Protokoll der Sitzung vom 16.05.2008

der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP

Drucksache 14/6674

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/6756

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der CDU Frau Kollegin von Boeselager das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über einen Antrag zur positiven Begleitung der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon, der

meiner Fraktion sehr am Herzen liegt. Wir sind sehr froh, dass sich seinerzeit Frau Merkel bei der deutschen Ratspräsidentschaft so positiv eingebracht hat und die Ratifizierung des Vertrages im Bundestag jetzt vorgenommen werden konnte. Im Bundesrat steht die Ratifizierung unmittelbar bevor.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Es ist aus unserer Sicht sehr wichtig, im Landtag und in den Ausschüssen noch einmal über die Vorteile des Vertrages zu diskutieren, weil sie auch uns betreffen. Wir haben im Vorfeld ein starkes Europa der Regionen eingefordert, um ein gutes Fundament für eine gedeihliche Zukunft zu haben.

Heute ist Fakt, dass fast 70 % unserer Gesetze aus der EU kommen und durch unser föderatives System in Deutschland in den einzelnen Ländern diskutiert und umgesetzt werden.

Herr Kuschke, an dem Entschließungsantrag sehen wir, dass auch die SPD an einer Umsetzung des Vertrages sehr interessiert ist und es richtig findet, heute noch einmal darüber zu diskutieren.

Natürlich wäre es wünschenswert gewesen, viele Detailpunkte noch in den Vertrag zu bekommen und anders auszuformulieren. Es müssen aber immerhin 27 Mitgliedstaaten zustimmen. Es ist natürlich sehr kompliziert, die Zustimmung von 27 Mitgliedstaaten zu bekommen.

Im Vergleich zur derzeit gültigen europäischen Rechtsgrundlage beinhaltet das Vertragswerk eine Vielzahl von Verbesserungen und berücksichtigt auch substanzielle Aspekte des nicht mehr zu realisierenden europäischen Verfassungsvertrages. Wir haben im Vorfeld erlebt, dass dieser leider nicht umsetzbar war.

Ich möchte hier und heute einige Punkte noch einmal beispielhaft aus dem Vertrag herausnehmen und ansprechen:

Der Vertrag von Lissabon stärkt die regionalen und nationalen Parlamente. Sie erhalten durch das Subsidiaritätsfrühwarnsystem eine bessere Mitwirkungs- und Kontrollfunktion bei der europäischen Gesetzgebung. Es ist ganz in unserem Sinne, dass wir uns rechtzeitig in Brüssel einbringen können.

Wir haben als Land selber eine starke Landesvertretung in Brüssel, die dank unseres Ministers Krautscheid gerade umstrukturiert wurde und in einem neuen Haus neue Akzente setzen kann.

Der Vertrag von Lissabon führt zu einer deutlichen Stärkung der europäischen Regionen. Das Vertragswerk bestätigt ausdrücklich den Charakter der Europäischen Union als Staatenbund.

Die Einführung neuer Kompetenzkategorien sorgt zudem für eine klare Abgrenzung der Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Schon für uns Insider ist es sehr schwierig, das alles zu verstehen und umzusetzen. Wichtig ist uns, dass vor allen Dingen die Bürgerinnen und Bürger erkennen, welche Bedeutung Europa letztendlich für sie hat. Es ist sehr wichtig, dass der Bürger sich demnächst mehr in die europäische Politik einbringen kann, indem er die Möglichkeit erhält, durch den Bürgerbescheid seine Interessen deutlich zu machen.

Der Vertrag von Lissabon stärkt diese Effizienz und Bürgernähe der europäischen Politik, damit wir es in Zukunft nicht immer nur mit einer Ebene von Experten zu tun haben, sondern sich der Bürger in einem Abstimmungsverfahren mit seinen Gedanken mehr einbringen kann.

Wir haben zukünftig die Abstimmungsmöglichkeit im EU-Ministerrat durch die Einführung des Abstimmungssystems der doppelten Mehrheit. Nach einer Übergangsfrist wird das verbessert. Die Budgetierungsrechte des Europäischen Parlaments werden grundsätzlich gestärkt, indem das Parlament auf der Ausgabenseite volle Haushaltsbefugnisse erhält. Der Vertragstext sieht auch die Verkleinerung der Europäischen Kommission ab 2014 auf zwei Drittel der Mitgliedstaaten vor.

Durch die Einführung eines europäischen Bürgerbegehrens können sich die Bürger stärker einbringen. Durch die Einführung des Amtes des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik will man nach außen die Situation innerhalb Europas verbessern.

Wir alle – gerade wir in Nordrhein-Westfalen mit über 18 Millionen Bürgerinnen und Bürgern – können – weil wir sehr viele Außengrenzen und Euregios haben, bei denen wir seit vielen Jahren eine positive Zusammenarbeit pflegen – vermitteln, wie sinnvoll es ist, innerhalb Europas zusammenzuarbeiten und zusammenzuleben, dass wir sehr voneinander profitieren können.

60 % unserer Ausfuhren gehen an Staaten innerhalb Europas. Daran können wir ermessen, welche Bedeutung hier liegt. Es geht nicht nur um die wirtschaftliche Bedeutung, sondern vor allen Dingen leben wir mit 27 Staaten in Frieden zusammen. Das ist eine einmalige Sache. Vielfach ver

gessen wir, dass wir offene Grenzen haben und dass wir in vielen Staaten Europas schon in einer Währung kommunizieren. Es gibt noch so viele Punkte, die man nennen könnte, um zu belegen, was für eine wunderbare Zusammenarbeit es gibt.

Deutschland war zusammen mit Frankreich innerhalb Europas immer der Motor. Wir haben die deutsch-französische Freundschaft gerade in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr hervorgehoben und wir sind stolz darauf, mit eigenen Anträgen und in Veranstaltungen darauf hinweisen zu können, dass Europa uns sehr am Herzen liegt. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Kollegin von Boeselager. – Für die FDPFraktion spricht nun der Kollege Brockes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vertrag von Lissabon bringt die Europäische Union einen wichtigen Schritt voran. Die Union wir handlungsfähiger und demokratischer. Nach vielen Jahren intensiver Debatte geht mit der Ratifizierung des Reformwerks eine Phase zu Ende – eine lange Phase vom Verfassungskonvent bis zum Gipfel von Lissabon, die von Rückschlägen, Ernüchterung und selbst verordneten Denkpausen geprägt war.

Meine Damen und Herren, das Lissaboner Reformwerk bringt eine Vielzahl von Verbesserungen im Vergleich zur derzeit noch geltenden Rechtslage. Insbesondere sind hier zu nennen: In Zukunft werden Mehrheitsentscheidungen nach dem sogenannten System der doppelten Mehrheit getroffen. Durch das Bevölkerungselement erhält Deutschland mehr Gewicht und wird angemessener repräsentiert. Die unausgewogenen Regeln des Vertrags von Nizza werden aufgehoben.

In vielen Bereichen, die bisher der Einstimmigkeitsregel unterlagen, werden in Zukunft Entscheidungen mit Mehrheit getroffen werden. Im Interesse größerer Transparenz wird der Ministerrat künftig immer dann öffentlich beraten und abstimmen, wenn er gesetzgeberisch tätig wird.

Meine Damen und Herren, das Europäische Parlament ist einer der großen Gewinner der Reform. Es wird in fast allen Bereichen an Entscheidungen beteiligt und den Kommissionspräsidenten zukünftig direkt wählen. Dies stärkt die demokratische Legitimation und führt zu mehr Transparenz.

Die nationalen Parlamente erhalten bessere Kontrollmöglichkeiten. Eine Mehrheit nationaler Par

lamente kann innerhalb einer Frist von acht Wochen gegen einen beabsichtigten Rechtsakt Einspruch erheben.

Die Kommission wird in Zukunft nur noch aus 18 Kommissaren bestehen. Die Teilung von Zuständigkeiten mit dem Ziel, jedem Land einen eigenen Kommissar zu sichern, hat ein Ende, Gott sei Dank.

Meine Damen und Herren, die EU erhält einen Außenminister, der offiziell Hoher Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik genannt werden wird. Dieser wird zugleich Vizepräsident der EU-Kommission und EU-Außenkommissar. Diese Neuerungen führen zu mehr Kohärenz bei der Vertretung der gemeinsamen Interessen nach außen.

Last but not least: Die Charta wird rechtsverbindlich, bedauerlicherweise allerdings nicht in Großbritannien und Polen. Gleichzeitig sieht der Vertrag den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtscharta vor.

Meine Damen und Herren, mit diesen Neuerungen geht die erweiterte Union für zukünftige Aufgaben gut gerüstet ins 21. Jahrhundert. Wesentliche Teile des ursprünglichen Verfassungsvertrags sind im Lissaboner Vertrag erhalten geblieben. Diese Teile sind für das Funktionieren der erweiterten Union unabdingbar.

Ein endgültiges Scheitern der vom EU-Konvent vorangetriebenen Reformbemühungen hätte eine tiefe Krise der EU nach sich gezogen. Dies hätte tiefgreifende Konsequenzen auch für NordrheinWestfalen, für Deutschland und Europa insgesamt bedeutet.

Meine Damen und Herren, als Fazit lässt sich feststellen: Auch wenn noch größere Integrationsschritte, wie sie im Verfassungsvertrag vorgesehen waren, im deutschen und im gesamteuropäischen Interesse gelegen hätten – der Lissaboner Vertrag ist bei aller berechtigten Kritik an einzelnen Punkten ein Gewinn für die Union und ihre Mitglieder.

(Beifall von FDP und CDU)

Eine Ratifizierung ist deshalb für Deutschland alternativlos. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Brockes. – Für die SPD spricht nun der Kollege Kuschke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nichts dagegen einzuwenden, das zu würdigen – das ist hier, aber auch schon an anderer Stelle außerhalb dieses Hohen Hauses getan worden –, was im Vertrag von Lissabon erreicht worden ist, gerade auch das, was unter der deutschen Ratspräsidentschaft erreicht worden ist. Wenn wir aber, Frau Kollegin von Boeselager, diesen Versuch unternehmen, sozusagen noch einmal eine Grußadresse auszusprechen, dann will ich das ausdrücklich auf diejenigen erweitern, die über Jahre im Verfassungskonvent gearbeitet haben

(Ilka von Boeselager [CDU]: Das will ja auch keiner …!)

Moment, lassen Sie mich ausreden! –, gleich welcher politischen Couleur. Denn da ist ja die Grundlage für das erarbeitet worden, was jetzt mit dem Vertragswerk von Lissabon aufgesetzt worden ist.

Worum es uns geht und warum wir fest glauben, dass Ihr Antrag, wenn wir ihn weiter beraten, an dieser Stelle schlichtweg einer Erweiterung bedarf, ist, dass wir deutlich machen: Wir halten am Ziel einer europäischen Verfassung fest.

(Beifall von der SPD)

Es ist unsere, es ist meine feste Überzeugung, dass es, genauso wie das Fundament eines Nationalstaates letztlich ein Grundgesetz oder eine Verfassung ist, gerade auch für einen europäischen Staatenbund unabdingbar ist, eine Verfassung zu haben.

Eine Verfassung würde auch noch einmal verdeutlichen – da greife ich etwas auf, was Sie in Ihrem eigenen Antrag ja formuliert haben –, dass es sich um einen Prozess der europäischen Einigung handelt, der – darin stimmen wir ja sicherlich überein – mit dem Vertrag von Lissabon nicht abgeschlossen ist, sondern weitergeht. An dessen Ende steht die Vorstellung – lassen Sie mich das als Vision formulieren –, dass wir so etwas wie eine europäische Bürgerunion auf den Weg bekommen. Mit diesem Schritt einer Bürgerunion, einer europäischen Bürgergesellschaft würden wir in der Tat noch einen Schritt weiter gehen als mit dem Status eines europäischen Staatenverbundes. Denn, mit Verlaub: Auch die Formulierung „europäischer Staatenbund“ stellt zu stark auf das staatliche und auf das institutionelle Gefüge ab.