Es ist schon unglaublich, hier dann solche Tiraden loszulassen, wie Sie das gerade getan haben, und zwar mit dem Vorwurf, wir machten Klientelpolitik für die Reichen, indem wir sie nicht prüften. – Wir prüfen. Unterstellen Sie bitte nicht den Finanzbeamten dieses Landes, sie handelten contra legem! Nein, Sie arbeiten sehr ordentlich.
Ihre Ausbringung von kw-Vermerken – „künftig wegfallend“ heißt das; ich erkläre das für diejenigen, die nicht so im Stoff sind – ging zurück auf die von Ihnen eingerechnete Vergrößerung des Arbeitsvolumens für den Einzelnen, weil, wie Sie argumentiert haben, Beamte künftig statt 38,5 Stunden 41 Stunden arbeiten müssten. Sie, Herr Sagel, haben das mit beschlossen. Diese kwVermerke werden jetzt realisiert, damit, so wie Sie es angedacht haben – das war auch richtig –, das Arbeitsvolumen wieder auf den alten Stand zurückgefahren wird. Mehr machen wir nicht. Das ist zulässig, es ist richtig und im Zuge einer effizienten Verwaltung, worüber wir uns sicherlich noch öfter unterhalten werden, auch im Interesse des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5240, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer dem zu
stimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und der Abgeordnete Sagel. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 14/4460 in zweiter Lesung verabschiedet.
Meine Damen und Herren, gemäß § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung sind Gesetzentwürfe zum Haushaltsgesetz in drei Lesungen zu beraten. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dritte Lesung des Nachtragshaushaltsgesetzes unmittelbar im Anschluss an die zweite Lesung durchzuführen. Beratungsgrundlage für die dritte Lesung ist die Beschlussempfehlung und der Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zur zweiten Lesung Drucksache 14/5240. Eine Debatte ist in der dritten Lesung nicht vorgesehen.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/4460. Der Haushalts- und Finanzausschusses empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5240, den Gesetzentwurf zum Nachtragshaushaltsgesetz unverändert anzunehmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, die Grünen und Herr Sagel. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 14/5240 angenommen und somit der Gesetzentwurf Drucksache 14/4460 in dritter Lesung verabschiedet.
Meine Damen und Herren, ich darf auf zwei Vorgänge zurückkommen, die sich während der Debatte zum KiBiz ereignet haben.
Die Abgeordnete Asch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat während der Rede des Herrn Minister Laschet einen Luftballon mit der Aufschrift „Heiße Luft“ im Plenum aufsteigen lassen. Dieses Verhalten ist eine gröbliche Verletzung der parlamentarischen Ordnung und der Würde des Parlaments.
Ich habe deshalb mit Frau Kollegin Asch und der Fraktionsvorsitzenden Frau Löhrmann darüber in einer persönlichen Unterredung gesprochen. Ich habe ihr mitgeteilt, dass weder der sitzungsleitende Präsident Keymis noch ich bereit sind, ein solches Verhalten widerspruchslos hinzunehmen. Frau Asch hat sich daraufhin entschuldigt und zugesagt, ähnliche Aktionen in Zukunft zu unterlassen.
Dann gab es einen weiteren Vorfall. Der Abgeordnete Sagel hat einen unparlamentarischen Ausdruck verwandt, den ich unmittelbar nach dessen Gebrauch während der Debatte in meiner Funktion als sitzungsleitende Präsidentin gerügt habe. Daraufhin hat der Abgeordnete Sagel sich über meine Rüge hinweggesetzt und unter Missachtung meiner Rüge den unparlamentarischen Ausdruck wiederholt.
Ich sehe bei diesem Verlauf in doppelter Hinsicht ein unparlamentarisches Verhalten. Zum einen entspricht es nicht der Würde des Parlaments, in dieser Weise der sitzungsleitenden Präsidentin zu widersprechen. Zum anderen kann man sich auch nicht über eine Rüge hinwegsetzen. Ich weise daher darauf hin, dass ich nicht bereit bin, ein solches ungebührliches Verhalten hinzunehmen, und dass ich bei einem erneuten Verstoß den betreffenden Abgeordneten von der Sitzung ausschließen werde.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich wieder beruhigt haben, können wir dem Redner, Herrn Eumann, zuhören. – Bitte schön, Herr Eumann.
Es geht zugegebenermaßen um ein technisch sperriges Thema, nämlich darum, dass eine digitale Infrastruktur für die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft ebenso wichtig ist wie eine gut ausgebaute Infrastruktur auf der Schiene, auf der Straße, zu Wasser und in der Luft.
Das, meine Damen und Herren, ist unstrittig. Für alle, die dafür Zeugen aus anderen gesellschaftlichen Lagern präsentiert haben wollen, empfehle ich den Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Nummer 37 vom 12. September. Das Schwerpunktthema darin lautet: „Flächendeckende Bereitstellung von Breitbandanschlüssen“.
„Der rasche Ausbau der Breitbandinfrastruktur wird als Schlüssel für die Nutzung der Potenziale der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) angesehen.“
Die IKT spielt im weltweiten Innovationswettbewerb die zentrale Rolle – auch und gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen. Für die Wirtschafts-Infrastrukturen bedeutet das: An jedem Standort und in jedem Gewerbegebiet muss die Netzinfrastruktur den wachsenden Kommunikationserfordernissen der Unternehmen angepasst werden.
Wenn es noch eines aktuellen Anlasses bedarf, bitte ich alle Kollegen, den Wirtschaftsteil der „WAZ“ vom heutigen Tage aufzuschlagen, wo ein Artikel folgendermaßen überschrieben ist: Mittelstand klagt über die Telekom. – Dabei geht es genau um unseren Sachverhalt: Ein Unternehmer aus einer ländlichen Region beklagt sich über die mangelnde Versorgung mit der Breitbandinfrastruktur. Er schildert sehr eindringlich, welche Wettbewerbsnachteile das für ihn mit sich bringt.
Meine Damen und Herren, meine Kollegen Dr. Karthaus und Tüttenberg und ich selbst haben die Landesregierung in verschiedenen Kleinen Anfragen gebeten, uns über die Breitbandförderung im ländlichen Raum zu informieren. Das Ergebnis ist leider ernüchternd. Die Antworten lassen Lustlosigkeit erkennen. Diese Lustlosigkeit ist – ich habe das geschildert – tatsächlich fahrlässig, weil wir dadurch natürlich Potenziale für Nordrhein-Westfalen verspielen, die wir dringend benötigen.
Auf die Fragen meiner Kollegen Tüttenberg und Karthaus, ob und wie sich das Land an den kommenden Entwicklungen beteilige, wurde gesagt: Wir prüfen noch. – Es gibt keine Bereitschaft, selbstständig voranzugehen, wie es andere Länder tun. Herr Minister, Sie mussten heute in der „WAZ“ lesen, dass Baden-Württemberg so etwas macht. In unserem Antrag weisen wir auf die vor
bildliche Initiative in Rheinland-Pfalz hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es nichts Vergleichbares. Das halten wir für fahrlässig.
Wir haben ein großes Problem – ich hoffe, wir alle – mit dem Handeln des Bundeswirtschaftsministers. Zwar hat auch er das in seinem Monatsbericht, der sinnigerweise mit „Schlaglichter der Wirtschaftspolitik“ überschrieben ist, unter dem Titel „Benchmark ‚Internationale Telekommunikationsmärkte’ – ein Marktvergleich“ analysiert. Aber er bleibt bei der Analyse stehen und entwickelt überhaupt keine Ideen für eine Teilhabe an dieser hohen Wachstumsdynamik, die wir in Deutschland und in NordrheinWestfalen dringend brauchen und die dieser Branche und dieser Infrastruktur unterstellt wird.
Das sind keine „Schlaglichter der Wirtschaftspolitik“, sondern Schlaglöcher in der Wirtschaftspolitik von Herrn Glos. Wir haben unseren Antrag deswegen mit „Schlaglöcher in der Datenautobahn“ überschrieben. Wir brauchen jetzt eine Initiative „Breitband für alle“, vor allem für ländliche Regionen in Nordrhein-Westfalen. Deswegen fordern wir, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass endlich eine Konzeption auf den Tisch gelegt wird, damit wir vorankommen.
Herr Krautscheid, ich habe Ihnen heute schon persönlich gratuliert. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihr neues Amt. Lassen Sie mich aber aus diesem aktuellen Anlass sagen: Wir erleben jetzt den dritten Personalwechsel in der Medienpolitik. Auch das gehört dazu. Das ist auch ein Beispiel dafür, wie lieblos und wie fahrlässig Sie mit diesem sehr wichtigen Thema von Innovations- und Medienpolitik umgehen.
Ich kann nur sagen: Ich hoffe sehr, dass der Fehler, der zugegebenermaßen schon bei Wolfgang Clement gemacht worden ist,
und der bei Rüttgers zweimal wiederholt wurde, die Funktionen von Regierungssprecher und Medienstaatssekretär zusammenzuführen, endlich korrigiert wird und dass wir wieder eine wirkliche Medienpolitik der Landesregierung bekommen; ansonsten werden die Schlaglöcher größer, weiter und tiefer. Das wäre schlecht für NordrheinWestfalen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Marc Jan Eumann, Sie haben es geschafft, in fünf Minuten einen Ritt durch alle Themen zu vollführen.