Protokoll der Sitzung vom 20.02.2008

und Stotko haben in den Medien unter anderem unvollständige Auszüge aus zwei Vermerken – vom 30. Januar 2006 und vom 15. Februar 2006 – zur Verfügung gestellt. Diese Vermerke sind Bestandteil der Akten des ehemaligen Landesjustizvollzugsamtes, die dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden. Mit den Auszügen wurde der fehlerhafte Eindruck erweckt, eine mögliche Entlastung der Belegung der JVA Siegburg sei durch das Ministerium verhindert worden. Erst nach dem Pressegespräch wurden diese Vermerke Gegenstand der Beweiserhebung und Zeugenvernehmung im PUA. Die auszugsweise Veröffentlichung am 9. November sowie die damit einhergehende Beweiswürdigung verstoßen damit gegen das PUA-Gesetz. Das Justizministerium hat auf Nachfrage der Medien zu der Presseinformation der SPD angeboten, die fraglichen Vermerke in vollständiger Fassung einzusehen. In einem Fall sind diese Vermerke in Ablichtung übersandt worden. – Das ist das, was aufgrund dieser Anfrage geschehen ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Kraft.

Frau Ministerin, Sie haben den Kollegen Stotko und Jäger auch eben noch mal vorgeworfen, aus vertraulichen Akten zitiert und dabei inhaltlich gefälscht zu haben. Könnten Sie das bitte konkretisieren?

Gerne, Frau Abgeordnete. Die Abgeordneten Jäger und Stotko haben der Presse in dem Pressegespräch am 9. November 2007 unvollständige Auszüge aus zwei Vermerken – vom 30. Januar 2006 und vom 15. Februar 2006 – zur Verfügung gestellt.

(Thomas Stotko [SPD]: Das ist keine Konkre- tisierung!)

Durch diese Auszüge wurde der fehlerhafte Eindruck erweckt, eine mögliche Entlastung der Belegung der JVA Siegburg sei durch das Justizministerium verhindert worden. Auf Nachfrage hat das Justizministerium den Medien deshalb die fraglichen Vermerke in vollständiger Fassung zur Verfügung gestellt.

(Britta Altenkamp [SPD]: Sie haben „ge- fälscht“ gesagt! – Hannelore Kraft [SPD]: „In- haltlich gefälscht“!)

Wenn ich lediglich einen Teil eines Vermerks, also nicht die ganze Seite, sondern nur eine halbe

Seite, zur Verfügung stelle und dadurch einen Eindruck erwecke, der durch die andere halbe Seite, die ich natürlich nicht zur Verfügung stelle, leicht hätte richtiggestellt werden können, dann ist das nach meiner Auffassung eine Verfälschung.

(Beifall von der CDU – Britta Altenkamp [SPD]: Das ist also nach Ihrer Auffassung ei- ne Fälschung!)

Ja.

(Britta Altenkamp [SPD]: Ist das justiziabel?)

Eine Verfälschung. Man sollte gut zuhören. Ich habe „Verfälschung“ gesagt.

Meine Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, Ihre Fragen über das Mikrofon und mit Anmeldung zu stellen. – Frau Hendricks hat sich gemeldet. Bitte schön.

Frau Ministerin, könnten Sie bitte mal sagen, welche Seiten weggelassen worden sind, oder das Parlament in Kenntnis setzen, um welche Auszüge es sich handelt?

Ich habe die Auszüge hier selbstverständlich nicht vorliegen. Aber die Abgeordneten Stotko und Jäger werden Ihnen diese sicherlich zur Verfügung stellen können. Es wurde der obere Teil der Seite nicht zur Verfügung gestellt.

(Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Die Frage ist an Sie gerichtet worden!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächster hat Herr Kollege Hegemann das Wort.

Frau Ministerin, würden Sie mir zustimmen, dass der eigentliche Skandal an diesem Vorgang darin besteht, dass Beweisstücke bewertend an die Presse gegeben wurden, und nicht etwa darin, dass Sie dies klargestellt haben?

(Beifall von der CDU)

Herr Abgeordneter Hegemann, ich würde niemals das Verhalten von Abgeordneten dieses Hohen Hauses bewerten.

(Ralf Jäger [SPD]: Fangen Sie doch mal bei sich an!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich sehe eine weitere Wortmeldung vom Kollegen Sichau. Bitte schön, Herr Sichau.

Inwieweit war Herr Abteilungsleiter Mainzer an der Erstellung der Pressemitteilung beteiligt?

Also, Herr Sichau, wer bei mir im Haus welches Wort wann am Telefon oder sonst wo sagt, das weiß ich nicht. Aber Pressemitteilungen werden in der Presseabteilung gefertigt. Und selbstverständlich müssen die zuständigen Fachabteilungen die Fachinformationen dazu liefern.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich sehe keine weitere Wortmeldung. Damit sind wir am Ende der Behandlung der Mündlichen Anfrage 170.

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 173

der Frau Abgeordneten Altenkamp von der Fraktion der SPD auf:

Welche U3-Bedarfe wurden auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Generationen, Familie und Integration vom 22.10.2007, Az. 321, ermittelt?

Die Landesregierung hat die kreisfreien Städte und Landkreise aufgefordert, zum 15.11.2007 verbindliche und jugendamtscharfe Angaben zu der Versorgung von unter dreijährigen Kindern zu machen. Dabei hat die Landesregierung angekündigt, sie wolle 34.000 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 18.000 Plätze in der Tagespflege in 2008 vorhalten.

Welcher Ausbaustand zum 15.11.2007 bzw. Planungsstände zum 15.03.2008 sowie zum 31.08.2008 sind, bezogen auf die Zahl der U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt sowie differenziert nach Zweijährigen und Unterzweijährigen, auf die Zahl der U3Plätze in der Kindestagespflege und auf die Versorgungsquote gemeldet worden?

Ich bitte Herrn Minister Laschet um Beantwortung. Bitte schön, Herr Minister.

Liebe Frau Abgeordnete, die in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden von den Landesjugendämtern durchgeführte Abfrage hat zu folgendem Ergebnis geführt:

Als Ausbaustand zum 15. November 2007 haben die Kommunen rund 31.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen gemeldet. Das bedeutet eine Versorgungsquote von 6,7 %. Davon sind nach den Meldungen rund 17.600 Kinder zwei Jahre alt und rund 5.000 Kinder unter zwei Jahre alt. Die Differenz zur Gesamtsumme ist dadurch zu erklären, dass nicht alle Kommunen nach Alter differenzierte Angaben gemacht haben.

In der Kindertagespflege haben die Jugendämter den Ausbaustand von rund 10.700 gemeldet. Das bedeutet eine Versorgungsquote von 2,3 %. Die Zahl 29.000, die Frau Asch jedes Mal nennt, ist durch kein Jugendamt belegt. 10.700 ist die Meldung der Jugendämter.

Zum 15. März 2008 haben die Kommunen einen haushalterisch abgesicherten Planungsstand von rund 32.500 Plätzen für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen und von rund 11.900 Plätzen in der Kindertagespflege gemeldet. Hier ist eine Differenzierung nach zweijährig und unter zweijährig nicht abgefragt worden.

Zum 31. August 2008 haben die Kommunen einen haushalterisch abgesicherten Planungsstand von rund 44.600 Plätzen gemeldet; darüber haben wir eben debattiert. Dies entspricht einer Versorgungsquote von rund 9,7 %.

Bei der Kindertagespflege haben wir einen haushalterisch gesicherten Planungsstand von rund 12.900 Plätzen in 2008, Frau Asch. Hier fehlen allerdings noch die Angaben von zwölf Kommunen und Kreisen. Wir haben ja 18.000 Plätze vorgesehen. Damit wird man bei der Kindertagespflege auskommen.

Wir gehen davon aus, dass diese Steigerung der Platzzahl in Kindertageseinrichtungen dadurch zu erklären ist, dass die Kommunen bereits im Vorgriff auf KiBiz ihr Engagement zum Ausbau der Betreuungsplätze – zum Teil auf eigene Kosten – deutlich verstärkt haben. Dies begrüßt die Landesregierung ausdrücklich und unterstützt die Kommunen über den bereits im KiBiz vorgesehenen Ausbau auf 34.000 Plätze hinaus mit der Erhöhung des vorgesehenen finanziellen Zuschusses für weitere 10.600 Plätze. Dies muss dann noch der Haushaltsgesetzgeber, der Landtag, entsprechend im Haushaltsgesetz ändern. Das passiert dann beim Nachtragshaushalt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Erste Frage von Frau Altenkamp. Bitte schön, Frau Altenkamp.

Herr Minister, das Statistische Bundesamt hat am 13. Februar 2008 in der Veröffentlichung „Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 15.03.2007“ für NRW gemeldet, dass am 15. März 2007 23.834 Kinder im Alter von null bis drei Jahren einen Platz in einer Kindertageseinrichtung hatten. Ich frage Sie vor dem Hintergrund dessen, was Sie gerade erklärt haben: Wie bewerten Sie diese Zahl?

Sie glauben gar nicht, wie oft ich mich schon über diese Statistiken aufgeregt habe. Dauernd gibt es neue Zählweisen. Wir haben jetzt aber Gott sei Dank eine bundeseinheitliche, an klaren Kriterien messbare Vergleichbarkeit.

Sie müssen bedenken, dass die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die Sie gerade vorgetragen haben, auch die gewerblichen Einrichtungen enthalten. Diese sind natürlich nicht landesfinanziert und kommen insofern dazu. Darüber hinaus zählt der Bund auch Spielgruppen mit. Auch die sind nicht – weder zurzeit über das GTK noch demnächst über das KiBiz – landesfinanziert.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Jörg hat eine weitere Frage.

Meine Damen und Herren! Herr Minister, über Statistiken rege ich mich auch manchmal auf. Da sind wir also wahrscheinlich einer Meinung. Allerdings haben Sie in 2007 wiederholt erklärt, es gebe 16.000 Plätze für unter Dreijährige in den Kindertageseinrichtungen. Wenn Sie die Statistiken so verabscheuen: Auf welcher Datenbasis haben Sie diese Erklärung abgegeben?

Auf Basis dessen, was wir bezahlen müssen. Sie haben ja zweierlei. Zum einen haben Sie die Statistik vom 15. März 2007, die Frau Altenkamp gerade zitiert hat. Sagen wir einmal, Sie würden im August oder im September fragen, wie viele Kindertageseinrichtungen es gibt. Dann haben wir – und zwar seit 1. August – das, was wir gerade debattiert haben. In der Statistik vom 15. März taucht aber natürlich eine viel ältere Zahl auf.

Im Laufe des Kindergartenjahres finden also immer noch – zurzeit über das GTK – weitere Umwandlungen statt, die über die Statistik hinausgehen. Die Zahl 16.000 stellt das dar, was über die

Budgetvereinbarung mehr vorhanden ist als das, was zum Stichtag 15. März in der Statistik war.

Die Statistik des Bundes kommt immer mit einem halben bis dreiviertel Jahr Zeitverzögerung und spiegelt nicht die Realität wider. Das Land Niedersachsen schreibt jedes Mal in Fußnoten, es sei aber eigentlich viel weiter. Das ist in der Systematik auch nicht richtig; denn jedes Land müsste eigentlich sagen: Ich brauche da eine Fußnote; denn wir sind weiter, als wir am 15. März waren.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Altenkamp hat nun das Wort zu ihrer zweiten Frage. Bitte schön.