Die Grünen vergessen im Übrigen, dass Nordrhein-Westfalen sich mit der Herabsetzung der Eigenbedarfsgrenze bei Cannabis von 10 g auf 6 g und dem Wegfall der Eigenbedarfsgrenzen bei den sogenannten harten Drogen den Regelungen der anderen Länder nur angepasst hat und damit auf die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts reagiert.
Die Grünen vergessen, dass in den übrigen Bundesländern – mit Ausnahme von Berlin – für Cannabis jetzt eine Eigenbedarfsgrenze von 6 g gilt. Wer Haschisch und Marihuana von mehr als 6 g oder harte Drogen wie Heroin, Kokain, Amphetamin und anderes besitzt, kann demnach bestraft werden. Nur in Ausnahmefällen wird von der Strafverfolgung abgesehen. Zudem sollen Ermitt
lungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende demnächst nur noch unter einer Auflage und nicht mehr folgenlos eingestellt werden können.
Aber das Gesetz! – Diese Vorgaben sind Teil des Gesamtkonzepts der Landesregierung zur nachhaltigen Bekämpfung von Jugendkriminalität. Drogenpolitik in Nordrhein-Westfalen sieht ihren Schwerpunkt in den Maßnahmen zur Suchtprävention und -hilfe. Dieser Grundsatz wird auch bei der Strafverfolgung beachtet. Das von den Grünen im Antrag geforderte Gesamtkonzept gibt es also bereits.
Ein breiter Maßnahmenkatalog gegen Drogenkonsum im Strafvollzug ist vorhanden. So wurden unter anderem in 2007 die Ausgaben für die Drogenabhängigen in den Justizvollzugsanstalten von 100.000 € auf 525.000 € erhöht.
In 2008 konnte ein neues Drogenberatungskonzept vorgelegt werden, welches den vollzuglichen Behandlungsansatz neu strukturiert.
Ferner lässt der Antrag der Grünen unberücksichtigt, dass das Verfahren gegen Beschuldigte gemäß § 31a des Betäubungsmittelgesetzes eingestellt werden kann, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge angebaut, hergestellt, eingeführt, ausgeführt, durchgeführt, erworben, sich in sonstiger Weise verschafft oder besessen hat. Die Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung. Das Bundesverfassungsgericht selbst fordert eine einheitliche Regelung in Deutschland.
Dass Nordrhein-Westfalen in Berlin insofern aus der Rolle fiel, spricht nicht für die alte rot-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Wo waren Sie denn damals?
Die Abschaffung von Strafen ist keine Lösung. Beim Thema Drogen sind wir alle gefordert und ist die Landesregierung auf dem richtigen Weg.
Ihre Forderungen sind unglaubwürdig. Dies merkt auch der oder die Dümmste. Wir werden Ihren Antrag daher ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Boos für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Drogenkonsum ist kein Problem, das mit schärferer Strafverfolgung zu lösen ist.
Eine Politik, die einseitig auf Verschärfung setzt, die Eigenbedarfsgrenzen senkt oder sogar aufhebt und Punkte wie Hilfe und Prävention aus den Augen verliert, muss deshalb zwangsläufig ins Leere laufen. Die Politik dieser Landesregierung ist leider ein Beispiel dafür. Sie geht an den Realitäten vorbei und verfolgt einen Kurs, der gegen die Interessen der Menschen gerichtet ist, egal, ob sie Drogen konsumieren oder nicht.
Die Konzentration auf die Strafverfolgung greift zu kurz und vernachlässigt die Gründe, die es für Drogenkonsum gibt. Sie behandelt die Symptome und verschiebt die Probleme in Richtung der Justiz.
Eine Politik, die effektiv etwas gegen Drogenkonsum ausrichten will, muss aber bei den Ursachen ansetzen. Wenn man sich mit den Erfahrungen aus der Drogenhilfe auseinandersetzt, wird sehr schnell deutlich, dass Drogenkonsum und Kriminalität Ausdrücke sozialer Desintegration sind.
Soziale Desintegration – das hat man uns im Fachausschuss ganz deutlich gesagt – ist das Stichwort, Herr Lehne. An dieser Stelle müssen wir ansetzen. Hinzu kommt, dass gerade beim Erlass zur Anwendung des § 31a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes auch die Zielgruppe die falsche ist. Der Erlass richtet sich klar und deutlich gegen Gelegenheitskonsumenten. Auch deren Drogenkonsum will ich nicht bagatellisieren.
Frau Kollegin Boos, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Romberg?
Frau Kollegin, Sie haben gerade gesagt, die Landesregierung würde nur auf harte Strafen und nicht auf Prävention setzen. Haben Sie sich schon den Tagesordnungspunkt 16 der heutigen Sitzung angeschaut, zu dem es einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Mehr Aufmerksamkeit für Cannabis in der Drogen- und Präventionspolitik“ gibt?
Die kommt vielleicht noch. Sie sollten einen Augenblick warten. – Der Erlass richtet sich klar und deutlich gegen Gelegenheitskonsumenten. Auch deren Drogenkonsum will ich nicht bagatellisieren, aber im Normalfall sind das nicht diejenigen, die in die Beschaffungskriminalität abrutschen.
Die Absenkung der Eigenbedarfsgrenze von 10 g auf 6 g bei Haschisch ist kein effektives Mittel, um dem Handel mit Drogen einen Riegel vorzuschieben. Konsumenten, die physisch und psychisch von Drogen abhängig sind, lassen sich nicht durch eine härte Strafverfolgung abschrecken; das haben wir gerade schon einmal gehört. Wenn durch den Erlass neueren und potenteren Sorten wie dem viel zitierten Gen-Haschisch Rechnung getragen werden soll, dann verstehe ich nicht, warum 6 g noch in Ordnung sein sollen.
Der eingeschlagene Weg der Ministerin ist meines Erachtens sachlich falsch, politisch sinnlos und noch dazu in seiner eigenen Zielrichtung inkonsequent. Der vorliegende Antrag ist deshalb richtig. Der Erlass gehört so schnell wie möglich aufgehoben.
Dies gilt bereits deshalb, weil der Justiz Aufgaben aufgebürdet werden, die sie kaum noch erledigen kann. Schon in den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass der neue Erlass zu sehr viel mehr Verfahren gegen Konsumenten führt. Bei einer mittelgroßen Staatsanwaltschaft reden wir
laut Deutschem Richterbund von 250 Ermittlungsverfahren pro Quartal, die nicht mehr wie bisher eingestellt werden können. Wir haben es also mit einer erheblichen Zusatzbelastung von Staatsanwälten und Richtern zu tun. Die Gerichte werden mit einer hohen Zahl von Verfahren gegen Menschen beschäftigt, die nicht die Zielgruppe dieser Politik sein sollten.
Hier binden Sie durch den Erlass Kräfte, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Zudem behindert der aufgebaute Druck die nötige Prävention. Sie ist nämlich das eigentliche Mittel, das wir gegen Drogenkonsum haben. An dieser Stelle gibt es vielleicht einen Bezug zu dem Tagesordnungspunkt, auf den Sie hingewiesen haben.
Wir sind der Meinung, dass wir ein drogenpolitisches Gesamtkonzept brauchen und nicht nur ein Konzept, das Sie für Cannabis zusammengeschustert haben. Wir brauchen mehr Mittel für Angebote, die sich an Jugendliche richten, die noch ambivalent und nicht zu regelmäßigen Drogenkonsumenten geworden sind.
Diese Angebote müssen frühzeitig gemacht werden. Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass ein Drogenberatungsseminar erst ein Jahr nach einer möglichen Tat völlig sinnlos ist.
In diesem politischen Gesamtkonzept muss der Blick auch auf den Handel und nicht nur auf die Konsumenten gerichtet werden. Gemeinsam mit effektiven und direkten Angeboten zur Prävention ist nur das erfolgversprechend. Dem Antrag stimmt die SPD-Fraktion deshalb zu. Er geht in die richtige Richtung. „Hilfe statt Strafe“ ist ein zielführendes und vor allem nachhaltiges Konzept. Das ist eine Verschärfung der Strafverfolgung nicht. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Boos, auch für das wirklich exakte Einhalten der Redezeit. – Als nächster Redner hat für die FDP-Fraktion der Kollege Dr. Orth das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Bei der Drogenpolitik stehen für uns Liberale insbesondere Prävention und Aufklärung im Vordergrund, Hilfe und Ursachenbekämpfung. Wir wollen die Ab
Deswegen ist es uns wichtig anzusprechen, dass wir inzwischen ein flächendeckendes Netz ambulanter und stationärer Hilfe für suchtkranke Menschen haben.