Protokoll der Sitzung vom 04.06.2008

Ich stelle fest, dass versucht wird, eine Schlacht, die wir eigentlich schon Ende 2005 geschlagen haben, noch einmal zu schlagen. Damals gab es eine neue Betriebsgenehmigung. Das Oberverwaltungsgericht hat uns in allen Punkten dieser Betriebsgenehmigung bestätigt. Das mag Ihnen schmecken oder nicht, Herr Becker. Aber wir sind es von Ihnen schon gewohnt, dass Sie alte Kamellen immer wieder aufwärmen. Eine solche haben Sie dem Hohen Hause heute vorgelegt. Ich hoffe, dass wir uns im entsprechenden Ausschuss noch ausführlicher austauschen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister.

Der Kollege Becker hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Da die Regierung um 49 Sekunden überzogen hat, Herr Becker, stehen Ihnen noch 47 Sekunden zur Verfügung, weil Sie Ihre Redezeit selbst um zwei Sekunden schon überzogen hatten.

Ich hätte mich nicht gemeldet, Herr Kollege Rasche und Herr Minister Wittke, wenn Sie nicht um zwei Fakten sehr ausführlich herumgeredet hätten. Erstens reden Sie immer von dem einen Gutachten. Es gibt aber insgesamt fünf Gutachten. Vier davon sagen ganz eindeutig, dass die Kapazitätsgrenze im Einbahnbetrieb unter 40 Slots liegt. Ein Gutachten – das letzte, das Sie eingeholt haben – sieht das anders. Vier Gutachten stehen einem gegenüber. Drei von den vier Gutachten hatte der Flughafenbetreiber selbst in Auftrag gegeben.

Der zweite Fakt, um den Sie sich beide immer herumdrücken, wenn sie reden – Frau Brüning sowieso; denn das ist Ministerium light, wenn Frau Brüning redet –,

(Widerspruch von der CDU)

ist die Frage, warum eigentlich Ihre eigenen Parteifreunde, Herr Schittges und Herr Kaiser – ich hatte Sie genannt – hier aus dem Landtag, die alten Kamellen, wie Sie es nennen, aufwärmen. Die haben nämlich die Resolution zur Einstellung des Probebetriebes gestellt, wie Sie ihn hier durchführen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 5.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Antrag Drucksache 14/6858 soll an den Ausschuss für Bauen und Verkehr überwiesen werden. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

5 Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/4582

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

für Bauen und Verkehr

Drucksache 14/6455

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6912

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Kollegen Sahnen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften wird den Händlern, Grundeigentümern und den Städten ein neues Instrument an die Hand gegeben. Dieses Gesetz ist ein sinnvoller und innovativer Weg, um vor allem innerstädtische Geschäftsquartiere zu entwickeln, zu fördern und aufzuwerten.

Die Initiative zur Bildung eines Business Improvement Districts – BID genannt – sollte vor allem von den Händlern und Grundeigentümern eines bestimmten Quartiers ausgehen. Hierzu ist ein

breiter Konsens notwendig, um die langfristige Unterstützung einer Immobilien-Standort-Gemeinschaft sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf sieht daher eine Sperrminorität von mehr als 25 % der betroffenen Eigentümer oder Erbbauberechtigten vor, die notwendig ist, um der Errichtung einer ISG zu widersprechen. Spricht sich also eine Mehrheit von 75 % oder mehr für die Einrichtung einer ISG aus, kann der Stadtrat einen Satzungsbeschluss zur Gründung eines BID herbeiführen.

Zentraler Teil dieser Satzung ist die Verpflichtung, dass für die Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Maßnahmen dann eine zweckgebundene Abgabe von Grundeigentümern und Händlern erhoben werden kann.

Mit der verbindlichen Grundlage zur Finanzierung von selbst festgelegten Aktivitäten wird vor allem dem Trittbrettfahrertum entgegengetreten. Der Verwaltungskostenanteil für die Stadt wird per Gesetz auf 3 % der Gesamtsumme festgelegt.

Das neue Gesetz wird auf der Grundlage einer Novelle des Bundesbaugesetztes vom 1.Januar 2007 ermöglicht und ist bereits in den Ländern Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Bremen umgesetzt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen wurden in 22 Pilotprojekten Erfahrungen gesammelt, die im Gesetzentwurf Berücksichtigung finden.

Mit dem neuen Gesetz wird vor allem den Geschäftsleuten ein Instrument an die Hand gegeben, auf freiwilliger Basis – das ist ein wichtiger Punkt – und durch Eigeninitiativen ihren Standort zu stabilisieren und attraktiver zu gestalten.

Kaufleute und Hauseigentümer können durch einen mehrheitlichen Beschluss in einem eindeutig definierten Bezirk Maßnahmen zur Wertsteigerung ihrer Geschäfte und Immobilien und zur Steigerung des Umsatzes ergreifen. Die gemeinsam definierten Maßnahmen zur Sauberkeit, zur Sicherheit, zu Marketing und Werbung, zur Stadtmöblierung oder zur Fassadengestaltung werden solidarisch angegangen und gelten dann aber auf der Grundlage einer Satzung für alle Beteiligten als verbindlich. Wenn für ein bestimmtes Quartier eine BID-Satzung beschlossen worden ist, ist jeder Partner verpflichtet, sich finanziell zu beteiligen.

Die gesetzliche Grundlage durch das Land ist erforderlich, um den Städten und Gemeinden eine rechtliche Grundlage für ein kommunales Satzungsrecht zu verschaffen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde im Ausschuss Bauen und Verkehr von allen Fraktionen grundsätzlich begrüßt; der Entschließungsantrag von SPD und Grünen wurde hingegen von der Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt.

Der Gesetzesentwurf wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sehr intensiv vorbereitet. Zum einen konnte man, wie schon erwähnt, auf positive und negative Erfahrungen aus 22 Modellversuchen zurückgreifen, zum anderen wurde die Anhörung, die am 11. Dezember 2007 hier im Hause stattgefunden hat, eingehend berücksichtigt. Man kann an verschiedenen Punkten belegen, dass im vorliegenden Entwurf mehrere Hinweise aus der Anhörung aufgenommen worden sind.

Der Entschließungsantrag von SPD und Grünen fordert die Landesregierung dazu auf, einen breit angelegten Modellversuch für die Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften für den Bereich Wohnen umzusetzen. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. Wir wollen zu HousingGemeinschaften erst Erfahrungen sammeln. Deshalb unterstützen wir die Initiative des Ministeriums für Bauen und Verkehr, zunächst einmal mit wenigen Pilotprojekten zu starten.

Zu den sogenannten HIDs gibt es bisher keine verwertbaren Erfahrungen. Unser Weg ist, in Modellversuchen Erfahrungen zu sammeln und dann nach einer Auswertung gegebenenfalls einen notwendigen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Im Übrigen wurde in der schon erwähnten Anhörung zum Ausdruck gebracht, dass Erfahrungen mit Immobilien- und Standortgemeinschaften, also Hausgemeinschaften, nicht ohne Weiteres auf Wohnquartiere zu übertragen sind.

Fazit: Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ausgewogen, mit vielen Partnern – insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden – abgestimmt und fand bei Enthaltung der Opposition die breite Zustimmung des Ausschusses für Bauen und Verkehr.

Klar ist, dass das Gesetz Händlern und Grundeigentümern in bestimmten Quartieren Chancen eröffnet. Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam ihre Umgebung aufzuwerten und so auch einen innerstädtischen Bereich als attraktive Alternative zum Geschäftszentrum auf der grünen Wiese, der eigentlichen Konkurrenz von innerstädtischen Gemeinschaften und Quartieren, zu präsentieren.

Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzesentwurf zu und lehnt den Entschließungsantrag von SPD und Grünen ab.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Sahnen. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Ruff-Händelkes.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sahnen hat dankenswerterweise schon Einzelheiten des Gesetzentwurfs erklärt, sodass ich mich darauf nicht weiter beziehen muss.

Dieses Gesetz zur Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften soll den gesetzlichen Rahmen für die Initiativen vor Ort in einem räumlich begrenzten Bereich schaffen. Und das ist ganz wichtig: Es gilt für innerstädtische Geschäftsbereiche.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle, dass es diese Standortgemeinschaften schon seit 2003 gibt. Bis 2006 waren es 20, bis heute sind es offiziell 22. Darüber hinaus haben sich einige Kommunen auf den Weg gemacht, ganz ähnliche Wege zu beschreiten, um innerstädtische Bereiche aufzuwerten. Ziel ist für alle die Planungssicherheit für private Initiativen, die – das ist ganz wichtig – in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Kommune erfolgen sollen. So weit, so gut. Wir begrüßen das als SPD-Fraktion ausdrücklich.

Aber wie ich eben ausgeführt habe, beschränkt sich das Gesetz auf die Geschäftszentren. Das reicht uns nicht. Wir wollen eine Ausweitung auf den Wohnungsbereich, und ich will Ihnen auch sagen, warum.

Spätestens seit die Landesregierung das sogenannte Pestel-Gutachten in Auftrag gegeben hat, ist deutlich geworden, dass es vor allem im Ruhrgebiet, aber auch in anderen Teilen des Landes sehr wichtig ist, Wohnungsbestände und das Wohnumfeld zu verbessern, das heißt aufzuwerten, um Leerstände zu vermeiden und Abwanderungsbewegungen entgegenzuwirken.

Die von uns geforderten Immobilien- und Standortgemeinschaften des Wohnens, sogenannte HIDs, sind dazu geeignet. Auch hier wird mit privaten Initiativen ein Rahmen gesetzt, und zwar wieder in enger Abstimmung mit den Kommunen. Der Minister wird sicher gleich darauf hinweisen: Dazu gibt es in Nordrhein-Westfalen bisher zwei offizielle Modellprojekte in Köln und Dortmund. Dazu gleich!

Herr Minister Wittke, ich fordere Sie auf, einmal mit denjenigen zu sprechen, die sich schon etwas