Protokoll der Sitzung vom 15.09.2005

Nun gibt es einige wenige, die bereits eine Bewilligung haben. Die sind natürlich aus dem Schneider; das ist rechtlich verbindlich, da gibt es kein Zurück. Aber diejenigen, die noch keine Bewilligung im Hause und somit auch noch keinen Rechtsanspruch haben, sind zurzeit völlig im Unklaren.

Wenn, Herr Laumann, Ihre letzte Pressemeldung vom 8. September 2005 so zu verstehen ist, dass für Sie die IP-Liste 2005 verbindlich ist, dann lösen Sie hier und heute diesen Nebel auf und erklären, dass Sie die noch ausstehenden Bewilligungsbescheide alle noch erteilen werden. Dann

dürfte es für Sie als Abgeordneter dieses Hauses auch kein Problem sein, unserem Antrag zuzustimmen.

Es wäre ein tolles Signal für die Menschen im Lande und gäbe diesen Menschen ein Stück Vertrauen in die Politik zurück, wenn wir hier trotz Wahlkampf alle miteinander dieses sinnvolle Vorgehen für unsere Krankenhäuser beschließen könnten.

Wenn wir schon dabei sind, Klarheit zu schaffen, dann teilen Sie diesem Hause doch auch mit, ob Ihre oben zitierte Einlassung vom 23. August 2005, zwei Jahre keine Bewilligung mehr erteilen zu wollen, noch gilt, oder ob Sie dies inzwischen nur noch für das Jahr 2006 vorhaben, wie Ihre Ausführungen im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die Ausführungen gestern Abend von Ihrem Staatssekretär Prof. Winter beim Empfang der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein nahe legen.

Ich erwarte eine klare Antwort: „Ja“, „nein“ oder vielleicht „ich weiß nicht“, aber ich denke, es kann eine kurze, knappe Antwort werden. - Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau Gebhard. - Das Wort hat nun Herr Henke von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit wir alle verstehen, worum es der SPD in dieser Debatte geht,

(Minister Karl-Josef Laumann: Verschleie- rung!)

beginne ich mit einem SPD-Zitat. Es lautet so:

„CDU-Minister Laumann lässt Kranke und Krankenhäuser im Stich. Der von der neuen Landesregierung geplante Investitionsstopp für neue Baumaßnahmen an den Krankenhäusern bedeutet ein Desaster für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in NordrheinWestfalen.“

(Beifall von der SPD)

So begann nämlich die Pressemitteilung der SPDFraktion vom 23. August 2005, mit der Sie den Versuch unternommen haben, sich vor der Bundestagswahl als Retter der „enterbten“ Krankenhäuser aufzuplustern und ein Phantom zu erzeugen, nämlich den behaupteten Investitionsstopp für die Krankenhäuser, auf den Sie dann an ver

schiedenen Stellen im Land in medialen Scheingefechten kräftig eindreschen konnten.

Jetzt greifen Sie das Thema noch einmal neu auf und haben dazu den Antrag 14/197 eingebracht, über den wir heute direkt abstimmen sollen. Dieser Antrag der SPD-Fraktion ist überflüssig. Deshalb wird die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen.

Ich will Ihnen gerne erläutern, warum, obwohl ich daran erinnere, dass das Thema auf Antrag der CDU-Fraktion Gegenstand der Aktuellen Stunde am 1. September 2005 war. Aber offenbar hat die Aktuelle Stunde nicht ausgereicht, um die falschen Behauptungen der SPD von einem Investitionsstopp für die Krankenhäuser zu beseitigen.

Es gibt keinen Investitionsstopp für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen. Der Investitionsstopp ist eine Einbildung einiger Menschen, die es besser wissen, die sich mit der Behauptung vom Investitionsstopp persönlich profilieren wollen und die mit ihrer Ablehnung eines nicht existenten, aber behaupteten Investitionsstopps kurzfristig ihren eigenen Bundestagswahlkampf verstärken wollen.

Natürlich gibt es auch den einen oder anderen, der auf die Behauptung vom Investitionsstopp hereinfällt. Deshalb kann man der SPD-Fraktion dankbar sein, dass sie das Thema noch einmal auf die Tagesordnung bringt, sodass wir es jetzt vielleicht schaffen, die Falschaussagen der SPD zu beseitigen.

Alle im Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen der alten Landesregierung bereits bewilligten Mittel werden weiter ausgezahlt. Auch die pauschalen Fördermittel fließen ungeschmälert weiter. Sie wissen sehr genau, dass das Investitionsprogramm 2005 durch eine Bekanntgabe des damaligen Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 6. April 2005 veröffentlicht und in Kraft gesetzt worden ist und dass niemand - erst recht nicht unser neuer Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann - dieses Investitionsprogramm 2005 zurückgenommen hat.

Wenn Sie Kontakte zu den Krankenhäusern und zu den Bezirksregierungen und zur Landesregierung unterhalten, dann müssen Sie auch wissen, dass die meisten Maßnahmen dieses Investitionsprogramms längst auf dem Weg sind.

Herr Henke, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Garbrecht?

Bitte, Herr Garbrecht.

Herr Henke, darf ich Sie so verstehen, dass Sie diejenigen, die Befürchtungen im Zusammenhang mit den Krankenhausinvestitionen für 2005 und auch für die Zukunft erhoben haben, als Institutionen bezeichnen, die Wahlkampf für die SPD betreiben? Und dann frage ich Sie konkret: Meinen Sie, dass die Krankenhausgesellschaft zu den Institutionen gehört, die Wahlkampfhilfe für die SPD betreiben würden?

Es gibt zwei Sorten: Es gibt welche, die Wahlkampf betreiben, Verunsicherung in die Welt säen und die mit sehr falschen Aussagen versuchen, ihren Wahlkampf aufzupeppen, und es gibt natürlich welche, die da einen Klärungsbedarf haben.

Ich habe nirgendwo ein Zitat gefunden, in dem von der Krankenhausgesellschaft behauptet wird, dass es einen Investitionsstopp gäbe. Es gibt eine Forderung, dass es keinen Investitionsstopp geben darf. Diese Forderung ist dadurch ausgelöst worden, dass manche aus populistischen Wahlkampfgründen die Falschaussage verbreiten, es gäbe einen Investitionsstopp.

(Beifall von CDU und FDP)

Diesen Investitionsstopp gibt es nicht. Das ist die Aussage, die an der Stelle notwendig ist. Das wissen Sie auch sehr genau. Weil Sie das wissen, wissen Sie, dass Sie mit Ihrer Forderung nach der Umsetzung der im Investitionsprogramm 2005 geplanten Maßnahmen an einem weit offen stehenden Scheunentor vorbeirennen.

Sie wissen auch, dass Ihre Forderung nach dem Erlass der entsprechenden Bewilligungen albern ist, weil Sie selbst schon einen großen Teil dieser Bewilligungen mit voller Absicht vor dem 22. Mai 2005 getätigt haben und weil die in Ihrem Antrag geforderte Abstimmung mit den Regionalräten und dem Landeskrankenhausausschuss bereits erfolgen musste, ehe Sie als Regierung dieses Investitionsprogramm 2005 überhaupt veröffentlichen durften. Deswegen geht dieser SPD-Antrag ins Leere.

Die Fakten sind die: Im Landeshaushalt sind für die Krankenhausförderung im Wesentlichen drei Positionen vorgesehen.

Erstens nenne ich die Einzelförderung, über deren Vergabe im Rahmen eines jährlich aufzustellenden Investitionsprogramms entschieden wird. Sie haben die Entscheidungen darüber bereits getroffen. Sie sind am 6. April publiziert und nicht zurückgenommen worden. Sie stehen im Investitionsprogramm; es gibt keinen Grund, sich darüber aufzuregen.

Zweitens ist das die pauschale Förderung, die der Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter dient.

Drittens sind das die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.

Die Finanzierungskonstellation ist die, dass wir uns mit den laufenden Zwecken von 6 Millionen € nicht so sehr befassen müssen. Auch mit der pauschalen Förderung müssen wir uns nicht befassen, weil sie im Einzelnen gesetzlich festgelegt ist, weil die vom Diziplinenspiegel, vom Versorgungsgrad, von der Größe und der Bettenstärke der Häuser abhängt; da sind 311 Millionen € gebunden.

Dann geht es um die Einzelförderung. Die alte Landesregierung hat eben - diese Kritik bleibt aufrechterhalten - im Haushalt 169 Millionen € dafür angesetzt. Es wird ja nicht mehr dadurch, dass wir darüber reden, ob es schön wäre, wenn es mehr wäre, sondern es sind 169 Millionen €. Ich muss mich korrigieren: Es sind 168.638.500 €.

Diesen Barmitteln stehen die Verpflichtungsermächtigungen für Einzelinvestitionen gegenüber. Die betragen im Jahr 2005 255 Millionen € und waren in den Jahren 2000 bis 2005 um 363,2 Millionen € höher als die Mittel, die in den Haushaltsplänen zur Verfügung standen.

Das war vermessen, das war großspurig, das war von dem Wunsch geprägt, segnend durch das Land zu ziehen, sich feiern zu lassen und dafür Lob und Anerkennung einzuheimsen, dass man da gut sein und entsprechende Wünsche befriedigen konnte. Weil sie aber keine Rücklagen gebildet haben, war das nichts anderes als eine verdeckte Form vorgezogener Kreditaufnahme auf die Zukunft und der Verbrauch künftiger Einnahmen zu einem Zeitpunkt, als diese Einnahmen noch gar nicht erzielt waren.

Herr Henke, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage?

Nein, im Moment nicht.

Ich will noch einmal auf die Ausschusssitzung eingehen, auf die bereits Frau Steffens in der Ak

tuellen Stunde der letzten Plenardebatte Bezug genommen und unter großem Applaus von der roten und grünen Fraktion zitiert hat:

„Rudolf Henke (CDU) begrüßt die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen für den investiven Krankenhausbereich.“

Sie hätten damals aus dem Protokoll vollständig zitieren sollen und hätten dann als Nächstes diesen Satz vorlesen müssen:

„Gleichwohl bleibe offen, woher die Mittel stammten.“

Sie hätten auch den nächsten Satz vorlesen müssen:

„Mit einem Vorwegabzug bei den Kommunen schränke man die kommunale Leistungsfähigkeit an anderer Stelle ein, was selbst für diejenigen Kommunen, die gleichzeitig Krankenhausträger und Förderempfänger seien, eine Verschlechterung bedeuten könne.“

Dann hätten Sie auch aus dem Protokoll der Ausschusssitzung vom 31. Oktober 2001 zitieren müssen. Da heißt es nämlich:

„Die Ministerin“

- damals Frau Fischer -