Protokoll der Sitzung vom 20.09.2007

Die Ansage war: Die 41-Stunden-Woche wird abgeschafft. Die Kürzung des Weihnachtsgeldes ist eine richtige Sauerei. Wenn Ihr uns wählt, dann werden wir das rückgängig machen. – Sie haben sich – das sage ich Ihnen ganz ehrlich – damit Ih

ren Wahlsieg bei diesen Gruppen, bei diesen Menschen zum Teil erkauft. Kaum an der Regierung haben Sie dann das Gegenteil von dem gemacht, was Sie den Menschen versprochen haben. Sie haben nicht die Reform rückgängig gemacht, sondern Sie haben noch einmal das Weihnachtsgeld gekürzt und ihnen noch mehr Sonderopfer abverlangt. Das finde ich eine nicht faire Debatte. Von daher muss man ehrlicherweise sagen: versprochen – gebrochen. Sie haben den Beamten etwas anderes versprochen als das, was Sie hier in Realpolitik umsetzen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nun zum Antrag der SPD: Ich sage vorweg, dass wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten werden. Es ist mir nicht ganz wohl dabei, wenn Sie ebenso wie damals Herr Rüttgers hier den Menschen Versprechungen machen, ohne ihnen zu sagen, wie Sie es bezahlen wollen.

(Martin Börschel [SPD]: Der Minister hat die Versprechungen doch gemacht!)

Alle Beamtinnen und Beamten haben das gute Recht, in diesem Land zu sagen: Das Ende der Bescheidenheit ist erreicht. Die Sonderopfer reichen. Wir haben das gute Recht, eine faire Behandlung zu fordern. – Machen Sie bitte nicht den gleichen Fehler wie Herr Rüttgers. Dieses Unwohlsein habe ich bei Ihrem Antrag. Die Umsetzung des Antrags kostet ungefähr 200 Millionen €. Wenn man solch ein Geschenk verteilt, dann muss man unten drunter wenigstens mit einem Satz schreiben, wie man das bezahlen will.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Hier frage ich Sie: Stimmen Sie denn dem Vorschlag des Beamtenbundes zu? Auch da habe ich meine Zweifel, ob das so pfiffig ist, das mit der Aufstockung der Versorgungsrücklage zu decken.

Entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Wie Sie wissen, tue ich das ungern. Die Kollegin Schäfer möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Bitte.

Bitte schön, Frau Kollegin Schäfer.

Frau Kollegin Düker, Sie haben eben gesagt, dass unsere Forderung im Antrag nicht solide sei, weil man das nicht entsprechend finanzieren könne. Nun haben wir einige Tagesordnungspunkte zuvor über einen Ge

setzentwurf zur Unterstützung des Mittagessens für Kinder gesprochen, den Sie eingebracht haben. Wie gehen Sie denn damit um?

(Zuruf von der SPD)

Für diese Finanzierung werden wir in unseren Haushaltsanträgen Deckungsvorschläge unterbreiten. Das kündige ich hiermit an. Wir machen eine seriöse Politik. Ich warte auf Ihre Haushaltsvorschläge für diese 200 Millionen €. Herr Stüttgen, wir sehen uns bei den Haushaltsberatungen wieder. Ich sage Ihnen: Wenn Sie dann einen vernünftigen Deckungsvorschlag vorlegen, dann werden wir dieser Erhöhung zustimmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Lassen Sie uns das bei den Haushaltsberatungen auf den Tisch legen. Legen Sie einen Deckungsvorschlag für die 200 Millionen € vor. Das gehört in die Haushaltsberatungen. Wenn Sie diese Ausgaben entsprechend decken, dann machen wir mit. Wir stimmen dann Ihrem Antrag zu, wenn das seriös ist. Genauso gehen wir mit unseren Vorschlägen zu Themen wie Schulessen und andere um.

Das, was man hier fordert, muss sich hinterher in den Haushaltsberatungen wiederfinden. Nur dann wird ein Schuh daraus, und nur dann ist es seriös. Ich muss ganz ehrlich sagen: Der Vorschlag des Beamtenbundes, die Versorgungsrücklage als Deckung zu nehmen, ist so, als wenn man den Beamten aus der anderen Tasche das herausnimmt, was man ihnen in die eine Tasche hineinsteckt. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, weiß ich nicht.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Fazit für uns: Wir machen mit, wir werden dem Antrag zustimmen, wenn Sie in den Haushaltsberatungen dafür einen Deckungsvorschlag auf den Tisch legen, sodass dies aus dem Haushalt seriös finanziert werden kann, ohne damit in eine Neuverschuldung zu gehen. Dann halten wir es auch für richtig, den berechtigten Forderungen des Beamtenbundes zu folgen. Bei der direkten Abstimmung hier und heute – Sie haben dazu nichts gesagt, Herr Stüttgen – können wir uns daher leider nur der Stimme enthalten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Frau Kollegin, es gab noch eine Zwischenfrage des Kollegen Witzel.

Das können wir unter uns klären.

Okay. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Linssen das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist überschrieben mit dem Satz „Der Finanzminister hat recht“.

(Beifall von der CDU)

Ich möchte anders beginnen und sagen: Peer Steinbrück hatte recht. In seiner Zeit als Finanzminister von Nordrhein-Westfalen hat er an diesem Rednerpult mehrfach darauf verwiesen, dass vieles wünschenswert, aber nicht alles finanzierbar ist. Die damalige Opposition hat sich diese Mahnung zu Herzen genommen. Sie können das am Koalitionsvertrag nachvollziehen, aber auch an den Haushalten seit dem Jahre 2005. In früheren Zeiten hat es Regierungsparteien gegeben, die ihrem Finanzminister weniger Gehör geschenkt haben – mit den entsprechenden verheerenden Folgen.

Die Landesregierung wird dem Landtag in Kürze den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge vorlegen. Derzeit befindet sich der Referentenentwurf noch im Stadium der Verbändeanhörung. In dem Gesetzentwurf ist eine Erhöhung der Bezüge um 2,9 % zum 1. Juli 2008 vorgesehen. Damit wird bezüglich der Höhe der Anpassung 2008 der Gleichklang mit dem Tarifbereich erzielt. Nichts anderes habe ich auch in der Einbringungsrede zum Haushalt vorgetragen.

Zweifellos haben die Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren, aber vor allem in der Zeit von Rot-grün, vor dem Regierungswechsel im Jahr 2005, sicherlich auch danach, erhebliche Einschnitte hinnehmen müssen. Es ist Ziel dieser Landesregierung, dieser Tendenz ein Ende zu setzen. Hierzu habe ich bereits Ausführungen in meiner Einbringungsrede vom 22. August gemacht.

Ich habe aber auch darauf hingewiesen, dass die finanziellen Spielräume infolge der allein von der damaligen Regierung verursachten Gesamtverschuldung des Landes auf absehbare Zeit äußerst eingeengt sind. Die in den Jahren 1966 bis 2005 aufgetürmten Schulden in Höhe von mehr als 110 Milliarden € führen für das Land zu jährlichen

Zinsverpflichtungen in Höhe von mehr als 4,5 Milliarden €. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, für das Haushaltsjahr 2008 an ihrem erfolgreichen Konsolidierungskurs festzuhalten und die Neuverschuldung weiterhin zurückzuführen.

Die zeitliche Verschiebung linearer Anpassung im Vergleich zum Tarifbereich ist im Übrigen, meine Damen und Herren, kein Novum. Sie ist ein auch in der Vergangenheit von früheren rot-grünen Regierungen in Bund und Land mehrfach eingesetztes Mittel im Interesse des Haushaltes.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die angestrengte Lage des Haushaltes ist Ihnen bekannt. Ich vermisse deshalb in Ihrem Antrag einen soliden Deckungsvorschlag für die von Ihnen geforderten Mehrausgaben in Höhe von gut 200 Millionen € im Jahr 2008; so waren auch die Einlassungen der Kollegin Düker.

Über diese Mehrausgaben sollte gegebenenfalls beraten werden im Rahmen der Beratungen zum Gesetzentwurf, der Ihnen in Kürze zugeleitet wird. Ich bin sehr gespannt, ob die Antragsteller eine tragfähige Gegenfinanzierung auf die Beine stellen werden, wobei ich betone: tragfähig muss sie schon sein. Also nicht wieder 300 Betriebsprüfer einstellen und dann das dort eingenommene Geld hier als Deckungsvorschlag vortragen! Andernfalls, sollten Sie die Gegenfinanzierung nicht auf die Beine stellen, bitte ich im Interesse einer nachhaltigen Haushaltspolitik um die Zustimmung der Opposition zum Gesetzentwurf der Landesregierung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/5006. Die SPD-Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt, sodass ich auch direkt über den Inhalt des Antrages abstimmen lassen kann. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, der möge bitte mit der Hand aufzeigen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Kollegen Sagel abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt

11 Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/4973

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf soll die Trennlinie zwischen staatlicher und kommunaler Verantwortung in der Umweltverwaltung zum 1. Januar 2008 neu gezogen werden. Den Grundstein hierfür haben wir im ersten Behördenstraffungsgesetz gelegt, das unter anderem die bisherigen selbstständigen Umweltämter in die Bezirksregionen eingegliedert hat.

Dieser zweite Schritt ist nun die Fortsetzung unserer Verwaltungsstrukturreform. Die Reform sieht eine umfassende Kommunalisierung im Umweltrecht vor. Die Zuständigkeiten sollen überwiegend auf die Kreise und kreisfreien Städte übergehen und dort eine bürgernähere Aufgabenerledigung sicherstellen. Der Aufwand wird, ebenso wie bei der Reform der Versorgungsverwaltung, nach den Vorschriften des Konnexitätsausführungsgesetzes erstattet.

Meine Damen und Herren, wir erreichen dabei – erstens – eine Verschlankung der staatlichen Verwaltung. Im Bereich der Industrieanlagen sind die Kreise und kreisfreien Städte künftig für die Zulassung und Überwachung von 9.600 der insgesamt ca. 13.000 genehmigungsbedürftigen Anlagen – das sind 70 % der Gesamtanlagen – zuständig. Die staatliche Zuständigkeit beschränkt sich folglich auf nur noch 3.400 Anlagen mit besonders gefährlicher oder komplexer Technologie, wofür natürlich die Expertise nicht in allen Kreisen und kreisfreien Städten vorgehalten werden kann, sowie auch auf Anlagen von regionaler Bedeutung.

Zweitens. Wir schaffen transparente und überschaubare Kompetenzbereiche. Zukünftig wird das Zaunprinzip gelten. Das heißt, eine Behörde ist zuständig sowohl für die entsprechende Genehmigung als auch für die Überwachung. Es wird also auch bei mehreren Anlagen in einem räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang nur einen Ansprechpartner zur Klärung aller umweltrechtlichen Anforderungen geben. Das bedeu

tet: kundenorientierte und fachkundige Aufgabenerledigung und Ergebnisverantwortung aus einer Hand, kurze Wege und transparentes Verfahren.

Drittens. Wir berücksichtigen kommunale Belange. Den neuen Aufgabenträgern werden das Fachpersonal und die sachliche Ausstattung zur Verfügung gestellt, was notwendig ist, um die Aufgaben zu erfüllen.

Das werden rund 300 Stellen sein, die zu verlagern sind. Die Verteilung des Personalpools auf die 54 Kreise und kreisfreien Städte erfolgt nach aufgabenbezogenen und sachgerechten Parametern.