der Kontrolleur des Staates zum Kontrolleur der Bürger umfunktioniert, meine Damen und Herren. Dem können wir nicht unsere Zustimmung geben.
Das Gleiche gilt bei Ärzten, Priestern und Anwälten. Wir sind sehr skeptisch, dass die zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsgruppen, die auch das Vertrauen derjenigen genießen, die sie um Rat fragen, letztendlich benutzt werden, um andere Dinge auszuspähen.
Meine Damen und Herren, wir wollen keine parallelen Eingriffe; das habe ich schon gesagt. Wir wollen klare Strukturen.
In einem Punkt stimme ich mit Herrn Rudolph allerdings überein. Ich denke auch nicht, dass dieser Gesetzentwurf jemals den Bundesrat erreichen wird. Sollte er es dennoch tun, werden wir als Liberale alles daransetzen, ihm die Zustimmung zu verweigern. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Grünen ist obsolet; denn es ist nicht notwendig, die Landesregierung für die besondere Problematik des BKA-Gesetzes zu sensibilisieren. Wir haben seit Längerem ein besonderes Augenmerk darauf.
Dieser Antrag wurde auch zur Unzeit gestellt – darauf hat Herr Kollege Orth gerade hingewiesen –; denn der genaue Inhalt des Gesetzentwurfes steht noch nicht fest. Nachdem Herr Schäuble und Frau Zypries sich abgestimmt haben, ist schon erkennbar, dass dieses Vorhaben auch innerhalb der Großen Koalition gewissen Klärungsbedarf ausgelöst hat. Neben den von Herrn Orth zitierten SPD-Kollegen kann man übrigens noch Herrn Wiefelspütz nennen, der ebenfalls Gesprächs- und Verhandlungsbedarf angemeldet hat.
Vor diesem Hintergrund ist noch lange nicht sicher, worüber wir eigentlich diskutieren. Ich halte es für vernünftig, das zunächst einmal abzuwarten. Auch Herr Bosbach hat gesagt, dass hier jederzeit noch entsprechende Gespräche möglich sind. Von daher ist der Entwurf nicht in Stein gemeißelt.
ersten Anlauf im Herbst letzten Jahres als Innenminister eine Veränderung erreicht haben, muss jetzt weiter geprüft werden, ob nicht an verschiedenen Stellen noch Verbesserungen für die Länder möglich sind.
Wir halten es jedenfalls für richtig, darüber zu diskutieren. Beispielsweise bedarf ein weitgehendes Selbsteintrittsrecht auf Ermessensbasis sicherlich noch einer juristischen Überprüfung. Da sind wir sehr wohl der Auffassung, dass man das klarer fassen kann.
Wir wollen eben nicht – das ist durch die Koalitionsfraktionen deutlich gemacht worden –, dass die Länderpolizeien in eine nachrangige Kompetenz rücken. Wir wollen eine Politik auf Augenhöhe mit dem Bundeskriminalamt. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. Das hat auch gar nichts damit zu tun, Frau Düker, dass wir nach der Föderalismuskommission anerkennen müssen, auch wenn man überzeugter Föderalist ist, dass durch den Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 a GG eine gewisse Verschiebung stattgefunden hat. Es ist eine Aufgabe der Landespolitik, sich im Einzelnen anzuschauen, dass diese nicht überzogen ausgenutzt wird. Deswegen ist auch das, was der Meister des Eiertanzes, Herr Rudolph, hier vorgeführt hat, aus meiner Sicht sehr schnell entlarvt.
Es nutzt doch gar nichts, in wolkigen Erklärungen und ohne konkreten Anlass Vorwürfe zu erheben. Wir haben in der Vergangenheit Verbesserungen erreicht. Aber natürlich muss man anerkennen, dass es für ein Land, auch wenn es aus Sicht beider Koalitionspartner etwas Vernünftiges ist, nicht immer leicht ist, etwas gegen eine große Koalition im Bund umzusetzen.
Das gehen wir mit der notwendigen Konsequenz an. Deswegen werden wir für weitere Verbesserungen kämpfen. Wir wollen, dass das BKA nur so lange eine Eilzuständigkeit hat, solange die örtliche Zuständigkeit tatsächlich nicht erkennbar ist. Das ist für uns wichtig, weil wir eben nicht eine Überstrapazierung der Zuständigkeit wollen. Sobald eine Lokalisierung einer Gefahr gegeben ist, muss die Aufgabe an die zuständige Landesbehörde abgegeben werden. Das erscheint uns zwingend.
Herr Minister, danke für die Zulassung der Zwischenfrage. Sie haben eben bezüglich des BKA-Gesetzentwurfs eine Reihe von Dinge aufgezählt, die auch aus meiner Sicht sehr kritisch zu bewerten ist, insbesondere was den Eingriff in Länderkompetenzen und die Ermessensregelung, wann es wie tätig werden darf, angeht. Warum haben Sie alle diese Dinge nicht in der IMK vorgetragen? Ich habe Sie in der Abschlusspressekonferenz neben Ihren Kollegen sitzen sehen. Als Sie das Wort bekamen, haben Sie diese Dinge nicht erwähnt. Warum haben sie es hier platziert und nicht da, wo es wirklich wichtig ist, nämlich im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens, wenn das Einvernehmen der Innenminister von Bund und Ländern hergestellt werden soll?
Es zeigt sich immer wieder, dass man besser abwartet, was der Redner noch vorträgt. Ich war gerade dabei, dies Ihnen darzulegen, und werde Ihre Frage im Zusammenhang beantworten.
Ich habe eben schon gesagt, dass das Ob des Eingreifens im Ermessen des BKA liegt – das haben wir an dieser Stelle deutlich festzustellen – ist nicht zufriedenstellend, ist ein Manko. Auch wir wollen natürlich, dass eine jederzeitige uneingeschränkte und kontinuierliche Unterrichtung der Länder durch das BKA erfolgt, um jederzeit eine situationsgerechte Gefahrenabwehr zu ermöglichen.
Es wird also im Einzelnen darüber zu sprechen sein, welche Verbesserungen möglich sind. Beispielsweise werden wir prüfen, ob es möglich ist, den Begriff der Gefahrenabwehr ein Stück weit zu konkretisieren, um weitgehend nur konkretisierte Gefahren zum Anlass zu nehmen und nicht darüber hinaus. Wir werden sicherlich auch darüber diskutieren, inwieweit der Kernbereichsschutz und möglicherweise auch das Ausmaß der Berufsgeheimnisträger überprüft werden.
Nun zu Ihrem natürlich wie immer substanzlosen Vorwurf, ich hätte an dieser Stelle nichts Dementsprechendes gesagt. Wenn man nicht dabei war, Frau Düker, sollte man auch nicht über die Dinge reden. Ich habe sowohl im Rahmen einer Beschlussfassung der Innenminister eine entsprechende Protokollnotiz mit den Bedenken, die ich habe und die ich nach wie vor äußere, abgegeben, als auch auf der Pressekonferenz dazu Stellung genommen.
Wenn Sie das nicht wahrgenommen haben, dann tut mir das leid. Auf jeden Fall konnte ich erkennen, dass an dieser Stelle teilweise SPDLandesminister gewisse Mentalreservationen geäußert haben, was die Kompetenzverschiebungen anbetrifft. Das Ganze ist aber nicht für eine Schwarz-Weiß-Diskussion geeignet. An der Stelle haben Sie ja heute sogar von Herrn Rudolph Kritik gehört, die aus meiner Sicht an dieser Stelle ausnahmsweise richtig war. Es ist völlig klar, dass Sie sich verrennen.
Wir müssen – das ist die eine Aufgabe – den Gefahren des Terrorismus begegnen und – das ist die zweite Aufgabe – die Freiheitsrechte soweit wie möglich wahren. Dies ist bei einem solch komplexen und komplizierten Thema unglaublich schwierig. Das hängt mit juristischen Verknüpfungen und Definitionen zusammen und mit der Frage, inwieweit man das auslegungsfähig gestaltet oder nicht, aber auch mit solchen Fragestellungen, wie wir beispielsweise mit dem Kernbereichsschutz in praxi umgehen, wo wir alle einen möglichst hohen Schutz wollen, aber natürlich wissen, dass es am Ende auch noch praktikabel sein muss.
Wir werden daher diesen Gesetzentwurf in der betont kritischen Form begleiten. Wichtig ist, dass wir immer darauf achten, dass die Länderkompetenzen nicht eingeschränkt und die Freiheitsrechte an dieser Stelle gewahrt werden, und zwar in einer entsprechenden Balance, wie wir es in der Vergangenheit immer betont haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Giebels das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind ja noch in dem sehr frühen Stadium der Begleitung der Beratung zum BKA-Gesetz auf der Bundesebene. Wir müssen aber ganz klar festhalten, dass es darum geht, dass die Föderalismusreform, egal, wie man zu ihr oder auch zu einzelnen Fragen der Föderalismusreform steht, im Nachgang weiter konsequent umgesetzt wird.
Mit diesem geplanten Gesetz werden wir zum ersten Mal eine originäre BKA-Kompetenz im Bereich der Gefahrenabwehr auf der bundesgesetzlichen Ebene haben. Damit das BKA auch handlungsfähig ist, ist die logische Folge dieses Konstrukts die einfach-gesetzliche Normierung der Gefahrenab
wehrinstrumentarien, die sich bisher – das wurde bereits genannt – in den Polizeigesetzen der Länder finden.
Man sollte nicht vergessen – ich glaube, das ist in der Debatte noch gar nicht gesagt worden –, es sind Regelungen, die der Innenminister der letzten abgewählten rot-grünen Bundesregierung im Wege der Rechtsverordnung möglich machen wollte. Das ist zu Recht als juristisch zweifelhaft kritisiert worden. Es ist richtig, jetzt zu sagen, diese Eingriffsinstrumentarien müssen gesetzlich geregelt werden.
Wir müssen aber auch ganz deutlich sehen: Die Bedrohung der Menschen durch Terror hat auch in Deutschland zugenommen. Der Rechtsstaat muss den Menschen, die Angst vor Terrorismus haben, eine Antwort geben.
Ich fand den Vorspann im Antrag der Grünen bemerkenswert. Darin wird von Angst im Zusammenhang mit einem möglichen Verlust der Privatsphäre gesprochen. Frau Düker, warum sprechen Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht einmal von der Angst der Menschen, Opfer eines terroristischen Anschlags zu werden? Diese Menschen überlegen sich, ob sie in einen Regionalzug der Deutschen Bahn einsteigen und was dann vielleicht passieren könnte. Auch darauf muss der Rechtsstaat, muss die Politik eine Antwort geben.
Es kann nicht sein, dass Terroristen durch die Nichtzuteilung von Kompetenzen an die Polizeibehörden oder – in diesem konkreten Fall – an das BKA letztendlich mit den Sicherheitsbehörden Katz und Maus spielen. Es kann nicht sein, dass die Sicherheitsbehörden ständig hinterherhinken. Es kann nicht sein, dass es einen technischen Vorsprung bei den Terroristen gibt, wir aber nicht zulassen, dass die Sicherheitsbehörden auf diesen Vorsprung reagieren können und dürfen, bevor der nächste Anschlag geschieht.
Wir stellen positiv fest, in dieser Frage argumentiert die SPD auf Landesebene tatsächlich so wie die SPD auf Bundesebene. Das ist nicht in allen Politikfeldern der Fall. Wie oft erleben wir es hier, dass die SPD-Kollegen im Landtag sagen, was die Bundesebene dazu sagt, ist uns egal.
Vielen Dank, Herrn Kollege Giebels. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung kommen können.
Der Ältestenrat empfiehlt, den Antrag der Fraktion der Grünen Drucksache 14/6688 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, die Überweisungsempfehlung wurde mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, muss ich bedauerlicherweise eine Rüge aussprechen. Sie betrifft Finanzminister Dr. Linssen. Er hat in seiner Rede zu Tagesordnungspunkt 5 der gestrigen Plenarsitzung – Nachtragshaushaltsgesetz 2008 – die Vorstellungen der Kollegin Walsken zu diskutierten WestLBProblematik als „schizophren“ bezeichnet. Eine solche Formulierung ist unparlamentarisch und muss daher gerügt werden.