Schauen Sie sich das bitte an. Sie erwähnen immer Ihr bestes Jahr 2000. Damals gab es eine Zuweisung von 7,27 Milliarden €. Heute gibt es 7,57 Milliarden €, und hinzu kommen die Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen €. Insgesamt sind das mehr als 8 Milliarden €. Das hat es
Wir werden das Urteil des Verfassungsgerichtshofes sehr sorgfältig auswerten. Die Kommunen werden dann, wenn eine Überzahlung genau beziffert ist – das sage ich vor der Verabschiedung des GFG 2008 –,
die entsprechenden Ausgleiche erhalten. Im Lichte dieser Analyse werden wir sicherlich das GFG 2008 entsprechend anpassen. Dies sage ich, damit auch da Klarheit besteht. – Herzlichen Dank.
Wir stimmen erstens über das Gesetz zur Regelung der Zuweisung des Landes NordrheinWestfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2008 Drucksache 14/4602 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/5752, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4602 in der Fassung der Beschlüsse nach der zweiten Lesung unverändert zur dritten Lesung anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Herr Sagel. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist das mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden.
Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Gemeindefinanzierungsgesetz Drucksache 14/5866 ab. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Herr Sagel. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Stimmen des Hauses abgelehnt.
Wir stimmen drittens über den Änderungsantrag des Abgeordneten Sagel, fraktionslos, zum Einzelplan 20 Drucksache 14/5839 – Neudruck – ab. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist der Antragssteller, Herr Sagel. Wer ist dagegen? – Das ist der Rest des Hauses. Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen viertens über den Änderungsantrag des Abgeordneten Sagel, fraktionslos, Drucksache 14/5841 – zweiter Neudruck – ab. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist der Antragssteller, Herr Abgeordneter Sagel. Wer ist dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Damit der Antrag mit der großen Mehrheit des Hauses abgelehnt.
Wir stimmen fünftens über das Haushaltsgesetz 2008 Drucksachen 14/4600, 14/5200 und 14/5350 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/5750, das Haushaltsgesetz 2008 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordnete Sagel. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit der Mehrheit der Stimmen des Hauses angenommen.
Wir stimmen sechstens über den Entschließungsantrag des Abgeordneten Sagel, fraktionslos, Drucksache 14/5838 ab. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Der Antragssteller, Herr Abgeordneter Sagel. Wer ist dagegen? – Alle Fraktionen des Hauses. Gibt es eine Enthaltung? – Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen siebtens über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5849 ab. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist Bündnis 90/Die Grünen, die antragstellende Fraktion. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – SPD und der Abgeordnete Sagel. Damit ist der Entschließungsantrag mit der Mehrheit des Hauses abgelehnt.
Wir stimmen achtens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/5862 ab. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und der Abgeordnete Sagel. Wer enthält sich? – Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Entschließungsantrag der SPD-Fraktion mit
Wir kommen zur Finanzplanung des Landes Nordrhein-Westfalen 2007 bis 2011 Drucksache 14/4601. Entsprechend der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 14/5751 soll die Finanzplanung zur Kenntnis genommen werden. – Dazu wird das Wort nicht gewünscht. Ich brauche darüber auch nicht abstimmen zu lassen. Wir haben es zur Kenntnis genommen.
3 Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2007 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2007)
Gesetz über die Leistung von Abschlägen im Rahmen der Feinabstimmung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund der Deutschen Einheit
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Herrn Finanzminister Dr. Linssen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben soeben den Landeshaushalt 2008 verabschiedet und kehren jetzt zum Jahr 2007 zurück. Es hat sich kurzfristig die Notwendigkeit für einen zweiten Nachtragshaushalt ergeben. Ich lege Ihnen dazu heute den Entwurf zur weiteren Beratung vor, zusammen mit einem Entwurf des Innenministers für das Abschlagzahlungsgesetz.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in der letzten Woche und nach meiner Ankündigung eines Nachtragshaushalts wird sich in der Opposition sicher so mancher still und heimlich die Hände gerieben haben. Denn in der Vergangenheit waren die Nachtragshaushalte immer eines: die Zeit für die Erhöhung der Nettoneuverschuldung. Aber ich kann Sie jetzt schon alle beruhigen: Die Nettoneuverschuldung im Haushalt 2007 wird nicht angetastet. Sie bleibt so, wie wir sie im ersten Nachtragshaushalt beschlossen haben.
Auslöser für die Einbringung eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2007 ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2006 vom 11. Dezember 2007.
Sie erinnern sich: 21 Kommunen hatten vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz geklagt. Diese Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist damit verfassungsgemäß – vielleicht lernt das auch noch die Opposition. Dem Land steht bei der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs ein weiter Gestaltungsspielraum zu, und es darf die Kommunen an den Einheitslasten beteiligen. Zu Recht hat das Land dabei seinerzeit für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2006 die damals verfügbaren Finanzdaten als Grundlage genommen.
Der Verfassungsgerichtshof hat allerdings entschieden, dass das Land diese Planungsdaten mit der tatsächlichen Entwicklung abgleichen muss. Für den Fall einer signifikanten Abweichung zwischen Prognose und tatsächlicher Entwicklung muss ein Ausgleich erfolgen. Dies muss im gegenwärtigen System spätestens im übernächsten Jahr passieren.
Die Landesregierung respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Etwaige kommunale Überzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 werden alsbald ausgeglichen. Dies macht es allerdings erforderlich, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig auszuwerten, um die Höhe einer Überzahlung zu beziffern.
Die Kommunen sollen jedoch nicht lange auf das Geld warten müssen. Deshalb reagiert die Landesregierung mit den beiden Gesetzentwürfen unmittelbar. Wir bringen daher Abschlagszahlungen in Höhe von 280 Millionen € für das Jahr 2006 und 220 Millionen € für das Jahr 2007 auf den Weg.
Diese Abschläge werden auf der Basis der Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Jahre auf die Kommunen verteilt. Insgesamt können die Abschlagszahlungen für die nachfolgenden konkreten Ausgleichsrechnungen natürlich auch Verrechnungen zur Folge haben, denn die im Urteil genannten Zahlen sind lediglich Anhaltspunkte. Wir werden das alles sauber berechnen.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt durch einen zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2007, der Ihnen im Entwurf vorliegt. Hierfür ist keine Anpassung der Nettoneuverschuldung nötig. Der Ansatz bleibt – ich wiederhole es – so, wie er mit dem ersten Nachtragshaushalt beschlossen worden ist.
Die erforderlichen Mehrausgaben von 500 Millionen € aufgrund der Abschlagszahlungen werden vollständig durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gedeckt. Die Minderausgaben, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Höhe von 228 Millionen € beruhen im Wesentlichen darauf, dass die Verstärkungsansätze für Beihilfen und Versorgung, Personalkostenbudgetierung, Mieten und Pachten an den BLB abgesenkt werden können. Auch können die Ansätze für den Länderfinanzausgleich und für Wohngeld reduziert werden. Die Absenkung der Ausgabenansätze ist aufgrund der aktuellen Entwicklung im Haushaltsvollzug 2007 möglich.
Die notwendigen Einnahmeerhöhungen erfolgen insbesondere bei den Steuereinnahmen. Dieser Ansatz steigt um 300 Millionen €. Bereits mit der November-Steuerschätzung 2007 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich für das Jahr 2007 von Steuermehreinnahmen in Höhe von 150 Millionen € ausgehe. Jetzt kommen weitere 150 Millionen € hinzu; das sind 0,373 % des gesamten Steueraufkommens für das Jahr 2007.
Eine solche Schätzabweichung ist, mit Verlaub, keine geheime Kasse des Finanzministers, sondern das Ergebnis einer vorsichtig-realistischen Planung.