Zweitens wünschen wir uns, zu folgendem Punkt eine sehr offene Diskussion zu führen: Mit Erlaubnis meines Kollegen Eumann darf ich mich dabei auf einen Beitrag beziehen, den er vor wenigen Tagen dazu gebracht hat. Er spricht von einer neuen Kultur der öffentlich-rechtlichen Medien und der Notwendigkeit, dort auch mit Fantasie und Kreativität an die Lösung von Aufgaben heranzugehen.
Herr Kollege Hegemann, bei Ihnen im Kreis Recklinghausen fehlt es manchmal an Kreativität – bis auf etwas plumpe Zwischenrufe.
Herr Kollege Eumann gibt zu bedenken, ob wir bei den gebührenfinanzierten linear und nonlinear präsentierten Angeboten nicht Mut haben sollten, auch andere Lösungen anzudenken. Ich will einige davon nennen. Sollen öffentlich-rechtliche Inhalte beispielsweise einer Stiftung übergeben werden? Sollen wir uns darauf verständigen, alle bildungs- und kulturrelevanten Inhalte dem föderal verantworteten Bildungssystem unentgeltlich anzubieten?
Das wären weit gehende Lösungen. Solche kreativen und weit gehenden Lösungen halte ich allerdings für notwendig; denn wir kommen allein in der Frage der Abgrenzung von Information, Kultur und Unterhaltung nicht weiter. Ich kann mich an Diskussionen erinnern, bei denen wir gemeinsam gesagt haben, es täte der Vermittlung von Information und Kultur gut, wenn wir versuchen würden, das auf eine unterhaltsame Art und Weise zu erreichen. Wenn es intelligente Unterhaltungssendungen gibt, die dies zum Ziel haben, wie gehen wir dann mit der Frage der Abgrenzung um?
Oder, Herr Kollege Hegemann, geht man den Weg analog zur BBC und nimmt ein kommerzielles Modell, bei dem nach der Siebentagefrist eine kommerzielle Nutzung erlaubt wird? Was muss dann vom Gebührenzahler möglicherweise zusätzlich erhoben werden? Wie kommt der Urheber, der Produzent, nach der Siebentagefrist zu seinem Recht usw.?
Über diese Punkte würden wir gerne miteinander diskutieren. Herr Minister Krautscheid, nach meinem Gefühl tritt die Landesregierung auch nicht
so auf, dass sie sagt: Das machen wir alleine; wir bringen den Staatsvertrag mal eben ein, und dann wird ihm zugestimmt.
Es müsste doch gerade in Ihrem Interesse sein – so habe ich Sie bei anderer Gelegenheit auch verstanden –, dass das Ganze mit der breitest möglichen Unterstützung des Landesparlamentes, des Landtages, geschieht. Dann haben Sie als Landesregierung auch eine ganz andere Chance, unser Gewicht, das Gewicht von NordrheinWestfalen, in die entsprechenden Diskussionen einzubringen.
Ich hoffe nach wie vor, dass dies heute ein Stück weit passieren kann –ansonsten in einer noch zu vereinbarenden Sondersitzung, Frau Kollegin von Boeselager. Es wäre schön, wenn wir das demnächst auch in einem Unterausschuss „Medien“ machen können. Dann kommen wir in die Details der Frage, die angesprochen ist.
(Ralf Witzel [FDP]: Es gibt doch schon die Sitzung am 26. Mai 2008! – Gegenruf von Marc Jan Eumann [SPD]: Für den 10. und 11. Juni, Herr Witzel!)
Es gibt bisher zwar eine Sitzung. Damit ist aber nicht geregelt, wie wir vorgehen, wenn der 14. und der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag kommen und wenn wir uns mit Änderungen des Landesmediengesetzes und vielem anderem mehr beschäftigen müssen.
Also: Wir brauchen eine solche institutionale Lösung. Vielleicht kehrt ja doch noch Einsicht bei Ihnen ein. Wir sind Optimisten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Interessante an dieser ganzen Diskussion ist – Herr Kuschke hat das gerade wunderbar demonstriert –, dass es Ihnen letztendlich immer nur um die Verfahren und nicht um die Inhalte geht. Herr Kuschke, Sie haben den Großteil Ihrer Rede nur darauf verwendet, über Unterausschüsse, Sitzungen, Fristen zu diskutieren. Als Zierblüte haben Sie am Ende gerade einmal zwei Aspekte herausgegriffen. Von einer Opposition in diesem Landtag erwarte ich mehr, Herr Kuschke, als die Artikel vom Kollegen Eumann zu zitieren, was er im Übrigen an dieser Stelle selbst getan hat. Das ist der Vorwurf, den ich Ihnen an dieser Stelle mache.
Ich stelle fest, wir haben Leben im Plenum. Vielleicht interessiert es Sie ja, was wir zu sagen haben. – Herr Kollege Eumann, wenn Sie wollen, dass der nordrhein-westfälische Landtag Einfluss auf diese Dinge so nimmt, wie Sie es einfordern, dann müssen Sie Inhaltliches einbringen. Das haben Sie nicht getan.
Sie haben eine Woche vor der Ausschusssitzung 40 Fragen an die Landesregierung gestellt. Das ist normalerweise eine Große Anfrage. Die Landesregierung ist sogar so wahnsinnig, alle Fragen zu beantworten. Aber Sie müssen doch auch einmal Antworten geben und nicht nur Fragen stellen. Wie soll denn der Minister, wenn er in Verhandlungen geht, wissen, was der Abgeordnete Eumann vielleicht möchte, wenn Sie nur Fragen stellen?
Die Anzahl der Fragen in diesen Artikeln ist auch nicht gerade gering. Ich habe schon die eine oder andere Aussage gefunden, aber auch viele Floskeln wie „Es muss präzisiert werden“, „Man muss darüber noch einmal reden“, „Man muss noch einmal schauen“. Wenn Sie uns nicht sagen, was Sie wollen, dann können wir auch nichts tun. Warum bringen Sie keinen Antrag ein, in dem Sie schreiben, welche Positionen Sie diskutieren, beschließen und als Auftrag an die Regierung geben wollen? Das ist nicht erfolgt. Sie haben nur Fragen gestellt.
Ich komme nun auf den Unterausschuss zu sprechen, der ja seit Ihrer gestrigen Pressemitteilung durch die Gegend wabert. Ich dachte immer, Sie würden nicht in einem so kleinen Karo denken, sondern wenigstens ein bisschen größer. Sie treten dafür ein, einen Unterausschuss für Medien einzurichten. Ich lese darin die Aussage, dass der wichtige Hauptausschuss das Thema Medien in einem Untergremium behandeln kann. Dann ist dieses Thema dort beerdigt.
Der Kollege Eumann kann dann seine 40 Fragen hinter verschlossenen Türen beantwortet bekommen. Aber es kommt kein Impuls mehr nach draußen. Da hätte ich Größeres von Ihnen erwartet, als einen Unterausschuss zu fordern. Ich mei
ne, das wird dem Thema Medien nicht gerecht, und an dieser Stelle sollten wir damit so nicht umgehen.
Ich lade Sie gerne ein, sich mit uns über die Fragen zu unterhalten, die auch bei den nächsten Rundfunkstaatsverträgen kommen werden, und zwar hier und nicht über den Chef der Staatskanzlei aus Rheinland-Pfalz, den Sie in Ihren Artikeln bei jeder Gelegenheit in den Himmel loben, wodurch Sie als nordrhein-westfälischer Abgeordneter
natürlich nur sehr bedingt die Interessen dieses Landes vertreten. Da fragt man sich ja, wo die Aufwandsentschädigungen in Zukunft herkommen könnten.
Bezüglich der Punkte, die im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch offen sind – ich finde, dass es am heutigen Tag wenig Sinn macht, über irgendwelche Luftschlösser zu reden, die man hätte haben können –, sind wir ganz gut positioniert. So, wie ich es in der epd-Medien lese, weiß offensichtlich auch schon Ihr Chef der Staatskanzlei, welche Positionen die B-Ländern an dieser Stelle vertreten. Insofern verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Ich verstehe auch nicht die geplanten Sondersitzungen, denn hier und heute haben wir die Möglichkeit, über die Inhalte zu reden. Sie müssen – ich wiederhole das – einfach mal mit Ihren Inhalten herüberkommen.
Eines ist klar: Wenn das stimmt, was man aus der letzten Runde der Rundfunkreferenten hört – Kollege Eumann, ich glaube, dies könnte auch Ihre Position sein; das kann ich aber nur mutmaßen –, dann kann ich Ihnen an der Stelle sagen, dass es unser Wille nicht ist, dass künftig der öffentlichrechtliche Rundfunk im Internet alles publizieren kann, was er möchte, ohne noch den Bezug zu der eigenen Sendung aufzuweisen.
Wenn man eine Formulierung aufnehmen würde, die lauten würde, dass man die Sendungsbezogenheit in einen thematischen Zusammenhang rückt, dann ist meine Befürchtung groß, dass wir als Landtage vor dem Kontext dessen, was das Bundesverfassungsgericht uns aufgegeben hat, nämlich dass die Gebührenhöhe sich nach dem Auftrag richtet und von der KEF in der Höhe benannt wird, am Ende keinen Einfluss mehr haben. Damit öffnen wir Tür und Tor bezüglich der Ge
bührenhöhe in einer Dimension, die meines Erachtens von den Menschen in diesem Land nicht akzeptiert werden kann. Damit muss man sich auseinandersetzen.
Wir alle wollen in der Sache einen qualitätvollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir wollen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der auch im Internet Qualitätsstandards setzt und andere Angebote damit hochzieht. Aber wir wollen keinen staatlich subventionierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der exakt das Gleiche macht wie zahlreiche private Angebote, der in einen unfairen und ungleichen Wettbewerb tritt und am Ende die KEF zwingen würde, Gebühren in eine Höhe zu treiben, die nicht verträglich ist. Das scheint mir die zentrale Frage zu sein.
Ob man das mit den Begrenzern, die im jetzigen Vertragsentwurf enthalten sind, leisten kann, wird uns die Zukunft lehren. Vielleicht ist die SiebenTage-Regel – ähnlich wie die 0,75 %, die in der letzten Runde drin waren – eine Sache, bei der wir uns irgendwann fragen, ob die Definition nicht zu eng war. Aber es ist nun einmal so. Ich glaube, dass es an dieser Stelle einen Konsens gibt: Man muss Begrenzer einfügen. Die Sendungsbezogenheit gehört für mich an ganz zentraler Stelle ohne Einschränkungen dazu, dass man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu sehr in einen ungerechten Wettbewerb mit den Privaten schickt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich begrüße außerordentlich die Möglichkeit, heute Morgen über dieses wichtige Thema zu diskutieren.
Die Frage, wie man die Ausschusssitzungen organisiert, ist eine Angelegenheit des Parlaments. Da halte ich mich heraus. Das müssen Sie entscheiden. Ich sage nur: Ich habe in der März- und April-Sitzung zur Verfügung gestanden und in der letzten Woche eineinhalb Stunden lang gut vorbereitet auf die Behandlung dieses Tagesordnungspunkts gewartet, über den dann leider nur noch zehn Minuten gesprochen worden ist. Sollten Sie einen Termin für eine Sondersitzung festlegen, der mit meinem Terminkalender halbwegs kompatibel ist, stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Ich habe Ihnen einen neunseitigen Vorbericht geschickt. Ich werde Ihnen Anfang der
nächsten Woche über den nächsten Zwischenstand berichten. Jedenfalls gibt es vonseiten der Landesregierung das erkennbare Bemühen, Sie auf dem Stand der Diskussion zu halten.
Was die heutige Diskussion angeht, so ist das Ausweichen in Verfahrensthemen verständlich. Herr Eumann, in Ihrem Brief mit den vierzig Fragen und auch in Ihren Artikeln sagen Sie, die Parteien und die Landtage müssen sich jetzt einbringen. Das haben Sie heute Morgen wieder gefordert. Ich finde den Vorwurf der Regierungskoalition zutreffend, wonach Sie heute Morgen wieder sehr viele Probleme beschrieben und Fragen aufgeworfen haben. Wenn ich aber etwas von Ihnen mitnehmen soll, dann müssen Sie einmal im Detail Position beziehen.
Ich werde nur auf Ihre Artikel verwiesen. In dem letzten Artikel, auf den Sie Bezug genommen haben, sind zum Beispiel im Hinblick auf die sendungsbezogenen Telemedien solch erkenntnisreiche Formulierungen enthalten – ich zitiere mit Erlaubnis der Parlamentspräsidentin den wichtigen Beitrag –:
Hier kann es sinnvoll sein, diese Angebote länger als beispielsweise sieben Tage zur Verfügung zu stellen.
Ich sage gleich etwas dazu. – Herr Eumann, ich nenne noch eine andere Formulierung. Zu § 11 heißt es bei der Zuordnung von konkreten Inhalten: