Protokoll der Sitzung vom 24.10.2007

Drittens. Es kommt sehr stark darauf an, die Fühlungnahme zu den europäischen Einrichtungen zu halten, also zur Kommission und zu deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch zur Politik. Es gibt in einer Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene Bemühungen, zu prüfen, ob man die Anstrengungen nicht weiter verstärken und entwickeln kann.

Wir hätten gerne – wir nehmen Staatsverträge sehr ernst und sind sehr sensibilisiert, was mögliche Zustimmung anbelangt – dem Gesetzentwurf heute zugestimmt. Aber wir können unsere Zustimmung nicht geben, wenn wir genau wissen, dass am morgigen Tag die Vorbereitung zum nächsten Staatsvertrag beginnt und beginnen muss, und wir davon ausgehen müssen, dass wir das erste Bundesland sind, das diesen Weg geht. Ich bin mir nicht sicher, ob alle Bundesländer und gegebenenfalls wie viele Bundesländer und vor allen Dingen Parlamente unserem Beispiel folgen werden. Vielleicht hätten wir auch ein anderes Beispiel geben und sagen können: Lassen Sie uns zu einem Moratorium kommen und die knapp drei Monate bis zum 31. Dezember, die uns das Bundesverfassungsgericht gegeben hat, nutzen. – Herzlichen Dank für Ihr Interesse.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kuschke. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 die rechtliche Situation für den Wettspielmarkt in Deutschland geklärt. Es hat festgestellt, dass die Ausgestaltung eines etwaigen Sportwettmonopols einiger Veränderungen bedarf. Für die Neugestaltung des Sportwettmarktes hat das Bundesverfassungsgericht den Ländern bekanntermaßen eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2007 eingeräumt.

In dieser Zeit haben die Landesgesetzgeber politisch zu klären, ob sie auch in Zukunft am Sportwettmonopol nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts festhalten wollen.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Vor diesem Hintergrund hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 22. Juni 2006 einstimmig den Beschluss gefasst, das staatliche Wettmonopol für vier Jahre, beginnend ab 2008, fortzuschreiben. Auf der Grundlage ihrer Entscheidung vom Juni 2006 haben die Ministerpräsidenten den Entwurf des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland am 13. Dezember 2006 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Vertragsratifizierung eingeleitet.

Mit dem Entwurf des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen sowie dem Ausführungsgesetz in Nordrhein-Westfalen wird das staatliche Sportwettmonopol nicht für alle Zeiten festgeschrieben, sondern entsprechend den aktuellen politischen und rechtlichen Vorgaben einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Glücksspiel in den Mitgliedsstaaten auf eine verfassungskonforme Grundlage gestellt.

Das ist gerade für uns als FDP eminent wichtig. Daran werden wir auch festhalten. Wir werden dies zu einem gegebenen Zeitpunkt überprüfen.

Dem Land Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, durch die Einfügung eines Passus in das Ausführungsgesetz zum Lotterie- und Glücksspielstaatsvertrag dafür zu sorgen, dass die privaten Lotterievermittler weiter tätig sein können. Damit tragen wir den Interessen der auf diesem Markt tätigen mittelständischen Betriebe Rechnung und sichern Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen.

Als FDP-Fraktion haben wir uns sehr für diese liberale, bundesweit vorbildliche Gestaltung des Ausführungsgesetzes engagiert. Private Lottovermittler können auch in Zukunft in NordrheinWestfalen Spielräume nutzen, die der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgende Staatsvertrag ermöglicht.

Außerdem begrüßen wir, dass im Vertrag selbst eine Evaluation des Staatsvertrags drei Jahre nach seinem Inkrafttreten festgelegt ist. Zudem wird in diesem Zusammenhang auch eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die vom kommenden Jahr an den europaweiten Glücksspielmarkt in den Blick nehmen und die Umsetzbarkeit möglicher Alternativmodelle prüfen soll. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Jetzt hat Frau Löhrmann für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Witzel, über die Frage, ob es eine liberale Regelung ist, die dieser Staatsvertrag beinhaltet, könnten die Meinungen auseinandergehen. Das ist zumindest das, was ich von Beteiligten und Betroffenen höre.

Zugegeben, es ist eine schwierige Aufgabe. Außerdem räumen wir ein, dass wir uns – wir hatten uns dafür eingesetzt, dass es eine Anhörung gab – mit den verschiedenen Facetten des Glücksspielverfahrens und des Staatsvertrags sehr ausführlich auseinandergesetzt haben. Dadurch ist die gesamte Problematik deutlicher geworden.

Aber wie in so vielen anderen Fällen haben Sie die Problemlagen, die in der Anhörung geschildert worden sind, nicht umfassend aufgegriffen und nicht versucht, aus dem Gesetzentwurf und dem Staatsvertrag eine wirklich gute Lösung zu entwickeln. Sie haben keine Konsequenzen aus der Anhörung gezogen.

Ich möchte ausdrücklich das, was Herr Kuschke ausgeführt hat, unterstreichen, nämlich dass andere Bundesländer im Moment innehalten und offensichtlich merken, dass dieser Staatsvertrag noch nicht die beste Variante ist. Aus meiner Sicht und aus der Sicht der Mitglieder meiner Fraktion ist es daher im Grunde problematisch, wenn wir das Verfahren in NRW heute abschließen.

Ich glaube, NRW wäre gut beraten, hier nicht durchzuziehen, sondern abzuwarten und sich mit den anderen Ländern noch einmal darüber zu beraten,

(Beifall von den GRÜNEN)

ob das, was die Ministerpräsidenten ausgearbeitet haben – möglicherweise in der guten Absicht, es zu regeln und vom Tisch zu bekommen –, der Weisheit letzter Schluss ist. Wir setzen große Fragezeichen dahinter.

Außerdem halten wir Grüne diesen Gesetzentwurf für handwerklich schlecht gemacht. Wir haben innerhalb unserer Fraktion gestern noch einmal ausführlich darüber beraten. Ich hatte den Vorbehalt in der Sitzung des Hauptausschusses zum Ausdruck gebracht.

Warum ist das ein schlechter Gesetzentwurf? – Aus drei Gründen.

Zum einen ist er handwerklich schlecht. Die Problematik und die unbefriedigende Situation für die Beteiligten hat Herr Kuschke auch schon angesprochen.

Notwendig ist es, Regelungen in Bezug auf die Wettspielsucht zu treffen. Nicht notwendig ist es aber, das Lotto zu regeln.

Wir haben aber überhaupt keine Regelungen, die die Suchtgefahr betreffen, die von Spielautomaten usw. ausgeht. Zugegeben, das können wir hier nicht regeln. Aber man könnte Initiativen auf Bundesebene zusammenführen mit dem Ziel, auch für die viel mehr suchtgefährdenden Varianten, die es im Zusammenhang mit dem Glücksspiel gibt, befriedigende Regelungen zu finden.

Meine Fraktion nimmt außerdem die Frage sehr ernst, welche Auswirkungen der Staatsvertrag auf die Destinatäre hat. Das ist ein weites Feld. Viele Bereiche – auch ehrenamtliche Tätigkeiten –, die uns allen am Herzen liegen, sind davon betroffen.

Aber Sie tun hier so, als gäbe es mit dem heutigen Beschluss für die Destinatäre finanzpolitische Sicherheit und Nachhaltigkeit. Das passiert gerade nicht. Wir sehen das schon in dem laufenden Haushaltsverfahren. Das möchte ich ausdrücklich festhalten. Man wiegt die Destinatäre in einer Sicherheit, die in Wirklichkeit nicht da ist.

Letzter Punkt: Europafestigkeit. Aus unserer Sicht – Herr Kuschke hat auch das gesagt – wissen auch Sie heute schon, dass mit dem heutigen Ergebnis im Grunde genommen die Vorbereitungen für das nächste Gesetzgebungsverfahren schon eingeleitet werden müssen, denn es wird nicht gerichtsfest und nicht europafest sein. Das spricht umso mehr dafür, dass Sie innehalten sollten und dass über diesen Gesetzentwurf heute nicht entschieden werden kann.

NRW wird mit dem Beschluss heute zur Speerspitze für die Verabschiedung eines schlechten Gesetzes. Wir wollen uns nicht daran beteiligen und haben uns nach nochmaliger Beratung in der Fraktion entschieden, dass wir diesen Glücksspielstaatsvertrag und die entsprechenden Gesetzentwürfe der Landesregierung ablehnen. Alles Weitere könne Sie den Entschließungsanträgen entnehmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte ausdrücklich sagen: Wir sind nicht über alle Formulierungen des SPD-Antrags einig. Aber die Richtung stimmt. Das gilt auch für den Entschließungsantrag der SPD, so wie ihn Herr Kuschke hier konkretisiert hat.

Wir halten den Regierungsvorschlag nicht für zustimmungsfähig. Wir halten das, was wir in dem Entschließungsantrag formuliert haben, für maßgeblich, auch für die weiteren Beratungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen schönen Abend noch.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Aber wenn Sie sich verabschieden wollen, dann unterliegen Sie einem Irrtum. Wir haben noch einen riesigen Berg an Arbeit vor uns.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Nein, ich wollte mich nicht verabschieden!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben der Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag soll mit dem Entwurf des Ausführungsgesetzes der Landtag in die Lage versetzt werden, die zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages notwendigen Bestimmungen zu erlassen. Die in Art. 3 vorgesehene Neubekanntmachung des Spielbankgesetzes dient dazu, den seit Jahrzehnten geltenden Wortlaut an den nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ausgelösten ordnungsrechtlichen Standard anzupassen und Anforderungen der Spielsuchtexperten Rechnung zu tragen.

Da die Sportwettengesetze der Länder in wesentlichen Bereichen mit dem bayerischen Gesetz übereinstimmen, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in allen Bundesländern gesetzgeberischen Handlungsbedarf ausgelöst. Die Ministerpräsidenten der Länder haben daher bereits am 30. März 2006 beschlossen, Eckpunkte für eine Neuordnung des Sportwettenrechts zu erarbeiten.

Auf dieser Grundlage hat eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung der Staatskanzleien die Alternativen bewertet, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber für die künftige Ausgestaltung des deutschen Glücksspielrechts eröffnet hat. In Klammern, Herr Kuschke: Da waren SPD-geführte Länder natürlich immer mit im Boot.

Die Arbeitsgruppe hat sich mit den europa- und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspiels befasst, die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts in mehreren Entscheidungen konkretisiert worden sind.

Auf der Grundlage des Berichts der länderoffenen Arbeitsgruppe sind die Ministerpräsidenten zu der Auffassung gelangt, zunächst am staatlichen Glücksspielmonopol festzuhalten, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine konsequente Suchtbekämpfung Rechnung zu tragen.

Im Rahmen der Notifizierung des Staatsvertrages bei der Europäischen Kommission hat diese den Entwurf in mehreren Punkten beanstandet. Mit Schreiben vom 24. September 2007 hat die Kommission Bedenken gegen § 21 Abs. 1 c) des Ausführungsgesetzes erhoben, dem in dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen durch Streichung eines Bußgeldtatbestandes entsprochen wird.

Herr Kuschke, es ist leicht, sich in der Opposition auf die Fahnen zu schreiben: Wir machen nicht mit. Wenn wir als Erste unterschreiben, sagen Sie: Wir sind zu früh. Kommen wir später, sagen Sie: Wir sind zu spät. Sie sind in der komfortablen Situation, sich einen schlanken Fuß zu machen zu können.

(Zurufe von der SPD)

Sie wissen, dass auch die SPD-geführten Bundesländer durch die Ministerpräsidenten dem Entwurf zugestimmt haben. Wir werden sehen, wie die Ratifizierung in den anderen Parlamenten vorangeht.

Die Ministerpräsidenten haben aber am 13. Dezember 2006 auch eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Staatskanzleien beauftragt, auf der Grundlage eines internationalen Rechtsvergleichs eine umfassende Analyse des Glücksspielwesens vorzulegen. Parallel dazu wird der Staatsvertrag von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder evaluiert werden, wie es das Gesetz selbst auch vorsieht.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Gödecke?

Nein, ich möchte zusammenhängend vortragen.

Die Ergebnisse

(Zuruf von Carina Gödecke [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD)