Protokoll der Sitzung vom 25.10.2007

Deshalb gibt es zu der vorgelegten Fassung in § 15 keine Alternative.

Einen weiteren streitigen Punkt enthält § 16, in dem festgelegt wird, dass der Plan zur Gefahrenabwehr von den Hafenbetreibern auf der Grundlage der von der Hafensicherheitsbehörde erstellten Risikobewertung erarbeitet wird. Diese Zuordnung ist richtig, denn der Hafenbetreiber hat die größte Sachnähe. Er soll aufgrund der räumlichen und fachlichen Nähe einen Gefahrenabwehrplan aufstellen.

Auch an dieser Stelle ist eine Relativierung der Verantwortung nicht möglich. Das Gesetz muss die Zuständigkeiten klar regeln, denn sonst macht es keinen Sinn.

Unser Anspruch ist, die EU-Richtlinie 1:1 umzusetzen. Wir wollen Vertragsverletzungen vermeiden und die Kosten so gering wie möglich halten.

Im vorliegenden Entschließungsantrag von SPD und Grünen bemüht man sich um einen Vergleich mit den großen Seehäfen Hamburg und Bremen und mit den Küstenhäfen in Niedersachsen. Dieser Vergleich ist unredlich. Denn hier handelt es sich um Seehäfen und in Nordrhein-Westfalen um Binnenhäfen. Allein aus diesem Grunde ist es notwendig, für die 17 Binnenhäfen

(Zuruf von Bodo Wißen [SPD])

mit den 71 Hafenanlagen in NRW in eigenständiger Form die EU-Richtlinie umzusetzen.

Das Bundesland Rheinland-Pfalz mit dem Ihnen, Herr Wißen, sicherlich bekannten Ministerpräsidenten beabsichtigt, die NRW-Lösung zu übernehmen. Auch dies zeigt, dass wir richtig liegen.

Wir haben in den letzten Wochen und Monaten in vielen Gesprächen die Sorgen der Hafenbetreiber entgegengenommen. In vielen Punkten konnte Übereinstimmung erzielt werden. In den Fragen der Verantwortung und der Aufstellung von Gefahrenabwehrplänen gibt es die unterschiedlichen Bewertungen, die ich angesprochen habe. Ich bin jedoch sicher, dass sich die gleichen Hafenbetreiber genauso beschwert hätten, wenn wir den Gefahrenabwehrplan in die Zuständigkeit des Staates, also der Hafensicherheitsbehörden, gelegt hätten.

(Bodo Wißen [SPD]: Die hätten konstruktiv mitgewirkt!)

Dann würde der Vorwurf lauten, dass bürokratisch und ohne Kostenbewusstsein vom grünen Tisch verordnet werde.

Unser Vorhaben, Betroffene zu Beteiligten zu machen, wird zu sachgerechten Lösungen führen. Die Mitwirkung der Häfen wird sicherstellen, dass die notwendigen Sicherheitsstandards zu vertretbaren Kosten erreicht werden.

Mit diesem Gesetzentwurf haben wir für unser Land die bestmögliche Form für die Sicherung von Hafenanlagen geschaffen. Die CDU-Fraktion stimmt deshalb dem vorliegenden Gesetzentwurf in zweiter Lesung zu. Den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnen wir dagegen ab. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Sahnen. – Für die SPD-Fraktion erhält der Abgeordnete Wißen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer die wahren Konsequenzen der verqueren Privat-vor-Staat-Ideologie sehen möchte, der schaue in diesen Gesetzentwurf zur Hafensicherheit in Nordrhein-Westfalen hinein. Wer sich hingegen wie wir als SPD-Landtagsfraktion vor Ort kundig gemacht hat – so in Emmerich am Rhein etwa oder jüngst im Hafen von Dortmund –, wird sehen, dass die Auswirkungen dieses Gesetzes, wenn es denn umgesetzt werden und gleich eine Mehrheit finden sollte, katastrophal sein werden, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Die Auswirkungen werden katastrophal sein, wie wir es bei der Anhörung gehört haben. Herr Sahnen, das war wirklich sehr interessant. Sie haben sich wirklich auf einer anderen Anhörung bewegt als wir. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, dass es nur einen Anzuhörenden gab, der Ihre Position vertreten hat. Alle anderen haben andere Positionen vertreten, auch sehr konstruktive Vorschläge gemacht. Nur einer hat Ihre Position vertreten. Sie sollten den Verlauf einer Anhörung schon richtig wiedergeben.

Ohne Grund fährt die schwarz-gelb geführte Landesregierung einen radikal wirtschaftsfeindlichen Kurs. Sie hat die enormen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftspolitischen Auswirkungen ihres eigenen Gesetzentwurfes nicht bedacht.

Natürlich, als Landtagsabgeordneter freut man sich, wenn man, wie durch die Föderalismusreform geschehen, mit neuen Aufgaben betraut wird. Wir sind jetzt auch für dieses Thema zuständig. Dennoch wäre es richtig gewesen, wenn die schwarz-gelbe Landesregierung die bundes

einheitliche Linie bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie nicht durchkreuzt hätte.

Es würde sich hier keiner beschweren, wenn Schwarz-Gelb die Vorschläge der anderen Länder und/oder die hilfreichen Vorschläge von IHK, VDV oder BöB übernommen hätte. NRW befindet sich aber auch zuständigkeitshalber – das haben Sie gesagt – zulasten von Rheinland-Pfalz auf einem reinen Egotrip. Man fragt sich, warum das eigentlich sein muss. Ich habe bisher keine außer ideologische Gründe gefunden.

Bundeskanzlerin Merkel und auch Sie als Regierungskoalition haben gesagt, dass Bürokratie abgebaut werden müsse und EU-Richtlinien 1:1 umgesetzt werden sollten. Was wir hier sehen, ist aber der Entwurf eines Gesetzes, das mehr Bürokratie bringen wird und die EU-Richtlinie auch noch falsch umsetzt – abgesehen davon, dass ordentlich draufgesattelt wird. Denn in der EU-Richtlinie wird ausdrücklich von Behörden gesprochen, die diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen mögen. Sie jedoch wollen private und kommunale Betreiber von Häfen für hoheitsrechtliche Aufgaben – davon muss man ausgehen – verantwortlich machen. Hier handeln Sie einmal mehr höchst kommunalfeindlich, denn Sie wissen, dass ganz besonders viele Kommunen Betreiber der Häfen sind.

Das, meine Damen und Herren, wird die SPD nicht mitmachen. Die Häfen, die vollkommen zu Recht vor Gericht ziehen werden, finden hierfür unsere ausdrückliche Zustimmung. Es hat bereits Ankündigungen gegeben, dass, wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt, etwa der Duisburger Hafen darauf pochen wird, klarzustellen, wofür eigentlich noch der Staat und wofür die Hafenbetreiber verantwortlich sein sollen.

Viele Fragen sind nicht geklärt. Was ist eigentlich ein Hafenbetreiber? Was ist ein Hafengebiet? Was ist der Eigentümer eines Hafens? Was genau sind die Eigentumsrechte an einem Hafen, und wie viele sind diese wert? Wie soll der Duisburger Hafen eine Untergrundstation, also eine Station für die U-Bahn, und einen Teil der Stadtautobahn kontrollieren? Was geschieht mit den Erbpachtverträgen? Wie sollen die Sicherheitsübungen ablaufen? Was ist, wenn sich eine Firma nicht zwingen lässt, an einem Gefahrenabwehrplan teilzunehmen? Man kann als Eigner nicht einfach, wie es im Gesetzentwurf steht, die Kosten und die Verantwortung umlegen. Wenn man das als privater Hafenbetreiber versucht, bewegt man sich nicht mehr im rechtlich zulässigen Rahmen.

Hätten Sie als Landesregierung ernsthaft, wie die SPD es getan hat, den Dialog mit allen gesucht, dann hätten Sie sich dem Modell der anderen Bundesländer, das hier schon angesprochen wurde, angeschlossen.

Sie, sehr geehrte Damen und Herren von CDU und FDP, zerstören die Wettbewerbsfähigkeit unserer Häfen. Sie sind für den unweigerlichen Verlust von Arbeitsplätzen in einem boomenden Wirtschaftszweig verantwortlich. Sie spielen im Übrigen ISPS-Häfen gegen andere Häfen aus; das haben wir in Dortmund sehr gut gehört. Sie sorgen für eine Abwanderung vom Hafengebiet auf die grüne Wiese. Sie führen unnötigerweise eine zweite Sicherheitsarchitektur ein und verschlechtern die Chancen der NRW-Häfen.

Selbstverständlich wird die SPD den wirtschafts-, sozial- und stadtentwicklungsfeindlichen und – ich wiederhole – kommunalfeindlichen Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung ablehnen. Unser Entschließungsantrag bietet Ihnen, sehr verehrte Kollegen von CDU und FDP, die allerletzte Chance, das Ruder noch herumzudrehen. – Danke.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Wißen. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Rasche.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als Konsequenz aus den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden weltweit die Sicherheitsbestimmungen auch für die Seeschifffahrt drastisch verschärft. Heute geht es um die Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen in nationales Recht.

Der Vorschlag der Landesregierung sieht vor, dass das Land die Risikoanalyse für die Häfen durchführt und die Hafenbetreiber auf dieser Grundlage den Gefahrenabwehrplan erstellen, der anschließend von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt wird.

Verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen diese Aufteilung wurden in der Anhörung ganz klar ausgeräumt. Es gab in der Anhörung sehr wohl großen Widerspruch zum Gesetz an sich. Aber die rechtlichen Bedenken wurden ausgeräumt. Indem die Hafenbetreiber selbst den Gefahrenabwehrplan erstellen, besteht doch die große Chance für sie, das sachgerecht und kosten

günstig zu tun. Genau diese Chance sollten die Hafenbetreiber auch nutzen.

Nach Auffassung der FDP sollten bei der Erarbeitung des Gefahrenabwehrplanes die Hafenbetreiber und die Bezirksregierung auf der Grundlage der bereits bestehenden zahlreichen Sicherheitspläne sehr eng zusammenarbeiten.

Meine Damen und Herren, das Gesetz wird unserer dezentralen und damit einzigartigen Hafenstruktur mit seinen 16 Standorten gerecht und der weiteren positiven Entwicklung des Hafenlandes Nordrhein-Westfalen ganz sicher nicht im Wege stehen.

Lieber Herr Wißen, Sie haben eben hier am Rednerpult gesagt, Nordrhein-Westfalen befinde sich zulasten von Rheinland-Pfalz auf einem Egotrip. Was wollen Sie denn damit sagen? Hat das Land Rheinland-Pfalz oder die dortige Regierung keine eigene Meinung? Hat der Ministerpräsident, der auch Bundesvorsitzender der SPD ist, keine eigene Meinung? Hat er eine wirtschaftsfeindliche Zielsetzung? Dann werden Sie die ja womöglich auf dem Bundesparteitag in Hamburg besprechen. Ich glaube, Herr Wißen, Sie haben hier ein Rieseneigentor geschossen, denn Sie haben Ihren eigenen Bundesvorsitzenden und den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz in ein sehr schlechtes Licht gestellt.

(Bodo Wißen [SPD]: Herr Rasche, wie lange gibt es diese Partnerschaft schon?)

Sie helfen mit Ihrer Strategie, hier nur Oppositionspolitik zu betreiben, Nordrhein-Westfalen und den Häfen in diesem Land kein Stück weiter. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Jetzt spricht für die Grünen der Abgeordnete Becker.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bedauerlicherweise nichts Besonderes mehr, dass man, wenn man nach Anhörungen die Reden der Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen hört, den Eindruck hat, dass es neben der Anhörung noch eine zweite Veranstaltung gegeben hat, die die Koalition alleine durchgeführt hat.

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Christof Rasche [FDP]: Sie können nicht differenzie- ren!)

Das ist in diesem Fall auch so, Herr Kollege Rasche.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Als Einstieg vielleicht Folgendes: Herr Sahnen hat eben ausgeführt, alle Experten wären zufrieden, man sei mit denen im Gespräch. Ich möchte nun einen Brief zitieren, der nach der Anhörung geschrieben wurde. Dieser Brief ist nicht vom BUND oder NABU, was Sie immer zu Generalverdächtigungen veranlasst, sondern von einer Vereinigung, Herr Rasche, die Ihnen eigentlich sehr nahesteht, sodass dies bei Ihnen Nachdenken auslösen sollte,

(Ewald Groth [GRÜNE]: Vorlesen, Herr Kol- lege!)

nämlich von der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg. Die schreibt am 19. Oktober 2007:

„Der Verkehrsausschuss des Landtages hat zur Vorbereitung des obigen Gesetzesvorhabens am 21. August 2007 im Landtag eine Expertenanhörung durchgeführt. Hieran haben auch die nordrhein-westfälischen IHKs teilgenommen. Der wesentliche Punkt dieser Anhörung war die Frage, inwieweit der Hafenbetreiber als in der Regel privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen die Aufgabe erfüllen kann, den Gefahrenabwehrplan zu erstellen. Alle Experten haben im Rahmen der Anhörung nachdrücklich und an vielen Beispielen verdeutlichend klar gemacht, dass die umfassende Aufgabe der Erstellung eines Gefahrenabwehrplanes auf der Grundlage der von der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde erstellten Risikoanalyse objektiv nicht möglich ist.“

Weiter führt sie aus, das führe zu Interessenkonflikten, zu Wettbewerbsverzerrungen und schwäche die betroffenen Häfen. Darüber hinaus wird gesagt:

Ich könnte Ihnen jetzt noch das Schreiben der Häfen zitieren, wenn Sie das möchten. Ich möchte aus dem Schreiben zumindest eine Stelle zitieren,

Herr Rasche, weil Sie Rheinland-Pfalz immer zu Unrecht mit ins Boot nehmen. Die schreiben: