Protokoll der Sitzung vom 20.02.2008

Vielen Dank, Herr Minister Laschet.

Wir kommen zur Abstimmung über den Eilantrag in der Drucksache 14/6213. Hierüber ist, wie Sie wissen, direkt abzustimmen. Wer stimmt dem Inhalt dieses Eilantrages zu? – Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Eilantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

7 Fragestunde

Drucksache 14/6168

Mit dieser Drucksache liegen Ihnen die Mündliche Anfrage 170 aus der letzten Fragestunde sowie die Mündlichen Anfragen 173 bis 178 vor.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 170

des Herrn Abgeordneten Stotko von der Fraktion der SPD aus der letzten Fragestunde auf:

Gesetzeswidrige Akteneinsicht am Untersuchungsausschuss vorbei

Am 09.11.2007 führten die Abgeordneten Jäger und Stotko ein Pressegespräch zur Erinnerung an den ersten Jahrestag des schrecklichen Foltermordes in der JVA SiegburgJugendbereich und zur Arbeit des eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses I (PUA I) durch. Darauf reagierte das Justizministerium mit zwei Pressemitteilungen vom selben Tag und vom 15.11.2007.

Ausweislich des Pressespiegels berichtete der Journalist Paul Elmar Jöris am 16.11.2007 in der Radio-Sendung „Westblick“, WDR 5:

„Zudem behalten sich die Regierungsfraktionen vor, den Staatsanwalt einzuschalten. Hintergrund des Streits ist ein Pressegespräch der SPD in der letzten Woche. Dort hatten die beiden Abgeordneten Stotko und Jäger der SPD Akten aus dem Justizministerium weitergegeben, die nach ihrer Ansicht belegen, dass das Justizministerium von den unhaltbaren Zuständen in Siegburg informiert war und Vorschläge zur Entlastung abgelehnt habe. Dadurch hätte der Mord in Siegburg verhindert werden können. Das Ministerium selbst hatte die Vorwürfe umgehend zurückgewiesen und entsprechende Akten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.“

In der Sitzung des PUA I am 10.12.2007 hat die SPD den Pressesprecher der Justizministerin gefragt, ob und wie weit diese Meldung zutrifft. Eine Beantwortung wurde mit dem Hinweis verweigert, der Vorgang liege außerhalb des Untersuchungszeitraumes. Deshalb muss eine Aufklärung auf andere Weise erreicht werden. Das gezielte Bereitstellen von Regierungsakten, die Gegenstand der Arbeit eines PUA sind, zur freien Einsicht für die Medien berührt Grundsätze der Gewalten- und Aufgabenverteilung zwischen Regierung und Parlament.

Wurden vom Justizministerium zwischen dem 9. und 16.11.2007 Medienvertretern oder anderen Teilen der Öffentlichkeit Akten zugänglich gemacht oder dies angeboten, die im Zusammenhang mit der Arbeit des PUA I stehen und/oder diesem vorliegen?

Ich bitte Frau Ministerin Müller-Piepenkötter um Beantwortung. – Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage wie folgt: Die

Abgeordneten Stotko und Jäger haben am 9. November 2007 im Rahmen eines Pressegesprächs den Medienvertretern unvollständige und den Inhalt verfälschende Auszüge aus zwei Vermerken, die dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorliegen, zugänglich gemacht. Auf Anfragen der Medien zum Inhalt der Vermerke, die Gegenstand der Verwaltungsakten sind, ist durch das Justizministerium das Angebot der Einsichtnahme in die vollständigen Vermerke unterbreitet worden. Hiervon ist durch einige Pressevertreter auch Gebrauch gemacht worden. – Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Stotko hat eine Frage. Bitte schön, Herr Stotko.

Frau Ministerin, ist die Einsicht in diese Akten des Ministeriums den Journalisten einzeln oder in Gruppen gewährt worden?

Ich war bei der Akteneinsicht nicht zugegen. Das habe ich nicht höchstpersönlich durchgeführt, wie Sie sich vielleicht vorstellen können. Aber soweit ich weiß: einzeln.

Danke, Frau Ministerin. – Als Nächste hat sich Frau Kollegin RuffHändelkes zu Wort gemeldet. Bitte.

Frau Ministerin, wer hat die vierseitige Presseinformation Ihres Hauses mit erläuterter Luftbildaufnahme von der JVA Siegburg vom 15. November 2006 zum Thema „Hinweise zur sogenannten Zwischenbilanz der SPD-Fraktion zum Untersuchungsausschuss ‚JVA Siegburg’“ veranlasst?

Presseinformationen meines Hauses werden wie üblich in der Presseabteilung des Hauses erstellt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Eine zweite Frage von Frau RuffHändelkes.

Frau Ministerin, haben Sie sich als vorgesehene Zeugin des PUA I an dieser Stellungnahme nicht gehindert gesehen?

Offenbar nicht.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kutschaty von der SPDFraktion, bitte.

Frau Ministerin, wer hat denn entschieden, diesem Angebot an die Journalisten auch ein Foto der Justizvollzugsanstalt Siegburg beizufügen?

Frau Ministerin.

Das weiß ich nicht mehr.

Herr Kollege Sichau hat sich für die nächste Frage gemeldet. Bitte schön, Herr Sichau.

Frau Ministerin, in der parlamentarischen Geschichte ist es einmalig, dass ein Ministerium mit einer langen Presseerklärung die Arbeit eines Untersuchungsausschusses begleitet. Warum war diese Presseberichterstattung erforderlich?

Die Presseerklärung war nicht bezogen auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Die Presseerklärung war bezogen auf das Pressegespräch, das die Abgeordneten Jäger und Stotko geführt hatten.

Die zweite und letzte Frage von Herrn Kollegen Kutschaty.

Frau Ministerin, ist es in Ihrem Hause üblich, interne Informationen über Inhaftierte, Lage und Organisation der JVA Siegburg zu verbreiten?

Wir haben überhaupt keine internen Informationen verbreitet. Es wird bei uns im Hause aus Sicherheitsgründen natürlich sorgfältig geprüft, was veröffentlicht werden kann, darf und was nicht.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Jäger, bitte.

Frau Ministerin, bei der Vorbereitung dieser Pressemitteilung, die gerade Gegenstand mehrerer Fragen war: In welcher Weise und wie oft war Herr Dr. Jurgeleit beteiligt?

Wir erarbeiten Pressemitteilungen bei uns im Haus und nicht im Landtag.

Herr Kollege Jäger mit seiner zweiten und letzten Frage.

Wie viele Gespräche hat es denn zwischen den Mitarbeitern Ihres Ministeriums und den Abgeordneten Orth und Giebels bei der Erstellung dieser Pressemitteilung gegeben?

Wir erarbeiten Pressemitteilungen bei uns im Haus mit den Beamten unseres Hauses und nicht mit Landtagsabgeordneten.

Herr Kollege Stotko mit einer weiteren Frage.

Frau Ministerin, Sie haben uns gerade mitgeteilt, dass den Journalisten einzeln – Sie wissen nicht genau, wie – Einsicht gewährt wurde. Würden Sie uns bitte sagen, wie diese Einsicht gewährt wurde und ob zu dieser Einsicht noch weitere Erläuterungen gegeben wurden?

Frau Ministerin, bitte.

Die Akteneinsicht habe ich nicht höchstpersönlich gewährt. Ich habe vorhin gesagt: Soweit ich weiß, einzeln. Was welcher Journalist im Einzelnen mit den Mitarbeitern meines Pressereferates besprochen hat, weiß ich nicht.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Dritte und letzte Frage für Herrn Kollegen Stotko. Bitte.

Frau Ministerin, ich will das mal so formulieren: Ich will nicht sagen, dass es mich entsetzt, aber es enttäuscht mich zumindest, dass Sie noch nicht mal wissen, in welcher Art und Weise in Ihrem Ministerium Journalisten Auskunft aus Akten Ihres Ministeriums gegeben wird. Deshalb erneuere ich meine Frage: Inwieweit sind auch darüber hinausgehend Informationen an die Journalisten gegeben worden?

Herr Stotko, es verwundert mich immer wieder, worüber Sie entsetzt sind. Ich kann die Antwort noch mal wiederholen: Die Abgeordneten Jäger

und Stotko haben in den Medien unter anderem unvollständige Auszüge aus zwei Vermerken – vom 30. Januar 2006 und vom 15. Februar 2006 – zur Verfügung gestellt. Diese Vermerke sind Bestandteil der Akten des ehemaligen Landesjustizvollzugsamtes, die dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden. Mit den Auszügen wurde der fehlerhafte Eindruck erweckt, eine mögliche Entlastung der Belegung der JVA Siegburg sei durch das Ministerium verhindert worden. Erst nach dem Pressegespräch wurden diese Vermerke Gegenstand der Beweiserhebung und Zeugenvernehmung im PUA. Die auszugsweise Veröffentlichung am 9. November sowie die damit einhergehende Beweiswürdigung verstoßen damit gegen das PUA-Gesetz. Das Justizministerium hat auf Nachfrage der Medien zu der Presseinformation der SPD angeboten, die fraglichen Vermerke in vollständiger Fassung einzusehen. In einem Fall sind diese Vermerke in Ablichtung übersandt worden. – Das ist das, was aufgrund dieser Anfrage geschehen ist.