Protokoll der Sitzung vom 20.02.2008

Und hören Sie doch auf mit der Verbundquote! Die Verbundquote zwischen WestLB und den Sparkassen liegt höher als in vielen anderen Bundesländern. Sie liegt bei 80 %. Man kann maximal 90 % erreichen, was auch alle wollen, aber selbst das reicht nicht im Geringsten für das Überleben dieser Bank aus. Wir haben da keine kritische Größe. Das sind maximal 10 bis 15 % des Geschäfts, das man generieren muss. Das ist nicht da. Sie haben es nicht.

Es gibt kein Geschäftsmodell. Deshalb sind wir auch so kritisch, meine Damen und Herren, wenn es zum Beispiel in Punkt 3.3 um den Fall geht, dass der Eigentümer einer Sparkasse sie gerne an den Verband oder an die WestLB übergeben möchte (Notfallkaskade). Deshalb sind wir so kritisch. Weil wir nämlich nicht wissen, ob Sie das wirklich ernst meinen, was Sie sagen. Versprechungen hat es in diesem Hohen Hause schon viele gegeben. Meinen Sie das wirklich ernst, wie es vorgetragen worden ist? – Ich spreche besonders Herrn Klein an. – Dann muss das auch rein in die Vereinbarung. Man muss es klar hineinschreiben, damit es nicht uminterpretiert werden kann; denn Sie haben gehört, was Herr Papke und auch die Kollegin Freimuth vorgetragen haben.

Was uns auch nach dieser Vereinbarung und nach der möglichen Bewältigung dieser ersten Krise im Hintergrund droht und schwelt, ist die Koalitionskrise. – Im Übrigen hätten Sie das schon machen können, es lagen bereits Vor

schläge vor. Im Haushalts- und Finanzausschuss haben Sie nicht beraten, im Kommunalausschuss haben Sie nicht beraten. Mit Ihrer Mehrheit hätten Sie längst eine zweite Änderung des Haushaltsgesetzes 2007 durchsetzen können. Das haben Sie gar nicht getan. Warum tun Sie das nicht?

Was dann droht, wenn wir diese erste Krise überwunden haben und wenn Sie diesen Nachtragshaushalt mit Ihrer Mehrheit beschlossen haben, ist das sogenannte Rachegesetz. Das ist ein ganz neuer Begriff für diesen Landtag; sonst haben wir immer schönere Namen für unsere Gesetze. Man kennt es auch unter dem Namen Novelle des Sparkassengesetzes.

Auch das habe ich übrigens nicht erfunden. Der Begriff „Rachegesetz“ stammt von Ihren Freunden aus der Versammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes. Dort spricht man eindeutig davon, dass dann, wenn diese Erklärung jetzt Bestand hat – wobei man noch nicht genau weiß, ob das klappen kann – und wenn man diesen Risikoschirm gebildet hat, am Ende nicht ausgeschlossen ist, dass von dieser Koalition ein sogenanntes Rachegesetz kommt.

Meine Damen und Herren, mit uns jedenfalls nicht. Wir Grünen werden einem solchen Sparkassengesetz niemals die Zustimmung geben. Das ist eine Keule, eine Erpressung, die wir so nicht mitmachen wollen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie erpressen die Kommunen als Anteilseigner der Sparkassen, Sie erpressen die kommunalen Sparkassen, Sie nehmen ihnen das Geschäftsmodell weg, schlagen ihnen die Füße weg, und am Ende werden wir in einem Desaster landen.

Jetzt, meine Damen und Herren, der neueste Schreck: Auch die Helaba-Option, von der wir Grünen immer gesagt haben, dass ihre Einlösung nicht funktionieren wird, ist Ihnen weggenommen worden.

Aus welchem Grunde, meine Damen und Herren? Das ist sehr interessant. Warum will die Helaba nicht mit der WestLB fusionieren? Warum gibt es nicht einmal Gespräche? – Weil die Sparkassen als Besitzer der Helaba in Hessen sagen: Wir gehen nicht mit einer Westdeutschen Landesbank zusammen, bei der es zu einer Vertikalisierung mit den Sparkassen kommen soll. Das machen wir nicht mit. – Sie wollen nicht nur mit dieser Landesregierung keine Geschäfte machen, sondern sie wollen auch mit der WestLB, sofern es zu einer Vertikalisierungsoption in unserem Sparkassenwesen kommt, nicht zusammengehen.

Meine Damen und Herren, wenn Herr Papke sagen würde, dass es weder zu einem Verkauf an Privat noch zu weiteren Risikogeschäften komme, dann wären wir sehr einverstanden. Wenn man die Teile aus der Landesbank herausschneiden würde, die für die Sparkassen wichtig sind – Zentralbankfunktion, Entwicklung von Geschäften, keine Risikogeschäfte –, dann könnte man dem zustimmen.

Aber das wollen Sie nicht. Sie reden von einem organischen Verbund. Sie wollen allerdings keinen organischen Verbund, sondern Sie wollen ein Organ abstoßen. Sie wollen die WestLB nämlich verkaufen. Sie wollen die WestLB den Privaten als Opfer vorwerfen. Und diesbezüglich, meine Damen und Herren, sind wir Grüne nicht auf Ihrer Seite.

Dass Sie jetzt auch noch die Unterstützung der WestLB damit begründen, dass die Sparkassen, die im Grunde genommen gute Geschäfte machen und sehr sauber aufgestellt sind – es mag zwar einige geben, denen es nicht so gut geht, aber in der Summe geht es den Sparkassen in Nordrhein-Westfalen sehr gut im Rheinland wie auch in Westfalen –, in Not seien, empfinde ich als starken Tobak.

Sie sind der Totengräber des öffentlichen Sparkassenwesens; das ist an die FDP-Fraktion gerichtet.

(Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Sie sind der Totengräber des Marktes und des Wettbewerbs!)

Meine Damen und Herren, Sie werben jetzt mit süßen Zungen; Herr Finanzminister, ich habe es in mehreren Sitzungen und auch in Telefonkonferenzen vernommen. Sie hätten seit einem Dreivierteljahr in Richtung Landesbank BadenWürttemberg mit süßer Zunge reden müssen. Das ist das Versäumnis. Das haben Sie versäumt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Eine vierköpfige Familie in Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren, ist jetzt schon mit über 1.000 € im Risiko. Viel davon ist jetzt schon weg. Viel davon ist schon Verlust und abgeschrieben. Das Risiko liegt bei einem Risikoschirm von 5 Milliarden € immer noch bei weit über 1.000 €. Sie versuchen immer, so zu tun, als ob es das Land kein Geld kosten würde, als ob es keine Nettoneuverschuldung bedeuten würde. All das ist falsch. Es kostet unser Steuergeld. Es ist Geld, das wir dann für gute Ausgaben, für gute Investitionen nicht zur Verfügung haben, oder es erhöht unseren Schuldenstand.

Und, meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger werden sich dafür bei Ihnen bedanken. Erklären Sie doch einfach mal, warum die Menschen, die zu Ihrer Partei gehören, keine Lust mehr auf diese Landesregierung haben.

(Zurufe von der CDU: Was?)

Ich kann Ihnen sagen, woran das liegt.

(Lachen von CDU und FDP)

Ja, es sind Ihre Wählerinnen und Wähler und nicht nur Ihre Parteigenossen. Auch die Wählerinnen und Wähler haben keine Lust mehr darauf.

Ich erkläre Ihnen, warum das so ist: Sie haben nicht den Mut, diese Krise zu bewältigen. Sie sitzen zwischen Baum und Borke. Auf der einen Seite sitzen manche von Ihnen gutmeinend und wohlmeinend dem Sparkassenwesen zugeneigt. Auf der anderen Seite sitzt die FDP, die dem Ganzen den Garaus machen will. Da wissen Sie keinen Ausweg; das ist das Problem, vor dem wir heute hier stehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir feixen natürlich auch ein bisschen – das dürfen wir natürlich auch als Opposition –, weil heute sehr deutlich geworden ist, dass es hier keine klare Linie gibt. Es gibt keine klare Linie dieser Koalition. Sie müssen sich einig werden. Auf einer Seite gilt überdeutlich „Privat vor Staat“, und damit meine Herr Papke: Privat geht vor Gemeinnutz, privat geht vor öffentlich-rechtlich. Und das ist das eigentliche Problem, vor dem Sie stehen. Da werden Sie sich nicht einig.

Also, machen Sie Ihre Hausaufgaben in der Koalition. Werden Sie sich einig.

Herr Groth, Ihre Redezeit geht dem Ende entgegen.

Domestizieren Sie die FDP. Domestizieren Sie den Totengräber des Sparkassenwesens in Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren. Dann kann es auch zu einer Lösung bei der WestLB kommen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Christian Lindner [FDP]: Absurd!)

Vielen Dank, Herr Kollege Groth. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Aussprache schließe.

Wir kommen zur Abstimmung über die drei vorgelegten Entschließungsanträge. – Zunächst stimmen wir über den Entschließungsantrag Drucksache 14/6223 des fraktionslosen Kollegen Sagel ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich, mit der Hand aufzuzeigen.

(Zuruf von der SPD: Einstimmig! – Heiterkeit)

Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimme des Kollegen Sagel bei keiner Enthaltung abgelehnt.

Ich lasse ferner über den Entschließungsantrag Drucksache 14/6224 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich, mit der Hand aufzuzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD bei Enthaltung des Kollegen Sagel abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich lasse drittens über den Entschließungsantrag Drucksache 14/6226 der Fraktion der SPD abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich, mit der Hand aufzuzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung des Kollegen Sagel abgelehnt.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes.

Ich rufe auf:

2 Aktuelle Stunde

Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen

Antrag

der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP

Drucksache 14/6210

Die Fraktionen von CDU und FDP haben mit Schreiben vom 18. Februar gemäß § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner vonseiten der antragstellenden CDUFraktion dem Kollegen Jarzombek das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der Landtag hat sich bereits in den letzten beiden Jahren auf Initiative unserer Fraktion intensiv mit der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch mit Bezug auf ihre Gefahren, auseinandergesetzt. Wir haben im letzten Jahr hier interfraktionell die Initiative „Kinder- und Jugendmedienschutz“ beschlossen und damit bei diesem Thema auch gemeinsam einen großen Schritt nach vorne gemacht.

Heute liegt uns eine Studie von Prof. Pfeiffer vor, die nun auch eine Korrelation zwischen jugendgefährdenden und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten auf der einen Seite und dem Bildungserfolg von Jugendlichen auf der anderen Seite aufzeigt. Dies bestätigt den Landtag in seinem bisherigen Handeln, den Kinder- und Jugendmedienschutz zu stärken.

Prof. Pfeiffer bezieht sich in seiner Studie im Wesentlichen auf zwei Medien: erstens das Fernsehen und zweitens Spielekonsolen, insbesondere wohl auch solche älterer Generation.

Wie die JIM-Studie der Landesmedienanstalten nachweist, bevorzugen Jugendliche vor allem TVInhalte, die eher unterhaltenden Charakter haben und nicht unbedingt mit intellektuellem Diskurs brillieren. Auch die Medien der älteren Spielekonsolen sind aufgrund der beschränkten technischen Möglichkeiten eher von einfacherer Strickart und stehen wohl kaum im Verdacht, zu besonderen Bildungserfolgen zu beflügeln. Insofern ist das Ergebnis der Studie nicht überraschend: Ungezügelter Konsum dieser beiden Medien führt zu Problemen in der Schule.

Daher ist es richtig, dass die Ministerin dies plakativ herausgestellt hat und damit erneut die klare Botschaft an die Eltern sendet: insbesondere auch in den bildungsfernen Milieus keine unkontrollierte TV-Nutzung im Kinderzimmer.