Erneute Rückmeldung aus den Kommunen: Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten keine zusätzliche Förderung.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Meldungen aus Kommunen, Kindergärten und von Eltern weisen auch in diesem Jahr wieder auf eklatante Mängel des Verfahrens zur Sprachstandserhebung bei vierjährigen Kindern hin. „Kinder, die keinen einfachen Satz sprechen können, keine Pluralbildung kennen und nicht ein Wort zu einer Bildergeschichte sagen können, erreichen trotzdem so viele Punkte im Test, dass sie aus der zusätzlichen Sprachförderung herausfallen“, heißt es in einer Pressemitteilung der GEW vom 05.06.2008. Bereits 2007 hatte der Städtetag in einer Stichprobe erhebliche Diskrepanzen zwischen den Ergebnissen der früher von den Fachkräften in den Kindertagesstätten durchgeführten Spracherhebungsverfahren und dem landesweiten Verfahren „Delfin“ gemeldet. In einer aktuellen Beschlussvorlage der Stadt Gelsenkirchen für die kommunalen Gremien heißt es bezogen auf den im Rahmen der Sprachstandserhebung dokumentierten Sprachförderbedarf: „Laut Einschätzung der pädagogischen Fachkräfte liegt die Anzahl der vierjährigen Kinder mit Sprachförderbedarf jedoch höher als laut Testergebnis.“
Wie bewertet die Landesregierung die Kritik von GEW und aus den Kommunen, dass weiterhin Kinder mit Sprachförderbedarf diesen Förderbedarf durch das Delfin-Verfahren nicht bestätigt bekommen und daher aus der Sprachförderung herausfallen?
Wer antwortet auf diese Frage? Auf meinem Blatt steht Frau Sommer, aber Herr Laschet ist im Raum. Ich weiß nicht, wer den Zettel mit der Antwort hat. Das müssen Sie jetzt entscheiden.
Herr Präsident, wir sind eine Landesregierung. Insofern kann Herr Laschet nachher gerne Fragen beantworten.
Liebe Frau Asch, ich freue mich, dass ich Ihnen heute eine Frage beantworten kann. Sie greifen in dieser Frage eine Pressemitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zur derzeit noch in Einzelfällen laufenden Sprachstandsfeststellung auf und bitten um eine Bewertung durch die Landesregierung.
Das gibt mir Gelegenheit deutlich zu machen, wie wenig fundiert die von der GEW geäußerte Kritik ist, insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt. Die GEW behauptet in einer Pressemitteilung vom 5. Juni, also mitten im laufenden Verfahren, dass der Förderbedarf um über 40 % zurückgegangen sein soll. Die GEW beruft sich dabei auf erste Rückmeldungen aus den Schulen.
Es ist absolut unseriös, mitten in einem Verfahren eine Bewertung vorzunehmen, bevor endgültige Ergebnisse vorliegen. Das haben wir deshalb bewusst nicht getan. Am 6. Juni haben wir allerdings erste Ergebnisse über die erste Stufe der Sprachstandsfeststellung mit einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Diese Ergebnisse zeigen, dass die Befürchtungen der GEW ganz offensichtlich völlig unbegründet sind.
Sie wissen, dass das Delfin-4-Verfahren nach der Kritik im vergangenen Jahr überarbeitet und verändert wurde. Ein Vergleich mit dem letzten Jahr verbietet sich daher. Anders als im vergangenen Jahr kann nämlich nun bereits in der ersten Stufe der Sprachstandsfeststellung ermittelt werden, dass Kinder eine zusätzliche pädagogische Sprachförderung benötigen, wenn das Testergebnis entsprechend ist und die Erzieherinnen diese Einschätzung teilen. Tatsache ist nun, dass dies nach der ersten Stufe der Sprachstandsfeststellung in diesem Jahr bereits bei 20.000 Kindern der Fall war.
Zum Vergleich dazu: Im vergangenen Jahr wurden insgesamt rund 176.000 Kinder getestet. Bei 30.500 Kindern wurde festgestellt, dass sie eine zusätzliche pädagogische Sprachförderung benötigen. Das entsprach rund 17 %.
In diesem Jahr nehmen über 160.000 oder vielleicht 161.000 Kinder an der Sprachstandsfeststellung teil. Bereits nach der ersten Stufe ist bei 20.000 Kindern oder bei rund 14 % die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sprachförderung festgestellt worden. Man muss nun kein Prophet sein, um damit zu rechnen, dass in diesem Jahr der Anteil über 17 % liegen wird. Schließlich sind rund
63.000 Kinder zur zweiten Stufe eingeladen worden, deren Testergebnis noch aussteht, nämlich all jene, die in diesem Alter noch keinen Kindergarten besuchen, sowie jene, bei denen im Rahmen der ersten Stufe noch kein klares Ergebnis vorlag.
Sie werden mir aber sicher zustimmen, dass es völlig unhaltbar ist, darüber zu spekulieren, wie hoch der tatsächliche Prozentsatz denn nun sein wird. An solchen Spekulationen sollten wir uns alle nicht beteiligen. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen nach den Sommerferien, wie im vergangenen Jahr auch, einen ersten Trend melden kann, der auf einer hinreichend seriösen Datenbasis beruht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es haben sich jetzt Zusatzfragen ergeben. Frau Beer hat sich als Erste gemeldet. Bitte, Frau Beer.
Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Antwort. Das heißt, wenn Sie die Ausführungen der GEW als unseriös bezeichnen, kann ich davon ausgehen, dass Sie absolut ausschließen, dass es ein Kind in NordrheinWestfalen gibt, das nicht durch das Verfahren Delfin 4 erfasst wird und dann auch die notwendige Sprachförderung durch dieses Verfahren erhält?
Das sind im Prinzip zwei Fragen, Frau Beer. Es ist deswegen unseriös – das hatte ich deutlich gesagt –, weil wir zum jetzigen Zeitpunkt wirklich noch keine Aussagen darüber machen sollten. Es ist noch nicht beendet, und wir haben noch keine richtige Datenlage. Das finde ich nicht seriös.
Im letzten Jahr gab es ca. 4.000 Kinder, die zunächst nicht erfasst worden waren. Sie sind nachträglich alle über Einwohnermeldeämter erfasst worden und nicht durch das Raster gefallen. Ich gehe davon aus, dass es in diesem Jahr genauso sein wird – sollten wir eine Größe von Kindern haben, die wir in der ersten und zweiten Phase nicht erreicht haben.
Frau Ministerin, das erste Testverfahren ist einer intensiven Analyse unterzogen worden. Vielleicht könnten Sie einmal
detailliert darstellen, welche Auswirkungen das auf das neue Testverfahren speziell für die Kinder hatte, die jetzt getestet worden sind.
Vielen Dank, Frau Doppmeier. Es ist richtig, dass das Verfahren noch einmal pilotiert und von Frau Prof. Fried neu ausgerichtet worden ist. Sie hat es anhand einer, wie ich meine, sehr großen Kindergruppe von 2.000 Kindern in vier verschiedenen Regierungsbezirken getan. Daher können wir jetzt sagen, dass es ein Testverfahren ist, das wir zukünftig der Sprachuntersuchung zugrunde legen können.
Frau Sommer, Sie haben eben dargelegt, dass im letzten Jahr bei 17 % der getesteten Kinder ein Sprachförderbedarf festgestellt worden ist. In diesem Jahr ist bereits nach der ersten Stufe bei 14 % ein Sprachförderbedarf festgestellt worden, sodass Sie erwarten, dass der Förderbedarf in diesem Jahr bei über 17 % liegt.
Wie ist dann zu erklären, dass Sie den Ansatz für die Sprachförderung im zweiten Nachtragshaushalt um 1 Million € gesenkt haben, wo doch offenbar die Zahl förderbedürftiger Kinder ansteigen wird? 1 Million € weniger bedeutet, dass ungefähr 7.000 Kinder weniger eine Sprachförderung bekommen werden. Wie passt das zusammen?
(Andrea Asch [GRÜNE]: Es geht auch um den Haushalt von Herrn Laschet! Von daher ist meine Frage eigentlich an Herrn Laschet gerichtet!)
Wenn Sie wüssten, wie der Nachtragshaushalt funktioniert, wüssten Sie, dass er zunächst einmal von Januar bis zum 31. Juli einen geringeren Bedarf umfasst. Das ist genau das Ergebnis: Wir haben weniger Kinder in der Sprachförderung, als wir kalkuliert hatten.
Sie schauen erstaunt. Wir haben weniger Kinder mit Förderbedarf, als wir erwartet hatten. Insofern war unser Ansatz für 2008 zu hoch. Nun sind noch fünf Monate abzudecken, nämlich die Zeit vom 1. August bis zum 31. Dezember 2008. Nach unserer Einschätzung müsste es reichen. Wenn nun in der zweiten Runde 30 % oder 40 % erreicht werden oder überhaupt kein Kind in Nordrhein-Westfalen mehr Deutsch sprechen würde, würden wir in einem weiteren Nachtragshaushalt mehr Geld bereitstellen. Aber nach der jetzigen Wahrscheinlichkeitskalkulation kommen wir mit dem Geld aus, wenn nicht plötzlich eine allgemeine babylonische Sprachverwirrung entsteht und kein Kind mehr Deutsch spricht.
Frau Ministerin, ich hatte nicht danach gefragt, welche Kinder nicht erfasst werden – etwa aufgrund der Tatsache, dass sie in keiner Kindertagesstätte sind –, sondern danach, ob Sie sicherstellen können, dass Delfin 4 so genau ist, dass jedes Kind mit Sprachförderbedarf dadurch erfasst und erkannt wird.
Sehr geehrte Frau Beer, Sie spielen darauf an, dass es vielleicht in Ihrem Erfahrungsbereich Kinder gibt – das zeigt sich auch in der Mitteilung der GEW –, die offensichtlich einer Sprachförderung bedürfen, aber sozusagen durch das Testverfahren gekommen sind, ohne dass man ihnen einen Sprachförderbedarf attestiert hat.
Gerade im zweiten Verfahren, dem Pfiffikus-Haus, gibt es einen Kriterienbereich von sieben unterschiedlichen Aufgaben. Wenn ein Kind eine Aufgabe nicht löst, kann es sein, dass man nach den sechs anderen Aufgaben sagt: Die Sprachkompetenz ist altersgemäß so ausgeprägt, dass das Kind trotzdem keine Sprachförderung braucht.
Stellt man sich aber ein Kind vor, das nur ganz wenig oder gar nicht spricht, das kein Wort zur Bildergeschichte sagen kann, wenn es also mehr als ein Defizit hat, wird Sprachförderung angesetzt. Sie wissen ja, wie die Stufigkeit ausgerichtet ist. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Worst Case nicht eintritt.
Das gilt insbesondere auch deswegen, weil wir wissen, dass gerade beim ersten Mal – darüber haben wir auch gesprochen – das Verfahren in Bezug auf die Kompetenzbereiche von Erzieherinnen und Lehrerinnen, die im Prozess hinzukamen, nicht überall ganz glatt gelaufen ist. Inzwischen gibt es aber einen großen Vertrauenszuwachs. Auf dieser Basis gibt es nicht nur das reine Testverfahren, ohne dass man sich austauscht, sondern es gibt Kommunikation. Wir haben gerade den Einfluss der Erzieherinnen im Prozess noch einmal deutlich gestärkt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Minister Laschet hat sich auch noch zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Minister.
Ich darf vielleicht noch ergänzen, Frau Abgeordnete Beer: Natürlich gibt es bei Kindern Sprachförderbedarf, der über den Test hinausgeht. Das ist eine Regelaufgabe der Kindertagesstätte, die sie früher leisten musste und die sie auch nach dem neuen Kinderbildungsgesetz weiterhin leisten wird. Es gibt Kinder, von denen man sagt, sie könnten vielleicht noch etwas besser sprechen, die den Test aber trotzdem bestanden haben. Deshalb wird diese Regelaufgabe bestehen bleiben.
In Verknüpfung mit dem Schulgesetz geht es hier darum, dass die Kinder, die nicht so gut Deutsch sprechen, wie es ihrem Entwicklungsniveau angemessen wäre, zwei Jahre vorher diese Förderung erhalten, die es früher in den Crashkursen gab. Das ist der Systemwechsel. Es wird aber viele Kinder geben, bei denen ein Sprachförderbedarf besteht, die den Test jedoch bestanden haben. Es gehört aber zur Regelaufgabe der Kindertagesstätte, das in ihrer normalen Arbeit zu leisten.
Danke schön. – Die alte Sprachförderrichtlinie, nach der Kinder mit Landesmitteln gefördert werden konnten, die im letzten Jahr fälschlicherweise den Test bestanden haben, tritt in diesem Sommer außer Kraft.
Wie sollen nach Meinung der Landesregierung Kinder, die nach einhelliger Meinung von Erzieherinnen und Eltern einen sprachlichen Förderbedarf haben, die aber trotzdem den Test bestanden ha
Das habe ich gerade schon gesagt. Eine Aufgabe der Kindertagesstätten ist es, Sprachförderung zu leisten. Das war früher so, und das ist heute so. Der Unterschied ist nur, dass es früher für die speziellen Kurse 7 Millionen € gab und dass nur Kinder in Gegenden mit einem Migrantenanteil von mindestens 50 % in diese Kurse kamen. Heute sind alle Kinder erfasst, und es stehen 28 Millionen € zur Verfügung. Aber an der Regelaufgabe des Kinderbildungsgesetzes ändert sich für diese Kinder nichts.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kastner gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Ministerin Sommer, im letzten Jahr gab es beim ersten Durchgang den Wunsch aus den Tageseinrichtungen, die Meinung der Erzieherinnen zum Sprachverhalten der Kinder intensiver einzubeziehen.