Wir sind am Ende der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 176. Die Fragestunde ist jetzt auch beendet.
Wir müssen uns noch auf Regelungen bezüglich der noch ausstehenden Mündlichen Anfragen 177 und 178 verständigen.
Das wird aktuell bleiben. Wir hätten das gerne geschoben. Da der Finanzminister seinen Redetext schon durchgerissen hat, sage ich ihm, er soll ihn doch für das nächste Mal wieder zusammenkleben. Danke schön.
Dann haben wir noch die Mündliche Anfrage 178 der Frau Kollegin Gebhard von der Fraktion der SPD zum Thema „Lohndumping an den Universitätskliniken?“. – Frau Kollegin, bitte.
Auch das wird zwar aktuell bleiben, aber ich wäre mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden. (Siehe Anlage 1)
Damit sind wir auch – mit einem herzlichen Dank an die Fragesteller und an die Mitglieder der Landesregierung – am Ende des Tagesordnungspunktes 7, unserer heutigen Fragestunde, angelangt.
Ich weise darauf hin, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen wurde mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung im Plenum nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.
Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Kollegin Schulze für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum geht es zu dieser späten Stunde? Die SPD will, dass man das Übel in der Fleischwirtschaft wirklich an der Wurzel packt, den kriminellen Energien möglichst wenig Raum gibt, die Fleischabfälle deshalb einfärbt und die Informanten aus der Szene besser schützt. Wir wollen, dass so etwas wie Hufe, Häute, Hörner, Schweineborsten, Federn und Tiergerippe nicht mehr auf dem Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher landen kann. Dafür muss das offensichtlich markiert, also eingefärbt werden.
Herr Uhlenberg, die EU-Ebene lässt das jetzt zu; die Minister haben sich auf der Bundesebene mehr oder weniger darauf geeinigt, dass es eine Markierung geben soll. Also müssten Sie dem Punkt unseres Antrags zustimmen. Ich denke, dazu werden wir von Ihnen gleich etwas hören.
Der zweite Punkt ist aber noch nicht gelöst. Wenn wir Menschen vor diesen kriminellen Energien, vor vergammeltem Fleisch schützen wollen, sind wir sehr oft auf die Informationen derjenigen angewiesen, die in solchen Betrieben arbeiten. Als Beschäftigter in einem solchen Betrieb braucht man wirklich sehr viel Mut, um Informationen herauszugeben. Man ist angestellt und hat Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber. Herr Seehofer hat nicht ganz umsonst dem LKW-Fahrer, der den Gammelfleischskandal in Bayern aufgedeckt hat, jetzt einen Orden für seinen Mut verliehen.
Wir können aber nicht nur auf diesen Mut setzen, wir können auch nicht nur Orden verleihen, sondern wir müssen etwas dafür tun, dass diese Menschen besser geschützt werden. Man muss den Zugang zu Staatsanwaltschaften, den Zugang zu Behörden erleichtern. Die Gewerkschaft
Auch als Parlament müssen wir darauf reagieren. Sie als Regierung müssen darauf reagieren. In dem Zehn-Punkte-Programm von Herrn Seehofer, das im November 2005 verabschiedet wurde, war ein Punkt für die Länder, dass man den Informantenschutz stärken will. Das Jahr 2005 ist eine ganze Zeit lang her. Wir müssen endlich etwas tun. Wir brauchen mehr Schutz für die Menschen, die in solchen Betrieben arbeiten und die auf solche Skandale hinweisen wollen. Herr Uhlenberg, das ist noch einmal die konkrete Aufforderung an Sie: Sorgen Sie dafür, dass diese Mitarbeiter wirklich geschützt werden.
Wir brauchen insgesamt mehr Transparenz in der Lebensmittelproduktion. Wir brauchen mehr Informationen darüber, was mit Fleischabfällen passiert. Das muss lückenlos nachvollziehbar sein.
Der wichtigste Punkt für uns ist heute aber der Schutz derjenigen, die solche Skandale aufdecken. Deshalb an Sie noch einmal die Aufforderung: Gehen Sie bei diesem Antrag mit. Tun Sie auf diesem Feld etwas. Das ist der richtige Weg. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schulze. – Für die Fraktion der CDU hat als Nächster Peter Kaiser das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schulze, wir haben ja letztens schon im Ausschuss über diesen Antrag gesprochen. Da haben Sie gesagt, dass wir ab dem 1. Juli auf EU-Ebene und eben halt auch in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland die Fleischbestände einfärben dürfen. Das ist richtig.
Zu diesem Thema ist nur eines zu sagen: Wir sollten uns vor Augen halten – das ist für mich ganz wichtig –, dass wir auf EU-Ebene auch Länder haben, die bei den Hygienerichtlinien noch nicht so weit sind, wie es eigentlich in Europa Standard ist. Darauf sollten wir weiter unser Augenmerk richten.
Für mich ist auch Folgendes ein wichtiger Punkt: Wir sollten nicht meinen, sicher zu sein, wenn wir das Fleisch einfärben. Ich weise darauf hin – ich habe das schon öfter im Plenum gesagt –, dass 99 % der Unternehmer, die mit Fleisch oder mit Lebensmitteln handeln, ehrliche Kaufleute sind und dass 1 % diesen Markt auf den Kopf stellen und diese Branche in Verruf bringen.
Zum Informantenschutz: Frau Schulze, wir haben darüber im Ausschuss gesprochen. Ich möchte nur darauf hinweisen, was Ende letzten Jahres in Heidemar passiert ist. Das war für dieses Unternehmen eine Katastrophe. Discounter und große Lebensmittelunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben sich dort zurückgezogen und von dort keine Waren mehr bezogen. Man muss vorsichtig sein, wenn es darum geht, ob Mitarbeiter die Unternehmen anschwärzen möchten oder nicht. Wir müssen aber auch dafür Sorge tragen, dass auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden. Wir müssen dafür den richtigen Weg finden. In diesem Punkt gebe ich Ihnen Recht, Frau Schulze. Wir sollten aber auch bei dem Thema Informantenschutz vorsichtig damit sein, solche Informationen unkontrolliert und ohne große Kontrolle an die Bürger weiterzugeben.
Wir diskutieren morgen beim Lebensmittel-, Futter- und Bedarfsgegenständegesetz darüber, dass demnächst Informationen von den Behörden preisgegeben werden können.
Lassen Sie mich zum Schluss ein Beispiel nennen. Das habe ich dieser Tage in den Medien gelesen. Es wird nämlich gern das Beispiel von der Maus in einem Lebensmittelbetrieb genannt, was an sich noch kein Betriebsgeheimnis darstellt, das nicht verraten werden darf. Das wurde ausdrücklich von Arbeitsrechtlern bestätigt. Erst wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter den Chef darüber informiert und der darauf verzichtet, Mäusefallen aufzustellen, darf die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter diese Information an Dritte weitergeben.
Für mich ist bei dem Thema Informantenschutz und Informationsweitergabe an die Bevölkerung ganz wichtig, dass Betriebe geschützt werden, aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. – In dem Sinne vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Ellerbrock das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Kaiser hat die inhaltlichen Positionen schon beschrieben. Es ist eine Tatsache, dass auch – ich betone: auch – im Bereich der Fleischverarbeitung kriminelle Energie existiert, gegen die wir vorgehen müssen. Dafür gibt es unterschiedliche Wege. Die Wege, die Sie mit diesem Antrag vorschlagen, gehen unserer Überzeugung nach nicht in die richtige Rich
tung. Sie gehen fehl. Das ist ein Problemkreis, den wir über die EU in den Griff bekommen müssen. Nationale Alleingänge werden da nicht helfen. Wir wissen, dass Fleischhandel und Fleischverarbeitung europaweit ein Problem sind. Wir müssen auf diesem Gebiet deshalb auch eine europaweite Lösung anstreben.
Wir müssen sicherlich über den Informantenschutz nachdenken, damit derjenige, der Skandale aufdeckt, nicht belangt wird und Nachteile hat. Aber auch zu diesem Punkt hat mein Kollege Peter Kaiser das gesagt, was zu sagen ist.
Die hier angestrebte nationale Regelung ist selbst nach Überzeugung von Herrn Thilo Bode von foodwatch eine Lösung, die nicht hinreichend ist, die nichts bringt. Er sagt selber, dieser Weg geht fehl.
Meine Damen und Herren, wir haben als FDP/CDU-Koalition in zahlreichen Diskussionen deutlich gemacht, dass wir eine Verbesserung und Verstärkung der Lebensmittelkontrolle fordern. Wir sind auf diesem Gebiet auf einem guten Weg. Über die einzelnen Maßnahmen haben wir schon lange genug geredet.
Wir wollen auch, dass die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienestandards gewährleistet ist, sei es durch amtliches Kontrollpersonal oder sei es durch zertifiziertes privates Personal. All das sind Wege, die letztlich wesentlich besser sind als das, was hier aufgezeigt worden ist mit dem Einfärben des Fleisches.
Da gibt es noch ein besonderes Problem mit der sogenannten Pet-Food-Industrie. Ich habe lange nicht gewusst, was das ist.
Richtig, Herr Kollege. Das kennen Sie, darin sind Sie Meister. Ich beglückwünsche Sie dazu. Aber diesen Lernerfolg hatte ich zwischendurch dann auch.
Dieses Hundefutter soll ja auch noch absetzbar sein. Ich finde diese Grüneinfärbungen übrigens auch diskriminierend für unsere Kollegen der grünen Fraktion, wenn man Hundefutter grün einfärbt. Ich finde das nicht richtig. Dafür müsste eine viel größere Farbpalette zur Verfügung stehen. Ich würde mich vehement gegen die Grüneinfärbung wehren.
Meine Damen und Herren, der von den Kollegen unterbreitete Vorschlag ist international nicht wirksam, ist national nicht durchsetzbar und verstößt gegen die Leitlinie der 1:1-Umsetzung. Wettbewerbsneutralität ist nicht gegeben. Der Weg ist