegebenen Versprechungen der alten Landesregierung sogar schneller abfinanzieren können als ursprünglich vorgesehen.
Für das bisherige System der Einzelförderung, verehrte Kollegin Gebhard, war ja Ihre Rede ein illustrer Beleg. Alles das, was Sie vorgetragen haben, und die Umständlichkeit dieses ganzen Verfahrens unterstreichen ja nur die Notwendigkeit, dieses Verfahren abzulösen. Sie haben aber nicht
erwähnt, dass das bisherige System der Einzelförderung jedes Jahr nur etwa 12 % der Häuser begünstigt. Dies waren immer diejenigen Häuser mit besonders entwickelten politischen Netzwerken.
Einzelne Träger nach der Güte ihres diplomatischen Dienstes zu fördern ist aber ungerecht und gehört so schnell wie möglich abgeschafft.
Übrigens: Bei keinem einzigen Krankenhausbesuch haben wir diese Überlegung verborgen. Jeder, der parlamentarische Debatten ernst nimmt und fachlich ein bisschen à jour war, konnte wissen, dass wir uns mit einer derartigen Entscheidung auseinandersetzten. Allein von meiner Sommertour mit der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft in etlichen Krankenhäusern kann ich Ihnen Belege in Zeitungen dafür zeigen, dass ich das bisherige Investitionsförderverfahren etliche Male als Ungerechtigkeit bezeichnet und danach gerufen habe, es abzulösen.
Aber vielleicht muss man ja nicht die Frage aus dem ersten Song des von Herbert Grönemeyer 1988 erschienenen Album stellen, sondern die aus dem vorletzten Song. Die heißt nämlich: „Bist du taub?“ – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rudolf Henke, ich finde, der Spruch „Was soll das?“ ist einer, der besser auf die Rede soeben und auf das ganze Verfahren anzuwenden ist als auf die Aktuelle Stunde heute.
Es ist schon verwunderlich, dass in dem Redebeitrag gerade und vor allen Dingen in den ganzen Ausführungen zu einem Antrag, den es noch gar nicht gibt und der bisher nur vom Minister in der Presse angekündigt worden ist, geredet wird, anstatt darüber, was Inhalt der Aktuellen Stunde ist. Das wirft eigentlich die Frage auf: „Was soll das?“. Wieso habt ihr eigentlich immer noch nicht verstanden, was der Unterschied zwischen Exekutive
Als ich die Aussagen des Ministers, man wolle jetzt alles umstellen auf die Baupauschale, in der Presse gelesen habe, habe ich einen Moment gedacht: Eigentlich ist dann auch klar, dass die Anhörung nicht stattfindet. Für mich wäre nämlich die logische Konsequenz gewesen, dass Sie hingehen und sagen: Gut, das ist unsere Idee als Fraktionen gewesen. – Eigentlich hätten Sie dann die Pressekonferenz abhalten müssen und nicht der Minister. Es ist schon komisch, dass der Minister da etwas ankündigt, was eigentlich Ihre Idee ist.
Als Fraktion will man sich doch auch einmal gerne profilieren. Wenn das Ihre Idee war, hätten Sie doch einmal schön gemeinsam mit Herrn Romberg eine Pressekonferenz abhalten und erzählen können, was Sie da so Tolles vorhaben. Das hat mich schon gewundert. Aber gut!
Selbst wenn Sie sagen, der Minister komme in der letzten Zeit so schlecht weg, da solle er doch die Botschaft an die Presse verkünden , ist das ja ganz nett von Ihnen, aber zumindest hätten Sie dann hingehen und sagen können: Liebe Fraktionen, Herr Ausschussvorsitzender Garbrecht, wir wollen einmal kurz miteinander reden. Das Rad hat sich anders gedreht. Wir wollen etwas anderes. Wir werden Ihnen nächste Woche den Änderungsantrag vorlegen. Lassen Sie uns die Anhörung absetzen, wir machen eine neue. Den Sachverständigen teilen wir mit, dass wir den Termin verschieben; denn eine solche Anhörung kann man eigentlich niemandem zumuten.
Vielmehr haben wir hier eine Anhörung gehabt, in der nicht nur einer der Experten und Expertinnen darüber geredet hat, was es für eine Zumutung ist, hier im Nebel herumzustochern und über Sachen zu reden, von denen eigentlich niemand weiß, was erstens geändert werden wird und wer zweitens denn die Änderungsanträge stellen wird. Es war nämlich noch nicht klar, ob das Ministerium uns die Änderungen vorlegen wird oder Sie.
Da wussten Sie das noch nicht. Heute wissen Sie es wenigstens. Insofern sind wir da schon einen Schritt weiter. In der Expertenanhörung war überhaupt noch nicht klar, woher es kommt.
Von daher halte ich es uns schon für eine ziemliche Zumutung und eigentlich weit über das hinausgehend, was man sonst normalerweise macht. Sie stellen sich nämlich hierhin und sagen: Was soll das bezogen auf eine solche Anhörung? – Ich frage mich: Was soll das, was Sie den Expertinnen und Experten und diesem Parlament zugemutet haben?
Denn Sie haben hier das Verfahren einer Anhörung ad absurdum geführt. Sie wollen keine Anhörung, in der man wirklich hört, was die Experten und Expertinnen zu dem sagen, was in diesem Land passiert. Das interessiert Sie nicht. Wir haben bei vielen Anhörungen erlebt, dass Sie das nicht interessiert und dass Sie am Ende gegen die einstimmige Meinung der Experten das Gegenteil durchsetzen.
Jetzt machen Sie es ganz anders: Jetzt gehen Sie hin und lassen die Experten und Expertinnen seitenweise Stellungnahmen schreiben – und die Stellungnahmen sind sehr umfangreich –, lassen uns all die Stellungnahmen lesen und sagen: Ätschibätschi, wir machen etwas ganz anderes.
Herr Henke, auf Ihre Frage, welches alte Koalitionsverständnis wir hätten, kann ich nur sagen, mir ist ein demokratisches und parlamentarisches Verständnis, wie wir das haben, und mir sind Anhörungen, wie wir sie in der Vergangenheit durchgeführt haben, als wir in der Regierung waren, die wir wirklich als Expertenanhörung angesehen haben, lieber als dieses undemokratische Hin und Her und dieses Hickhack und diese Entwertung von Parlament und Ausschussanhörungen.
Sie können ja Anträge stellen, Herr Henke. Es gibt zwar in Aktuellen Stunden keine Zwischenfragen, aber sie kam bei mir so gut an, dass ich gerne darauf eingehe: Ich wäre froh, wenn Sie einen Antrag gestellt hätten. Ich wäre froh, wenn Sie in diesem sehr langen Verfahren – eben ist ja beschrieben worden, wie lange dieses Verfahren schon läuft – uns 14 Tage vor der Anhörung Ihren Änderungsantrag auf den Tisch gelegt hätten, damit wir ihn den Experten hätten zuschicken und darüber richtig hätten beraten können. Aber bis
zur Anhörung wussten Sie nicht einmal mehr, ob Sie einen Antrag schreiben. Natürlich haben Sie das Recht, einen Antrag zu schreiben. Aber schreiben Sie ihn endlich auch und erzählen nicht allen Leuten, was in einem Antrag stehen werde, von dem Sie noch nicht einmal wissen, ob Sie ihn stellen werden oder ob das Papier der Minister vorlegen wird. Das ist doch die Farce bei diesem Verfahren und nicht die Tatsache, dass Sie einen Antrag schreiben wollen.