Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Die Ergebnisse sind allerdings eindeutig, Frau Ministerin. Es gab neun Fallkonstellationen und insgesamt 68 Fälle.

Erstens. Bei 69 % aller Verfahrensschritte lag die Zuständigkeit nach dem Planspiel bei den Kommunen.

Zweitens. Transparenz und Eindeutigkeit waren laut den Ergebnissen dieses DIFU-Planspiels bei den Kommunen höher als bei den Kammern. Kommunen sind tendenziell – das lässt sich daraus erkennen – einfacher als Ansprechpartner zu identifizieren.

Drittens. Die Kommunen haben beim Bewertungskriterium „effektive Aufgabenwahrnehmung“ wesentlich besser abgeschnitten als die Kammern. Allerdings gab es auch Fälle – das will ich hier nicht verhehlen –, bei denen die Kammern die effektiveren Ansprechpartner waren, zum Beispiel im Fall eines französischen Anwalts, der die Rechtsberatung bei einem in Deutschland ansässigen Mandanten übernehmen wollte. – Damit bekommt man ein sehr differenziertes Ergebnis.

Ich glaube, dass es richtig ist, was der Kollege Kuschke von meiner Fraktion gesagt hat: Wir sind eindeutig und klar davon weg, dass der Einheitliche Ansprechpartner ausschließlich bei den Kammern liegen kann. Das Kammermodell ist

somit für uns auch keine Option mehr. Wir sind mit Ihnen einer Meinung, dass die Lösung ein Einheitlicher Ansprechpartner in einem Kooperationsmodell sein kann.

Aber das ist doch nur ein kleiner Bereich der Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 umgesetzt werden muss. Frau Ministerin, ich frage Sie: Was passiert in den anderen Bereichen der Dienstleistungsrichtlinie, die umgesetzt werden müssen, in Nordrhein-Westfalen?

Was ist mit dem sogenannten Normenscreening? Dazu habe ich von Ihnen eben nur sehr wenig gehört. Beim Normenscreening müssen grundsätzlich alle für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit geltenden Verfahren auf allen Ebenen überprüft werden. Was passiert zum Beispiel bei verzögerten Genehmigungsverfahren? Gilt dann grundsätzlich eine Genehmigungsfiktion, was heißen würde, der Antrag ist automatisch genehmigt, weil er wegen Fristablauf nicht mehr entschieden werden kann?

Das ist einer der spannendsten Fragenkomplexe, der folgende Fragen umfasst: Sind Kommunen und Land in der Lage, eigene Dienstleistungen innerhalb eines europaweit vergleichbaren Zeitrahmens zu erledigen? Wie verhalten sich nordrhein-westfälische Genehmigungsfristen zum europäischen Standard? Gibt es darauf Antworten? Welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus einem gegebenenfalls Nichterreichen der europäischen Vorgaben? Auch das ist eine interessante Frage. Prüft die Landesregierung die geltende Gebührenordnung? Wird diese gegebenenfalls bis Ende 2009 angepasst? Auch Gebühren müssen europaweit vergleichbar sein.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt viele ungeklärte Fragen. Frau Ministerin Thoben, zum wiederholten Male sind Sie an dieser Stelle nicht in der Lage, uns Antworten auf diese ungeklärten Fragen zu geben. Aber nicht nur wir erwarten Antworten, sondern auch die Kommunen. Letztendlich wird auch die EU-Kommission streng darauf achten, dass sich Nordrhein-Westfalen an die Vorgaben hält.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Bevor Sie es vergessen, Frau Thoben, und bevor Sie dem Glauben verfallen, Sie könnten an der Dienstleistungsrichtlinie noch etwas ändern: Wir müssen die Aufgaben hier in Nordrhein-Westfalen lösen. Das ist unsere Aufgabe. Glück auf!

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Töns. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe noch weitere Wortmeldungen, und zwar von Frau Kollegin von Boeselager für die Fraktion der CDU, und auch Frau Ministerin Thoben hat noch einmal um das Wort gebeten. – Bitte schön, Frau Kollegin von Boeselager.

Herr Kollege Töns, Sie machen mich ein bisschen ärgerlich!

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Und ich bin sehr ungern ärgerlich! Was wollen Sie eigentlich mit Ihren ständigen Fragen? Können Sie mir ein Bundesland in Deutschland nennen, das diese Richtlinie schon umgesetzt hat? – Das können Sie nicht! Wir sind doch nun wirklich in der Zeit!

Sie haben in Ihrer Rede selbst deutlich gemacht, wie komplex das Ganze ist: Wie sieht das mit der Gebührensituation aus? Wie sieht das im europäischen Kontext aus? Fragen über Fragen! Und dann machen Sie uns und der Frau Ministerin den Vorwurf, dass wir nicht alle Fragen sofort aus dem Stand heraus beantworten!

(Markus Töns [SPD]: Frau Ministerin muss Fragen beantworten!)

Wir werden uns von Ihnen nicht treiben lassen! Das sage ich Ihnen!

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Wir werden uns alles in Ruhe anschauen und dann zu einem Ergebnis kommen. Es wäre sehr gut, wenn auch Sie daran interessiert wären, dass wir vielleicht zu einem gemeinsamen Ergebnis kämen. Das wäre es doch mal: dass wir eine solch wichtige Gesetzesinitiative gemeinsam auf den Weg bringen könnten.

(Zuruf von Markus Töns [SPD])

Die Rolle des Parlamentes wollen wir sehr wohl wahrnehmen. Jetzt warten wir aber erst einmal das Ergebnis der Anhörung ab und schauen, dass das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung steht. Wir wollen möglichst zügig zu weiteren Ergebnissen kommen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin von Boeselager. – Frau Ministerin Thoben hatte noch einmal um das Wort gebeten, was sie hiermit selbstverständlich gerne bekommt.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Töns, vielleicht könnten Sie sich innerhalb der SPDFraktion mal ein bisschen abstimmen. Sie hatten offenkundig noch einen alten Text.

Auf der nächsten Wirtschaftsministerkonferenz, die Anfang nächster Woche stattfindet, steht das Thema noch einmal auf der Tagesordnung.

Es zeigt sich, dass die Umsetzung, gerade was das Normenscreening angeht, eine Reihe von technischen Voraussetzungen verlangt, damit nicht jeder völlig unsortiert verzweifelt versucht, da durchzukommen. Wir haben den Eindruck, wir sind bald so weit – ich sage das vorsichtig –, ein elektronisches Prüfraster zur Verfügung zu stellen. Nur dann ist der Wust überhaupt in überschaubarer Zeit abzuarbeiten. Wer das schneller per Hand kann, soll sich bitte melden. Wir führen dazu auch Gespräche mit den Kommunen, den kommunalen Spitzenverbänden.

Wir versuchen, auch bei den Mustersatzungen voranzukommen. Aber auch da sind sehr viele komplizierte Fragen zu beantworten.

Der Aufbau der gegenseitigen Amtshilfe wird derzeit in einem Bund-Länder-Arbeitskreis erarbeitet.

Ich wäre froh, wenn das, was Herr Kuschke angeboten hat, hier gemeinsame Position sein könnte: auf ein Kooperationsmodell hinzuwirken. Denn im Moment sperren sich dagegen nicht die Kammern, sondern ein Teil der Kommunen, die noch nicht wissen – darauf führe ich das zurück –, was mit dem Einheitlichen Ansprechpartner eigentlich auf sie zukommt.

Ich habe sehr wohl gesehen, dass sich der Kollege Kuschke zu einer Zwischenfrage gemeldet hat. Der Kollege Kuschke weiß aber auch, dass wir hier zu jedem Tagesordnungspunkt im Normalfall nur zwei Zwischenfragen zulassen. Der Kollege Kuschke hat bereits zwei Zwischenfragen gestellt und beantwortet bekommen.

(Beifall von CDU und FDP)

Darauf weise ich an dieser Stelle einfach noch einmal hin. Frau Ministerin hat im Übrigen zu erkennen gegeben, dass Sie die Zwischenfrage letztlich doch nicht zulassen wollte. Insofern tut es mir leid, Herr Kollege Kuschke.

(Zuruf von Marc Jan Eumann [SPD])

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage diejenigen,

die noch Redezeitkontingente haben, ob es weitere Wortmeldungen gibt. – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann sind wir am Ende der Beratung zum Tagesordnungspunkt 9.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Ich lasse von daher über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/6865 abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Nichtanwesenheit des Kollegen Sagel abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu:

10 Chaos beenden – Zentralabitur neu ausrichten

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6861

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Kollegin Beer von der antragstellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Fast täglich wird über neue Pannen beim Zentralabitur berichtet. Seit heute, nachdem die LandesschülerInnenvertretung und „spickmich“ neues Material vorgelegt haben, muss sich die Ministerin offensichtlich dem öffentlichen Druck beugen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich begrüße es außerordentlich, dass Schluss damit ist, die Verantwortung für die Fehler im Zentralabitur auf Lehrerinnen und Lehrer abzuschieben. Wenn es richtig ist, dass die Ministerin jetzt über Nachprüfungen nachdenkt, dann ist das genau das Signal, das Schülerinnen und Schüler in diesem Land brauchen.

(Beifall von den GRÜNEN – Sylvia Löhr- mann [GRÜNE]: Da haben wir sie hingetrie- ben!)

Frau Ministerin, Sie müssen die Daten jetzt unverzüglich auf den Tisch legen, wie ich es heute Morgen schon eingefordert haben. Wie viele Abweichungsprüfungen hat es gegeben? Wie waren die Quoten in den einzelnen Kursen? Wie stark

sind die Noten nach unten gegangen? Im Zeitalter des Internets kann das doch auch kurzfristig kein Problem darstellen.